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Brief an Anwalt 12 am 11.8.2015


11.08.2015

Das letzte Telefongespräch
Ihr Klageentwurf für das Verwaltungsgericht
Erhalt der Schreiben vom 7. und 8. August

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

nicht immer sind wir einer Meinung.
Einige Aussagen beim letzten Telefongespräch haben mich sehr verletzt.

Sie haben Beurteilungen über mich im Zusammenhang mit Rechtsanwalt 1, Rechtsanwalt 3 und Rechtsanwältin 10 abgegeben, die ich nicht für gerechtfertigt halte. Daher möchte ich mich künftig nur noch schriftlich mit Ihnen austauschen.

Aufgefallen ist mir, wie stark die Solidarität unter Anwälten ist, selbst wenn schlimme Fehler passieren, die Rechtsanwaltskammer zähle ich auch dazu.

Mein Fall ist so umfangreich und ungerecht, dass ich fast alles an den TV-Anwalt geschickt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass mein Fall vermutlich viele skandalöse Inhalte hat. Außerdem habe ich ihn gebeten, dass er, wenn es mit meinen Unterlagen möglich ist, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreicht, und zwar über die menschenrechtswidrigen gerichtlichen Betreuungsverfahren in der Bundesrepublik.

Statt mich über RTL zu bewerben, habe ich ihm direkt an seine Kanzlei drei Pakete mit Aktenordnern und Jurismappen geschickt. (ca. 23 kg).

Nochmals:
Ich möchte unbedingt die Polizei vor dem Verwaltungsgericht verklagen, u.a. auch wegen der gravierend unterschiedlichen Behandlungsweise von Nachbarin-X und mir.

Morgen schicke ich die Abschrift Ihres Klageentwurfs mit meinen Ergänzungswünschen. Meiner Meinung gehören auch die seltsamen, ungerechten Verhaltensweisen vom Landratsamt Baurecht und Gewerbe dazu. Das habe ich in meinem Verwaltungsgerichtsklageentwurf geschrieben.

Der Polizeibericht enthält vier Hauptteile:
 

1) Festplattenschaden (der wird m.E. immer zu sehr in den Mittelpunkt gestellt).
2) Die Falschinformation, dass ich andauernd auffallen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin pro Tag meistens nur wenige Minuten auf der öffentlichen Straße. Diese Falschinformation kann nur durch Zeugen widerlegt werden.
3) Die Angaben, dass ich psychisch krank sein soll mit späterem Beweis durch Nennung meines Bruders. Das ist eine ungeheuerliche Dreistigkeit.
4) Ich soll eine in polizeilichen Kreisen als psychisch krank gelten. Das hat die Polizei akzeptiert.
Anmerkung am 14.08.2016:
Damit ist gemeint, dass die Polizei nur die Aussagen von Nachbarin-X übernommen hat ohne deren Angaben zu prüfen.
 

In den Klageerwiderungen der Gegenseite werde ich erneut mit verschiedenen Falschaussagen belastet, die weder in der 1. Instanz noch in der 2. Instanz anwaltlich ausdrücklich nicht moniert wurden. Ich kann nicht mehr glauben, dass derartige Übertreibungen normal sein sollen. Warum wurde nicht beantragt, dass der Bauleiter mit seinen Aussagen vereidigt werden soll?

Bei Anträgen zur Aktenlöschung muss m.E. unbedingt endlich eine Nachbarschaftsbefragung durch eine autorisierte staatliche Institution durchgeführt werden.

Während des Telefongesprächs haben Sie mir erneut mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Zeugen habe. Das kann ich nicht akzeptieren.

Und zu den Hinweisen, dass der Petitionsausschuss eine Überprüfung vorgenommen haben soll. Das hat er nicht und daher habe ich auch auf meine Nachfrage keine konkrete Antwort bekommen. Ich habe eine Petition mit nummerierten Anliegen eingereicht, dann nachträglich noch mehr. Für die Nachträge wurde mir zugesichert, dass diese auch bearbeitet werden würden. Es ist aber kein einziger Punkt bearbeitet worden. Der Petitionsausschuss hat aus verschiedenen belastenden Schreiben eine Zusammenfassung gemacht. Er ist für Behördenfehler zuständig und hat keinen einzigen moniert bzw. überprüft.

Ich plane einen Brief an das Polizeipräsidium Freiburg, zu Händen Herrn R., dem Leiter des gesamten Bereichs, weil ich im Rahmen des Baurechts mit ihm zu tun hatte, wo er ursprünglich tätig war.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

Kommentar am 14.08.2016:
Anwalt 12 ignoriert meine Anliegen und reicht die Klage gegen das Landratsamt schon am 12.08.2015 ein, d.h. eine Klage mit fehlenden gewünschten Inhalten von mir.

Auch bei der späteren Klage gegen die Polizei ignoriert er wichtige Anliegen von mir. Die Polizeiklage sollte er dann zurücknehmen. Er hat sich geweigert, u.a. mit der Begründung, dass er sich als Anwalt nicht an die Kette legen lässt.


Geändert am:   11.01.2019

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