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Brief an die Staatsanwältin Frau Sattler-Bartusch
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Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Per Postbrief
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
13. März 2019
Ihre diversen Aktivitäten gegen mich und somit Begünstigung
der AE Nachbarin-X, ............(Adresse)
Beginn 2013 mit 86 Js 7931/13 wegen angeblicher Bedrohung
Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,
es ist mir völlig unverständlich, wieso Polizei, Volljuristen
beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft den dummdreisten,
primitiven und unglaubwürdigen Aussagen der AE
Nachbarin-X seit 2009
vertrauen und somit zu Komplizen dieser faktischen Straftäterin
geworden sind. Dabei wurden u.a. keine von mir benannten Zeugen
befragt.
2013 haben Sie gegen mich ein Bedrohungsverfahren eingeleitet,
in dem es erkennbar keine Bedrohung von mir gegeben hat. Das hat
mich viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Es war auch das erste
Strafverfahren in meinem Leben, so dass ich über die Vorladung
des Polizeireviers Weil am Rhein geschockt war.
Die Inanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit der
Rechtsanwältin 6 ist für
mich sehr teuer geworden. Schon zum ersten Gespräch musste ich
800 Euro bringen. Durch Online-Recherchen wusste ich, dass ich
keine Bedrohung begangen habe. Beim Gespräch mit der Anwältin
akzeptierte ich ein hohes Honorar, weil ich keine Ahnung hatte,
wie hoch die Rechtsanwaltsgebühren bei Straftaten sind.
Die Rechtsanwältin stellte auch sofort ihre Arbeit ein, nachdem
das Strafverfahren eingestellt wurde, weil der Tatbestand nicht
erfüllt war. Erst am Schluss bekam ich die Aktenkopien und
entdeckte die Falschaussagen der AE
Nachbarin-X.
Auf mein Schreiben vom 25.10.2013 an die Staatsanwaltschaft
Lörrach erhielt ich erst am 20.01.2014 eine nicht passende
Antwort. (Grund: Aus welchen Textteilen und Aktenseiten der
Akten ergibt sich die Bedrohung?)
Aufgrund der Falschaussagen im Strafverfahren und dem
vorangegangenen „Abmahnschreiben“ erstattete ich die Anzeigen 82
Js 8808/13 und 80 Js 1317/14 wegen Verleumdung, die „natürlich“
abgelehnt wurden, obwohl ich genügend sachliche Argumente
angegeben hatte.
- 2 - |
Gertrud Moser, 79589 Binzen
13.03.2019 an StA Az 86 Js 7931/13
Seite 2 Dann wandte ich mich an
den Rechtsanwalt 7 aus Ort-x, der
nichts mit Außenwirkung für mich getan hat und mich hintergangen hat.
Inzwischen ist er nicht als Rechtsanwalt tätig. Laut Beschluss des
Amtsgerichts Baden-Baden vom 27.03.2017 sollte ich etwas über 3000
Euro zurückbekommen. (Az 1 C 335/16) Aber er ist zahlungsunfähig, so
dass ein Offenburger Anwalt nichts für mich eintreiben konnte.
Anlage 1
Weil ich den Verdacht hatte, dass er mit meinen Nachbarn-X
kooperiert, hatte ich die Dienste einer Detektei in Anspruch genommen,
für die ich 1463,89 € bezahlen musste.
Weitere unzählige Kosten (Rechtsanwalts-, Gerichtskosten) sind
entstanden, um mich gegen die diversen Falschaussagen der AE
Nachbarin-X zu wehren.
Daher ist es wohl verständlich, dass ich die Staatsanwaltschaft Lörrach
und das Amtsgericht Lörrach nicht als ordnungsgemäße
Institutionen im Sinne eines Rechtsstaates sehe.
