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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Staatsanwältin Frau Sattler-Bartusch


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Postbrief

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

13. März 2019

Ihre diversen Aktivitäten gegen mich und somit Begünstigung der AE Nachbarin-X, ............(Adresse)
Beginn 2013 mit 86 Js 7931/13 wegen angeblicher Bedrohung

 

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,

es ist mir völlig unverständlich, wieso Polizei, Volljuristen beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft den dummdreisten, primitiven und unglaubwürdigen Aussagen der AE Nachbarin-X seit 2009 vertrauen und somit zu Komplizen dieser faktischen Straftäterin geworden sind. Dabei wurden u.a. keine von mir benannten Zeugen befragt.

2013 haben Sie gegen mich ein Bedrohungsverfahren eingeleitet, in dem es erkennbar keine Bedrohung von mir gegeben hat. Das hat mich viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Es war auch das erste Strafverfahren in meinem Leben, so dass ich über die Vorladung des Polizeireviers Weil am Rhein geschockt war.

Die Inanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwältin 6 ist für mich sehr teuer geworden. Schon zum ersten Gespräch musste ich 800 Euro bringen. Durch Online-Recherchen wusste ich, dass ich keine Bedrohung begangen habe. Beim Gespräch mit der Anwältin akzeptierte ich ein hohes Honorar, weil ich keine Ahnung hatte, wie hoch die Rechtsanwaltsgebühren bei Straftaten sind.

Die Rechtsanwältin stellte auch sofort ihre Arbeit ein, nachdem das Strafverfahren eingestellt wurde, weil der Tatbestand nicht erfüllt war. Erst am Schluss bekam ich die Aktenkopien und entdeckte die Falschaussagen der AE Nachbarin-X.

Auf mein Schreiben vom 25.10.2013 an die Staatsanwaltschaft Lörrach erhielt ich erst am 20.01.2014 eine nicht passende Antwort. (Grund: Aus welchen Textteilen und Aktenseiten der Akten ergibt sich die Bedrohung?)

Aufgrund der Falschaussagen im Strafverfahren und dem vorangegangenen „Abmahnschreiben“ erstattete ich die Anzeigen 82 Js 8808/13 und 80 Js 1317/14 wegen Verleumdung, die „natürlich“ abgelehnt wurden, obwohl ich genügend sachliche Argumente angegeben hatte.

- 2 -


Gertrud Moser, 79589 Binzen          13.03.2019 an StA Az 86 Js 7931/13               Seite 2

Dann wandte ich mich an den Rechtsanwalt 7 aus Ort-x, der nichts mit Außenwirkung für mich getan hat und mich hintergangen hat. Inzwischen ist er nicht als Rechtsanwalt tätig. Laut Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 27.03.2017 sollte ich etwas über 3000 Euro zurückbekommen. (Az 1 C 335/16) Aber er ist zahlungsunfähig, so dass ein Offenburger Anwalt nichts für mich eintreiben konnte.

Anlage 1

Weil ich den Verdacht hatte, dass er mit meinen Nachbarn-X kooperiert, hatte ich die Dienste einer Detektei in Anspruch genommen, für die ich 1463,89 € bezahlen musste.

Weitere unzählige Kosten (Rechtsanwalts-, Gerichtskosten) sind entstanden, um mich gegen die diversen Falschaussagen der AE Nachbarin-X zu wehren.
Daher ist es wohl verständlich, dass ich die Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht Lörrach nicht als ordnungsgemäße Institutionen im Sinne eines Rechtsstaates sehe.

Da Sie und Ihre Kollegin, Frau Sauer, geborene Schaper, nur zu meinen Ungunsten seit November 2017 tätig geworden sind, bin ich der Meinung, dass Sie für den vergangenen Stress ab dem Jahr 2013 wenigstens das Anwaltshonorar der Rechtsanwältin 6 erstatten sollten.

Anlage 2

Ich halte es für durchaus denkbar, dass Sie und Ihre Kolleg/innen berechtigte Anzeigen von Frauen wegen Bedrohung durch Männer abgelehnt haben.

Mein Rechtsfall dominiert inzwischen mein Leben, wie meine Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de belegt. Meine Kritik an Polizei und Justiz ist ausführlich sachlich begründet.

Mein langjähriger Rechtsfall passt eher in eine Bananenrepublik als in den angeblichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Beiliegend noch eine Ereignisliste aus dem Jahr 2013 mit den Aktenseiten.

Anlage 3

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ...............
IBAN .......................
BIC ..................................


Anlage 1

 
 

Aktenzeichen: 1 C 335/16

Amtsgericht B2.......................

Im Namen des Volkes

Versäumnisurteil

In dem Rechtsstreit

Gertrud Moser, .........................., 79589 Binzen   - Klägerin -

Prozessbevollmächtigter: Anwalt 14 mit Adresse 
(Der erste Anwalt seit 2009, der mir effektiv geholfen hat !!!!
)

gegen

Anwalt 7, .......Adresse.......  - Beklagter -

wegen Forderung

hat das Amtsgericht B2.................. durch den Direktor des Amtsgerichts x....................... am 27.03.2017 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO für Recht erkannt:
 

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.233.48 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.03.2017 zu zahlen.
 
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
 
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.



  

Rechtsbehelfsbelehrung:
 


Anlage 2

Anwältin 6, ..............................    .Lörrach

Frau
Gertrud Moser
..............................
79589 Binzen

Lörrach, den 21. Oktober 2013

Unsere Prozessregisternummer: ...................
BITTE BEI RÜCKFRAGEN UND ZAHLUNGEN UNBEDINGT ANGEBEN!

