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Brief an die
Rechtsanwaltskammer Freiburg wegen Anwalt 12
Abgeschickt am 9. Nov.,
vermutlicher Eingang dort: 10. Nov. 2017, veröffentlicht am 10.11.2017 |
Moser-Adresse .....
Per Postbrief in
zweifacher Ausfertigung
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44
79098 Freiburg
7. November 2017
Aktenzeichen BA/......./2016 Rechtsanwalt 12
Ihr Schreiben vom 27.10.2017 (Eingang 04.11.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
da das Beschwerdeverfahren wegen zivilrechtlicher Klagen
betreffend der Gebühren (vermutlich durch Anwalt 12 verursacht)
ausgesetzt ist,
halte ich es für rechtens, dass ich meine Beschwerden durch neue
Erkenntnisse ergänze darf.
1. Neue Akteneinsichten
Ende September, Anfang Oktober und vergangenen Montag konnte ich
Einsicht in diverse Akten nehmen, natürlich nur beim Amtsgericht
unter Aufsicht.
Daher habe ich fast ausschließlich die Akten abfotografiert, was
mir mein Zeigefinger recht übel nahm.
Für einige Akteneinsichten habe ich dann meine Küchenwaage
mitgebracht.
Dann benannte ich die Fotos nach der Aktenseitennummer um und
machte von mir nicht bekannten Schreiben Abschrift, was
natürlich sehr zeitaufwändig war.
Da durch Anwalt 12 Aktenberge entstanden sind, für die ich nur
bezahlen musste, keinen einzigen rechtlichen Erfolg hatte und
Anwalt 12 immer noch Zahlungen von mir möchte, habe ich auch
Statistiken gemacht.
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Az 2 C 59/17 |
Anwalt 12 ./. Moser wegen Forderungen: |
AS 1 - 295 |
(ca. 174 Seiten von Anwalt 12, 31 Amts-,
Landgericht, 3 von Moser)
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Az 3 C 909/16 |
Anwalt 12 ./. Moser wegen Forderungen: |
AS 1 - 847 |
(ca. 351 Seiten von Anwalt 12, 56 Amts-,
Landgericht, 25 von Moser)
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Az 6 C 472/16 |
Moser ./. Anwalt 12 wg Einstweiliger Verfügung: |
AS 1 - 809 |
(ca. 212 Seiten von Anwalt 12, 98 vom Amts-,
Landgericht, 94 von Moser)
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2. Mein neuer durch Akteneinsichten bewiesener Eindruck
von Anwalt 12:
Hauptziel:
Finanzielle Interessen verbunden mit Beleidigungen mir
gegenüber und verfälschten Informationen an Gerichte, wobei er
sich teilweise als unschuldiges Opfer von mir darstellt. Als
Argument zur Rückzahlung eines ungerechtfertigten
Rechnungsbetrags weist er darauf hin, dass er das Geld braucht.
Hat er dann nicht als Selbständiger Vorsorge für sein Alter
getroffen?
Neu ist auch für mich, dass man bzw. Anwalt 12 klagen
kann,
unter der Voraussetzung, dass er Prozesskostenhilfe bekommt.
So beispielsweise beim Aktenzeichen 2 C 59/17.
Erst im Sommer habe ich erfahren, dass dieses Aktenzeichen
existiert.
Die Akteneinsicht Ende Sept. dazu für ein
Schock für mich.
Seit dem 17. Januar 2017 darf Anwalt 12 ca. 131 Seiten
abgeben und bekommt aus meiner Sicht kostenlose Beratungen
und Bearbeitung durch das Gericht, wozu es 19 Seiten gibt.
Zum Glück hatte Anwalt 12 keinen Erfolg.
Falls doch,
wäre ich plötzlich mit einer umfangreichen Klage überrumpelt
worden.
So etwas hätte ich in unserem sogen. Rechtsstaat nicht für
möglich gehalten.
Da die Klage gegen mich gerichtet war, konnte er hinter meinem
Rücken über mich herziehen, ohne dass ich mich wehren konnte.
Inzwischen ist er nicht nur für mich, sondern auch für
verschiedene Gerichte eine Plage geworden. Seine
überdurchschnittlich vielen Eingaben mit vielen Anlagen macht
er, wenn es um seine Belange geht.
So gibt es Beschwerden, Beschwerdenrücknahmen, Anträge auf
Streitwertänderungen, Befangenheitsanträge an Richter/innen usw.
