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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Strafanzeige gegen Anwalt 12

Zuvor habe ich diese mögliche Maßnahme angekündigt. Nr. 1 Nr. 2


Moser-Adresse....
  

Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstraße 17 - 19

79539 Lörrach

13.02.2016

Strafanzeige und Strafantrag
 

1.

wegen Nötigung nach § 240 StGB

2.

wegen Unterlassen von wichtigen Eingaben beim Landgericht Freiburg

3.

und unerwünschten Eingaben und unterlassene Eingaben beim Verwaltungsgericht Freiburg und beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

gegen Anwalt12


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 5.2.2016 erhielt ich den beiliegenden Brief von Anwalt 12.

Anlage J 1

Er weigert sich,
den mehrfach an ihn gerichteten Vollmachtsentzug zu akzeptieren.

Anlage J 2
Anlage J 3
Anlage J 4
(Einschreiben mit Rückscheinkopie)

Der Vollmachtsentzug entstand durch Schreiben an das Landgericht, Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof ohne angemessene Prüfzeit für mich oder gar keiner Prüfzeit.
Obwohl er mir schriftlich zugesichert hatte, Schreiben erst nach meinem Einverständnis wegzuschicken, hat er sich nicht daran gehalten.

Wichtige Unterlagen von mir hat er nicht verwendet. Bei einer Klage für das Verwaltungsgericht hat er sich geweigert, sie zurückzunehmen, und somit gewünschte Änderungen verhindert.

Außerdem handelt weiterhin ohne Vollmacht,
indem er die Gegenpartei angeschrieben hat,
beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht jeweils eine von mir nicht erwünschte Klage eingereicht hat.

Für die unerwünschte Klage beim Amtsgericht hat er mir eine Rechnung geschickt, die ich nicht bezahlt habe.

Die Rechnung für seine Eingabe an den Verwaltungsgerichtshof zahle ich nicht, weil er ohne Rücksprache sich direkt an den Verwaltungsgerichtshof gewendet hat. Die Eingabe war erfolglos und ich muss für die Gerichtskosten beim Verwaltungsgerichtshof aufkommen.

Obwohl ich Anwalt 12 auf unwahre Aussagen in der Klageerwiderung beim Landgericht hingewiesen habe und er die zugehörigen Argumente schriftlich hatte, fehlen in der Berufung ausdrückliche Hinweise dazu. Er hat mir mitgeteilt, dass die Richter dies erkennen würden.

Das war aber nicht möglich, weil u.a. in beiden Instanzen keine von mir vorgeschlagenen Zeugen geladen wurden.

Sachverhalt:

Anwalt 12 weigert sich, meinen Vollmachtsentzug zu akzeptieren.
Er will ihn nur akzeptieren, wenn ich einen neuen Rechtsanwalt beauftrage

oder als besondere Dreistigkeit,
wenn für mich ein kompetent handelnder Betreuer handelt.

Aus dem letzten Satzteil folgt meine Befürchtung, dass er möglicherweise beim Amtsgericht Lörrach die Betreuung für mich anregt.

Mein Rechtsfall ist 2009 durch einen Polizeibericht im Auftrag einer Nachbarin-X und bestimmten unerwünschten Aktivitäten des Landratsamt Lörrach entstanden.

Normalerweise wird ein Polizeibericht spätestens nach zwei Jahren gelöscht.
Weil er aber ein Betreuungsverfahren ausgelöst hat, wird er mindestens 10 Jahre, aufgrund meiner Beschwerden noch länger aufbewahrt.

Bis heute sind mir die Beweise für die Falschaussagen im Polizeibericht verweigert worden, und zwar von der Polizei, den Zivilgerichten und der Staatsanwaltschaft.

Die Anzeigenerstatterin musste ihre nicht konkreten negativen Äußerungen nicht belegen und mir wurde von allen eben genannten Institutionen das Recht auf Zeugen verweigert.

Ein Betreuungsverfahren kann ohne besonderen Grund jederzeit von irgendeiner Person oder Institution eingeleitet werden. Es besteht dann der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten. Daher sind nach der derzeitigen Rechtslage Betreuungsverfahren grund- und menschenrechtswidrig, weil psychiatrische Gutachten sehr umstritten sind.

Daher gibt es zur Zeit ein Verfahren gegen die Polizei und das Landratsamt Lörrach beim Verwaltungsgericht.

Da Anwalt 12 verschiedene Schreiben weggeschickt hat, existieren dazu folgende Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht Freiburg:

4 K 19../15, 4 K 21../15, 4 K 23../15, 4 K 24../15, 4 K 25../15, 4 K 25../15

Zu den beiden Aktenzeichen 4 K 21../15 (Polizei) und 4 K 24../15 (Landratsamt Lörrach) existieren Schreiben, die belegen,
dass Anwalt 12 sich wiederholt entgegen seinen Versprechungen und meinen Wünschen verhalten hat.

Damit sind erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten für mich entstanden, verbunden mit weniger Erfolgsaussichten.

Ich muss selbst entscheiden können, ob ich weiterhin einen neuen Rechtsanwalt beauftrage oder nicht.

Als weiteren Beweis für sein unsachgemäßes Schreiben vom 4.2.2016 habe ich das Schreiben eingescannt und mit Berichtigungen bzw. Kommentaren versehen.

Anlage J 5

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlagen J1 bis J5


Geändert am:   04.09.2019

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