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Brief von Anwalt 12 mit Kommentaren
(Eingang am 17.6.2017, mit eigener Struktur und Hervorhebungen, veröffentlicht am 01.10.2017)


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

Lörrach, 4.9.2017


Ihre Schreiben vom 1.9.2017
bzgl. Schadenersatz und Forderungen


Sehr geehrte Frau Moser,

auf das Anwaltsschreiben vom Rechtsanwalt 14 vom 4.7.2017 habe ich geantwortet mit:
 

  Schreiben vom   7.7.
    12.7.
    9.8. und 23.8.2017
Kommentar von Moser:
Berechtiger Grund bezüglich der angegebenen Briefe. Mein Irrtum.
Damit bestätige ich aber nicht, dass ich die Inhalte der Schreiben akzeptiere.

Meine Schadensersatzforderung beträgt zuletzt EUR 5.097,--

Aufgrund meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Leistungsempfänger der Grundsicherung im Alter verzichte ich auf meine Ansprüche gegen Sie, nicht, - auch nicht im Wege einer Aufrechnung mit Ihrer - nach Grund und Höhe bestrittenen - Gegenforderung von EUR 6.364,90.
Kommentar von Moser:
Anwalt 12 lehnt damit alle 6 Positionen aus meinem Brief an ihn ab.

Die Zurückweisung als ihren Prozessbevollmächtigten durch das Verwaltungsgericht Freiburg vom 12.11.2015 haben Sie veranlasst. Daher konnte ich den Verfahrensverlauf in den, Verwaltungsrechtssachen. 4 K 2170/15, 4 K 2449/15, 4 K 2590/15 überhaupt nicht mehr begleiten oder beeinflussen, und Sie können mich nicht für die Gerichtskosten der Ergebnisse verantwortlich und haftbar machen.
Kommentar von Moser:
Alle Eingaben bzw. Klagen entsprachen nicht meinen Wünschen. Dabei spielt vermutlich auch die mangelnde Erfahrung von Anwalt 12 beim Verwaltungsgericht eine Rolle. Ein weiterer Erfolg aufgrund seiner Verhaltensweisen war sicherlich nicht möglich.

Sie gaben mir keinerlei Gelegenheit, die Gerichtskostenentwicklung zu kontrollieren. Ich habe keine einzige Ihrer Gerichtskostenrechnungen gesehen.
Kommentar von Moser:
Bei seinen Eingaben hat Anwalt 12 den Streitwert angegeben. Dann hat er auch gewusst, wie hoch die Gerichtskosten sein werden.
Daher fordere ich die zu seinen angegebenen und bekannten Streitwerten die Gerichtskosten zurück.

Auch nach Abschluss der Verfahren haben Sie eine Bevollmächtigung zu einer Erinnerungsführung hinsichtlich der Gerichtskosten mir abgelehnt.
Kommentar von Moser:
Aufgrund seiner Verhaltensweisen zuvor, war es für mich undenkbar und ausgeschlossen, Anwalt 12 jemals wieder eine Vollmacht zu erteilen.

Auch die Streitwertfestsetzungen vom 27.1.2016 haben Sie hingenommen.
Kommentar von Moser:
Das muss ich mir anrechnen lassen. Als Laie kenne ich mich nicht bei den Streitwerten aus. Der Richter hat die Streitwerte teilweise erhöht. Von dem zuständigen Richter Knorr bin ich völlig enttäuscht über dieses Verhalten und seine Urteile.

Ich lehne hiermit Rückzahlungsforderungen ihrer Verwaltungsgerichtskosten - halbe und volle Gerichtskosten - im Höhe von EUR 1.385,43 ab.
Kommentar von Moser:
Ich werde in der kommenden Klage gegen Anwalt 12 die zu erstattenden Gerichtskosten neu berechnen.

