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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


2. Brief an die Staatsanwältin Frau Sattler-Bartusch


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

1. April 2019

 

Ihre diversen Aktivitäten gegen mich und somit Begünstigung der AE Nachbarin-X, ............(Adresse)
Mein unbeantwortetes Schreiben vom 13. März 2019
zu Az 86 Js 7931/13

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,

im letzten Schreiben war ich der Meinung, dass Sie mir wenigstens die Anwaltskosten der Rechtsanwältin 6 ersetzen sollten, weil Sie mich zu Unrecht in ein Bedrohungsverfahren gebracht haben.

Wie ich beschrieben habe, sind dann weitere Kosten entstanden, weil Sie bzw. die Staatsanwaltschaft nicht ordnungsgemäß ermittelt und meine dazugehörigen Strafanzeigen abgelehnt haben.

Daher habe ich im letzten Brief einen Schaden von etwa 6.000 Euro beschrieben.

Näheres über meine Detekteikosten in

Anlage 4

und

Anlage 5

Nicht eingerechnet sind die Zeit, der Ärger, die Demütigungen durch Sie und meine Nachbarn-X.

Daher ist es gerecht, wenn Sie mir wenigsten 6.000 Euro ersetzen,

und zwar bis zum 1. Mai 2019

Natürlich hatte ich in der Folgezeit weitere Kosten:

Am 24.09.2014 reichte ich beim Amtsgericht Lörrach eine selbstgeschriebene Klage gegen meine Nachbarin-X ein, weil mich Rechtsanwalt 7 hintergangen hat: 3 C 1377/14. Wie Sie wahrscheinlich wissen, findet man bei einem langjährigen Rechtsfall kaum einen neuen Anwalt, wenn man nicht gerade sehr reich ist. Am 07.10.2014 habe ich sie zurückgezogen und durch eine neue Klageschrift ersetzt. Kosten: 1/2 Klage- bzw. Gerichtsgebühr 219 €

Am 07.10.2014 reichte ich die Klage 2 C 1446/14 gegen meine Nachbarin Nachbarin-X ein. Kosten: Klage- bzw. Gerichtsgebühr 438 €

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                          1. April 2019 an StA Az 86 Js 7931/13                                Seite 2

Als die
Klageerwiderung der Gegenpartei
mit überraschenden und falschen Aussagen
am 18.11.2014 einging,
war für mich klar, dass ich doch eine anwaltliche Vertretung benötigte.

Die neue Rechtsanwältin erhielt am 26.11.2014 die eingescannte Klageerwiderung mit Kommentaren und Berichtigungen. Daher verblieb noch Zeit, innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung der Gegenpartei wieder zu antworten.

Die neue Rechtsanwältin schrieb weder eine Erwiderung auf die Klageerwiderung noch ging sie darauf in der späteren mündlichen Verhandlung ein, als die gegnerische Rechtsanwältin die Falschaussagen wiederholte.

Ich wäre auch bereit gewesen, selbst auf die Klageerwiderung zu antworten, weil ich ja schriftliche Argumente verfasst hatte. Ich wusste aber zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man auf eine Klageerwiderung wieder antworten kann.

Von dieser Möglichkeit habe ich erst nach der Verhandlung zufällig über eine Internet-Recherche erfahren.
Ich muss mir daher die falschen Beschuldigungen der Gegenpartei gefallen lassen, was die Richterin Dr. Puchinger veranlasst hat, im Urteil von Übertreibungen in den Aussagen über die Klägerin zu schreiben, was rechtlich zulässig sei.

Da ich die Inhalte des Urteils nicht akzeptieren konnte, versuchte ich zunächst mit einer Rechtsanwältin aus Bad x in Berufung zu gehen (Online: Anwältin 11). Diese hielt mich fast einen Monat hin, so dass ich kurz vor Ablauf der Berufungsfrist in der Strafverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Freiburg eine neue anwaltliche Vertretung suchte.

