Betreff: Ihre
Eingabe vom
04.09.2017Sehr geehrte Frau Moser,
wir teilen Ihnen vorab zu Ihrem
Schreiben
vom 04.09.2017 mit, dass die Rechtsanwaltskammer
keinerlei Befugnis hat, gegenüber einem Richter oder einer
Richterin beschwerdeführend tätig zu werden.
Dies muss immer der einzelne Bürger tun, der sich
gegebenenfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den
zuständigen Dienstvorgesetzten des Richters oder der Richterin
wenden muss.
Dies nur zur Erklärung zu Ihrem Schreiben.
Soweit Sie eine weitere Beschwerde gegen Herrn Rechtsanwalt
Anwalt 12 einbringen, ist
zunächst auf die bereits erfolgten, abgehandelten Beschwerden zu
verweisen.
Bei Überschneidungen ist davon auszugehen, dass die bereits
abgehandelte Beschwerde sich auch auf diese Überschneidungen
erstreckt. Sie kann dann nicht erneut aufgegriffen werden.
Wir prüfen jedoch noch mal Ihre jetzigen Vorwürfe und werden
uns, da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, ungefragt wieder
melden.
Mit freundlichen
(RA ........)
Geschäftsführer
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