In Ihrem Schreiben vom 28.09.2016 haben Sie geschrieben:
"Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass Sie den Widerspruch gegen die
Baugenehmigung des Bauvorhabens Nachbarn-X vom 30.04.2009
zurückgenommen haben. Im Übrigen ist jedweder Rechtsweg gegen
die Baugenehmigung wegen Verfristung ausgeschlossen."
Ich habe keine Beweise für die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften und habe den Verdacht, dass Sie mich arglistig
getäuscht haben.
Daher erwarte ich eine Antwort bzw. einen Beweis.
2009 kann ich nicht etwas zurückgenommen haben, von dem
ich nicht informiert wurde bzw. was ich nicht wissen konnte.
Aber sie wussten von den rechtlichen Vorschriften.
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