Anwalt12- Adresse.....
An
Moser-Adresse
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Lörrach, 4.9.2017
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Ihre Schreiben vom 1.9.2017
bzgl. Schadenersatz und Forderungen
Sehr geehrte Frau Moser,
auf das Anwaltsschreiben vom Rechtsanwalt 14 vom 4.7.2017 habe
ich geantwortet mit:
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Schreiben vom |
7.7. |
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12.7. |
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9.8.
und
23.8.2017 |
Kommentar von Moser:
Berechtiger Grund bezüglich der angegebenen Briefe. Mein
Irrtum.
Damit bestätige ich aber nicht, dass ich die Inhalte der
Schreiben akzeptiere. |
Meine Schadensersatzforderung beträgt zuletzt
EUR
5.097,--
Aufgrund meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
als Leistungsempfänger der Grundsicherung im Alter verzichte ich
auf meine Ansprüche gegen Sie, nicht, - auch nicht im Wege einer
Aufrechnung mit Ihrer - nach Grund und Höhe bestrittenen -
Gegenforderung von EUR 6.364,90. |
Kommentar von Moser:
Anwalt 12 lehnt damit
alle 6
Positionen aus meinem Brief an ihn ab. |
Die Zurückweisung als ihren Prozessbevollmächtigten durch
das Verwaltungsgericht Freiburg vom 12.11.2015 haben Sie
veranlasst. Daher konnte ich den Verfahrensverlauf in den,
Verwaltungsrechtssachen. 4 K 2170/15, 4 K 2449/15, 4 K 2590/15
überhaupt nicht mehr begleiten oder beeinflussen, und Sie können
mich nicht für die Gerichtskosten der Ergebnisse verantwortlich
und haftbar machen. |
Kommentar von Moser:
Alle Eingaben bzw. Klagen entsprachen nicht meinen Wünschen.
Dabei spielt vermutlich auch die mangelnde Erfahrung von Anwalt
12 beim Verwaltungsgericht eine Rolle. Ein weiterer Erfolg
aufgrund seiner Verhaltensweisen war sicherlich nicht möglich. |
Sie gaben mir keinerlei Gelegenheit, die
Gerichtskostenentwicklung zu kontrollieren. Ich habe keine
einzige Ihrer Gerichtskostenrechnungen gesehen. |
Kommentar von Moser:
Bei seinen Eingaben hat Anwalt 12 den Streitwert angegeben.
Dann hat er auch gewusst, wie hoch die Gerichtskosten sein
werden.
Daher fordere ich die zu seinen angegebenen und bekannten
Streitwerten die Gerichtskosten zurück. |
Auch nach Abschluss der Verfahren haben Sie eine
Bevollmächtigung zu einer Erinnerungsführung hinsichtlich der
Gerichtskosten mir abgelehnt. |
Kommentar von Moser:
Aufgrund seiner Verhaltensweisen zuvor, war es für mich
undenkbar und ausgeschlossen, Anwalt 12 jemals wieder eine
Vollmacht zu erteilen. |
Auch die Streitwertfestsetzungen vom 27.1.2016 haben Sie
hingenommen. |
Kommentar von Moser:
Das muss ich mir anrechnen lassen. Als Laie kenne ich mich
nicht bei den Streitwerten aus. Der Richter hat die Streitwerte
teilweise erhöht. Von dem zuständigen Richter Knorr bin ich
völlig enttäuscht über dieses Verhalten und seine Urteile. |
Ich lehne hiermit Rückzahlungsforderungen ihrer
Verwaltungsgerichtskosten - halbe und volle Gerichtskosten - im
Höhe von EUR 1.385,43 ab. |
Kommentar von Moser:
Ich werde in der kommenden Klage gegen Anwalt 12 die zu
erstattenden Gerichtskosten neu berechnen. |
Ich lehne ebenso alle Anwaltskostenrückzahlungen ab, da ich Ihre
Vorwürfe zurückweise. |
Kommentar von Moser:
Meine "Vorwürfe" habe ich sachlich begründet. Es gibt keine
ausdrückliche Honorarvereinbarung. Daher wird vermutlich nach
dem RVG berechnet,
wozu ich Anwalt 14 noch um Hilfe bitte. Anwalt 12 hat auch
unzulässige, für mich betrügerische Rechnungen ausgestellt. |
Meine Mandate, die ich für Sie angenommen und mit Ihren
Vollmachten ausgeführt habe, bezogen sich ausschließlich auf die
Vorgänge vor ihrem Haus vom 7.7.2009 und bei der Polizei Weil am
Rhein vom 8./9.7.2009 gegen die Nachbarin-X (Berufung)/gegen den
Landkreis Lörrach und gegen das Land Baden-Württemberg
(Polizei)- und gegen niemand sonst. |
Kommentar von Moser:
Aufgrund dieser Vorgänge ergaben sich ungerechte
Verhaltensweisen bei der Polizei, beim Landratsamt Lörrach, beim
Amtsgericht Lörrach, usw.
Diese Ungerechtigkeiten waren mit Belegen in meinem
umfangreichen Verwaltungsklageversuch enthalten. Dieser lag
Anwalt 12 vor.Unklar sein letzter Satzteil: "und gegen
niemand sonst".
