Anwalt 12 - Adresse
Amtsgericht
Lörrach
Lörrach, 16.12.2016
3 C 909/16,
In Sachen Anwalt 12 ./. Moser wegen Prozesskostenhilfe
(Forderung)
Der Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57
ZPO wurde bereits im Schriftsatz vom 18.7.2016
(Prozesskostenhilfegesuch); (Seite 5 unter II.)
vorgetragen. Mit Schriftsatz vom 8.11.2016 wurde der
Antrag mit weiterer Begründung wiederholt.
Die Staatsanwaltschaft hat auf meine Beschwerde die erbetene
Akteneinsichtnahme mit
Verfügung vom
9.12.2016 gewährt. Ich habe die Ermittlungsakten 82 Js
1826/16 wegen Nötigung (AS 3 bis 77) eingesehen.
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Beweis: |
Beschwerde vom
5.12.2016 |
Anlage A56 |
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Verfügung StA vom
9.12.2016 |
Anlage A57 |
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Einstellungsverfügung 5.4.2016 |
Anlage A58 |
Ich vermag für die Anzeigenerstattung der
Antragsgegnerin/Beklagten gegen mich wegen Nötigung kein
berechtigtes Interesse zu erkennen.
Die Kampagne meiner Rufschädigung wurde nach der Einstellung des
Ermittlungsverfahren dann von Frau Moser weitergeführt und
fortgesetzt mit dem
einstweiligen
Verfügungsantrag vom 14.4.2016.
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Beweis: |
Beiziehung
der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
Freiburg, Zweigstelle Lörrach - 82 Js 1826/16 -Beiziehung der Prozessakten in Sachen
Moser gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung Amtsgericht
Lörrach - 6 C 472/16 - |
Je nach Fortgang dieses Verfahrens behalte ich mir vor,
Schadensersatzsansprüche nach Beendigung des Mandates wegen
vorsätzlicher Schädigung nach §§ 242, 276, 823 BGB mit
bewilligter Prozesskostenhilfe. in einer vom Gericht festzusetzender Höhe
zu verlangen.
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Anlagen
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