Daher bin ich der Meinung, dass die Rechtsanwaltskammer sich
wenigstens diese Akte 2 C 59/17 vom Amtsgericht Lörrach
zuschicken lässt und sich ihr eigenes Urteil darüber bildet.
Damit ist Anwalt 12 bestimmt einverstanden, ich natürlich
sowieso.
Meine Vollmacht siehe
Anlage 9
Bei den Az 3 C 909/16 und Az 6 C 472/16 sehe
ich nicht ein, dass ich mich noch bei Ihnen der
Rechtsanwaltskammer über das Vorgehen von Anwalt 12 gegen mich
noch als Nichtjuristin ausführlich beschweren muss.
Meine Stellungnahmen sind in den Akten enthalten und Sie
können besser beurteilen, ob die umfangreichen Eingaben von
Anwalt 12 dazu einem ordnungsgemäß arbeitenden Rechtsanwalt
entsprechen.
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Anfang des Jahres habe ich Ihnen schon Vollmachten zur
Akteneinsicht geschickt.
Daher nochmals eine aktuelle Vollmacht für alle Aktenzeichen,
Anlage 10
die im Schreiben von Anwalt 12 vom 24.07.2017 enthalten sind
Anlage 11
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3. |
Zur angeblichen Prozessunfähigkeit von mir
(Dauerthema von Anwalt 12)
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Laut meinen Informationen sind die Voraussetzungen durch
Prozessfähigkeit die gleichen wie bei der vollen
Geschäftsfähigkeit. Ich bin Diplom-Handelslehrerin mit Studium
in Betriebswirtschaftslehre und Mathematik. Schon während des
Studiums habe ich freiwillig EDV-Kurse belegt.
Ich habe diese Fächer jahrelang unterrichtet und bin jetzt
Oberstudienrätin im Ruhestand.Es gibt nun haarsträubende
Argumente von Anwalt 12 gegen mich,
um meine angebliche Prozessunfähigkeit zu belegen.
Beim mündlichen Termin zu meiner einstweiligen Verfügung
gegen ihn, bemerkte die Richterin, dass sie noch nie so
strukturierte Schreiben wie von mir bekommen hat.
Er dagegen hat meine Schreiben als technisch einwandfrei
bezeichnet (kürzlich entdeckt), wohl mit einer negativen
Anspielung auf die Inhalte meiner Schreiben.
Dabei scheint er nicht zu erkennen, dass ich keine ausgebildete
Juristin bin.
Anwalt 12 reicht oft Anlagen ein, die gar nicht für das
betreffende Thema wichtig sind bzw. nicht repräsentativ.
Aufgrund weiterer benannter Verhaltensweisen von ihm, habe
ich den Eindruck, dass sein Hauptziel finanzielle Interessen
sind, weil er anscheinend noch nicht genug Zahlungen für seine
rechtlichen Misserfolge von mir bekommen hat.
Um diese finanziellen Ziele zu erreichen, beleidigt er mich mit
verschiedenen Aussagen und betätigt sich als Petze vor Gericht.
Dabei hat er bei seinen Eingaben wichtige Anliegen und eine
wirkliche Kooperation mir mir nachweislich verweigert. So
beispielsweise ist er nicht damit einverstanden, dass ich seine
Stellungnahmen zu meinen Beschwerden bei Ihnen auch bekomme.
Für mich daher ein Albtraum von einem Anwalt.
Auch viele meiner Argumente und Stellungnahmen ignoriert er.
Außerdem hat er immer anonym bzw. mit unterdrückter
Telefonnummer angerufen. So verhält sich kein ordnungsgemäßer
Anwalt. |
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4. |
Neue Persönlichkeitsverletzungen durch Anwalt 12 Az 2 C 59/17
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a) |
Abschrift aus seiner Eingabe vom 27.07.2017. (falsches
Datum: 27.02.2017)
Fotos vom 07.09.2017 bei der Akteneinsicht
Durch Abschrift am 31.10.2017 tatsächlich davon erfahren.