Ich lehne ebenso alle Anwaltskostenrückzahlungen ab, da ich Ihre Vorwürfe zurückweise.
Kommentar von Moser:
Meine "Vorwürfe" habe ich sachlich begründet. Es gibt keine ausdrückliche Honorarvereinbarung. Daher wird vermutlich nach dem RVG berechnet,
wozu ich Anwalt 14 noch um Hilfe bitte. Anwalt 12 hat auch unzulässige, für mich betrügerische Rechnungen ausgestellt.

Meine Mandate, die ich für Sie angenommen und mit Ihren Vollmachten ausgeführt habe, bezogen sich ausschließlich auf die Vorgänge vor ihrem Haus vom 7.7.2009 und bei der Polizei Weil am Rhein vom 8./9.7.2009 gegen die Nachbarin-X (Berufung)/gegen den Landkreis Lörrach und gegen das Land Baden-Württemberg (Polizei)- und gegen niemand sonst.
Kommentar von Moser:
Aufgrund dieser Vorgänge ergaben sich ungerechte Verhaltensweisen bei der Polizei, beim Landratsamt Lörrach, beim Amtsgericht Lörrach, usw.
Diese Ungerechtigkeiten waren mit Belegen in meinem umfangreichen Verwaltungsklageversuch enthalten. Dieser lag Anwalt 12 vor.

Unklar sein letzter Satzteil: "und gegen niemand sonst".
Habe ich dazu etwas geschrieben?


Wenn Sie die Korrespondenz durchsehen, werden Sie sehen, dass ich Ihre großzügigen Vergütungen im Berufungsverfahren Nachbarin-X in Höhe von EUR 564,66 verrechnet habe mit meinen weiteren außergerichtlichen Bemühungen bei Polizei und Landratsamt. Eine resultierende Gutschrift von EUR 135,34 habe ich später auf einen Vorschuss in der Verwaltungsrechtssache 4 K 1908 /15 angerechnet. Ich verweise auf mein Anwaltsschreiben vom 22.7.2015.
Kommentar von Moser:
Anwalt 12 bezieht sich nur auf einen Teil der Zahlungen. Im Brief habe ich genaue Angaben gemacht. Er bezieht sich hier auf kostenpflichtige Dienstaufsichtsbeschwerden. Ich wollte sofort klagen, weil es schon genügend abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Polizei und beim Landratsamt gab. Bei den neuen abgelehnten Beschwerden hat Anwalt 12 nicht einmal meine wichtigen Gegenargumente verwendet. Mit Schreiben vom 29.9.2015 rät er von Zeugen ab und meint, dass Kritik nur negativ wirkt".
Das gilt nicht für ihn, wenn er versucht, seine Interessen vor Gericht zu vertreten: 3 C 909/16, 6 C 472/16, 2 C 59/17, ...

Die Qualität meiner anwaltlichen Tätigkeit ist in den Gerichtsakten niedergelegt. Darauf nehme ich Bezug.
Kommentar von Moser:
Kein einziger Erfolg für mich verbunden mit hohen Kosten, Beleidigungen, Ignorieren meiner Anliegen usw.

Ich hatte mit dem Berichterstatter zu korrespondieren. Das ist normal, und kann mir nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Kommentar von Moser:
Banale, nicht passende Aussage.
Er sollte Schreiben seit dem 30.06.2015 nur noch wegschicken, die ich vorher gelesen habe.
Daran hat er sich nicht gehalten!

Das Mandat bzw. die Mandate waren beim Verwaltungsgericht von Anfang an dadurch erschwert, dass Sie seit August 2015 abgelehnt haben, mit mir zu sprechen. Ich konnte nur schriftlich mit Ihnen korrespondieren, das habe ich auch immer getan.
Kommentar von Moser:
Faule Ausrede. Sie den vorhergehenden Kommentar.