Da Sie und Ihre Kollegin, Frau Sauer,
geborene Schaper, nur zu meinen Ungunsten seit November 2017 tätig
geworden sind, bin ich der Meinung, dass Sie für den vergangenen Stress
ab dem Jahr 2013 wenigstens das Anwaltshonorar der
Rechtsanwältin 6 erstatten sollten.
Anlage 2
Ich halte es für durchaus denkbar, dass Sie und Ihre Kolleg/innen
berechtigte Anzeigen von Frauen wegen Bedrohung durch Männer abgelehnt
haben.
Mein Rechtsfall dominiert inzwischen mein Leben, wie meine Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de belegt. Meine Kritik an
Polizei und Justiz ist ausführlich sachlich begründet.
Mein langjähriger Rechtsfall passt eher in eine Bananenrepublik als
in den angeblichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Beiliegend noch eine Ereignisliste aus dem
Jahr 2013 mit den Aktenseiten.
Anlage 3
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ...............
IBAN .......................
BIC .................................. |
Aktenzeichen: 1 C 335/16 Amtsgericht
B2....................... Im Namen des
Volkes
Versäumnisurteil
In dem Rechtsstreit Gertrud Moser,
.........................., 79589 Binzen
- Klägerin - Prozessbevollmächtigter: Anwalt 14 mit Adresse
(Der erste Anwalt seit
2009, der mir effektiv geholfen hat !!!!) gegen
Anwalt 7,
.......Adresse.......
- Beklagter - wegen Forderung hat das Amtsgericht
B2.................. durch den Direktor des Amtsgerichts
x....................... am 27.03.2017 ohne mündliche
Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO für Recht erkannt:
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1. |
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.233.48
€ nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 10.03.2017 zu zahlen.
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2. |
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
|
3. |
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Anlage 2
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Anwältin 6, ..............................
.Lörrach Frau
Gertrud Moser
..............................
79589 Binzen
Lörrach, den 21. Oktober 2013
Unsere Prozessregisternummer: ...................
BITTE BEI RÜCKFRAGEN UND ZAHLUNGEN UNBEDINGT
ANGEBEN!
Strafverfahren wegen Bedrohung
VERGÜTUNGSRECHNUNG
Rechnungsnummer: .......................
Leistungszeitraum: 05.09.2013 - 10.10.2013
USt.-Identnr. Kanzlei: ...................... X
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Gebühr laut Honorarvereinbarung vom
04.09.2013 |
1.500,00 € |
Auslagenpauschale gern. Nr. 7002 VV RVG |
20,00 € |
Dokumentenpauschale (s/w) (62
Ablichtungen) gern. Nr. 7000 VV RVG |
26,80 € |
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Nettobetrag |
1.546,80 € |
19 % Umsatzsteuer gern. Nr. 7008 VV RVG |
293,89 € |
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Gesamtbetrag |
1.840,69 € |
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Zahlungshinweis |
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Gesamtbetrag aus dieser Rechnung |
1.840,69 € |
Hon. i. S. Moser vom 04.09.2013 |
-800,00 € |
Hon. i. S. Moser vom 08.10.2013 |
-700,00 € |
Hon. i. S. Moser vom 15.10.2013 |
-500,00 € |
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Guthaben |
159,31 € |
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Mit freundlichen Grüßen
Anwältin 6
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
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Anlage 3
Ereignisliste zum Strafverfahren wegen Bedrohung aus dem Jahr 2013 |
AS |
Datum |
von |
an |
Kurzinhalt |
0 |
12.08.2013? |
StA |
intern |
86 Js 7931/13 Aktendeckblatt
Mehr... |
1
3
5 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Fax: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich.
Mehr.... |
7
9
11 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Brief: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich.
Mehr.... |
13 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Plakat am Zaun
Mehr |
15 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Plakat am Zaun
Mehr |
17 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Plakat am Zaun
Mehr |
19 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr...
