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1.
erfolgloses Strafverfahren von Nachbarin-X gegen mich
Sortiert nach Aktenseiten (AS) 86 Js
7931/13
Zuständig: Staatsanwältin Sattler-Bartusch (StA) |
AS |
Datum |
von |
an |
Kurzinhalt |
0 |
12.08.2013? |
StA |
intern |
86 Js 7931/13 Aktendeckblatt
Mehr... |
1
3
5 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Fax: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich.
Mehr.... |
7
9
11 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Brief: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich.
Mehr.... |
13 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Plakat am Zaun
Mehr |
15 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Plakat am Zaun
Mehr |
17 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Plakat am Zaun
Mehr |
19 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr...
Danach Abschrift zur besseren Lesbarkeit |
21 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr... |
23 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr... |
25 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt Mehr... |
27 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt Mehr... |
27r ? |
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|
Handschriftliche Notizen und Stempel |
29? |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Kopie fehlt oder Seite existiert nicht (Homepage-Ausschnitt)
Mehr... |
31 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt Mehr... |
33 |
01.09.2013 |
Moser |
Polizei
StA |
Email zum Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung .
Handschriftl. Notiz bzw. Verf. |
35? |
02.09.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Formular zur Bedrohung u.a. mit meinen Daten |
37? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
39? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
41? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
43? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
45? |
27.08.2013 |
Polizei-
revier
Weil |
Moser |
Vorladung aufgrund der Einleitung eines Strafverfahrens
wegen Bedrohung gegen mich.
Mehr... |
45? |
29.08.2013 |
Polizei-
revier
Weil |
Moser |
Eingang der
Vorladung vom 27.08.2013 |
47? |
29.08.2013
ca 20.30 Uhr |
Moser | Polizei
Weil |
Persönlicher Briefeinwurf mit Terminabsage und Ankündigung von
anwaltlichem Beistand. |
49? |
09.09.2013? |
StA'in
S.-B. |
intern |
Interne Verfügung handschriftlich:
Schreiben an die gegnerische Anwältin, dass sie Gründe angeben soll.
Dazu gibt es in den Akten keine Antwort.
Staatsanwältin S.-B. hat also ein Bedrohungsverfahren gegen
mich eingeleitet, ohne dass der Tatbestand erfüllt war.
Was sollte dann eigentlich die Polizei fragen, falls ich erschienen wäre??? |
51? |
05.09.2013 |
Anwältin 6 | Polizei
Weil |
Bekanntgabe als Verteidigerin,
Anforderung der Ermittlungsakten |
53? |
10.09.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Kurzmitteilung, Strafanzeige gg. Gertrud Moser wg. Beleidigung.
Anlage: Brief von Anwältin 6 vom 5.9.2013 |
|
04.09.2013 |
Moser | Anwältin 6 |
Gespräch, Honorarvereinbarung und Vollmachtserteilung, 800 €
bar als Anzahlung bezahlt. |
55? |
04.09.2013 |
Moser | Anwältin 6 |
Vollmachtserteilung |
57? |
18.09.2013 |
StA Lö | Anwältin 6 |
Verfügung: Akte zur Einsicht für 3 Tage.
Bis zum 10.10. etwaige Stellungnahme der Beschuldigten |
? |
23.09.2013 |
Anwältin 6 | StA Lö |
Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt mit Begründung |
? |
02.10.2013 |
Moser | Staatsan-
waltschaft
Generalstaats-
anwaltschaft
Petitions-
ausschuss |
Kein Tatbestand der Bedrohung. Aufzählung der üblichen
Ungerechtigkeiten mir gegenüber
Mehr... |
? |
09.10.2013 |
StA Lö | Anwältin 6 |
Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingestellt |
? |
15.10.2013 |
StA Lö | Moser |
Akteneinsicht wurde gewährt. Verfahren ist eingestellt, Sache
vermutlich erledigt |
? |
25.10.2013 |
Moser | StA Lö |
u.a. Beleg-Nr. und Textteile aus der Akte, aus denen sich eine
Bedrohung ergibt. Mehr....