Ebenso lehne ich einen Schadensausgleich für Persönlichkeitsverletzungen- in Höhe von EUR 2.500,-- nach Grund und Höhe ab.
Kommentar von Moser:
Ok. Ich bin dabei, die Gründe und Beweise für eine Persönlichkeitsverletzung ausführlich zu belegen. Dafür setze ich eine höhere Summe an, vermutlich 5000 €.

Die Prüfung Ihrer Prozessfähigkeit habe ich nicht erfunden, sondern vorgefunden in den Gerichtsakten und im Urteil 1. Instanz in Sachen Nachbarin-X.
Kommentar von Moser:
Ich wurde als prozessfähig beurteilt. Dann hat Anwalt 12 in der Folgezeit mehrfach versucht, mit als prozessunfähig oder sogar als geschäftsunfähig einzustufen. Ein Albtraum von einem Anwalt. Anwalt 12 möchte mich hier mit einer nicht angemessenen Begründung abspeisen. Oder will er mich für dumm verkaufen?

Mein Beharren auf den Prüfungen von Amts wegen ist natürlich allein in Ihrem Interesse an der Aufhebung des klagabweisenden Urteils erfolgt, und die ärztlichen Atteste von 2014 und 2015 habe ich von Ihnen bekommen.
Kommentar von Moser:
Das war nicht mein Interesse, sondern sein im Nachhinein bis heute nicht verständliches Interesse, für mich Geldgier. Außerdem hat er diese Atteste mehrfach ohne Rücksprache bei diversen Gelegenheiten eingereicht.
Ärztliche Unterlagen bedürfen einer besonderen Sorgfalt bei der Weiterleitung an andere Organisationen oder staatliche Institutionen. Das bedeutet, vorherige Rücksprache mit mir.

Ihr Schreiben vom 11.11.2015, das zur Beendigung der Mandate geführt hat, habe ich auf eine krankhafte Störung zurückführt, da ich es rational nicht einordnen konnte.
Kommentar von Moser:
Frechheit, mir eine krankhafte Störung zu unterstellen.
Diese Aussage könnte aufgrund seiner vielen Verhaltensweisen gegen meinen Willen auf ihn zutreffen. Da ich sehr viele Begründungen in diversen Schreiben angegeben habe, ist das eine Unverschämtheit oder eine psychische Störung bei ihm, wenn er "es nicht rational einordnen konnte".

Die Zeit hat damals gedrängt, da die nächste prozessleitende Verfügung zu erwarten stand, und alles wesentliche besprochen bzw schriftlich ausgetragen war. (Beweissicherungsantrag)
Kommentar von Moser:
Anwalt 12 hat keine oder wenig Geduld. Darauf habe ich in verschiedenen Beschwerden hingewiesen. Jeder Mensch sollte bei wichtigen Maßnahmen diese vorher gründlich überdenken.

Der sogenannte Beweissicherungsantrag war schon inhaltlich in meiner Klage von 2014 enthalten. Die Richterin hat aber keine Beweise zu meinen Gunsten zugelassen. Das hätte Anwalt 12 folglich in der Berufung monieren sollen.

In seinen 4 Klagen vor dem Verwaltungsgericht waren auch nicht meine gewünschten Beweise enthalten. Erst auf Druck hat Anwalt 12 einen Beweissicherungsantrag mit einem Streitwert von 5000 Euro eingereicht, natürlich ohne ihn mir vorher vorzulegen. Daher habe ich ihm sämtliche Vollmachten entzogen.


Anwalt 12

Rechtsanwalt


Kommentar am 1.10.2017:

Denk ich an das nachbarliche Lügenluder und die unzähligen Folgen für mich in der Nacht, bin ich ständig um den Schlaf gebracht.

Zu den Falschaussagen des nachbarlichen Lügenluders in der Klageerwiderung der Gegenpartei ist ihm kein entsprechendes Schreiben zu meinen Gunsten eingefallen bzw. hat er absichtlich unterlassen!


Geändert am:   04.09.2019

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