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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Strafanzeige wegen Prozessbetrug


Gertrud Moser, .............Binzen, Tel. ........

Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstraße 17 - 19

79539 Lörrach

28. September 2015

Strafanzeige und Strafantrag wegen möglichem Prozessbetrug, Verleumdung und/oder falscher Verdächtigung

in den Klageerwiderungen beim Amtsgericht Lörrach und beim Landgericht Freiburg mit den Aktenzeichen 2 C 1446 und 3 S 24/15

und zwar gegen

x und y Nachbarn-X,..................Binzen

und die

Rechtsanwältin ....................., geborene..........................,
angestellt in der
Rechtsanwaltskanzlei ...................
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund verschiedener Ereignisse in der letzten Zeit bin ich der Meinung, dass in meinem Fall Prozessbetrug, Verleumdung und/oder falsche Verdächtigung begangen wurde.

Aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.09.2015 des Amtsgerichts Lörrach zum Aktenzeichen 2 C 1....... soll ich die Rechtsanwaltskosten in der I. Instanz und II. Instanz bezahlen, obwohl es ungeprüfte, unwahre Aussagen gibt.

Anlage S 1

Dagegen habe ich am 25.09.2015 eine Stellungnahme abgegeben,
u.a. mit der Begründung, dass Prozessbetrug vorliegt.
Dabei ist auch ein gewisser Frust von mir zu erkennen, den ich mir zu gestehe, weil mein Fall im Laufe der Jahre unnötig aufgebläht wurde.

Anlage S2

Den Tatbestand des Prozessbetruges können aufgrund des Klageverlaufs beim Amtsgericht und Landgericht nur Sie feststellen.

Obwohl ich meinen derzeitigen Anwalt 12 auf unwahre Aussagen in den Klageerwiderungen beim Amtsgericht und Landgericht hingewiesen habe, fehlen in der Berufung ausdrückliche Hinweise dazu. Er hat mir mitgeteilt, dass die Richter dies erkennen würden.

Das war aber nicht möglich,
weil in beiden Instanzen keine von mir vorgeschlagenen Zeugen geladen wurden.

Sachverhalt:
 

1. Seit 2009 wehre ich mich vergeblich gegen die Falschaussagen meiner Nachbarn.

Aus einem unbedeutenden Vorfall ist ein langjähriger Rechtsfall geworden,
der mich gesundheitliche, finanziell und rufmäßig enorm belastet.
Im Laufe der Jahre sind jetzt noch schlimmere unwahre Aussagen gegen mich dazu gekommen.

Auslöser war ein Polizeibericht vom 7.9.2009
aufgrund der Aussagen von Nachbarin-X,
durch den ein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde.

In der Stellungnahme vom 25.09.2015 gibt es einen Überblick:

Anlage S2.
 

2. Aus Anlage S2, Nr. 3, 8f, ergibt sich, dass die Gegenpartei sowohl in der Klageerwiderung beim Amtsgericht als auch beim Landgericht meinen Bruder x....................... als Zeugen genannt hat.
Ohne ihn vorher in Kenntnis zu setzen, wurde er als Zeuge genannt und
ihm jeweils ein Sachverhalt zugeordnet:

 

3. Frau Moser gilt in familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
  Kommentar: Gelogen. Als Beweis wurden von der Gegenpartei beim Amtsgericht und Landgericht mein Bruder als Zeuge genannt, ohne das die Nennung seines Namens und den ihm zugeordneten Sachverhalt abgesprochen war.
Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit von der Gegenpartei.

 

8f. Die Klägerin benahm sich in den vergangenen Jahren zuvor und auch nach dem Vorfall äußerst merkwürdig.
  Beweis: Ehemann von Nachbarin-X, b.b.
Bauleiter x.............., b.b.
Bruder der Klägerin,.......( Adresse)
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015 (Az 3 S 2..../15)
  Kommentar: Gelogen und eine schreckliche Demütigung, natürlich ohne konkrete Angaben. Frechheit, meinen Bruder ohne sein Wissen noch zu nennen.

 

3. Aus Anlage S2, Nr. 3, 8f ergibt sich, dass die Gegenpartei sowohl in der Klageerwiderung beim Amtsgericht als auch beim Landgericht den Bauleiter J.B. als Zeugen genannt hat.

Weil ich bei dieser Zeugennennung ein ähnliches Vorgehen wie bei meinem Bruder vermutete, habe ich den Herrn B. zweimal angeschrieben, aber keine Antwort bekommen.

Anlagen S 3 und S 4

Daher habe ich gestern direkt bei ihm an seiner Privatadresse einen Brief abgegeben.