(Erst am 20.1.2014 eine Antwort) |
a) Ankündigung der
Strafanzeige
|
Im
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 der
gegnerischen Partei wurde ich informiert, dass es eine
Strafanzeige gegen mich geben wird.
Die Begründungen dazu waren aber
Falschaussagen bzw. total unmögliche
Textinterpretationen.
Beispiel: "Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer."
Nachdem ist das gelesen hatte, war ich sicher,
dass es kein
Strafverfahren gegen mich geben wird.
So etwas traute ich der
Staatsanwaltschaft Lörrach nicht zu. Ich wurde aber eines
Besseren belehrt. Am 23.08.2013
fuhr ich zur gegnerischen Anwaltskanzlei und gab folgendes
Schreiben ab:
Kommentare bzw.
Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten des Abmahnschreibens am
23.08.2013:
|
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 1 und 7
(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde)
|
Adresse der gegnerischen Anwaltskanzlei
Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstr. 19
79539 Lörrach
12.08.2013
vorab per Fax: 07621/40..............
In Sachen Nachbarn-X wegen
Strafanzeige gegen Gertrud Moser
Unser Zeichen: 1...................
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen unserer Mandanten x und y Nachbarn-X,
erstatten wir Strafanzeige gegen Frau Gertrud Moser,
Johann-Peter-Hebelstr. 9, 79589 Binzen, wegen aller von ihr
begangenen Straftaten.
Sachverhalt:
Unsere Mandanten sind Nachbarn von Gertrud Moser.
Frau Moser betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender
Adresse anschauen können:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Seit mehreren Jahren verhält sich Frau Gertrud Moser
auffällig. Sie fühlt sich von den Behörden sowie von unseren
Mandanten verfolgt und bedroht. Sie behauptet, dass unsere
Mandantin, Nachbarin-X, sie
denunziert habe Dies können Sie auf der Homepage von ihr
nachvollziehen. |
Kommentar am 12.8.2016:
Ist meine Homepage eine Straftat?
Es herrscht bei uns Presse- und Meinungsfreiheit, oder etwa nicht?
Falsche Beschuldigungen:
"Auffälliges Verhalten ohne Beweise" ist eine Falschaussage,
hier wohl als Straftat gemeint ????
Werde ich nicht von Behörden rechtlich verfolgt und in meinen Grund-
und Menschenrechten bedroht? |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 3 und 9
(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde)
|
Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder
um das Haus herum aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem
Schreiben bei, um Ihnen die Situation vor Ort darzulegen.
Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau
Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
Unsere Mandanten wollten sich Rat holen.
Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine
unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls
mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin
noch mit einem Menschenopfer rechnen kann".
Diese Zeilen finden sich auf der Seite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm
Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie
sehen, dass dies von Gertrud Moser online gestellt wurde. Ihre
Adresse ist ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte
Nachbarn. Dies stellt eine Bedrohungslage dar, die für unsere
Mandanten keineswegs mehr zu tragen ist.
Frau Moser hat auf der Seite
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm
weiterhin folgenden Inhalt online gestellt:
„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin
Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen
anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten
wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen,
Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen
Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten.“
Das Dritte Reich lässt grüßen."
Frau Moser hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der
Rubrik Nachbarin: Polizeibericht erläutert.
Unter dem Punkt 6 schreibt Frau Moser:
„Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich
beherrschen."
Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in
Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere
Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein
zivilrechtliches Verfahren gegen Frau Moser zu betreiben, |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 5 und 11
(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde)
|
Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser
Angelegenheit unsere Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses
Frau Moser am 13.08.2013 erreichen.
Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau Moser ihre
Drohungen in die Tat umsetzt. |
Kommentar am 12.8.2016:
Welche Drohungen soll ich in die Tat umsetzen?
Meine Aktionen waren Verzweiflungstaten bzw. Demonstrationen auf
meinem Grundstück aufgrund der
Ungerechtigkeiten bei der Polizei, beim Landratsamt, beim Amts- und
Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und neu durch den
Petitionsausschuss. |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 13
|
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GM-Kommentar: Akte Nr. 13,
Original in DIN A 4 hochkant. Plakat, das einige Zeit an meinem
Zaun hing mit der Aufschrift:
4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin !
Kommentar von Moser: In einer Demokratie sind Demonstrationen in
Form von Plakaten erlaubt |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 15
|
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GM-Kommentar:
Akte Nr. 15, Original in DIN A 4 hochkant.
Plakat, das einige Zeit an meiner Kellertür hing mit der Aufschrift:
4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin !
|
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 17
|
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Akte Nr. 17, Original in DIN A 4 hochkant.
Plakat, das einige Zeit an meinem Zaun hing mit der Aufschrift:
4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin !
Kommentar von Moser:
In einer Demokratie sind Demonstrationen in Form von Plakaten erlaubt. |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 19
|
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Hier die besser lesbare Textform: Sozialer
Mord
Im Rahmen der gemeinsamen Akteneinsicht 2012 mit Rechtsanwältin
Claudia Grether bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, sprach sie sehr
deutlich und laut u.a. an, dass das, was mit mir passiert ist
"sozialer Mord" ist.
Dem schließe ich mich an und dieser Einsatz hat mir sehr gut
getan.
Auch durch meine Veröffentlichungen im Internet bin ich praktisch
gesellschaftlich tot. Diese Veröffentlichungen sind nicht sofort
erfolgt.
Davor gab es genügend andere Versuche, mich gegen die Folgen des
Polizeiberichts im Auftrag meiner Nachbarin zu wehren. Siehe
zeitliche Reihenfolge
Nachdem alle meine öffentlichen Petitionen zur Einleitung und
Durchführung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gescheitert
waren, habe ich diese Ablehnungen als künftiges Todesurteil
aufgefasst.
Die Justiz hat jetzt ein psychiatrisches Gutachten über mich, so
dass jederzeit wieder ein gerichtliches Betreuungsverfahren
eingeleitet werden kann.
Die jetzt vierjährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin
noch mit einem Menschenopfer rechnen kann. |
Üble Nachrede, ein
Straftatbestand von susanne-stetter @ 2012-03-07 –
12:23:49
Mit irgendwelchen Behauptungen irgendeiner Person über eine andere
kann es zu dem Procedere der Zwangseinweisung kommen.
In der Praxis nehmen Polizei, Ärzte, Ämter usw Behauptungen für bare
Münze.
Aus Haftungsgründen hat kein Beteiligter am Verfahren ein Interesse
der Sachaufklärung.
Mehr ....? siehe Link
Quelle:
http://freiheit-zur-krankheit.blog.de/tags/üble-nachrede/fullposts
Kommentar von mir:
Vielen Dank, Susanne Stetter, für diese Hinweise. Durch die
Falschaussagen meiner Nachbarin bin ich "nur" in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren gekommen und nicht direkt in die Psychiatrie.
Diese Quelle habe ich am 3.8.2013 gefunden.
Auf dieser Homepage beschwere ich mich, dass meine Beschwerden in
Dienstaufsichtbeschwerden umgewandelt werden und keine sachliche
Klärung erfolgt. |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 21
|
Email an den Petitionenausschuss und an die
Abgeordnete Rolland
Betreff: Öffentliche Protestaktionen von mir –
Ihre Ablehnung meiner Petition 15/2512
Von: "Gertrud Moser" <................ne.de>
An: <petitionen@landtag-bw.de>
Kopie: <gabi.rolland@spd.landtag-bw.de>
Datum: 29. Jul 2013 14:05
--Öffentliche Protestaktionen von mir - Ihre Ablehnung meiner
Petition 15/2512
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute morgen habe ich Teil 2 meines Widerspruchs gegen die
Petitionsablehnung per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt.
Außerdem die bisherigen Emails dazu.
Eben habe ich meine Homepage um zwei Seiten ergänzt:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/plakate.htm
und
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm
Vorab Teil 2 meines Widerspruchs als PDF.
Nachdem ich das Einschreiben in Lörrach aufgegeben hatte, hatte ich
nur leichte Herzbeschwerden.