Strafverfahren wegen Bedrohung

VERGÜTUNGSRECHNUNG

Rechnungsnummer: .......................
Leistungszeitraum: 05.09.2013 - 10.10.2013
USt.-Identnr. Kanzlei: ...................... X
 

Gebühr laut Honorarvereinbarung vom
04.09.2013

1.500,00 €

Auslagenpauschale gern. Nr. 7002 VV RVG

20,00 €

Dokumentenpauschale (s/w) (62
Ablichtungen) gern. Nr. 7000 VV RVG
26,80 €

Nettobetrag 1.546,80 €
19 % Umsatzsteuer gern. Nr. 7008 VV RVG 293,89 €

Gesamtbetrag

1.840,69 €

   
Zahlungshinweis  
Gesamtbetrag aus dieser Rechnung

1.840,69 €

Hon. i. S. Moser vom 04.09.2013 -800,00 €
Hon. i. S. Moser vom 08.10.2013 -700,00 €
Hon. i. S. Moser vom 15.10.2013  -500,00 €

Guthaben

159,31 €


Mit freundlichen Grüßen

Anwältin 6
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
 


Anlage 3

Ereignisliste zum Strafverfahren wegen Bedrohung aus dem Jahr 2013

AS Datum von an Kurzinhalt
0 12.08.2013? StA intern 86 Js 7931/13 Aktendeckblatt Mehr...
1
3
5
12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Fax: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich. Mehr....
7
9
11
12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Brief: Strafanzeige im Auftrag des Ehepaars Nachbarn-X gegen mich. Mehr....
13 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Plakat am Zaun  Mehr
15 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Plakat am Zaun  Mehr
17 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Plakat am Zaun  Mehr
19 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
Danach Abschrift zur besseren Lesbarkeit
21 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr...
23 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
Abschrift zur besseren Lesbarkeit Mehr...
25 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
27 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
27r ?       Handschriftliche Notizen und Stempel
29? 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Kopie fehlt oder Seite existiert nicht (Homepage-Ausschnitt)  Mehr...
31 12.08.2013 Gegn.
Anwältin
StA Homepage-Ausschnitt Mehr...
33 01.09.2013 Moser Polizei
StA
Email zum Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung .
Handschriftl. Notiz bzw. Verf.
35? 02.09.2013 Polizei
Weil
StA Lö Formular zur Bedrohung u.a. mit meinen Daten
37? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
39? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
41? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
43? 27.08.2013 Polizei
Weil
StA Lö Strafanzeige Bedrohung
45? 27.08.2013 Polizei-
revier
Weil
Moser Vorladung aufgrund der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich. Mehr...
45? 29.08.2013 Polizei-
revier
Weil
Moser Eingang der Vorladung vom 27.08.2013
47? 29.08.2013
ca 20.30 Uhr
MoserPolizei
Weil
Persönlicher Briefeinwurf mit Terminabsage und Ankündigung von anwaltlichem Beistand.
49? 09.09.2013? StA intern Vermutlich interne Verfügung handschriftlich
51? 05.09.2013 Anwältin 6Polizei
Weil
Bekanntgabe als Verteidigerin,
Anforderung der Ermittlungsakten
53? 10.09.2013 Polizei
Weil
StA Lö Kurzmitteilung, Strafanzeige gg. Gertrud Moser wg. Beleidigung. Anlage: Brief von Anwältin 6 vom 5.9.2013
  04.09.2013 MoserAnwältin 6 Gespräch, Honorarvereinbarung und Vollmachtserteilung, 800 € bar als Anzahlung bezahlt.
55? 04.09.2013 MoserAnwältin 6 Vollmachtserteilung
57? 18.09.2013 StA LöAnwältin 6 Verfügung: Akte zur Einsicht für 3 Tage.
Bis zum 10.10. etwaige Stellungnahme der Beschuldigten
? 23.09.2013 Anwältin 6StA Lö Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt mit Begründung
? 02.10.2013 MoserStaatsan-
waltschaft
Generalstaats-
anwaltschaft
Petitions-
ausschuss
Kein Tatbestand der Bedrohung. Aufzählung der üblichen Ungerechtigkeiten mir gegenüber
? 09.10.2013 StA LöAnwältin 6 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingestellt
? 15.10.2013 StA LöMoser Akteneinsicht wurde gewährt. Verfahren ist eingestellt, Sache vermutlich erledigt
? 25.10.2013 MoserStA Lö u.a. Beleg-Nr. und Textteile aus der Akte, aus denen sich eine Bedrohung ergibt. Mehr.... (Erst am 20.1.2014 eine Antwort)

Ankündigung der Strafanzeige
 

Im Abmahnschreiben vom 13.08.2013 der gegnerischen Partei wurde ich informiert, dass es eine Strafanzeige gegen mich geben wird.

Die Begründungen dazu waren aber Falschaussagen bzw. total unmögliche Textinterpretationen.

Beispiel: "Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer."

Nachdem ist das gelesen hatte, war ich sicher,
dass es kein Strafverfahren gegen mich geben wird.
So etwas traute ich der Staatsanwaltschaft Lörrach nicht zu.
Ich wurde aber eines Besseren belehrt.

Am 23.08.2013 fuhr ich zur gegnerischen Anwaltskanzlei und gab folgendes Schreiben ab:  
Kommentare bzw. Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten des Abmahnschreibens am 23.08.2013:  


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   27.02.2022

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