Moser-Adresse...............
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Abgabe an der Infothek Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 24. Juli 2018 3 C 449/18In Sachen
Moser, G. ./.
Rechtsanwalt 12
wg. Feststellung und Forderung
Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten
vom 05.07.2018.
Eingang bei mir am 10.07.2018
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1. |
Fortsetzung meines ungerechten, langjährigen, kostspieligen
Rechtsfalls |
Hiermit wehre ich mich gegen eine erneute Zahlung in meinem
langjährigen ungerechten Rechtsfall. Die Akten belegen, dass
mir von der Polizei bis zum Innenministerium, vom Landratsamt
Lörrach, vom Amtsgericht Lörrach, vom Landgericht, vom
Oberlandesgericht, von der Staatsanwaltschaft Lörrach und
höheren Ebenen wichtige Rechte verweigert wurden, obwohl ich
mehrfach auf sie hingewiesen habe.
Jetzt nach 9 Jahren erkenne ich auch, wie unfähig meine
bisherigen Anwälte waren.
Dabei hat der Beklagte wichtige Rechte für mich nicht
beansprucht und einseitig Fallteile behandelt.
Im Rahmen einer Folgenbeseitigung müsste das Amtsgericht
Lörrach daher selbst für die Kosten zum Kostenfestsetzungsantrag
aufkommen.
Eine Auflistung von Rechtsbrüchen ab Beginn meines
Rechtsfalls, ist in folgendem Schreiben enthalten:
Anlage
GM 1
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2. |
Seit 2015 ist mit dem Beklagten ein umfangreicher
Schriftwechsel und viele Aktenzeichen entstanden, die der
Beklagte zu vertreten hat. |
Das bedeutete für mich ein hoher Zeit- und Kostenaufwand, für
den ich keine Entschädigung bekommen habe. Dazu kommen noch die
Belastungen durch einen Anwalt, der gegen meinen Willen arbeitet
und mich dabei noch beleidigt. Aus diesem Grund und aus den
Gründen, die in meiner Klage beschrieben sind,
ist es sittenwidrig,
dass ich erneut an den Beklagten eine Zahlung leisten muss.
Das Amtsgericht Lörrach, beginnend mit Richter Trefzer, hat
diesen Schaden verursacht und mir jegliche Rechte verweigert.
Daher ist das Amtsgericht
zahlungspflichtig.
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3. |
In diesem Verfahren werden ich und der Beklagte als
gleichwertige Personen vor dem Gericht behandelt. |
Daher muss ich mir meine unwissentlich gemachten Formfehler
gefallen lassen.
Für Fehler, die der Beklagte bei den diversen Gerichtsverfahren
gemacht hat, muss ich büßen und nicht er.
Da Anwälte vor Gericht besondere Rechte haben, haben sie auch
besondere Pflichten, was hier nicht berücksichtigt wurde.
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4. |
Mein langjähriger Rechtsfall zeigt auch, dass ich die
Richter/innen nicht an übergeordneten Gesetzen, wie dem
Grundgesetz und den Menschenrechten orientieren. |
Stattdessen muss ich mir abwertende Bemerkungen in den Urteilen
gefallen lassen, vor allem im
Urteil von der ehemaligen Richterin Dr. Yvonne Puchinger,
jetzt Staatsanwältin. Darauf ist der Beklagte (natürlich) nicht
eingegangen.
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5. |
Da ich bei diesem Aktenzeichen nicht in Berufung gehen kann,
füge ich ein Stellungnahme zum Urteil bei.
Anlage GM 2 |
G. Moser
Anlagen
GM 1, GM 2, GM 3 und GM 4 |