Aufgrund meiner vierjährigen vergeblichen Bemühungen zur Klärung der
Falschaussagen meiner Nachbarin halte ich es nicht für übertrieben,
sie als Lügengöttin zu bezeichnen.
Sie wird angebetet vom ehemaligen Bürgermeister, der Polizei, den
Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft, ..... und jetzt neu vom
Petitionsausschuss.
Durch meine Aktionen wissen jetzt immer mehr Bürgerinnen und Bürger
in Binzen Bescheid.
Ich habe noch keine negative Reaktion erlebt. Nur meine Nachbarn
verhalten sich ziemlich zurückhaltend.
Besonders wohl fühle ich mich nicht dabei.
Andererseits warte ich auch auf anwaltliche Reaktionen von Ihnen
(nachträgl. Korrektur: ihnen). Dann wird mich das Lörracher
Amtsgericht garantiert wieder verurteilen.
Soll ich jetzt noch freundlich grüßen ???
--
Gertrud Moser
Johann-Peter-Hebel-Str. 9
D-79589 Binzen
Tel. ....
-----------------------------------------------------------
Anlagen: •2013-7-29-an-landtag-bw-petitionen.pdf
Geändert am: 12.08.2013 Impressum
Startseite: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de |
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 23
|
Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen
Entmündigungswesen,
aufgezeigt meistens an diesem FallDiese Seite entstand erst
nach 4 Jahren, nachdem der Petitionsausschuss meine Petition im
Landtag von Baden-Württemberg zur Ablehnung empfohlen hatte und
damit natürlich durch kam. Außerdem werde ich der veröffentlichten
Petition erneut beschuldigt, mich auffällig verhalten und das auch
zugegeben zu haben.
________________________________________
11. August 2013: Manches fällt einem erst sehr spät wie Schuppen
von den Augen: Zitat aus dem Polizeibericht im Auftrag meiner
Nachbarin:
"Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die
Anzeigeerstatterin hingewiesen."
Gegen welche Rechtsvorschriften soll ich verstoßen haben?
Als ich später bei der Polizei war und gegen ihre Falschaussagen
protestiert hatte, wurde ich nicht auf Straf- und Privatrechtliche
Möglichkeiten gegen die Nachbarin hingewiesen, obwohl es dafür
Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch gibt. Mehr1... Mehr2... Auch
mein erster Anwalt hat nichts dazu beigetragen. Mehr...
Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
Ablehnung von Zeugen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Um ungeklärte Ereignisse in Polizeiberichten zu untersuchen werden
Zeugen gesucht. Dies ist nie-mals geschehen. Als mögliche Zeugen
könnten verschiedene Einwohner von Binzen in Frage kom-men, die mich
kennen, z.B. Nachbarn. Die Polizeidirektion Lörrach und die
Staatsanwaltschaft Lörrach haben eine Nachbarschaftsbefragung
abgelehnt. Dazu habe ich sogar einen Fragebogen entwickelt. Mein
Brief an Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft am 28.2.2010
Antwort der Polizeidirektion am 3.3.2010 Keine Reaktion der
Staatsanwalt auf diesen Vorschlag.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
11.8.2013: Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 Recht auf
ein faires Verfahren Er wurde nicht bei mir eingehalten, obwohl ich
seit 4 Jahren vergeblich darauf hinweise: Beschwerde an mehrere
staatl. Institutionen 24.10.2010, Beschwerde an Landgericht Freiburg
25.10.10, Beschwerde an Oberlandesgericht Karlsruhe 30.10.10,
Beschwerde an Amtsgericht Lörrach 19.11.10, Beschwerde an
Landgericht Freiburg 22.11.10 Antrag auf Wiederaufnahme bei der
Staatsanwaltschaft 28.05.2012, Noch nicht veröffentlichte
Originalpetition an den Landtag vom März 2013 Das Dritte Reich lässt
grüßen.
