Gertrud Moser Adresse ..... An
Bauunternehmer
.....
Weil am Rhein 27.09.2015 Ihre Firma wurde
in einen Rechtsstreit einbezogen,
was von mir auf keinen Fall beabsichtigt war und wofür es keinen
Grund gab.
Ausschnitte aus meinen Akten sollen dies belegen.
Mein unbeantwortetes Schreiben vom 26.06.2015 Sehr
geehrter Herr F., sehr geehrte Damen und Herren, Mit meinem
ersten Schreiben an Sie habe ich Sie um einen Gesprächstermin
gebeten.
Dazu habe ich leider keine Antwort bekommen. Ich bin in einem
Rechtsfall, durch den Ihre Mitarbeiter einbezogen sind, weil es
2009 Aussagen bei der Polizei von
Nachbarin-X, (Adresse .....)
über mich gab. Durch diesen Polizeibericht bin ich in ein
gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen. Ziemlich sicher
hatte ich dann den falschen Anwalt gewählt. Und dann folgten
alle möglichen Pannen und ich befasste mich intensiv mit diesem
Thema. Im Dezember 2011 veröffentlichte ich dann die allgemeine
Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de. Im Januar 2012
begann ich Teile meines Falls unter einer anderen ähnlichen
Adresse zu veröffentlichen:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Seither nehme ich manchmal wieder Teile heraus oder ich
stelle Teile wieder ein. Und natürlich gab es neue Seiten.
Da mein Fall sich bis heute nicht zufriedenstellend gelöst hat,
habe ich in den letzten Wochen neue und alte Teile wieder
eingestellt. Das ganze mache ich nicht zum Spaß. Schon in
meiner Beschwerde beim Landgericht Freiburg 2009 oder 2010 habe
ich Ihre Firmenadresse angegeben, weil ein Teil Ihrer
Mitarbeiter Zeugen eines wichtigen Vorfalls wurden. Auch in
weiteren Schreiben bis 2015 sind sie erwähnt.
Die Rechtsanwältin von Familie Nachbarn-X hat nun im Dezember
2014 Ihren Bauleiter als Zeuge beim Amtsgericht Lörrach
angegeben und ihm Textteile zugeordnet.
Es erfolgte aber keine persönliche Zeugenbefragung vor Gericht.
Ich habe dann diesen Prozess verloren. Bei der Berufung beim
Landgericht Freiburg wurde wieder Ihr Bauleiter angegeben und
ihm Textteile zugeordnet.
Das gleiche haben meine Nachbarn mit meinem Bruder gemacht. Ohne
ihn zu informieren, haben Sie ihn als Zeuge beim Amtsgericht mit
Texteilen genannt und später beim Landgericht in analoger Weise.
Für mich ist das Prozessbetrug.
Es wäre für wichtig, dass Sie mir mitteilen, ob Sie wissen,
dass Ihr Bauleiter als Zeuge genannt wurde oder nicht. An
Ihren Bauleiter habe ich die beiden beiliegende Briefe
geschickt, aber keine Antwort bekommen.
Heute habe ich persönlich einen dritten Brief direkt in Holzen
abgegeben.
Auch davon beiliegend eine Kopie. In der Eile habe ich das
falsche Datum übersehen. Mehr habe ich im Moment nicht zu
schreiben.
Es liegt nun an Ihnen, ob Sie sich mit mir in Verbindung setzen
oder nicht. Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen:
3 Schreiben an Ihren Bauleiter
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