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Brief an die Rechtsanwaltskammer Freiburg
wegen Richterin Dr. Puchinger

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)


Moser-Adresse .....

 

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

4. September 2017

Vorschlag:

Beschwerde der Rechtsanwaltskammer über die Richterin Dr. Puchinger beim Amtsgericht Lörrach, weil sie sich abfällig über meine zahlreich wechselnde Anwälte geäußert hat.
 

In den Akten befand sich umfangreicher Schriftwechsel zwischen mir und dem Rechtsanwalt Anwalt 7.
Rechtsanwältin Anwältin 10 hat mich weder schriftlich noch mündlich zu den neuen Falschaussagen verteidigt. Das heißt, sie hat praktisch nichts für mich mit Außenwirkung getan.

BA/39/2016 u. BA/265/2015 Rechtsanwalt Anwalt 12
BA/245/2014 Rechtsanwalt Anwalt 7
BA/31/2016 Rechtanwältin Anwältin 10
Schreiben vom 26.12.2016 Rechtsanwältin Anwältin 11
Meine Unterlagen vom Oktober 2014 zum 1. Anwalt 2009 im Oktober 2014 über Rechtsanwalt Anwalt 1
Meine Unterlagen vom Oktober 2014 über einige Anwälte, die mich nicht vertreten wollten.
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben diesem Schreiben schicke ich Ihnen eine weitere, umfangreiche Beschwerde über Rechtsanwalt Anwalt 12 zu.

Leider etwas spät ist mir die Idee gekommen, dass Sie sich über die Richterin Dr. Puchinger über folgenden Urteilstext-Teile beschweren:

Urteil siehe Anlage 1

Seite 5 oben:

" Nicht jede Person, die in ihrem Kampf gegen vermeintliches oder tatsächliches Un-recht jedes Maß der Vernunft überschreitet, ist prozessunfähig (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, ZMR 1998, 310 ff.). "

Seite 6 oben:
 

d) "Es bestehen auch Zweifel daran, ob für die Klägerin überhaupt eine Notwendigkeit bestand, zahlreiche wechselnde Rechtsanwälte zu beauftragen und eine Vielzahl von Beschwerden weiter zu verfolgen. Insbesondere, dass es der Anrufung der Generalstaatsanwaltschaft, des Landespetitionsausschusses und des Oberlandesgerichts Karlsruhe bedurfte, ist nicht ohne weiteres ersichtlich."

Die eben fettgedruckte Aussage könnte m.E. zu einer Rüge gegenüber der Richterin Dr. Puchinger führen.

 

Außerdem kann ich nicht beurteilen, ob sich aus diesem Urteil wichtige Gründe für die Berufung ergeben haben, die Rechtsanwalt Anwalt 12 nicht verwendet hat.

Er hat aber von mir die beiliegende Urteilskritik Anfang Februar 2015 erhalten.

Anlage 2

Letztes Jahr habe ich die Urteilskritik aus meiner Sicht erweitert.

Anlage 3

 

Im Betreff habe ich Anwälte genannt, mit denen ich nicht zufrieden war.

Ich möchte aber auch betonen, dass in meinem Fall mir die Polizei bis zum Innenministerium, das Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach, das Landgericht Freiburg, die Staatsanwaltschaft Lörrach, der Petitionsausschuss BW, das Verwaltungsgericht usw. mir wichtige, übliche Rechte verweigert haben, um die Falschaussagen meiner Nachbarin zu widerlegen.

Meine Einwendungen und Argumente waren eindeutig und ausreichend, so dass eigentlich gar kein Anwalt nötig gewesen wäre.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser



Rechtsanwaltskammer-Antwort am 06.10.2016
 

Geändert am:   10.01.2019

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