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Brief an die Rechtsanwaltskammer Freiburg wegen Anwalt 12

Abgeschickt am 9. Nov., vermutlicher Eingang dort: 10. Nov. 2017, veröffentlicht am 10.11.2017


Moser-Adresse .....

Per Postbrief in zweifacher Ausfertigung

 

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

7. November 2017

Aktenzeichen BA/......./2016 Rechtsanwalt 12
Ihr Schreiben vom 27.10.2017 (Eingang 04.11.2017)



Sehr geehrte Damen und Herren,

da das Beschwerdeverfahren wegen zivilrechtlicher Klagen betreffend der Gebühren (vermutlich durch Anwalt 12 verursacht) ausgesetzt ist,
halte ich es für rechtens, dass ich meine Beschwerden durch neue Erkenntnisse ergänze darf.

1. Neue Akteneinsichten

Ende September, Anfang Oktober und vergangenen Montag konnte ich Einsicht in diverse Akten nehmen, natürlich nur beim Amtsgericht unter Aufsicht.
Daher habe ich fast ausschließlich die Akten abfotografiert, was mir mein Zeigefinger recht übel nahm.
Für einige Akteneinsichten habe ich dann meine Küchenwaage mitgebracht.
Dann benannte ich die Fotos nach der Aktenseitennummer um und machte von mir nicht bekannten Schreiben Abschrift, was natürlich sehr zeitaufwändig war.

Da durch Anwalt 12 Aktenberge entstanden sind, für die ich nur bezahlen musste, keinen einzigen rechtlichen Erfolg hatte und Anwalt 12 immer noch Zahlungen von mir möchte, habe ich auch Statistiken gemacht.
 

Az 2 C 59/17

Anwalt 12 ./. Moser wegen Forderungen:

 AS 1 - 295

(ca. 174 Seiten von Anwalt 12, 31 Amts-, Landgericht, 3 von Moser)
 
Az 3 C 909/16 Anwalt 12 ./. Moser wegen Forderungen:

AS 1 - 847

(ca. 351 Seiten von Anwalt 12, 56 Amts-, Landgericht, 25 von Moser)
 
Az 6 C 472/16 Moser ./. Anwalt 12 wg Einstweiliger Verfügung:

 AS 1 - 809

(ca. 212 Seiten von Anwalt 12, 98 vom Amts-, Landgericht, 94 von Moser)
 

- 2 -

2. Mein neuer durch Akteneinsichten bewiesener Eindruck von Anwalt 12:

Hauptziel:

Finanzielle Interessen verbunden mit Beleidigungen mir gegenüber und verfälschten Informationen an Gerichte, wobei er sich teilweise als unschuldiges Opfer von mir darstellt. Als Argument zur Rückzahlung eines ungerechtfertigten Rechnungsbetrags weist er darauf hin, dass er das Geld braucht.
Hat er dann nicht als Selbständiger Vorsorge für sein Alter getroffen?

Neu ist auch für mich, dass man bzw. Anwalt 12 klagen kann,
unter der Voraussetzung, dass er Prozesskostenhilfe bekommt.

So beispielsweise beim Aktenzeichen 2 C 59/17.

Erst im Sommer habe ich erfahren, dass dieses Aktenzeichen existiert.

Die Akteneinsicht Ende Sept. dazu für ein Schock für mich.

Seit dem 17. Januar 2017 darf Anwalt 12 ca. 131 Seiten abgeben und bekommt aus meiner Sicht kostenlose Beratungen und Bearbeitung durch das Gericht, wozu es 19 Seiten gibt.

Zum Glück hatte Anwalt 12 keinen Erfolg.
Falls doch,
wäre ich plötzlich mit einer umfangreichen Klage überrumpelt worden.

So etwas hätte ich in unserem sogen. Rechtsstaat nicht für möglich gehalten.
Da die Klage gegen mich gerichtet war, konnte er hinter meinem Rücken über mich herziehen, ohne dass ich mich wehren konnte.

Inzwischen ist er nicht nur für mich, sondern auch für verschiedene Gerichte eine Plage geworden. Seine überdurchschnittlich vielen Eingaben mit vielen Anlagen macht er, wenn es um seine Belange geht.
So gibt es Beschwerden, Beschwerdenrücknahmen, Anträge auf Streitwertänderungen, Befangenheitsanträge an Richter/innen usw.

