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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


1. erfolgloses Strafverfahren von Nachbarin-X gegen mich

Sortiert nach Aktenseiten (AS) 86 Js 7931/13

Zuständig: Staatsanwältin Sattler-Bartusch  (StA)


AS Datum von an Kurzinhalt
0 12.08.2013? StA intern 86 Js 7931/13 Aktendeckblatt Mehr...
1
3
5
12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Fax: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich. Mehr....
7
9
11
12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Brief: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich. Mehr....
13 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Plakat am Zaun  Mehr
15 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Plakat am Zaun  Mehr
17 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Plakat am Zaun  Mehr
19 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
Danach Abschrift zur besseren Lesbarkeit
21 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr...
23 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr...
25 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
27 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
27r ?       Handschriftliche Notizen und Stempel
29? 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Kopie fehlt oder Seite existiert nicht (Homepage-Ausschnitt)  Mehr...
31 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
33 01.09.2013 Moser Polizei
StA
Email zum Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung .
Handschriftl. Notiz bzw. Verf.
35? 02.09.2013 Polizei
Weil
StA Lö Formular zur Bedrohung u.a. mit meinen Daten
37? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
39? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
41? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
43? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
45? 27.08.2013 Polizei-
revier
Weil
Moser Vorladung aufgrund der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich. Mehr...
45? 29.08.2013 Polizei-
revier
Weil
Moser Eingang der Vorladung vom 27.08.2013
47? 29.08.2013
ca 20.30 Uhr
MoserPolizei
Weil
Persönlicher Briefeinwurf mit Terminabsage und Ankündigung von anwaltlichem Beistand.
49? 09.09.2013? StA'in
S.-B.
intern Interne Verfügung handschriftlich:
Schreiben an die gegnerische Anwältin, dass sie Gründe angeben soll.  Dazu gibt es in den Akten keine Antwort.

Staatsanwältin S.-B. hat also ein Bedrohungsverfahren gegen mich eingeleitet, ohne dass der Tatbestand erfüllt war.
Was sollte dann eigentlich die Polizei fragen, falls ich erschienen wäre???

51? 05.09.2013 Anwältin 6Polizei
Weil
Bekanntgabe als Verteidigerin,
Anforderung der Ermittlungsakten
53? 10.09.2013 Polizei
Weil
StA Lö Kurzmitteilung, Strafanzeige gg. Gertrud Moser wg. Beleidigung. Anlage: Brief von Anwältin 6 vom 5.9.2013
  04.09.2013 MoserAnwältin 6 Gespräch, Honorarvereinbarung und Vollmachtserteilung, 800 € bar als Anzahlung bezahlt.
55? 04.09.2013 MoserAnwältin 6 Vollmachtserteilung
57? 18.09.2013 StA LöAnwältin 6 Verfügung: Akte zur Einsicht für 3 Tage.
Bis zum 10.10. etwaige Stellungnahme der Beschuldigten
? 23.09.2013 Anwältin 6StA Lö Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt mit Begründung
? 02.10.2013 MoserStaatsan-
waltschaft
Generalstaats-
anwaltschaft
Petitions-
ausschuss
Kein Tatbestand der Bedrohung. Aufzählung der üblichen Ungerechtigkeiten mir gegenüber
 Mehr...
? 09.10.2013 StA LöAnwältin 6 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingestellt
? 15.10.2013 StA LöMoser Akteneinsicht wurde gewährt. Verfahren ist eingestellt, Sache vermutlich erledigt
? 25.10.2013 MoserStA Lö u.a. Beleg-Nr. und Textteile aus der Akte, aus denen sich eine Bedrohung ergibt. Mehr.... (Erst am 20.1.2014 eine Antwort)

a) Ankündigung der Strafanzeige
 

Im Abmahnschreiben vom 13.08.2013 der gegnerischen Partei wurde ich informiert, dass es eine Strafanzeige gegen mich geben wird.

Die Begründungen dazu waren aber Falschaussagen bzw. total unmögliche Textinterpretationen.

Beispiel: "Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer."

Nachdem ist das gelesen hatte, war ich sicher,
dass es kein Strafverfahren gegen mich geben wird.
So etwas traute ich der Staatsanwaltschaft Lörrach nicht zu. Ich wurde aber eines Besseren belehrt.

