Gertrud Moser, Adresse ...... Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
25.09.2015
Aktenzeichen 2 C /1......./14
Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsschluss vom 10.09.2015
eingegangen bei Rechtsanwalt 12 am 15.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser umfangreiche, langjährige Rechtsfall ist durch die
Aussagen von Nachbarin-X 2009 auf dem Polizeirevier Weil
am Rhein entstanden.
Der Polizeibericht ist ungeprüft hinter meinem Rücken an die
Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne
Dezernatangabe geschickt worden.
Das Landratsamt hat diesen Polizeibericht an das Amtsgericht
Lörrach geschickt, ohne mir vorher das Recht auf „Rechtliches
Gehör" einzuräumen.
Ich bekam keine Information vom Landratsamt, dass dieser
Polizeibericht über mich eingegangen ist, auch nicht von der
Gemeinde Binzen.
Der Polizeibericht und ein Weiterleitungsschreiben vom
Landratsamt „Soziale Diensten" , d.h. einer nebengeordneten
Organisationseinheit neben der Betreuungsbehörde waren die
einzige Ursache für die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens für mich, mit dem Zwang zu einem
psychiatrischen Gutachten.
Trotz meiner sofortigen Einwendungen gegen die Aussagen im
Polizeibericht hat das Amtsgericht auch nichts zu seinem
Wahrheitsgehalt unternommen, obwohl ich dazu sogar Hinweise
gegeben habe, auch nicht übergeordnete Gerichte und die
Staatsanwaltschaft.
Das ist für mich ein Skandal, und objektiv
gesehen auch ein Skandal.
Daher ist Nachbarin-X, die Polizei, die Gemeinde Binzen, das
Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach, das Landgericht
Lörrach, usw. verantwortlich für meine finanziellen,
gesundheitlichen und Rufschäden.
Grundlegende Rechte zu meinen Gunsten werden und wurden mir
seit 2009 verweigert.
Es gibt genügend erfolglose, aber berechtigte Beschwerden zu
diesem Fall.
Beiliegend nochmals eine Auflistung der Aussagen meiner
Nachbarn-X über mich seit 2009 mit Quelle und Kommentaren.
Daher halte ich es für rechtswidrig und sittenwidrig,
dass ich für die Kosten der gegnerischen Anwältin aufkommen
soll.
Mir ist kein Gesetz in der Bundesrepublik bekannt, nach
dem man die Anwaltskosten für Prozessbetrügerinnen bezahlen
muss.
Für die Kosten sind x und y Nachbarn-X, die Polizei, die
Gemeinde Binzen, das Landratsamt Lörrach, die Zivilgerichte und
die Staatsanwaltschaft verantwortlich und damit
zahlungspflichtig.
Im Gegenteil:
Wenn die Gesetze der Bundesrepublik richtig ausgelegt werden,
habe ich von allen Beteiligten das Recht auf Schadenersatz und
das Recht auf Wiederherstellung meines Rufes. Mindestens 20.000
Euro sind angemessen.
Für die Schlampereien der beteiligten staatlichen
Institutionen bin ich nicht verantwortlich und ich möchte auch
nicht für die effektiv unterlassene Hilfeleistung meiner Anwälte
büßen.
Einige belastende Aussagen können mit einer umfangreichen
Nachbarschaftsbefragung durchgeführt werden. Adressen gibt es in
verschieden Akten und Aktenteilen.
Ich beantrage daher erneut eine unverzügliche Befragung mit
schriftlichem Fragebogen, über dessen Inhalt ich vorher
informiert werde und für den ich ein rechtliches Gehör bekomme.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlage:
Auflistung der Aussagen meiner Nachbarn-X über mich seit 2009
mit Quelle und Kommentaren.
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