Anlage 12 |
b) |
Obwohl ich bei diesem Aktenzeichen mich nicht gegen Anwalt 12
wehren konnte, z.B. mit Stellungnahmen oder Kommentaren zu
seinen Schreiben, belegt der Beschluss vom 15.08.2017, dass sein
Klageversuch gegen mich m.E. persönlichkeitsverletzend ist. Anlage
13 |
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5. |
Falsche Angaben über meine bisherigen Anwaltsbeziehungen
durch Anwalt 12, d.h. mich negativ vor Gerichten beschreiben
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Ohne zu wissen, wie meine bisherigen Anwaltsbeziehungen waren,
hat mir Anwalt 12 vorgeworfen, dass ich selbst schuld bin, wenn
mich kein Anwalt richtig vertreten hat. Nach diesem Telefonat
wollte ich nur noch schriftlichen Kontakt mit ihm. Er hat sich
zwar schriftlich entschuldigt, aber nur allgemein und nicht auf
das Thema bezogen. Diesen Vorfall benutzt er als Datum als
Beginn meiner angeblichen Prozessunfähigkeit. Seine allgemeine
Entschuldigung war nicht ehrlich gemeint.
In der Folgezeit gibt es verschiedene falsche Behauptungen über
meinen Umgang mit Anwälten. Faktisch ist es so, dass ich nur der
Anwältin in der 1. Instanz die Vollmacht entzogen habe. Sie hat
weder mündlich noch schriftlich etwas zu den Falschaussagen der
Gegenpartei getan. Da ich die Klage geschrieben habe, ist von
ihr nur die spätere Vollmachtsanzeige in den Akten enthalten.
Sonst nichts. Alle anderen Anwälte haben von sich aus ihre
Tätigkeit eingestellt, obwohl ich weitere Aktivitäten von ihnen
erwartet habe.
Dass Anwalt 12 meinen Vollmachtsentzug vom 11.12.2015 nicht
akzeptiert, ist schlicht gesagt, eine unglaubliche Frechheit von
ihm und Belastung für mich.
Als Reaktion darauf hat er mir eine inhaltlich falsche Rechnung
mit Datum von geschickt, die ich in Unkenntnis bezahlt habe und
die er nicht zurückerstattet.
Dann besitzt er noch die Unverschämtheit zu behaupten, dass ich
mit der Bezahlung dieser Rechnung seine anwaltlichen Leistungen
honoriert habe.
Für mich ist das purer Betrug ohne Reue von ihm.
In seinem
Schreiben vom 04.02.2016 an mich:
"Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" -
einen Anwalt nach dem anderen als untauglich zu verabschieden -
nicht mit; das haben Sie gemerkt. "
Anwalt 12 gibt auch bei seinen Eingaben an, dass ich meinen
Vollmachtsentzug ihm gegenüber nicht nachvollziehbar begründet
habe.
Mit meinen Schreiben an ihn und seinen Antworten lässt sich dies
widerlegen, so dass seine finanziellen Interessen eindeutig im
Mittelpunkt stehen.
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- 5 -
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6. |
Mein gescheiterter Versuch einer zweiten einstweiligen
Verfügung nutzt er gegen mich aus, obwohl meine Ziele damit mehr
als berechtigt sind.
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Er hat natürlich seine Kosten per Kostenfestsetzungsantrag
beansprucht, während ich seit Sommer 2016 mit seinem Versuch,
mich auf Forderungen zu verklagen, erfolgreich alleine
verteidigt habe.
Mir stehen dazu keine Geldansprüche zu, obwohl ich mich mit
Stellungnahmen zu seinen Schreiben erfolgreich gewehrt habe.
Außerdem wird nicht nur das Gericht sondern auch ich mit seinen
unzähligen Eingaben belastet, wenn es um seine Interessen geht.
Dann möchte er auch noch 2000 Euro wegen Rufschädigung für einen
laienhaften Versuch, weitere Aktivitäten zu meinem Fall zu
unterlassen: Az 3 C 83/17
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7. |
Aus den verschiedenen Akten ist ersichtlich, dass mich Anwalt
12 bei Gericht anschwärzt und hinter mir her spioniert.
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Weder die Anwältin in der 1. Instanz noch Anwalt 12 in der 2.
Instanz haben mich gegen die neuen Falschaussagen und
angeblichen Zeugen der Gegenpartei verteidigt. Aus Protest
habe ich eine Zwangsvollstreckung in Kauf genommen.
Damit muss ich mir diese Falschaussagen gefallen lassen.
Mündlich habe ich darauf Anwalt 12 noch hingewiesen. Leider habe
ich mich von ihm mit der Aussage abspeisen lassen, dass dies der
Richter schon erkennen würde.
Anwalt 12 verschweigt bei seinem Anschwärzen mit der
Zwangsvollstreckung, dass ich den zugrundeliegenden Betrag der
gemeinnützigen Organisation Plan International e.V. (www.plan.de)
gespendet habe.