Am 23.08.2013 fuhr ich zur gegnerischen Anwaltskanzlei und gab folgendes Schreiben ab:  
Kommentare bzw. Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten des Abmahnschreibens am 23.08.2013:  


b) Erfolgreiche Strafanzeige für Nachbarn-X

Meine spätere Beschwerde, dann eine Strafanzeige für die darin enthaltenen Falschaussagen wurde abgelehnt und von Anwalt 7 nicht verfolgt

Staatsanwaltschaftsakte Nr. 1 und 7 
(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde)

Adresse der gegnerischen Anwaltskanzlei

Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstr. 19

79539 Lörrach

12.08.2013

vorab per Fax: 07621/40..............

In Sachen Nachbarn-X wegen Strafanzeige gegen Gertrud Moser
Unser Zeichen: 1...................

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen unserer Mandanten x und y Nachbarn-X, erstatten wir Strafanzeige gegen Frau Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebelstr. 9, 79589 Binzen, wegen aller von ihr begangenen Straftaten.

Sachverhalt:

Unsere Mandanten sind Nachbarn von Gertrud Moser.

Frau Moser betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender Adresse anschauen können:

www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

Seit mehreren Jahren verhält sich Frau Gertrud Moser auffällig. Sie fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten verfolgt und bedroht. Sie behauptet, dass unsere Mandantin, Nachbarin-X, sie denunziert habe Dies können Sie auf der Homepage von ihr nachvollziehen.

Kommentar am 12.8.2016:
Ist meine Homepage eine Straftat?
Es herrscht bei uns Presse- und Meinungsfreiheit, oder etwa nicht?
Falsche Beschuldigungen:
"Auffälliges Verhalten ohne Beweise" ist eine Falschaussage,
hier wohl als Straftat gemeint ????
Werde ich nicht von Behörden rechtlich verfolgt und in meinen Grund- und Menschenrechten bedroht?


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 3 und 9

(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde)

Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder um das Haus herum aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem Schreiben bei, um Ihnen die Situation vor Ort darzulegen.

Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.

Unsere Mandanten wollten sich Rat holen.
Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:

„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin noch mit einem Menschenopfer rechnen kann".

Diese Zeilen finden sich auf der Seite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm

Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie sehen, dass dies von Gertrud Moser online gestellt wurde. Ihre Adresse ist ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte Nachbarn. Dies stellt eine Bedrohungslage dar, die für unsere Mandanten keineswegs mehr zu tragen ist.

Frau Moser hat auf der Seite

www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm

weiterhin folgenden Inhalt online gestellt:

„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen, Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten.“
Das Dritte Reich lässt grüßen."

Frau Moser hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der Rubrik Nachbarin: Polizeibericht erläutert.

Unter dem Punkt 6 schreibt Frau Moser:
„Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich beherrschen."

Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein zivilrechtliches Verfahren gegen Frau Moser zu betreiben,


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 5 und 11

(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde)

Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser Angelegenheit unsere Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses Frau Moser am 13.08.2013 erreichen.

Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau Moser ihre Drohungen in die Tat umsetzt.
Kommentar am 12.8.2016:
Welche Drohungen soll ich in die Tat umsetzen?
Meine Aktionen waren Verzweiflungstaten bzw. Demonstrationen auf meinem Grundstück aufgrund der Ungerechtigkeiten bei der Polizei, beim Landratsamt, beim Amts- und Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und neu durch den Petitionsausschuss.


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 13

GM-Kommentar: Akte Nr. 13, Original in DIN A 4 hochkant.

Plakat, das einige Zeit an meinem Zaun hing mit der Aufschrift:

4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin !

Kommentar von Moser: In einer Demokratie sind Demonstrationen in Form von Plakaten erlaubt


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 15

GM-Kommentar:
Akte Nr. 15, Original in DIN A 4 hochkant.
Plakat, das einige Zeit an meiner Kellertür hing mit der Aufschrift:

4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin !
 


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 17

Akte Nr. 17, Original in DIN A 4 hochkant.
Plakat, das einige Zeit an meinem Zaun hing mit der Aufschrift:

4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin !

Kommentar von Moser:
 In einer Demokratie sind Demonstrationen in Form von Plakaten erlaubt.


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 19

Hier die besser lesbare Textform:

Sozialer Mord

Im Rahmen der gemeinsamen Akteneinsicht 2012 mit Rechtsanwältin Claudia Grether bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, sprach sie sehr deutlich und laut u.a. an, dass das, was mit mir passiert ist "sozialer Mord" ist.

