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Justitia
  
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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Schreiben an das Amtsgericht Lörrach


Moser-Adresse....................

Vorab per Fax 07621408180

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

14.04.2016

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
mit Herausgabeanordnung


Antragstellerin:
Gertrud Moser, ......................-Str. 9, 7............. Ort

Antragsgegner:
Rechtsanwalt Anwalt 12b Adresse ........

Wegen Dringlichkeit wird ohne vorherige Verhandlung, hilfsweise mit mündlicher Verhandlung , folgende einstweilige Verfügung beantragt:


1. Herausgabe sämtlicher Akten der Antragstellerin,
eventuell Vernichtung in Beisein des Gerichts in einem Aktenvernichter.
2. Verbot weiterer Eingaben im Namen oder zum Rechtsfall der Antragstellerin bei jedem Gericht, d.h. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Verwaltungsgericht Freiburg, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Bei allen diesen Gerichten tätigt der Antragsgegner weiterhin Eingaben trotz Vollmachtsentzug.
3. Dem Antragsgegner soll untersagt werden, dass er die Antragstellerin als prozessunfähig bezeichnet und somit ihr mehrfacher Vollmachtsentzug ihm gegenüber nichtig sei.
4. Dem Antragsgegner soll weiterhin untersagt werden, Behauptungen über den Gesundheitszustand und ähnliche Eigenschaften zur Person der Antragstellerin vor Gericht vorzutragen. Dazu gehört auch, ältere ärztliche Atteste einzureichen.

Beim Verwaltungsgericht Freiburg und bei der Rechtsanwaltskammer liegen umfangreiche Beschwerden mit Begründungen der Antragstellerin vor, dass der Antragsgegner schon seit längerer wichtige Anliegen seiner ehemaligen Mandantin nicht respektiert hat. Somit muss die Antragstellerin die durch ihn verursachten Rechtsfolgen tragen, auch finanziell. Die Beschlüsse und Urteile werden aber im Namen der Antragstellerin formuliert.

Aus den zahlreichen Schreiben des Antragsgegners ist zu entnehmen, dass er angeblich nur zu Gunsten der Antragstellerin gehandelt hat und ihm somit kein Fehlverhalten unterstellt werden kann.

Die Antragsgegnerin kann auch nachweisen, dass er seine Einstellungen zu bestimmten Rechtsproblemen wechselt. Er ist damit zu einem unberechenbaren Risiko für die Antragstellerin geworden.

Der Antragsgegner hat trotz mehrfachem Vollmachtsentzug bei folgenden Gerichten und folgenden Aktenzeichen unerwünschte Eingaben gemacht.
Die Antragstellerin hat auch die Gerichte über den Vollmachtsentzug informiert.


Gericht Aktenzeichen Beispiele für Eingaben
Amtsgericht Lörrach XVII ...5 3.12.2015
  2 C 1...6/14  
Landgericht Freiburg 2 O .../16  
Oberlandesgericht Karlsruhe E 1..., XVII 9.... 14.12.2015
Verwaltungsgericht Freiburg 4 K 21../15  
  4 K 2.../15  
  4 K 2.../15  
  4 K 25..../15  
Verwaltungsgerichtshof BW 1 S 4...3/16 7.4.2016
  1 S 2.../15  
  1 S 5.../16  

12.2015 hat er in einem Schreiben an die gegnerische Anwaltskanzlei zum Aktenzeichen 2 C 1.....6/14 angekündigt, dass er trotz Vollmachtsentzug weiterhin für die Antragstellerin tätig sein wird.

Als Reaktion auf den Vollmachtsentzug und meine Beschwerden hat er am 4.1.2016 mir kommentarlos eine 4seitige Predigtkopie der evangelischen Kirche Lörrach zugeschickt.

G. Moser


Kommentar am 20.04.2016
Ich wiederhole hiermit, dass ich diese Homepage veröffentliche, um zu dokumentieren, dass das gerichtliche Betreuungsverfahren, ausgelöst durch den Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin, katastrophale Folgen für mich hat.
Mein Fall zeigt, dass es dringend gesetzliche Änderungen geben muss, damit nie wieder eine Bürgerin oder ein Bürger in der Bundesrepublik so etwas mitmachen muss, wie ich.

Geändert am:   10.01.2019

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