Dort wählte ich Rechtsanwalt 12 aus Lörrach aus, weil ich ihn fälschlicherweise für einen langjährigen, erfahrenen sehr guten Anwalt hielt. Online fand ich Presseberichte über ihn, allerdings nur über seine Aktivitäten in einer Partei und in der evangelischen Kirche. Er war sofort bereit, Berufung einzulegen und ich hatte vollstes Vertrauen zu ihm. Die Berufung scheiterte, eventuell auch, weil auch er mich nicht gegen die Falschaussagen in der Klageerwiderung der 2. Instanz verteidigte.

Weil mich weder Rechtsanwältin 10 noch Rechtsanwalt 12 gegen die Falschaussagen von Nachbarin-X verteidigt haben, erstattete ich Strafanzeige wegen Prozessbetrug (95 Js 242/16). Und die wurde (natürlich) von der Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnt.

Die Rechtsanwältin 10 habe ich dann erfolglos verklagt (5 C 1601/16), so dass ich dafür wieder Gerichtskosten hatte und ich ihr die zugehörigen Rechtsanwaltsgebühren zahlen musste.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                          1. April 2019 an StA Az 86 Js 7931/13                                Seite 3

Als ich Rechtsanwalt 12 dann für zwei Klagen gegen die Polizei und das Landratsamt Lörrach beauftragte, verlor ich allmählich jegliches Vertrauen in ihn. Er handelte zu schnell und teilweise gegen meinen Willen. Aus zwei geplanten Klagen wurden 6 Klagen beim Verwaltungsgericht. Den Vollmachtsentzug im November 2015 akzeptierte er nicht. Seine Eingaben waren alle erfolglos und damit mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Dann verklagte er mich noch erfolgslos auf Zahlung von Rechnungen wegen Aktivitäten, die nach meinem Vollmachtsentzug entstanden sind.
usw.

Ich habe immer noch mit ihm zu tun. Ich weiß inzwischen auch, dass er nicht den besten Ruf bei Anwälten aus der Umgebung und bei diversen Gerichten hat.
Das weiß sicherlich auch die AE Nachbarin-X und ihre Familie, so dass die Schadenfreude in einem bestimmten Ausmaß sicherlich vorhanden ist.

Im Moment läuft noch ein Verfahren gegen Rechtsanwalt 12 beim Landgericht Freiburg. Dazu habe ich keine großen Erwartungen. Ich weiß, was er sich viel bei diversen Gerichten erlauben kann.
 

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ...............
IBAN .......................
BIC ..................................

Anlagen
 


Anlage 4

Detektei-x .............Briefkopf  ...............

 

An
Moser-Adresse

27.09.2014

Sehr geehrte Frau Moser,

gemäß Ihrem Auftrag vom 11.09.2014 wurden wir mit nachfolgendem Ergebnis für Sie tätig.

Es sollten Recherchen und Beobachtungen in der Angelegenheit Rechtsanwalt 7 nach Weisung und Erfordernis getätigt werden.

Zu vorgenanntem Zweck suchte unsere Frau x...... Sie auf, besprach die Angelegenheit ausführlich und schloss den Auftrag ab.

Einsatz 15.09.2014, zwei Detektive:

Weisungsgemäß begaben sich zwei unserer Mitarbeiterinnen nach x-Ort, x-Straße. Ankunft dort 10 Uhr.

Gemäß Ihrer Vorgaben hatte Ihr Rechtsanwalt Anwalt 7 sich für 10 Uhr bei Ihnen angemeldet. Eine der Detektivinnen sollte dem Gespräch möglichst beiwohnen, während die Andere den Rechtsanwalt, sobald er Ihr Haus verlässte observiert, um festzustellen, ob seine Ihnen gegenüber gemachten Angaben seiner weiteren Termine übereinstimmen.

Gegen 09:45 Uhr teilten Sie dann telefonisch mit, dass der Anwalt den Termin soeben abgesagt habe und stattdessen einen neuen Termin für Dienstag, den 16.09.2014, um 14 Uhr abgestimmt habe.