Danach Abschrift zur besseren Lesbarkeit |
21 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr... |
23 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr... |
25 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr... |
27 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr... |
27r ? |
|
|
|
Handschriftliche Notizen und Stempel |
29? |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Kopie fehlt oder Seite existiert nicht (Homepage-Ausschnitt)
Mehr... |
31 |
12.08.2013 |
Gegn.
Anwältin |
StA |
Homepage-Ausschnitt
Mehr... |
33 |
01.09.2013 |
Moser |
Polizei
StA |
Email zum Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung .
Handschriftl. Notiz bzw. Verf. |
35? |
02.09.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Formular zur Bedrohung u.a. mit meinen Daten |
37? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
39? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
41? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
43? |
27.08.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Strafanzeige Bedrohung |
45? |
27.08.2013 |
Polizei-
revier
Weil |
Moser |
Vorladung aufgrund der Einleitung eines Strafverfahrens
wegen Bedrohung gegen mich.
Mehr... |
45? |
29.08.2013 |
Polizei-
revier
Weil |
Moser |
Eingang der
Vorladung vom 27.08.2013 |
47? |
29.08.2013
ca 20.30 Uhr |
Moser | Polizei
Weil |
Persönlicher Briefeinwurf mit Terminabsage und Ankündigung von
anwaltlichem Beistand. |
49? |
09.09.2013? |
StA |
intern |
Vermutlich interne Verfügung handschriftlich |
51? |
05.09.2013 |
Anwältin 6 | Polizei
Weil |
Bekanntgabe als Verteidigerin,
Anforderung der Ermittlungsakten |
53? |
10.09.2013 |
Polizei
Weil | StA Lö |
Kurzmitteilung, Strafanzeige gg. Gertrud Moser wg. Beleidigung.
Anlage: Brief von Anwältin 6 vom 5.9.2013 |
|
04.09.2013 |
Moser | Anwältin 6 |
Gespräch, Honorarvereinbarung und Vollmachtserteilung, 800 €
bar als Anzahlung bezahlt. |
55? |
04.09.2013 |
Moser | Anwältin 6 |
Vollmachtserteilung |
57? |
18.09.2013 |
StA Lö | Anwältin 6 |
Verfügung: Akte zur Einsicht für 3 Tage.
Bis zum 10.10. etwaige Stellungnahme der Beschuldigten |
? |
23.09.2013 |
Anwältin 6 | StA Lö |
Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt mit Begründung |
? |
02.10.2013 |
Moser | Staatsan-
waltschaft
Generalstaats-
anwaltschaft
Petitions-
ausschuss |
Kein Tatbestand der Bedrohung. Aufzählung der üblichen
Ungerechtigkeiten mir gegenüber |
? |
09.10.2013 |
StA Lö | Anwältin 6 |
Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingestellt |
? |
15.10.2013 |
StA Lö | Moser |
Akteneinsicht wurde gewährt. Verfahren ist eingestellt, Sache
vermutlich erledigt |
? |
25.10.2013 |
Moser | StA Lö |
u.a. Beleg-Nr. und Textteile aus der Akte, aus denen sich eine
Bedrohung ergibt. Mehr....
(Erst am 20.1.2014 eine Antwort) |
Ankündigung der
Strafanzeige
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Im
Abmahnschreiben vom 13.08.2013 der
gegnerischen Partei wurde ich informiert, dass es eine
Strafanzeige gegen mich geben wird.
Die Begründungen dazu waren aber
Falschaussagen bzw. total unmögliche
Textinterpretationen.
Beispiel: "Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer."
Nachdem ist das gelesen hatte, war ich sicher,
dass es kein
Strafverfahren gegen mich geben wird.
So etwas traute ich der
Staatsanwaltschaft Lörrach nicht zu.
Ich wurde aber eines
Besseren belehrt. Am 23.08.2013
fuhr ich zur gegnerischen Anwaltskanzlei und gab folgendes
Schreiben ab:
Kommentare bzw.
Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten des Abmahnschreibens am
23.08.2013: |
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