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Justitia
  
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Anwalt 12 an Amtsgericht


Anwalt 12 -Adresse..............

 

Amtsgericht

Lörrach

Lörrach, 2.6.2016

6 C 472/16
Termin: 9.6.2016

in Sachen
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung

habe ich zur Rechtsverteidigung in eigener Sache ergänzend weiter vorzutragen:
Ich verfolge - ohne eine Vergleichsbereitschaft - den

Antrag
mit Schriftsatz vom 25.4.016 auf
Aufhebung der einstweiligen Verfügung.

Gemäß § 707 ZPO ersuche ich ausserdem,

die Androhung eines Ordnungsgeldes und ersatzweise
Ordnungshaft durch den angefochtenen Beschluss; vom
15.4.2016 Ziffer 4. einstweilen einzustellen.

I.

Ich rege an,

den Streitwert auf EUR 5.000,-- festzusetzen.

 (I.)

Im angefochtenen. Beschluss wurde der Streitwert auf EUR 2.000,--
(Anträge Ziffer 1. bis 4. jeweils 500,--EUR) festgesetzt.

Der angeregte Wert von EUR 5.000,-- entspricht einem Drittel
aus dem Wert von EUR 15.000,-- (§, 3 ZPO).

Der Streitwert von EUR 15.000,-- war der Streitwert der
von der Antragstellerin an erster Stelle ihrer "Auflistung"
von Aktenzeichen des Verwaltungsgericht, Freiburg angeführten

Verwaltungsrechtssache 4 K 2170/15,

mit deren bloßer Auflistung die Antragstellerin einen Verfügungsgrund glaubhaft. zu machen verstanden hat.

Selbstverständlich war der Antragsgegner als Prozessbevollmächtigter mit der Klageschrift vom: 18.9.2015 an diesem - wie auch an anderen - Verfahren bis zur Vollmachtsentziehung beteiligt.

 

Beweis Beiziehung der Gerichtsakten des Verwaltungsgericht Freiburg:
4 K 2170/15
4 K 2449/15
4 K 2590/15
4 K 2591/15
 
  Aktendeckel 4 K 2170/15 Anlage
 
Niederschrift vom 27.1.2016
(4 K 2170 u. 4 K 2449/15)
Anlage
 
Urteil VG Freiburg u. Beschluss
4 K 2170/15 vom 27.1.2016
Anlage
 
Rechtskraftbescheinigung
(25.3.2016) vom 30.3.2016  AS 481
Anlage
 
Klageschrift vom 18.9.2015 Anlage
Anwalt 12 AS 1 bis 15 (ohne Anlagen)
Anlage
  GM-Kommentar: Anwalt 12 reicht hier wieder die Klage ein, die er nicht zurückgezogen hat. Hier eine Abänderung, die er nicht abgegeben hat.  Mehr....  
 
Letzter Schriftsatz vom 12.11.2015 Anlage
4 K 2170/15 AS 111 bis 115 (ohne Anlagen)
Anlage
  GM-Kommentar: Am 12.11. bekam er die Klageerwiderung der Polizei und meinen Vollmachtsentzug. Ohne Rücksprache mit mir und einer Bedenkzeit schickt er sofort seine Klageerwiderung ab.  

Die Akten-Beiziehung vom Verwaltungsgericht Freiburg folgt hier aus der - aus dem Antrag der Antragstellerin vom 14.4.2016 kaum ersichtlichen Relevanz der verfügten Beiziehung der Akten 2 C 1840/15 des Amtsgerichts Lörrach.

II.

Im Unterschied zum Prozess Moser ./. Nachbarin-X, in dem die Prozessfähigkeit der Antragstellerin in 1. Instanz bereits ohne Mitwirkung des Antragsgegners im Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 30.12.2014 - 2 C 1840/14 - thematisiert worden ist, was im Berufungsverfahren vom Antragsgegner zu berücksichtigen und aufzugreifen war! - und was nicht gegen den Willen der Mandantin geschah (siehe Danke-Schreiben" Anlage A 15 u. A 16 !!) -
im Unterschied dazu wurde die Prozessfähigkeit in en Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg vom Antragsgegner bis zur Vollmachtsentziehung vom 11.11.2015 nicht thematisiert.

Die Bevollmächtigung des Antragsgegners erübrigte das für die Prozessführung der Instanz.(§ 86 ZPO).

Beiziehung der Akten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: 1 S 493/16

Beiziehung der o.a. Akten des Verwaltungsgerichts Freiburg
 

Beweis: Klageschrift Anwalt 12vom 18.9.2015 :
4 K 2170/15
Anlage
 
Beiziehung der Akten des Amtsgerichts Lörrach 2 C 1840/14 und LG Freiburg 3 S 24/15
Anlage

Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlagen


GM-Kommentar:
In der späteren mündlichen Verhandlung hat die Richterin darauf hingewiesen, dass nicht mein Rechtsfall aufgearbeitet wird, sondern nur die einstweilige Verfügung.

Trotzdem kann Anwalt 12 hier Unterlagen aus meinem Rechtsfall einreichen, die nach seinem Vollmachtsentzug entstanden sind. Er bekam diese Unterlagen, weil er eine einwöchige Akteneinsicht vom Verwaltungsgericht bekam. Davon erfuhr ich erst über dieses Schreiben.


A5 Ohne Nr.       Aktendeckel 4 K 2170/15
A6 Ohne Nr. 27.01.2016 Verw.
gericht
Moser,
Polizei
4 K 2170/15 und 4 K 2449/15
Niederschrift vom 27.01.2016
Mehr  4 K 2170/15 Polizei ...
A7 Ohne Nr. 27.01.2016 Verw.
gericht
Moser,
Polizei
Urteil 4 K 2170/15 Mehr...
A8 Ohne Nr. 30.03.2016 Verw.
gericht
Moser,
Polizei
Rechtskraftbescheinigung
(25.3.2016) vom 30.3.2016 AS 481

4 K 2170/15: Das Urteil vom 27.01.2016 ist seit dem 25.03.2016 rechtskräftig.

A9 Ohne Nr. 17.09.2015 Anwalt 12 Verw.
gericht
Klageschrift vom 18.9.2015 Anlage
Anwalt 12 AS 1 bis 15 (ohne Anlagen)
A10 Ohne Nr. 12.11.2015 Anwalt 12 Verw.
gericht
Letzter Schriftsatz vom 12.11.2015 Anlage
4 K 2170/15 AS 111 bis 115 (ohne Anlagen)

4 K 2170/15. Anwalt 12 zur Klageerwiderung der Polizei
Stellungnahme einen Tag nach Erhalt und ohne Rücksprache mit mir.  Mehr...


Geändert am:   11.01.2019

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