________________________________________
8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin
Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen
anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mir Argumenten
wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen,
Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen
Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
In meinen Beschwerden bei den Zivilgerichten, bei der
Staatsanwaltschaft und beim Petitionsaus-schuss wollte ich den
tatsächlichen Beruf der Anzeigeerstatterin wissen. Dies wurde mir
bis heute (9.8.2013) verweigert. Ihre sogenannten fachlichen
Falschaussagen werden jedoch als wahr angenommen, unter denen ich
seit 4 Jahren leiden muss.
Es ist der 7. August 2013. Die Anzeigeerstatterin hat mir, wie
vermutet, immer noch keinen schriftli-chen Nachweis ihrer
beruflichen Qualifikation erbracht. Mehr... Nach ihrer Aussage bei
der Polizei scheint sie mit Menschen zu arbeiten, die gesundheitlich
beeinträchtigt sind. Ich möchte liebend gerne wissen, ob die alle
psychisch krank sind. Sie hat sich ja als Betreuerin für psychisch
Kranke ausgegeben. Wenn dem nicht so ist, denunziert sie Menschen
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, für die sie vermutlich eine
gewisse Verantwortung trägt
Wenn ein Arzt medizinische Aussagen macht, gibt es für ihn
berufliche Nachweise, die auf Arzt-Homepages belegt sind. Analog
gilt dies für Rechtsanwälte.
Es ist krass. Ihre sogenannten fachlichen Aussagen bei der Polizei
hatten verheerende Folgen für mich und ich habe nach 4 Jahren noch
keinen Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation, weder von ihr noch
von einer staatlichen Institution.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft zur Verteidigung
der Täterin
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin gute Absicht, obwohl
sie Unterlagen hat, die ein anderes Bild von der Nachbarin ergeben.
Widerspruch gegen Bauvorhaben Hundezwischenfall
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist,
obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält
und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der
Nachbarin auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird.
Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in
Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich
durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit
ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit
vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass
ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann:
Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der
Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine
psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person
verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche
Betreuungsverfahren erfahren hat.
Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten
Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige
Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der
Nachbarin nicht bearbeitet.
Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und
Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben
könnten.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch:
19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss
Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf
dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012
|
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 25
|
Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft
zur Verteidigung der Täterin Die Staatsanwältin unterstellt
der Nachbarin gute Absicht, obwohl sie Unterlagen hat, die ein
anderes Bild von der Nachbarin ergeben. Widerspruch gegen
Bauvorhaben Hundezwischenfall
Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist,
obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält
und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der
Nachbarin auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird.
Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in
Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich
durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit
ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit
vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass
ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann:
Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der
Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine
psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person
verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche
Betreuungsverfahren erfahren hat.
Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten
Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige
Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der
Nachbarin nicht bearbeitet.
Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und
Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben
könnten.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch:
19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss
Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf
dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012
________________________________________
Um den Wahrheitsgehalt eines Polizeiberichts zu belegen, sollte man
ihn vollständig lesen und dann Satz für Satz bzw Satzteil für
Satzteil überprüfen und feststellen, ob es Beweise und Zeugen für
die Aussagen gibt. Das haben weder die Polizei noch die
Zivilgerichte noch die Staatsanwaltschaft noch der
Petitionsausschuss getan. Die Aktivitäten des Landratsamts dienten
auch der Lügengöttin und ihrer Familie.
Sie auf voller Linie durch die Lügengöttin.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
Die Petition im Landtag von Baden-Württemberg, die bearbeitet wurde,
war nicht die Original-Petition.
Die Petition wurde zugunsten der Lügengöttin bearbeitet.
________________________________________
Der Begriff "Entmündigung" wurde abgeschafft und durch den
harmlosen, positiv wirkenden Begriff "Betreuung" ersetzt.
Tatsächlich verlieren die Betroffenen grundlegende Handlungs- und
Eigentumsrechte. Belege dazu gibt es auf meiner anderen Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Auch die Nazis waren große Meister im Umgang mit positiv wirkenden
Begriffen, die tatsächlich einen schrecklichen Hintergrund hatten.