Dem schließe ich mich an und dieser Einsatz hat mir sehr gut getan.
Auch durch meine Veröffentlichungen im Internet bin ich praktisch gesellschaftlich tot. Diese Veröffentlichungen sind nicht sofort erfolgt.

Davor gab es genügend andere Versuche, mich gegen die Folgen des Polizeiberichts im Auftrag meiner Nachbarin zu wehren. Siehe zeitliche Reihenfolge

Nachdem alle meine öffentlichen Petitionen zur Einleitung und Durchführung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gescheitert waren, habe ich diese Ablehnungen als künftiges Todesurteil aufgefasst.

Die Justiz hat jetzt ein psychiatrisches Gutachten über mich, so dass jederzeit wieder ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden kann.

Die jetzt vierjährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin noch mit einem Menschenopfer rechnen kann.

Üble Nachrede, ein Straftatbestand

von susanne-stetter @ 2012-03-07 – 12:23:49
Mit irgendwelchen Behauptungen irgendeiner Person über eine andere kann es zu dem Procedere der Zwangseinweisung kommen.
In der Praxis nehmen Polizei, Ärzte, Ämter usw Behauptungen für bare Münze.
Aus Haftungsgründen hat kein Beteiligter am Verfahren ein Interesse der Sachaufklärung.
Mehr ....? siehe Link
Quelle: http://freiheit-zur-krankheit.blog.de/tags/üble-nachrede/fullposts

Kommentar von mir:
Vielen Dank, Susanne Stetter, für diese Hinweise. Durch die Falschaussagen meiner Nachbarin bin ich "nur" in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen und nicht direkt in die Psychiatrie.
Diese Quelle habe ich am 3.8.2013 gefunden.

Auf dieser Homepage beschwere ich mich, dass meine Beschwerden in Dienstaufsichtbeschwerden umgewandelt werden und keine sachliche Klärung erfolgt.


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 21

Email an den Petitionenausschuss und an die Abgeordnete Rolland

Betreff: Öffentliche Protestaktionen von mir –
Ihre Ablehnung meiner Petition 15/2512
Von: "Gertrud Moser" <................ne.de>
An: <petitionen@landtag-bw.de>
Kopie: <gabi.rolland@spd.landtag-bw.de>
Datum: 29. Jul 2013 14:05

--Öffentliche Protestaktionen von mir - Ihre Ablehnung meiner Petition 15/2512

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute morgen habe ich Teil 2 meines Widerspruchs gegen die Petitionsablehnung per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt. Außerdem die bisherigen Emails dazu.

Eben habe ich meine Homepage um zwei Seiten ergänzt:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/plakate.htm
und
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm

Vorab Teil 2 meines Widerspruchs als PDF.

Nachdem ich das Einschreiben in Lörrach aufgegeben hatte, hatte ich nur leichte Herzbeschwerden.

Aufgrund meiner vierjährigen vergeblichen Bemühungen zur Klärung der Falschaussagen meiner Nachbarin halte ich es nicht für übertrieben, sie als Lügengöttin zu bezeichnen.
Sie wird angebetet vom ehemaligen Bürgermeister, der Polizei, den Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft, ..... und jetzt neu vom Petitionsausschuss.

Durch meine Aktionen wissen jetzt immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Binzen Bescheid.
Ich habe noch keine negative Reaktion erlebt. Nur meine Nachbarn verhalten sich ziemlich zurückhaltend.
Besonders wohl fühle ich mich nicht dabei.

Andererseits warte ich auch auf anwaltliche Reaktionen von Ihnen (nachträgl. Korrektur: ihnen). Dann wird mich das Lörracher Amtsgericht garantiert wieder verurteilen.

Soll ich jetzt noch freundlich grüßen ???
--
Gertrud Moser
Johann-Peter-Hebel-Str. 9
D-79589 Binzen
Tel. ....
-----------------------------------------------------------
Anlagen: •2013-7-29-an-landtag-bw-petitionen.pdf
Geändert am: 12.08.2013 Impressum
Startseite: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 23

Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen,
aufgezeigt meistens an diesem Fall

Diese Seite entstand erst nach 4 Jahren, nachdem der Petitionsausschuss meine Petition im Landtag von Baden-Württemberg zur Ablehnung empfohlen hatte und damit natürlich durch kam. Außerdem werde ich der veröffentlichten Petition erneut beschuldigt, mich auffällig verhalten und das auch zugegeben zu haben.

