In einem Wochenblatt-Artikel vom 7. März 2018 wurde über
die "Knöllchen-Statistik" in Binzen berichtet:
https://de.calameo.com/read/003743820dc422212291e.
Darin waren allerdings nur die Probleme in der Blauenstraße
angesprochen, kein Hinweis auf die Parksituation in der
.....Str. x.
So benötigt das Steuerberatungsbüro jede Menge Stell- bzw.
Parkplätze für Mitarbeiter/innen, Kunden, Lieferanten.
Die zum Mietshaus gehörenden Stellplätze sind weder markiert
noch gepflastert. Es befindet sich ein eigenartiger Belag aus
kleinen Steinen, d.h. keine Kieselsteine, die sich immer mehr
lösen, so dass die kleinen Steine auf der Straße bis zu meinem
Eingangsbereich geschleudert werden.
Ein Teil davon kann sich in den Autoreifen festklemmen, so
dass bestimmt die Steinschlaggefahr im öffentlichen
Straßenverkehr begünstigt wird.
Das Parken auf diesem Belag ist auch unbequemer als direkt
bei mir an der Grundstücksgrenze zu parken.
Am Freitag, den 9. März 2018 parkte daher der "Zeuge"
direkt vor meinem Mini-Van. Mit Foto habe ich bewiesen, dass
gegenüber auf dem "Parkplatz" des Steuerberatungsbüros fast alle
"Stellplätze" nicht belegt waren.
Da er am
28. November
2017 eine Falschaussage gemacht hat, gegen die ich mich
am 10. Januar 2018 gewehrt habe, natürlich auch gegen die
neuen Falschaussagen des nachbarlichen Lügenluder bei der
Polizei am 22. November 2017.
Von beiden Falschaussagen habe ich erst über eine
Akteneinsicht am 4. Januar 2018 erfahren und sie ab dem 10.
Januar 2018 berichtigt.
Bis heute, d.h. nach 2 Monaten, habe ich keinerlei
Informationen über die Bearbeitung meines Einspruchs.
Aufgrund meines umfangreichen
Rechtsfalls empfinde ich es als Provokation, wenn diese Zeuge
direkt vor mir parkt, wenn es nicht notwendig ist. (Beweis mit
Fotos vorhanden)
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