In Sachen Moser, G. ./. Anwalt 12 wg. einstweiliger Verfügung
Schreiben des Amtsgerichts vom 26.09.2016, Eingang am 28.09.2016
Stellungnahme zur Streitwerthöhe
bezüglich des
Schreibens vom 22.09.2016 an das Landgericht Freiburg
und
bezüglich des
Schreibens vom 19.09.2016 an das Amtsgericht Lörrach
Streitwerthöhe???
Die Spielchen von Anwalt 12 mit mir vor der Augen der Justiz
Im
Beschluss vom 19.04.2016 betrug der Streitwert
2.000 €
Am
02.06.2016 regt Anwalt 12 die Festsetzung des
Streitwerts auf 5.000 € an.
Am
06.06.2016 regt Anwalt 12 die Festsetzung des
Streitwerts auf 43.000 € an.
Es ist aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen, dass mir Anwalt
12 schaden möchte.
Aus den umfangreichen Akten weiß er, dass ich seit 2009
erfolglos wichtige Rechte zu meinen Gunsten bei der Justiz
beansprucht habe.
Daher konnte er damit rechnen, dass meine einstweilige
Verfügung gegen ihn letztendlich erfolglos sein würde. Also
Streitwert erhöhen, damit ich die Kostenlast tragen muss.
Im
Beschluss vom 17.06.2016 betrug der Streitwert
im einstweiligen Verfügungsverfahren wie am Anfang 2.000 €,
für die mündliche Verhandlung 1.500 €.
Aus dem
Beschluss vom 29.08.2006 schließe ich als
Nicht-Juristin,
dass ich mit meiner einstweiligen Verfügung erfolgreich war.
Am 28.09.2016 gehen verschiedene Schreiben vom Amtsgericht
ein, unter anderem der neue Vorschlag von Anwalt 12 zum
Streitwert:
Er möchte als Streitwert 720 € (4 x 180 €), weil jetzt
m.E. (als Nicht-Juristin) klar ist, dass ich nicht für die
Gerichtskosten aufkommen muss.
Seine Begründung: Die bisherige Festsetzung ist
aufgrund nachgerader vollständig entkräfteter unzutreffender
Angaben und falscher Anschuldigungen im Antrag der
Antragstellerin vom 14.4.2016 weit übersetzt.
Meine Gegenargumente sind z.B. in meiner
umfangreichen
Stellungnahme vom 08.06.2016 zu entnehmen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt, wie mich Anwalt 12
geschädigt und beschuldigt hat.
Er hat mein anfängliches vollstes Vertrauen zu meinen Ungunsten
ausgenutzt.
Aus seinen Klagen beim Verwaltungsgericht ergibt sich mangelnde
Erfahrung in Verwaltungsrechtssachen. Das hat er mir
verschwiegen.
Obwohl er schriftlich ausführlich die möglichen
Amtspflichtsverletzungen von Polizei und Landratsamt Lörrach
hatte, machte er die Eingaben ohne Kooperation und gegen meinen
Willen. Er sieht keinen Fehler ein. Was er hier so unter
verschiedenen Aktenzeichen beim Amtsgericht treibt, kann ich nur
bei meinen Aktenzeichen erkennen.
Aufgrund der Äußerungen eines Anwaltskollegen über ihn,
könnte es auch andere Betroffene geben, die durch ihn geschädigt
und mit Akten zugemüllt werden.
Die Rechtsanwaltskammer ist bei seinen Aktivitäten sehr
großzügig, auch bei anderen meiner Anwälte.
Schließlich ist sie ja eine Standesvertretung, die die
Interessen ihrer Mitglieder vertritt.
Einen Anwalt gegen einen anderen zu finden ist nur zu sehr
hohen Honoraren möglich, und das bei nur sehr wenigen Anwälten
im ganzen Bundesgebiet.
Und so darf ich vor den Augen der Justiz seit 2009 von
Anwälten durch ihre grob fahrlässige Untätigkeit (trotz meiner
schriftlichen Hinweise auf Rechtsbrüche usw.) hintergangen,
belogen und beleidigt werden. Außerdem muss ich viele falsche
und beleidigende Aussagen meiner Nachbarin hinnehmen. Sie hat
ein katastrophales Persönlichkeitsbild in den Akten über mich
geschaffen, natürlich mit Helfershelfern.
Folge: Eine enorme psychische, finanzielle und
zeitmäßige Belastung.
Mein Rechtsfall ist unnötiger Weise zu meinem Lebensschwerpunkt
geworden,
und er wird weiter fortgesetzt ohne grundlegende Bürgerrechte
für mich.
Anwalt 12 machte irgendwelche Eingaben,
Dienstaufsichtsbeschwerden und Klagen in meinem angeblichen
Auftrag ohne ausreichende Bedenkzeit und künftigen
Kosteninformationen für mich.
Es gibt zu meinem Rechtsfall Beweise zu meinen Gunsten aus
der Vergangenheit, von denen er nichts weiß. 2010 habe ich
erfolglos einige Gegenargumente gegen das psychiatrische
Gutachten angegeben. Beweise dazu wurden vom Landgericht
abgelehnt.
Ich besitze aber noch mehr Beweise, dass das Gutachten
fehlerhaft ist.
Stattdessen hat Anwalt 12 im Laufe der Zeit ohne Rücksprache
mehrere Aktivitäten zur Aktenlöschung unternommen, über die ich
mich geärgert habe.
Mir war sofort die Erfolglosigkeit seiner Schreiben klar.
Damit hat er bei mir den größten Schaden aller bisherigen
Anwälte angerichtet.
Polizei, Landratsamt, Zivilgerichte, Verwaltungsgericht,
Staatsanwaltschaft und der Petitionsausschuss tragen eine
Mitschuld.
Alle beziehen sich in ihren Beschlüssen auf die Angaben der
Denunziantin Nachbarin-X
Und meine Argumente in vielen schriftlichen Unterlagen von mir
werden völlig ignoriert.
Seit über 7 Jahren ist das eine Katastrophe. Schon seit
längerer Zeit wache ich morgens auf und merke, dass ich in einem
Art Schockzustand bin. Zeitweise wache ich auch nachts auf.
Das heißt aber nicht, dass ich prozessunfähig wäre.
Aus einer Mücke ist ein Elefant geworden,
der mich erdrückt.
Beispiel, dass mein Rechtsfall immer schlimmer wird:
Letzte Sätze von Anwalt 12 im
Schreiben vom 19.9.2016 gegenüber dem Amtsgericht
Lörrach und gegenüber dem Landgericht
vom
22.9.2016:
"Die Antragstellerin täuschte das
Gericht mit falschen Angaben der Anschuldigung gegen den
Antragsgegner. Sei es aus einer Störung der Geistestätigkeit
oder aus Vorsatz und bewusster Absicht. Das entzieht der
bisherigen Wertfestsetzung die Bedeutungs-Grundlage."
Wieder einmal eine neue Beleidigung in meinem langjährigen
Verfahren gegen mich ohne Rechtsfolgen.
Für alle Fälle beantrage ich
die Einbeziehung seiner Klage wegen Forderungen gegen mich
mit dem Aktenzeichen 3 C 909/16.
Dort verwendet er alte Unterlagen von mir, obwohl er sie
angeblich zurückgegeben hat. Möglicherweise verstößt er während
dieses Verfahrens gegen die einstweilige Verfügung.
Falls dieser Antrag von mir als Nicht-Juristin rechtlich
nicht korrekt sein sollte, bitte ich um Nachsicht. Es ist
wirklich keine böse Absicht.
G. Moser |