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11. August 2013: Manches fällt einem erst sehr spät wie Schuppen von den Augen: Zitat aus dem Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin:
"Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die Anzeigeerstatterin hingewiesen."
Gegen welche Rechtsvorschriften soll ich verstoßen haben?
Als ich später bei der Polizei war und gegen ihre Falschaussagen protestiert hatte, wurde ich nicht auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten gegen die Nachbarin hingewiesen, obwohl es dafür Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch gibt. Mehr1... Mehr2... Auch mein erster Anwalt hat nichts dazu beigetragen. Mehr...
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Ablehnung von Zeugen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Um ungeklärte Ereignisse in Polizeiberichten zu untersuchen werden Zeugen gesucht. Dies ist nie-mals geschehen. Als mögliche Zeugen könnten verschiedene Einwohner von Binzen in Frage kom-men, die mich kennen, z.B. Nachbarn. Die Polizeidirektion Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach haben eine Nachbarschaftsbefragung abgelehnt. Dazu habe ich sogar einen Fragebogen entwickelt. Mein Brief an Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft am 28.2.2010 Antwort der Polizeidirektion am 3.3.2010 Keine Reaktion der Staatsanwalt auf diesen Vorschlag.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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11.8.2013: Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren Er wurde nicht bei mir eingehalten, obwohl ich seit 4 Jahren vergeblich darauf hinweise: Beschwerde an mehrere staatl. Institutionen 24.10.2010, Beschwerde an Landgericht Freiburg 25.10.10, Beschwerde an Oberlandesgericht Karlsruhe 30.10.10, Beschwerde an Amtsgericht Lörrach 19.11.10, Beschwerde an Landgericht Freiburg 22.11.10 Antrag auf Wiederaufnahme bei der Staatsanwaltschaft 28.05.2012, Noch nicht veröffentlichte Originalpetition an den Landtag vom März 2013 Das Dritte Reich lässt grüßen.
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8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mir Argumenten wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen, Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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In meinen Beschwerden bei den Zivilgerichten, bei der Staatsanwaltschaft und beim Petitionsaus-schuss wollte ich den tatsächlichen Beruf der Anzeigeerstatterin wissen. Dies wurde mir bis heute (9.8.2013) verweigert. Ihre sogenannten fachlichen Falschaussagen werden jedoch als wahr angenommen, unter denen ich seit 4 Jahren leiden muss.
Es ist der 7. August 2013. Die Anzeigeerstatterin hat mir, wie vermutet, immer noch keinen schriftli-chen Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation erbracht. Mehr... Nach ihrer Aussage bei der Polizei scheint sie mit Menschen zu arbeiten, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Ich möchte liebend gerne wissen, ob die alle psychisch krank sind. Sie hat sich ja als Betreuerin für psychisch Kranke ausgegeben. Wenn dem nicht so ist, denunziert sie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, für die sie vermutlich eine gewisse Verantwortung trägt
Wenn ein Arzt medizinische Aussagen macht, gibt es für ihn berufliche Nachweise, die auf Arzt-Homepages belegt sind. Analog gilt dies für Rechtsanwälte.
Es ist krass. Ihre sogenannten fachlichen Aussagen bei der Polizei hatten verheerende Folgen für mich und ich habe nach 4 Jahren noch keinen Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation, weder von ihr noch von einer staatlichen Institution.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft zur Verteidigung der Täterin
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin gute Absicht, obwohl sie Unterlagen hat, die ein anderes Bild von der Nachbarin ergeben. Widerspruch gegen Bauvorhaben Hundezwischenfall
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist, obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der Nachbarin auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird.
Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann:

Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche Betreuungsverfahren erfahren hat.
Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Nachbarin nicht bearbeitet.
Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben könnten.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch:
19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss
Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012
 


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 25

Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft zur Verteidigung der Täterin

Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin gute Absicht, obwohl sie Unterlagen hat, die ein anderes Bild von der Nachbarin ergeben. Widerspruch gegen Bauvorhaben Hundezwischenfall
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist, obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der Nachbarin auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird.
Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann:

Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche Betreuungsverfahren erfahren hat.
Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Nachbarin nicht bearbeitet.
Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben könnten.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch:
19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss
Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012
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Um den Wahrheitsgehalt eines Polizeiberichts zu belegen, sollte man ihn vollständig lesen und dann Satz für Satz bzw Satzteil für Satzteil überprüfen und feststellen, ob es Beweise und Zeugen für die Aussagen gibt. Das haben weder die Polizei noch die Zivilgerichte noch die Staatsanwaltschaft noch der Petitionsausschuss getan. Die Aktivitäten des Landratsamts dienten auch der Lügengöttin und ihrer Familie.
Sie auf voller Linie durch die Lügengöttin.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Die Petition im Landtag von Baden-Württemberg, die bearbeitet wurde, war nicht die Original-Petition.
Die Petition wurde zugunsten der Lügengöttin bearbeitet.
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Der Begriff "Entmündigung" wurde abgeschafft und durch den harmlosen, positiv wirkenden Begriff "Betreuung" ersetzt.
Tatsächlich verlieren die Betroffenen grundlegende Handlungs- und Eigentumsrechte. Belege dazu gibt es auf meiner anderen Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Auch die Nazis waren große Meister im Umgang mit positiv wirkenden Begriffen, die tatsächlich einen schrecklichen Hintergrund hatten.
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Mit dem Begriff "Anregung" wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren, in dem für die Betroffenen zwingend ein psychiatrische Gutachten erstellt werden muss. Diese Gutachten sind sehr umstritten. Die Anregung ist formlos. Selbst beim Ratenkauf gibt es gesetzliche Formvorschriften, obwohl ein Ratenkauf i.d.R. keine so dramatischen Auswirkungen auf den Menschen haben kann wie gerichtliche Betreuungsverfahren.
Die Praxis hat gezeigt, dass Anregungen auch aus unlautere Absichten geschehen, z.B. Vermögens- und Grundstücksziele.
Ich habe durch öffentliche Petitionen im Deutschen Bundestag erfolglos versucht, dass es für "Anregungen" Formvorschriften gegen muss. Die Ablehnungen enthalten Fehler und sind nicht richtig nachzuvollziehen. Siehe Schaltfläche "Petitionen" meiner anderen Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.

Das Dritte Reich lässt grüßen.

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Ich habe tatsächlich geglaubt, dass der Petitionsausschuss diese extra angegebene Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de angeschaut und entdeckt hat, dass ich mich vor der persönlichen Petition für die Allgemeinheit eingesetzt habe. Ich habe erwartet, dass es Entrüstung über die Ablehnungen im Ausschuss gibt, weil die Ablehnungsgründe nicht richtig nachzuvollziehen sind.
Meine Vermutung: Eine Homepage von einer als "psychisch krank" Denunzierten anzuschauen, ist für die Volksvertreter reine Zeitverschwendung.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
 


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 27

In einem demokratischen Rechtsstaat haben Betroffene, die in ein Gerichtsverfahren geraten, das Recht auf Zeugen. Dies gilt nicht für gerichtliche Betreuungsverfahren.

Beweise:

1. Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin Bauarbeiter belästigt haben. Trotz mehrfacher Bitten an die Justiz, die Bauarbeiter zu befragen, ist dies bis heute nicht geschehen. Siehe beispielsweise Richternotiz. Der schreibt sinngemäß, dass ich widerspreche. Trotzdem läuft das Betreuungsverfahren "normal" weiter.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

2. Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin andauernd auffallen. Bis heute hatte ich kein Recht darauf, dass diese Aussage inhaltlich konkretisiert und belegt wird. Für diese drastische Lüge habe ich kein Anspruch auf die Wahrheit. Das Dritte Reich lässt grüßen.

3. Für dieses angebliche andauernde Auffallen müsste es viele Zeugen geben. Die existieren aber nicht.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

4. Die Nachbarin hat leicht zu widerlegende Falschaussagen gemacht. Es gibt dazu keine Rechts-folgen für sie. Keine staatliche Institution ist bereit, hier etwas zu meinen Gunsten zu tun !!!!!!!!!!!!!!!!! Und das seit 4 Jahren !!!! Das Dritte Reich lässt grüßen.