Daher bin ich der Meinung, dass die Rechtsanwaltskammer sich wenigstens diese Akte 2 C 59/17 vom Amtsgericht Lörrach zuschicken lässt und sich ihr eigenes Urteil darüber bildet.
Damit ist Anwalt 12 bestimmt einverstanden, ich natürlich sowieso.
Meine Vollmacht siehe

Anlage 9

Bei den Az 3 C 909/16 und Az 6 C 472/16 sehe ich nicht ein, dass ich mich noch bei Ihnen der Rechtsanwaltskammer über das Vorgehen von Anwalt 12 gegen mich noch als Nichtjuristin ausführlich beschweren muss.

Meine Stellungnahmen sind in den Akten enthalten und Sie können besser beurteilen, ob die umfangreichen Eingaben von Anwalt 12 dazu einem ordnungsgemäß arbeitenden Rechtsanwalt entsprechen.
 


 

- 3 -

Anfang des Jahres habe ich Ihnen schon Vollmachten zur Akteneinsicht geschickt.

Daher nochmals eine aktuelle Vollmacht für alle Aktenzeichen, Anlage 10

die im Schreiben von Anwalt 12 vom 24.07.2017 enthalten sind Anlage 11
 

3. Zur angeblichen Prozessunfähigkeit von mir
(Dauerthema von Anwalt 12)
 
Laut meinen Informationen sind die Voraussetzungen durch Prozessfähigkeit die gleichen wie bei der vollen Geschäftsfähigkeit. Ich bin Diplom-Handelslehrerin mit Studium in Betriebswirtschaftslehre und Mathematik. Schon während des Studiums habe ich freiwillig EDV-Kurse belegt.
Ich habe diese Fächer jahrelang unterrichtet und bin jetzt Oberstudienrätin im Ruhestand.

Es gibt nun haarsträubende Argumente von Anwalt 12 gegen mich,
um meine angebliche Prozessunfähigkeit zu belegen.

Beim mündlichen Termin zu meiner einstweiligen Verfügung gegen ihn, bemerkte die Richterin, dass sie noch nie so strukturierte Schreiben wie von mir bekommen hat.

Er dagegen hat meine Schreiben als technisch einwandfrei bezeichnet (kürzlich entdeckt), wohl mit einer negativen Anspielung auf die Inhalte meiner Schreiben.
Dabei scheint er nicht zu erkennen, dass ich keine ausgebildete Juristin bin.

Anwalt 12 reicht oft Anlagen ein, die gar nicht für das betreffende Thema wichtig sind bzw. nicht repräsentativ.

Aufgrund weiterer benannter Verhaltensweisen von ihm, habe ich den Eindruck, dass sein Hauptziel finanzielle Interessen sind, weil er anscheinend noch nicht genug Zahlungen für seine rechtlichen Misserfolge von mir bekommen hat.
Um diese finanziellen Ziele zu erreichen, beleidigt er mich mit verschiedenen Aussagen und betätigt sich als Petze vor Gericht.

Dabei hat er bei seinen Eingaben wichtige Anliegen und eine wirkliche Kooperation mir mir nachweislich verweigert. So beispielsweise ist er nicht damit einverstanden, dass ich seine Stellungnahmen zu meinen Beschwerden bei Ihnen auch bekomme.
Für mich daher ein Albtraum von einem Anwalt.

Auch viele meiner Argumente und Stellungnahmen ignoriert er.

Außerdem hat er immer anonym bzw. mit unterdrückter Telefonnummer angerufen. So verhält sich kein ordnungsgemäßer Anwalt.


- 4 -
 

4. Neue Persönlichkeitsverletzungen durch Anwalt 12 Az 2 C 59/17
 
a) Abschrift aus seiner Eingabe vom 27.07.2017. (falsches Datum: 27.02.2017)
Fotos vom 07.09.2017 bei der Akteneinsicht
Durch Abschrift am 31.10.2017 tatsächlich davon erfahren.

Anlage 12

b) Obwohl ich bei diesem Aktenzeichen mich nicht gegen Anwalt 12 wehren konnte, z.B. mit Stellungnahmen oder Kommentaren zu seinen Schreiben, belegt der Beschluss vom 15.08.2017, dass sein Klageversuch gegen mich m.E. persönlichkeitsverletzend ist.