________________________________________
Mit dem Begriff "Anregung" wird ein gerichtliches
Betreuungsverfahren, in dem für die Betroffenen zwingend ein
psychiatrische Gutachten erstellt werden muss. Diese Gutachten sind
sehr umstritten. Die Anregung ist formlos. Selbst beim Ratenkauf
gibt es gesetzliche Formvorschriften, obwohl ein Ratenkauf i.d.R.
keine so dramatischen Auswirkungen auf den Menschen haben kann wie
gerichtliche Betreuungsverfahren.
Die Praxis hat gezeigt, dass Anregungen auch aus unlautere Absichten
geschehen, z.B. Vermögens- und Grundstücksziele.
Ich habe durch öffentliche Petitionen im Deutschen Bundestag
erfolglos versucht, dass es für "Anregungen" Formvorschriften gegen
muss. Die Ablehnungen enthalten Fehler und sind nicht richtig
nachzuvollziehen. Siehe Schaltfläche "Petitionen" meiner anderen
Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
Ich habe tatsächlich geglaubt, dass der Petitionsausschuss diese
extra angegebene Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
angeschaut und entdeckt hat, dass ich mich vor der persönlichen
Petition für die Allgemeinheit eingesetzt habe. Ich habe erwartet,
dass es Entrüstung über die Ablehnungen im Ausschuss gibt, weil die
Ablehnungsgründe nicht richtig nachzuvollziehen sind.
Meine Vermutung: Eine Homepage von einer als "psychisch krank"
Denunzierten anzuschauen, ist für die Volksvertreter reine
Zeitverschwendung.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
|
Staatsanwaltschaftsakte Nr. 27
|
In einem demokratischen Rechtsstaat haben
Betroffene, die in ein Gerichtsverfahren geraten, das Recht auf
Zeugen. Dies gilt nicht für gerichtliche Betreuungsverfahren.
Beweise:
1. Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin Bauarbeiter belästigt
haben. Trotz mehrfacher Bitten an die Justiz, die Bauarbeiter zu
befragen, ist dies bis heute nicht geschehen. Siehe beispielsweise
Richternotiz. Der schreibt sinngemäß, dass ich widerspreche.
Trotzdem läuft das Betreuungsverfahren "normal" weiter.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
2. Ich soll nach Aussage meiner Nachbarin andauernd auffallen.
Bis heute hatte ich kein Recht darauf, dass diese Aussage inhaltlich
konkretisiert und belegt wird. Für diese drastische Lüge habe ich
kein Anspruch auf die Wahrheit. Das Dritte Reich lässt grüßen.
3. Für dieses angebliche andauernde Auffallen müsste es viele
Zeugen geben. Die existieren aber nicht.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
4. Die Nachbarin hat leicht zu widerlegende Falschaussagen
gemacht. Es gibt dazu keine Rechts-folgen für sie. Keine staatliche
Institution ist bereit, hier etwas zu meinen Gunsten zu tun
!!!!!!!!!!!!!!!!! Und das seit 4 Jahren !!!! Das Dritte Reich lässt
grüßen.
5. Bisher hatte ich kein Recht auf Zeugen wie es schlimme Straftäter
haben. Das Dritte Reich lässt grüßen.
________________________________________
Rechtslage:
In der Bundesrepublik muss man sich bei einem Strafverfahren durch
die Staatsanwaltschaft nicht selbst belasten.
In einem Strafverfahren steht dem Beschuldigten grundsätzlich ein
Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 I Satz 2 StPO zu.
Wer Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, muss grundsätzlich
keine Angaben machen, unabhängig davon, ob es sich um belastende
oder entlastende Angaben handeln würde. Auch wer noch nicht
Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, aber, wenn er - z.B. soweit
er zunächst noch als Zeuge angehört wird - sich durch Angaben selbst
belasten und in die Gefahr einer Strafverfolgung wegen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit bringen könnte, hat ein
Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und muss keine Angaben
machen, die ihn selbst belasten könnten.
Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach mit Zustimmung der
Generalstaatsanwalt Karlsruhe und des Justizministerium:
Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat Teile der Betreuungsakte
einschließlich des ärztlichen Gutachtens kopiert und verwendet. Bei
meinen Beschwerden bis zum Justizministerium wurde diese Akte ohne
mein Wissen verwendet.