5. Bisher hatte ich kein Recht auf Zeugen wie es schlimme Straftäter haben. Das Dritte Reich lässt grüßen.

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Rechtslage:
In der Bundesrepublik muss man sich bei einem Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht selbst belasten.
In einem Strafverfahren steht dem Beschuldigten grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 I Satz 2 StPO zu.
Wer Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, muss grundsätzlich keine Angaben machen, unabhängig davon, ob es sich um belastende oder entlastende Angaben handeln würde. Auch wer noch nicht Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, aber, wenn er - z.B. soweit er zunächst noch als Zeuge angehört wird - sich durch Angaben selbst belasten und in die Gefahr einer Strafverfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bringen könnte, hat ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und muss keine Angaben machen, die ihn selbst belasten könnten.
Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach mit Zustimmung der Generalstaatsanwalt Karlsruhe und des Justizministerium:
Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat Teile der Betreuungsakte einschließlich des ärztlichen Gutachtens kopiert und verwendet. Bei meinen Beschwerden bis zum Justizministerium wurde diese Akte ohne mein Wissen verwendet.
Erst 2012 habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren.
Meine persönliche Schlussfolgerung: Aufgrund des ärztlichen Gutachtens wurden mir übliche rechtsstaatliche Mittel verweigert. Dabei war es keine Strafanzeige gegen mich, sondern ich wollte über die Staatsanwaltschaft Beweise zu den Falschaussagen haben.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Typisch für die Nazis und andere totalitäre Staaten ist das Denunziantentum.
Mehr siehe Schaltfläche "Denunzianten" bei meiner Informationshomepage zu gerichtlichen Betreuungsverfahren www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de. Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Zitat aus:
27.12.2011 von Amtsgerichtsdirektor, Antwort auf Brief vom 7.12.2011
Mehr: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2011-12/2011-12-27-von-amtsgericht.htm
11. Textteil:
Ob im Übrigen Frau x..... anlässlich ihrer Anzeige bei der Polizei, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, eine Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor Einleitung des Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung der Anordnung von Betreuung nicht zu prüfen.

Das hier ist Wohl der Gipfel:
Denunziatentum mit Falschaussagen soll legal sein.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Betroffene in Betreuungsverfahren und Menschen, für die die Justiz ein psychiatrisches Gutachten hat, können schlechter behandelt werden als Straftäter. Mehr siehe Startseite.
In einem Interview gab Gustl Mollath an, dass er lieber in einem Gefängnis wäre als in der Psychatrie. Gesamter Ausschnitt zu Gustl Mollath in Frontal 21 (ZDF): www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460#/
beitrag/video/1953934/Mollath:-In-den-Mühlen-der-Justiz
Mehr über Gustl Mollath: www.gustl-for-help.de http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
Das Dritte Reich lässt grüßen.
 


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 29 ??????


An dieser Stelle habe ich ein Blatt mit handschriftlichen Notizen ohne Aktennummer als Kopie erhalten. Daher ist nicht ganz sicher, ob folgender Text als Nr. 29 in der Akte enthalten ist:
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Gegen Ende der Nazi-Zeit haben die Nazis Akten vernichtet, ebenso geschah das in der Endzeit der DDR. Um so etwas zu verhindern, gibt es inzwischen gesetzliche Vorschriften, die auch im Strafgesetzbuch verankert sind. In meinem Fall ist das auch geschehen, wird aber von allen beteiligten staatlichen Institutionen als positiv gesehen. Mehr siehe Schaltfläche Mehrfache Aktenvernichtung (beim Landratsamt). Dieses Verhalten fand auch der Petitionsausschuss für normal. Letztes Jahr habe ich mit einer Betreuungsbehörde einer Stadt nördlich von Freiburg telefoniert und mich erkundigt, ob dort auch analog wie bei mir Akten vernichtet werden. Mein Gesprächspartner war völlig erstaunt über derartige Handlungen.
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Fehlender Respekt vor Menschen, die in ein gerichtliches Betreuungsverfahren geraten oder es erfolgreich überstanden haben.
Siehe Schaltfläche Betreuung für.... Eine solche Behandlung muss ein Straftäter i.d.R. nicht hinnehmen. Neben Juden und Nazi-Gegnern waren sogenannte "Psychisch Kranke" dem Dritten Reich gnadenlos ausgeliefert.
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Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren erfahren die Betroffenen nicht einmal eine genaue Begründung. Siehe Beispiel. Diese Praxis liegt noch unter dem Nazi-Niveau.
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Hier ist das Bild von der
Blinde, weinende Justitia 2
Blind, crying for Justice. Aveugles, en criant de la justice. Blind, piangendo per la giustizia
Ciego, llorando por la Justicia. Cegos, clamando por Justiça. Blind, huilen van Justitie. Blind, græder for Retfærdighed. Blind, płacz sprawiedliwości. Musik von Hartwigmedia www.hartwigmedia.com. http://youtu.be/_x-3mhENfwU
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Mitteilung über psychisch verdächtige Person