 Anlage 13

 
5. Falsche Angaben über meine bisherigen Anwaltsbeziehungen durch Anwalt 12, d.h. mich negativ vor Gerichten beschreiben
 
  Ohne zu wissen, wie meine bisherigen Anwaltsbeziehungen waren, hat mir Anwalt 12 vorgeworfen, dass ich selbst schuld bin, wenn mich kein Anwalt richtig vertreten hat. Nach diesem Telefonat wollte ich nur noch schriftlichen Kontakt mit ihm. Er hat sich zwar schriftlich entschuldigt, aber nur allgemein und nicht auf das Thema bezogen. Diesen Vorfall benutzt er als Datum als Beginn meiner angeblichen Prozessunfähigkeit.

Seine allgemeine Entschuldigung war nicht ehrlich gemeint.
In der Folgezeit gibt es verschiedene falsche Behauptungen über meinen Umgang mit Anwälten. Faktisch ist es so, dass ich nur der Anwältin in der 1. Instanz die Vollmacht entzogen habe. Sie hat weder mündlich noch schriftlich etwas zu den Falschaussagen der Gegenpartei getan. Da ich die Klage geschrieben habe, ist von ihr nur die spätere Vollmachtsanzeige in den Akten enthalten. Sonst nichts. Alle anderen Anwälte haben von sich aus ihre Tätigkeit eingestellt, obwohl ich weitere Aktivitäten von ihnen erwartet habe.

Dass Anwalt 12 meinen Vollmachtsentzug vom 11.12.2015 nicht akzeptiert, ist schlicht gesagt, eine unglaubliche Frechheit von ihm und Belastung für mich.
Als Reaktion darauf hat er mir eine inhaltlich falsche Rechnung mit Datum von geschickt, die ich in Unkenntnis bezahlt habe und die er nicht zurückerstattet.
Dann besitzt er noch die Unverschämtheit zu behaupten, dass ich mit der Bezahlung dieser Rechnung seine anwaltlichen Leistungen honoriert habe.
Für mich ist das purer Betrug ohne Reue von ihm.

In seinem Schreiben vom 04.02.2016 an mich:
"Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen Anwalt nach dem anderen als untauglich zu verabschieden - nicht mit; das haben Sie gemerkt. "

Anwalt 12 gibt auch bei seinen Eingaben an, dass ich meinen Vollmachtsentzug ihm gegenüber nicht nachvollziehbar begründet habe.
Mit meinen Schreiben an ihn und seinen Antworten lässt sich dies widerlegen, so dass seine finanziellen Interessen eindeutig im Mittelpunkt stehen.
 


- 5 -
 

6. Mein gescheiterter Versuch einer zweiten einstweiligen Verfügung nutzt er gegen mich aus, obwohl meine Ziele damit mehr als berechtigt sind.
 
  Er hat natürlich seine Kosten per Kostenfestsetzungsantrag beansprucht, während ich seit Sommer 2016 mit seinem Versuch, mich auf Forderungen zu verklagen, erfolgreich alleine verteidigt habe.
Mir stehen dazu keine Geldansprüche zu, obwohl ich mich mit Stellungnahmen zu seinen Schreiben erfolgreich gewehrt habe.
Außerdem wird nicht nur das Gericht sondern auch ich mit seinen unzähligen Eingaben belastet, wenn es um seine Interessen geht.
Dann möchte er auch noch 2000 Euro wegen Rufschädigung für einen laienhaften Versuch, weitere Aktivitäten zu meinem Fall zu unterlassen: Az 3 C 83/17
 
7. Aus den verschiedenen Akten ist ersichtlich, dass mich Anwalt 12 bei Gericht anschwärzt und hinter mir her spioniert.
 
  Weder die Anwältin in der 1. Instanz noch Anwalt 12 in der 2. Instanz haben mich gegen die neuen Falschaussagen und angeblichen Zeugen der Gegenpartei verteidigt.

Aus Protest habe ich eine Zwangsvollstreckung in Kauf genommen.

Damit muss ich mir diese Falschaussagen gefallen lassen. Mündlich habe ich darauf Anwalt 12 noch hingewiesen. Leider habe ich mich von ihm mit der Aussage abspeisen lassen, dass dies der Richter schon erkennen würde.

Anwalt 12 verschweigt bei seinem Anschwärzen mit der Zwangsvollstreckung, dass ich den zugrundeliegenden Betrag der gemeinnützigen Organisation Plan International e.V. (www.plan.de) gespendet habe.
Davon habe ich die Gegenpartei und auch den Rechtsschutz informiert.

