| wahrgenommen habe.
 Die Störung der Geistestätigkeit ist umso 
				auffallender, weil die Antragsgegnerin und Anzeigenerstatterin 
				kurz zuvor, am 27.1.2016, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg in 
				2 Verwaltungsrechtssachen als Partei die mündliche Verhandlung 
				vor dem Einzelrichter Knorr wahrgenommen hat (Anl. A 18) und vom 
				Verwaltungsgericht immer für prozessfähig angesehen wurde. 
				Insbesondere auch nach dem Vollmachtswiderruf vom 11.11.2015. 
				(Anlagen A 31, A 32) Ich erhielt keine weiteren Sachstandsnachrichten. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen 
				mich wegen Nötigung bestätigt und hat eine Akteneinsichtnahme 
				bisher mit    |