82 Js 1826/16
Ermittlungsverfahren gegen mich wegen NötigungSehr
geehrte Damen und Herren,
ich lege gegen die Ablehnung meines Ersuchens vom 24.10.2016
auf Akteneinsichtnahme in die durch Einstellung des
Ermittlungsverfahrens abgeschlossenem o.g. Verfahrensakten durch
die Bescheide mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom
31.10.2016 und vom 1.12.2016 hiermit Beschwerde ein.
Ich habe das rechtliche Interesse in eigener Sache mit
Schreiben vom 24.10. und vom 3.11.2016 dargelegt. Nach der
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich benötige ich
keinen Verteidiger und vertrete mich als Anwalt selbst.
Ich bitte,
auf die Beschwerde die Bescheide der Staatsanwaltschaft
Freiburg, Zweigstelle Lörrach, - 82 Js 1826/16 - abzuändern und
mir die erbetene und benötigte Akteneinsicht zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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