Eine derartige polizeiliche Maßnahme war mir bisher unbekannt. Ich hätte so etwas auch nicht für möglich gehalten. Während über normale polizeiliche Anzeigen die Betroffen bald offen davon erfah-ren, bleibt diese Mitteilungsart für "psychisch verdächtige Personen" geheim.
Diese Mitteilung befand oder befindet sich über einen mir unbekannten Zeitraum bei der Gemeinde Binzen. Im Rahmen einer Akteneinsicht vor längerer Zeit wurde sie mir nicht vorgelegt. Wenn ich nicht in ein Gerichtliches Betreuungsverfahren geraten wäre, hätte ich vermutlich nichts davon erfahren.
Da ich bei einem Telefonat mit dem Polizisten als Verfasser dieser Mitteilung den Eindruck hatte, dass er sicher ist, dass ich eine psychisch Kranke bin, ist es durchaus möglich, dass es mehr als eine Mitteilung von meinen Nachbarn gegeben hat, von denen ich nichts weiß.
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Bei meiner allgemeinen Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de sind Videos von Fernsehsendungen eingebunden oder mit Fernsehsendungen verlinkt. In einer dieser Sendungen wurde erwähnt, dass nach Expertenschätzungen jede 3. Betreuung bzw. Entmündigung überflüssig ist.
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Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach mich mit unnötigen Parkplatzpflichten für meine geringfügige Nachhilfe und eine Nutzungsänderung belegt haben. Beide Maßnahmen währen dringend aus mehreren Gründen für meine denunzierenden Nachbarn nötig gewesen. Die vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Bereich wurden und werden durch meine denunzierenden Nachbarn und durch das neuerbaute Seniorenheim am Anfang der Straße benötigt. Durch mich wurden noch niemals die öffentlichen Parkplätze in dieser Straße stark beansprucht wie durch meine Nachbarn, die mich denunziert haben.
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Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach meine Rechte als Grundstückseigentümerin ignoriert haben. Das Gewerbe im Wohngebiet wurde "offiziell" erst von den Behörden überprüft als ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. Meine Hinweise hatten nicht genügt. Da diese Hinweise am gleichen Tag erfolgten, an dem meine Nachbarin bei der Polizei war, glaube ich an einen Racheakt. Diese Vermutung wird nicht geteilt.
 


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 31


Polizei, Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft und neu der Petitionsausschuss im Landtag glauben, dass es meine Nachbarin nur gut mit mir gemeint hat. Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Ich habe viele Versuche unternommen, um Gerechtigkeit zu bekommen. Seit Beginn dieser Homepage muss ich mich sinnbildlich "an den Pranger stellen" wie im Mittelalter, weil mir staatliche Institutionen normale Bürgerrechte verweigern. Ich weiß, dass man vorsichtig sein sollte, persönliche Daten im Internet preiszugeben. Aufgrund meiner erfolglosen Nicht-Online-Versuche blieb mir nichts anderes übrig. Mein Ruf ist daher für immer ruiniert und nicht mehr wiederherzustellen. Das Dritte Reich lässt grüßen.

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Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe:
Ziele der gerichtlichen Betreuungsverfahren sind
a) die rechtliche Vertretung,
pervertiert, weil ich Fehler von staatlichen Institutionen nachweisen muss
b) die Gesundheitssorge,
pervertiert, weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe
c) Vermögenssorge, pervertiert, weil ich finanzielle Folgen hatte.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

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Blinde, weinende Justitia Foto vom Video
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Geändert am: 12.08.2013 Impressum  Startseite: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
 


Staatsanwaltschaftsakte Nr. 33

Brief von mir, also ich noch nicht sicher wusste, wer die Strafanzeige erstattet und welche Inhalte sie hatte.

usw. Formular, Schriftwechsel und somit weitere Aktennummern
 

Geändert am:   26.08.2023

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