Davon habe ich die Gegenpartei und auch den Rechtsschutz
informiert.
Dieses Vorgehen ist mir nicht leicht gefallen.
Ich konnte aber damit die
Skrupellosigkeit der
gegnerischen Nachbarin beweisen und ich musste dafür auch
faktisch Strafe bezahlen.
Mit diesem Vorgehen versucht dieser hinterhältige Anwalt meine
Prozessunfähigkeit zu begründen, obwohl er weiß, warum ich das
getan habe.
Er wusste nicht, dass ich den Rechtsschutz über mein Vorgehen
informiert habe. Und so stellt er mich in seinen Eingaben dar,
wie wenn ich den Rechtsschutz hintergangen hätte.
Außerdem hat er hinter mir her spioniert, indem er an den
Gerichtsvollzieher geschrieben hat und tatsächlich von ihm
Auskunft erhalten hat. Darüber musste ich mich dann wieder beim
Gerichtsvollzieher beschweren.
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- 6 -
Nach seinem Vollmachtsentzug vom 12.11.2015 war er gegen
meinen Willen aktiv und hat mir untätiges Handeln unterstellt.
Aus seiner späteren Akteneinsicht bei den
Verwaltungsgerichtsakten konnte er meine relativ vielen
Schreiben lesen. Dabei habe ich nicht sofort erfahren, dass er
Akteneinsicht genommen hat, auch nicht in andere Akten.
Damit kann ich aber auch belegen, dass er mutwillig
unrichtige Informationen über mich bei Gerichtseingaben
schreibt.
Aus diesem und weiteren Gründen ist Anwalt 12 für mich ein
stalkender Anwalt, der mich seit Sommer 2015 enorm durch sein
eigenwilliges, unberechenbares Vorgehen enorm belastet.
G. Moser |
Anlage 9
Vollmacht vom 09.11.2017
Hiermit erteile ich
(Gertrud Moser, .............., 79589 Binzen, Tel.
0762..........................
die Erlaubnis für die
Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstr. 44, 79098
Freiburg
zur Akteneinsicht bzw. Überlassen der Akten für eine gewünschte
Zeit
von folgenden Akten:
Az 2 C 59/17 Amtsgericht Lörrach (seit Jan. 2017)
Anwalt 12 gegen Gertrud Moser wegen Feststellung, Forderungen
usw.
Die Vollmacht gilt auch für das dazu existierende
Aktenzeichen beim Landgericht Freiburg:
Az 3 T 237/17 LG Fr
Dabei ist anzumerken, dass Rechtsanwalt 12 bei anderen
Aktenzeichen beim Amtsgericht, beim Verwaltungsgericht und bei
der Staatsanwaltschaft (zu meiner Anzeige wegen Nötigung)
Akteneinsichten bzw. die Überlassung der Akten für mehrere Tage
oder 1 Woche erhalten hat, ohne dass ich davon vorher oder
direkt danach informiert worden bin.
Ich dagegen kann die Akten nur persönlich unter Aufsicht beim
Amtsgericht einsehen. Damit kann ich keine kostengünstigen
Kopien privat anfertigen wie es Anwalt 12 möglich ist.
G. Moser |
Anlage 10
Vollmacht vom 09.11.2017
Hiermit erteile ich
(Gertrud Moser, ........................, 79589 Binzen, Tel.
0762.................)
die Erlaubnis für die
Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstr. 44, 79098
Freiburg
zur Akteneinsicht bzw. Überlassen der Akten für eine gewünschte
Zeit
von allen Akten, die im
Schreiben vom 24.07.2017 von Anwalt 12 an das
Amtsgericht Lörrach enthalten sind (als Bestandteil des Az Az 2
C 59/17).
Dabei ist anzumerken, dass Rechtsanwalt 12 beim Amtsgericht,
beim Verwaltungsgericht und bei der Staatsanwaltschaft (zu
meiner Anzeige wegen Nötigung) Akteneinsichten bzw. die
Überlassung der Akten für mehrere Tage oder 1 Woche erhalten
hat, ohne dass ich davon vorher oder direkt danach informiert
worden bin.
Ich dagegen kann die Akten nur persönlich unter Aufsicht beim
Amtsgericht einsehen. Damit kann ich keine kostengünstigen
Kopien privat anfertigen wie es Anwalt 12 möglich ist.
G. Moser
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