Obwohl der Rechtsanwalt den Termin abgesagt hatte, sollte unser Frau x..... zu Ihnen ins Haus kommen, da Sie Unterlagen vorbereitet hätten. Auch die zweite Detektivin, die zur Observation bereit stand, wurde von Ihnen ins Haus gebeten.

Sie informierten zunächst über die Hintergründe, die zur Beauftragung von Herrn Anwalt 7, Fachanwalt für Strafrecht, geführt haben und übergaben ein von Ihnen vorbereitetes Blatt mit geplanten Fragen an den Rechtsanwalt zur besseren Information, wenn das geplante Treffen am morgigen Dienstag stattfindet.

Gleichzeitig gaben Sie Weisung für einen weiteren Einsatz am Dienstag in der Zeit von 13 - 16 Uhr. Diesmal sollte lediglich Frau x....... bei Ihnen vorbeikommen.

Um 11:10 Uhr verließen die Mitarbeiterinnen Ihr Haus und traten die Rückfahrt an.

Einsatz 16.09.2014:

Erneut begab sich unsere Frau x...... zu Ihnen nach Binzen. Ankunft dort 12.50 Uhr.

Zunächst teilten Sie mit, dass der Anwalt den heutigen Termin erneut abgesagt hatte. Ihrem Wunsch entsprechend blieb Frau x........ in dem vereinbarten Zeitraum von 13 - 16 Uhr bei Ihnen.

Sehr ausführlich schilderten Sie die Problematik mit der Nachbarin-X und übergaben die vorbereiteten Kopien aus Ihren Unterlagen an unsere Mitarbeiterin.

Auch diskutieren Sie mit Ihr über die leidliche Situation und beklagten zu Recht, dass Ihr Rechtsanwalt wohl nach wie vor die Klageschrift nicht eingereicht hat, wie aus dem Schreiben der Justizobersekretärin Frau x..... vom Amtsgericht Lörrach vom 03.09.2014 hervorgeht.

Der Umstand, dass Ihr Anwalt unter Angabe von nicht nachzuvollziehenden Gründen Termine, die er selbst vereinbart hat, sehr kurzfristig absagt, stößt bei Ihnen ebenfalls auf Unmut, was für uns absolut nachzuvollziehen ist.

Am 17.09.2014 teilten Sie telefonisch mit, dass Sie zwischenzeitlich den Rechtanwaltstermin abgesagt haben und momentan auch unsere Dienstleistung nicht weiter benötigen.

Wir danken für Ihr Vertrauen und fügen wunschgemäß die Rechnung mit Spezifikation für unsere Dienstleistung bei.

Mit freundlichen Grüßen

-..........-x-Detektei

Anlage

Rechnung mit Spezifikation
 


Anlage 5

Detektei-x .............Briefkopf  ...............

 

An
Moser-Adresse

27.09.2014
Det.-Az.....

Rechnung Nr. ..........

Für Dienstleistungen im Monat September 2014 gemäß Ihrem Auftrag vom 11.09.2014 berechnen wir vereinbarungsgemäß:

 

    Anzahl  
Detektivstunden gem. § 2 59,00 €

11

649,00 €
Wageneinsatzstunden gem. § 2 26,00 €

11

286,00 €
Pauschalspesen gem. § 3     90,00 €
Auslagen für Telefonate,
Fotos, Porti pp. gem. § 4
    8,75 €
Grundhonorar für Einsatzleitung,
Berichterstattung pp. gem. § 4
    196,41 €
      -------------
      1.230,16 €
MwSt. 19 %     233,73 €
      -------------
      1.463,89 €
./. à-conto-Zahlung     500,00
      -------------
Restbetrag     963,89 €

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Zahlungsziel: 12.10.2014

Dienstleistungen sind kurzfristige Verbindlichkeiten.
Bitte vermeiden Sie durch pünktliche Zahlung Verzugszinsen.


Geändert am:   27.02.2022

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