02.10.2013
Antrag auf Akteneinsicht zum Aktenzeichen 86 Js 7931/13
Hinweis auf den Zusammenhang mit den Aktenzeichen 85 Js 9229/09
und 3 Zs 2606/09
Schreiben vom 23.09.2013 von Rechtsanwältin 6 an die
Staatsanwaltschaft Lörrach
Sehr geehrte Damen und Herren,
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1. |
Meine Rechtsanwältin 6 hat nicht den Tatbestand der Bedrohung
festgestellt
In ihrem Schreiben vom 23.09.2013 an die Lörracher Staatsanwaltschaft
hat meine Rechtsanwältin, Frau x, keinen Grund für den Tatbestand der
Bedrohung in den ihr vorgelegten Akten gefunden.
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2. |
Ich habe meine Nachbarn nicht bedroht. Ich kämpfe seit 4 Jahren
vergeblich gegen die Falschaussagen im Polizeibericht von 2009 und ihren
Folgen.
Auch ich habe mich über den Straftatbestand der Bedrohung informiert.
Im Schreiben vom 29.08.2013 an das Polizeirevier Weil am Rhein als
Antwort auf das geplantes Verhör unter dem Aktenzeichen
ST/1475154/2013 habe ich auch vermerkt: „Ich wüsste auch nicht, wen
ich bedroht haben soll“.
Aufgrund dieses Falls sind meine volle Geschäftsfähigkeit und meine
Eigentumsrechte durch die Aussagen und Verhaltensweisen meiner Nachbarn
und der betroffenen staatlichen Institutionen bedroht, was m.E. aber
nicht zum Straftatbestand der Bedrohung gehört.
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Hier noch einmal meine ständigen erfolglosen
Wiederholungen bei der Polizei, bei den Zivilgerichten und bei der
Staatsanwaltschaft:
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(1) |
Ich hatte und habe kein Recht auf Zeugen. Dies haben Polizei,
Zivilgerichte und Staatsanwaltschaft abgelehnt.
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(2) |
Ich hatte und habe kein Recht auf rechtliches Gehör bei verschiedenen
staatlichen Institutionen.
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(3) |
Ich hatte und habe kein Recht auf inhaltliche Konkretisierung von
Aussagen von Nachbarin-X
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(4) |
Ich hatte und habe kein Recht zu erfahren, welche genaue berufliche
Qualifikation sie hat. Nur dadurch kann der Schweregrad ihrer
Falschaussagen belegt werden.
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(5) |
Ich hatte und habe kein Recht, dass Nachbarin-X zu ihren Aussagen im
Polizeibericht Rechenschaft ablegen muss bzw. verhört wird. |
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(6) |
Aus den oben genannten Akten ergibt sich auch ein Zusammenhang mit dem
Gewerbe und öffentlichen Baurecht zugunsten meiner Nachbarn und zu
meinen Ungunsten.
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(7) |
Aus meinem umfangreichen Schriftwechsel mit den in diesem Fall
betroffenen staatlichen Institutionen kann sich unmöglich das
Persönlichkeitsbild ergeben, das Nachbarin-X in dem Polizeibericht
beschrieben hat.
Trotzdem wird mir seit 4 Jahren die Anwendung von Artikel 6 Europäische
Menschenrechtskonvention auf meinen Fall verweigert.
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(8) |
Es ist skandalös, welche rechtlichen, gesundheitlichen und finanziellen
Folgen ich durch den Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X
hatte. Durch die Untätigkeit der betroffenen staatlichen Institutionen
zu meinen Ungunsten gibt es nach 4 Jahren noch immer keine Gerechtigkeit
für mich.
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(9) |
In meinen Akten und auf meinen beiden Homepages
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
(letztere ist seit einiger Zeit nicht online) sind auch viele Hinweise
zu finden, dass es vermutlich viele Bürger/innen gibt, die etwas
ähnliches zu erdulden hatten und haben, sich aber nicht angemessen
wehren können.
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3. |
Antrag auf Akteneinsicht zum Aktenzeichen 86 Js 7931/13
Ich habe von meiner Rechtsanwältin 6 Kopien aus der Akte bekommen und
sie hat auch ein Schreiben (23.8.2013) verfasst, das sachlich und auf
den Tatbestand bezogen ist.Mein Fall ist aber so umfangreich
geworden, dass sich keine andere Person mehr richtig einarbeiten kann.
Die zeitaufwändigen und damit hohen Rechtsanwaltskosten dafür könnte ich
gar nicht bezahlen. Aber ich habe den Gesamtüberblick.
Daher möchte ich sicherheitshalber unverzüglich eine direkte
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
In meinem Fall sind schon zu viele Pannen und Ungerechtigkeiten
passiert. |
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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