Erst 2012 habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren.
Meine persönliche Schlussfolgerung: Aufgrund des ärztlichen
Gutachtens wurden mir übliche rechtsstaatliche Mittel verweigert.
Dabei war es keine Strafanzeige gegen mich, sondern ich wollte über
die Staatsanwaltschaft Beweise zu den Falschaussagen haben.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Typisch für die Nazis und andere totalitäre Staaten ist das
Denunziantentum.
Mehr siehe Schaltfläche "Denunzianten" bei meiner
Informationshomepage zu gerichtlichen Betreuungsverfahren
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de. Das Dritte Reich lässt
grüßen.
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Zitat aus:
27.12.2011 von Amtsgerichtsdirektor, Antwort auf Brief vom 7.12.2011
Mehr: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2011-12/2011-12-27-von-amtsgericht.htm
11. Textteil:
Ob im Übrigen Frau x..... anlässlich ihrer Anzeige bei der Polizei,
die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, eine
Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor Einleitung des
Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung der Anordnung von
Betreuung nicht zu prüfen.
Das hier ist Wohl der Gipfel:
Denunziatentum mit Falschaussagen soll legal sein.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Betroffene in Betreuungsverfahren und Menschen, für die die Justiz
ein psychiatrisches Gutachten hat, können schlechter behandelt
werden als Straftäter. Mehr siehe Startseite.
In einem Interview gab Gustl Mollath an, dass er lieber in einem
Gefängnis wäre als in der Psychatrie. Gesamter Ausschnitt zu Gustl
Mollath in Frontal 21 (ZDF):
www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460#/
beitrag/video/1953934/Mollath:-In-den-Mühlen-der-Justiz
Mehr über Gustl Mollath: www.gustl-for-help.de http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Staatsanwaltschaftsakte Nr. 29 ??????
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An dieser Stelle habe ich ein Blatt mit
handschriftlichen Notizen ohne Aktennummer als Kopie erhalten. Daher
ist nicht ganz sicher, ob folgender Text als Nr. 29 in der Akte
enthalten ist:
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Gegen Ende der Nazi-Zeit haben die Nazis Akten vernichtet, ebenso
geschah das in der Endzeit der DDR. Um so etwas zu verhindern, gibt
es inzwischen gesetzliche Vorschriften, die auch im Strafgesetzbuch
verankert sind. In meinem Fall ist das auch geschehen, wird aber von
allen beteiligten staatlichen Institutionen als positiv gesehen.
Mehr siehe Schaltfläche Mehrfache Aktenvernichtung (beim
Landratsamt). Dieses Verhalten fand auch der Petitionsausschuss für
normal. Letztes Jahr habe ich mit einer Betreuungsbehörde einer
Stadt nördlich von Freiburg telefoniert und mich erkundigt, ob dort
auch analog wie bei mir Akten vernichtet werden. Mein
Gesprächspartner war völlig erstaunt über derartige Handlungen.
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Fehlender Respekt vor Menschen, die in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren geraten oder es erfolgreich überstanden haben.
Siehe Schaltfläche Betreuung für.... Eine solche Behandlung muss ein
Straftäter i.d.R. nicht hinnehmen. Neben Juden und Nazi-Gegnern
waren sogenannte "Psychisch Kranke" dem Dritten Reich gnadenlos
ausgeliefert.
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Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren erfahren
die Betroffenen nicht einmal eine genaue Begründung. Siehe Beispiel.
Diese Praxis liegt noch unter dem Nazi-Niveau.
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Hier ist das Bild von der
Blinde, weinende Justitia 2
Blind, crying for Justice. Aveugles, en criant de la justice. Blind,
piangendo per la giustizia
Ciego, llorando por la Justicia. Cegos, clamando por Justiça. Blind,
huilen van Justitie. Blind, græder for Retfærdighed. Blind, płacz
sprawiedliwości. Musik von Hartwigmedia www.hartwigmedia.com.
http://youtu.be/_x-3mhENfwU
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Mitteilung über psychisch verdächtige PersonEine derartige
polizeiliche Maßnahme war mir bisher unbekannt. Ich hätte so etwas
auch nicht für möglich gehalten. Während über normale polizeiliche
Anzeigen die Betroffen bald offen davon erfah-ren, bleibt diese
Mitteilungsart für "psychisch verdächtige Personen" geheim.