Dieses Vorgehen ist mir nicht leicht gefallen. Ich konnte aber damit die Skrupellosigkeit der gegnerischen Nachbarin beweisen und ich musste dafür auch faktisch Strafe bezahlen.

Mit diesem Vorgehen versucht dieser hinterhältige Anwalt meine Prozessunfähigkeit zu begründen, obwohl er weiß, warum ich das getan habe.

Er wusste nicht, dass ich den Rechtsschutz über mein Vorgehen informiert habe. Und so stellt er mich in seinen Eingaben dar, wie wenn ich den Rechtsschutz hintergangen hätte.

Außerdem hat er hinter mir her spioniert, indem er an den Gerichtsvollzieher geschrieben hat und tatsächlich von ihm Auskunft erhalten hat. Darüber musste ich mich dann wieder beim Gerichtsvollzieher beschweren.
 


- 6 -

Nach seinem Vollmachtsentzug vom 12.11.2015 war er gegen meinen Willen aktiv und hat mir untätiges Handeln unterstellt.
Aus seiner späteren Akteneinsicht bei den Verwaltungsgerichtsakten konnte er meine relativ vielen Schreiben lesen. Dabei habe ich nicht sofort erfahren, dass er Akteneinsicht genommen hat, auch nicht in andere Akten.

Damit kann ich aber auch belegen, dass er mutwillig unrichtige Informationen über mich bei Gerichtseingaben schreibt.

Aus diesem und weiteren Gründen ist Anwalt 12 für mich ein stalkender Anwalt, der mich seit Sommer 2015 enorm durch sein eigenwilliges, unberechenbares Vorgehen enorm belastet.

G. Moser


Anlage 9

Vollmacht vom 09.11.2017

Hiermit erteile ich
(Gertrud Moser, .............., 79589 Binzen, Tel. 0762..........................

die Erlaubnis für die

Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstr. 44, 79098 Freiburg

zur Akteneinsicht bzw. Überlassen der Akten für eine gewünschte Zeit

von folgenden Akten:

Az 2 C 59/17 Amtsgericht Lörrach (seit Jan. 2017)
Anwalt 12 gegen Gertrud Moser wegen Feststellung, Forderungen usw.

Die Vollmacht gilt auch für das dazu existierende Aktenzeichen beim Landgericht Freiburg:

Az 3 T 237/17 LG Fr
 

Dabei ist anzumerken, dass Rechtsanwalt 12 bei anderen Aktenzeichen beim Amtsgericht, beim Verwaltungsgericht und bei der Staatsanwaltschaft (zu meiner Anzeige wegen Nötigung) Akteneinsichten bzw. die Überlassung der Akten für mehrere Tage oder 1 Woche erhalten hat, ohne dass ich davon vorher oder direkt danach informiert worden bin.

Ich dagegen kann die Akten nur persönlich unter Aufsicht beim Amtsgericht einsehen. Damit kann ich keine kostengünstigen Kopien privat anfertigen wie es Anwalt 12 möglich ist.

G. Moser


Anlage 10

Vollmacht vom 09.11.2017

Hiermit erteile ich
(Gertrud Moser, ........................, 79589 Binzen, Tel. 0762.................)

die Erlaubnis für die

Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstr. 44, 79098 Freiburg

zur Akteneinsicht bzw. Überlassen der Akten für eine gewünschte Zeit

von allen Akten, die im Schreiben vom 24.07.2017 von Anwalt 12 an das Amtsgericht Lörrach enthalten sind (als Bestandteil des Az Az 2 C 59/17).

Dabei ist anzumerken, dass Rechtsanwalt 12 beim Amtsgericht, beim Verwaltungsgericht und bei der Staatsanwaltschaft (zu meiner Anzeige wegen Nötigung) Akteneinsichten bzw. die Überlassung der Akten für mehrere Tage oder 1 Woche erhalten hat, ohne dass ich davon vorher oder direkt danach informiert worden bin.

Ich dagegen kann die Akten nur persönlich unter Aufsicht beim Amtsgericht einsehen. Damit kann ich keine kostengünstigen Kopien privat anfertigen wie es Anwalt 12 möglich ist.

G. Moser

 


Geändert am:   04.09.2019

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