Habe ich dazu etwas geschrieben? |
Wenn Sie die Korrespondenz durchsehen, werden Sie sehen, dass
ich Ihre großzügigen Vergütungen im Berufungsverfahren
Nachbarin-X in Höhe von EUR 564,66 verrechnet habe mit meinen
weiteren außergerichtlichen Bemühungen bei Polizei und
Landratsamt. Eine resultierende Gutschrift von EUR 135,34 habe
ich später auf einen Vorschuss in der Verwaltungsrechtssache 4 K
1908 /15 angerechnet. Ich verweise auf mein Anwaltsschreiben vom
22.7.2015. |
Kommentar von Moser:
Anwalt 12 bezieht sich nur auf einen Teil der Zahlungen. Im
Brief habe ich genaue Angaben gemacht. Er bezieht sich hier auf
kostenpflichtige Dienstaufsichtsbeschwerden. Ich wollte sofort
klagen, weil es schon genügend abgelehnte
Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Polizei und beim Landratsamt
gab. Bei den neuen abgelehnten Beschwerden hat Anwalt 12 nicht
einmal meine wichtigen Gegenargumente verwendet.
Mit
Schreiben vom 29.9.2015
rät er von Zeugen ab und meint, dass Kritik nur negativ wirkt".
Das gilt nicht für ihn, wenn er versucht, seine
Interessen vor Gericht zu vertreten:
3 C 909/16,
6 C 472/16,
2 C 59/17, ... |
Die Qualität meiner anwaltlichen Tätigkeit ist in den
Gerichtsakten niedergelegt. Darauf nehme ich Bezug. |
Kommentar von Moser:
Kein einziger Erfolg für mich verbunden mit hohen
Kosten, Beleidigungen, Ignorieren meiner Anliegen usw. |
Ich hatte mit dem Berichterstatter zu korrespondieren. Das ist
normal, und kann mir nicht zum Vorwurf gemacht werden. |
Kommentar von Moser:
Banale, nicht passende Aussage.
Er sollte Schreiben seit dem
30.06.2015 nur noch wegschicken, die ich vorher gelesen
habe.
Daran hat er sich nicht gehalten! |
Das Mandat bzw. die Mandate waren beim Verwaltungsgericht von
Anfang an dadurch erschwert, dass Sie seit August 2015 abgelehnt
haben, mit mir zu sprechen. Ich konnte nur schriftlich mit Ihnen
korrespondieren, das habe ich auch immer getan. |
Kommentar von Moser:
Faule Ausrede. Sie den vorhergehenden Kommentar. |
Ebenso lehne ich einen Schadensausgleich für
Persönlichkeitsverletzungen- in Höhe von EUR 2.500,-- nach Grund
und Höhe ab. |
Kommentar von Moser:
Ok. Ich bin dabei, die Gründe und Beweise für eine
Persönlichkeitsverletzung ausführlich zu belegen. Dafür setze
ich eine höhere Summe an, vermutlich 5000 €. |
Die Prüfung Ihrer Prozessfähigkeit habe ich nicht erfunden,
sondern vorgefunden in den Gerichtsakten und im Urteil 1. Instanz
in Sachen Nachbarin-X. |
Kommentar von Moser:
Ich wurde als prozessfähig beurteilt. Dann hat Anwalt 12 in
der Folgezeit mehrfach versucht, mit als prozessunfähig oder
sogar als geschäftsunfähig
einzustufen. Ein Albtraum von einem Anwalt. Anwalt 12 möchte mich hier mit einer nicht angemessenen
Begründung abspeisen. Oder will er mich für dumm verkaufen? |
Mein Beharren auf den Prüfungen von Amts wegen ist natürlich
allein in Ihrem Interesse an der Aufhebung des klagabweisenden
Urteils erfolgt, und die ärztlichen Atteste von 2014 und 2015
habe ich von Ihnen bekommen. |
Kommentar von Moser:
Das war nicht mein Interesse, sondern sein im Nachhinein bis
heute nicht verständliches Interesse, für mich Geldgier.
Außerdem hat er diese Atteste mehrfach ohne Rücksprache bei
diversen Gelegenheiten eingereicht.
Ärztliche Unterlagen bedürfen einer besonderen Sorgfalt bei der
Weiterleitung an andere Organisationen oder staatliche
Institutionen. Das bedeutet, vorherige Rücksprache mit mir. |
Ihr Schreiben vom 11.11.2015, das zur Beendigung der Mandate
geführt hat, habe ich auf eine krankhafte Störung zurückführt,
da ich es rational nicht einordnen konnte. |
Kommentar von Moser:
Frechheit, mir eine krankhafte Störung zu unterstellen.
Diese Aussage könnte aufgrund seiner vielen Verhaltensweisen
gegen meinen Willen auf ihn zutreffen. Da ich sehr viele
Begründungen in diversen Schreiben angegeben habe, ist das eine
Unverschämtheit oder eine psychische Störung bei ihm, wenn er
"es nicht rational einordnen konnte". |
Die Zeit hat damals gedrängt, da die nächste prozessleitende
Verfügung zu erwarten stand, und alles wesentliche besprochen
bzw schriftlich ausgetragen war. (Beweissicherungsantrag) |
Kommentar von Moser:
Anwalt 12 hat keine oder wenig Geduld. Darauf habe ich in
verschiedenen Beschwerden hingewiesen. Jeder Mensch sollte bei
wichtigen Maßnahmen diese vorher gründlich überdenken.
Der sogenannte Beweissicherungsantrag war schon inhaltlich in
meiner Klage von 2014 enthalten. Die Richterin hat aber keine
Beweise zu meinen Gunsten zugelassen. Das hätte Anwalt 12
folglich in der Berufung monieren sollen.
In seinen 4 Klagen vor dem Verwaltungsgericht waren auch
nicht meine gewünschten Beweise enthalten. Erst auf Druck hat
Anwalt 12 einen Beweissicherungsantrag mit einem Streitwert von
5000 Euro eingereicht, natürlich ohne ihn mir vorher vorzulegen.
Daher habe ich ihm sämtliche Vollmachten entzogen. |
Anwalt 12
Rechtsanwalt |