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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt


Moser-Adresse......  Eigentümerin Nr. 7432
 
Per Fax 0762166............

Gemeindeverwaltung Binzen

79589 Binzen

Per FAX 0762141.............

Landratsamt Lörrach
Baurecht und Gewerbe
Palmstraße 3
79539 Lörrach


04.07.2017

Ihr Zeichen: 184-09-03-wi
Stellplatzsituation in der .....Str. x Nr. 1 bis 10
Ihr Schreiben vom 28.09.2016, mein Schreiben vom 17.10.2016

M.E. arglistige Täuschung seit 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

1. Auf meine Schreiben vom 17.10.2016 hat weder die Gemeinde Binzen bzw. der Bürgermeister noch das Landratsamt geantwortet.
 
2. Auf mein Schreiben von 2009 zu den Stellplatzproblemen wurde leider nicht schriftlich geantwortet. Stattdessen wurde ich zu einem Gespräch eingeladen, bei dem mir angeblich die rechtlichen Gegebenheiten erläutert werden sollten.

Dabei wurde ich mit meiner geringfügigen Nachhilfe angegriffen. Dazu existiert Schriftwechsel. Das war für mich eine Scheindiskussion und damit eine arglistige Täuschung, um vom eigentlichen Problem abzulenken und mich einzuschüchtern. Somit ist Familie Nachbarn-X und der Steuerberater x....... eindeutige durch die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach begünstigt und ich benachteiligt worden.

Sowohl für die Gemeinde als auch für das Landratsamt sind Stellplatzvorschriften für Neubauten gängige Entscheidungen.
 

3. Schon immer habe ich vermutet, dass es dazu konkrete rechtliche Vorschriften geben muss. Diese sind seit 2009 nicht konkret benannt worden, auch nicht als ich letztes Jahr darauf hingewiesen habe.

Am 8. Juni 2017 habe ich wieder einmal daran gedacht und im Internet recherchiert. Dabei habe ich bei der Architektenkammer Baden-Württemberg folgendes gefunden:

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze)
Vom 16. April 1996 mit Änderungen von 2003 und 2009.

 

4. In Ihrem Schreiben vom 28.09.2016 haben Sie geschrieben:

"Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass Sie den Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Bauvorhabens Nachbarn-X vom 30.04.2009 zurückgenommen haben. Im Übrigen ist jedweder Rechtsweg gegen die Baugenehmigung wegen Verfristung ausgeschlossen."

Ich habe keine Beweise für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und habe den Verdacht, dass Sie mich arglistig getäuscht haben.
Daher erwarte ich eine Antwort bzw. einen Beweis.

2009 kann ich nicht etwas zurückgenommen haben, von dem ich nicht informiert wurde bzw. was ich nicht wissen konnte. Aber sie wussten von den rechtlichen Vorschriften.
 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Geändert am:   15.04.2023

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