Anlage S 5
 

4. In früheren Schreiben an die Zivilgerichte habe ich erfolglos die Mitarbeiter der Firma B., Weil am Rhein als Zeugen angegeben,
so auch in der Klage 2 C 1...... beim Amtsgericht.

Bis heute weiß ich nicht, ob der Firmeninhaber weiß, dass sein Bauleiter bei Gericht stellvertretend für die übrigen Mitarbeiter als mich belastenden Zeuge genannt wurde.

Im Juni 2015 habe ich ihm einen Brief geschrieben, aus dem sich aber nichts Genaues zu meinem Fall ergibt. Dies wollte ich im Rahmen eines Gesprächs mit ihm erklären. Leider hat er auf diesen Brief nicht reagiert.

Anlage S 6

Daher habe ich gestern einen Brief direkt bei der Firmenadresse in den Briefkasten geworfen, durch den er nun sicher weiß, dass sein Mitarbeiter als Zeuge gegen mich genannt wurde.

Anlage S 7

Es ist daher von der Staatsanwaltschaft festzustellen, ob eine mögliche Zeugenbeeinflussung durch meinen Nachbarn Nachbarn-X und durch die falsche Sachverhaltsschilderung Prozessbetrug vorliegt.
 

5. Durch Befragung aller damaligen anwesenden Mitarbeiter der Firma B. könnten folgende Schilderungen in

Anlage S2, Nr. 4, 5a, 5b, 7a, 7b, 7c, 7d, 7e, 8f,

geklärt werden.
 
 

6. Durch eine umfangreiche Nachbarschaftsbefragung kann meiner Meinung nach Prozessbetrug zu folgenden Aussagen in

Anlage S2, Nr. 8a, 8b, 8c, 8f, 47

über mich widerlegt werden:
 

7. Falschaussage vor dem Landgericht:

 

63. Die Klägerin hat bereits schon in früheren Jahren ständig Maßnahmen ergriffen, der Beklagten und ihrem Ehemann durch mannigfaltige Briefe und durch vehementes Auftreten darzulegen, dass sie sich von der Beklagten und deren Ehemann gestört fühle.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Falschaussage. Es gibt nur einen sachlichen Brief.
Mein Auftreten als vehement zu bezeichnen ist eine Frechheit.
Diese Falschaussage musste natürlich vor Gericht nicht bewiesen werden, weil keine derartigen Briefe vorgelegt wurden und auch nicht konnten.

 

8. Falschaussage vor dem Landgericht:

 

67a. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis hat hier nie bestanden.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
67b. Die Beklagte wollte zu keinem Zeitpunkt die Klägerin ausbooten bzw. aus der Binzener Dorfgemeinschaft bzw. Nachbarschaft ausgrenzen. Die Klägerin selbst legt keinerlei Wert auf Kontakt in der Nachbarschaft. Es wirkt geradezu befremdlich, dass die Klägerin sich auf ein Nachbarschaftliches Verhältnis beruft, welches sie nie gepflegt hat sondern mit ihrem Verhalten torpedierte in den vergangenen Jahren
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
  Kommentar: Siehe Kommentar bei Nr. 59.

Aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes war viel Rücksicht erforderlich.
Frechheit.

Zur Hochzeit habe ich der schwangeren Braut ein dickes Fachbuch von Kiepenheuer und Witsch zum Thema „Kind“ geschenkt.
Etwas später habe ich mich gegenüber Nachbarin-X so geäußert, dass ich unsicher war, ob dies wirklich ein passendes Geschenk war. Sie hat mir aber bestätigt, dass in diesem Buch sehr viel Fachwissen über Kinder enthalten ist.

Zwischen den Grundstücken gibt es einen alten Fußweg. Meine Nachbarn hatten ihren Drahtzaun entfernt und ich habe später die Genehmigung gegeben, dass sie ihre Einzäunung an einem meiner Betonpfosten befestigen konnten.
Da die Grenze in der Mitte dieses ehemaligen Fußweges verläuft , konnte der Nachbarshund und Besucherhund diesen Bereich vollständig nutzen.

Als Nachbarin-X eigenmächtig Bepflanzungen, z.B. mit Bambus vornahm, habe ich dazu den einzigen Brief vor dem Polizeibericht an meine Nachbarn geschrieben. Er ist höflich und sachlich.
Erst nach dem Polizeibericht gab es Briefe von mir an die Nachbarn aufgrund des Polizeiberichts und einem Hundezwischenfall, den ich nicht gesehen habe. Auch sie sind sachlich und hatten keine Eigenschaften wie sie von mir von der Gegenseite unterstellt wird.
In den Akten zu dem Hundezwischenfall gibt es Äußerungen und Verhaltensweisen von Nachbarin-X, die sie als Mobberin entlarven.

 


Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlagen S1 bis S7

Geändert am:   11.01.2019

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