Diese Mitteilung befand oder befindet sich über einen mir
unbekannten Zeitraum bei der Gemeinde Binzen. Im Rahmen einer
Akteneinsicht vor längerer Zeit wurde sie mir nicht vorgelegt. Wenn
ich nicht in ein Gerichtliches Betreuungsverfahren geraten wäre,
hätte ich vermutlich nichts davon erfahren.
Da ich bei einem Telefonat mit dem Polizisten als Verfasser dieser
Mitteilung den Eindruck hatte, dass er sicher ist, dass ich eine
psychisch Kranke bin, ist es durchaus möglich, dass es mehr als eine
Mitteilung von meinen Nachbarn gegeben hat, von denen ich nichts
weiß.
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Bei meiner allgemeinen Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de sind Videos von
Fernsehsendungen eingebunden oder mit Fernsehsendungen verlinkt. In
einer dieser Sendungen wurde erwähnt, dass nach Expertenschätzungen
jede 3. Betreuung bzw. Entmündigung überflüssig ist.
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Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das
Landratsamt Lörrach mich mit unnötigen Parkplatzpflichten für meine
geringfügige Nachhilfe und eine Nutzungsänderung belegt haben. Beide
Maßnahmen währen dringend aus mehreren Gründen für meine
denunzierenden Nachbarn nötig gewesen. Die vorhandenen Stellplätze
im öffentlichen Bereich wurden und werden durch meine denunzierenden
Nachbarn und durch das neuerbaute Seniorenheim am Anfang der Straße
benötigt. Durch mich wurden noch niemals die öffentlichen Parkplätze
in dieser Straße stark beansprucht wie durch meine Nachbarn, die
mich denunziert haben.
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Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das
Landratsamt Lörrach meine Rechte als Grundstückseigentümerin
ignoriert haben. Das Gewerbe im Wohngebiet wurde "offiziell" erst
von den Behörden überprüft als ich einen Anwalt eingeschaltet hatte.
Meine Hinweise hatten nicht genügt. Da diese Hinweise am gleichen
Tag erfolgten, an dem meine Nachbarin bei der Polizei war, glaube
ich an einen Racheakt. Diese Vermutung wird nicht geteilt.
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Staatsanwaltschaftsakte Nr. 31
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Polizei, Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft und neu der
Petitionsausschuss im Landtag glauben, dass es meine Nachbarin nur
gut mit mir gemeint hat. Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Ich habe viele Versuche unternommen, um Gerechtigkeit zu bekommen.
Seit Beginn dieser Homepage muss ich mich sinnbildlich "an den
Pranger stellen" wie im Mittelalter, weil mir staatliche
Institutionen normale Bürgerrechte verweigern. Ich weiß, dass man
vorsichtig sein sollte, persönliche Daten im Internet preiszugeben.
Aufgrund meiner erfolglosen Nicht-Online-Versuche blieb mir nichts
anderes übrig. Mein Ruf ist daher für immer ruiniert und nicht mehr
wiederherzustellen. Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht Lörrach,
Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe:
Ziele der gerichtlichen Betreuungsverfahren sind
a) die rechtliche Vertretung,
pervertiert, weil ich Fehler von staatlichen Institutionen
nachweisen muss
b) die Gesundheitssorge,
pervertiert, weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe
c) Vermögenssorge, pervertiert, weil ich finanzielle Folgen hatte.
Das Dritte Reich lässt grüßen.
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Blinde, weinende Justitia Foto vom Video
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Geändert am: 12.08.2013 Impressum Startseite:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
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Staatsanwaltschaftsakte Nr. 33
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Brief von mir, also ich noch nicht sicher wusste,
wer die Strafanzeige erstattet und welche Inhalte sie hatte. |
usw. Formular, Schriftwechsel und somit weitere Aktennummern |
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