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Brief an das Amtsgericht

Veröffentlicht am 19. Aug 2018


Moser-Adresse...............
 
Abgabe an der Infothek

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 24. Juli 2018

3 C 449/18

In Sachen
Moser, G.  ./. Rechtsanwalt 12
wg. Feststellung und Forderung

Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten vom 05.07.2018.
Eingang bei mir am 10.07.2018
 

 
1. Fortsetzung meines ungerechten, langjährigen, kostspieligen Rechtsfalls
Hiermit wehre ich mich gegen eine erneute Zahlung in meinem langjährigen ungerechten Rechtsfall.

Die Akten belegen, dass mir von der Polizei bis zum Innenministerium, vom Landratsamt Lörrach, vom Amtsgericht Lörrach, vom Landgericht, vom Oberlandesgericht, von der Staatsanwaltschaft Lörrach und höheren Ebenen wichtige Rechte verweigert wurden, obwohl ich mehrfach auf sie hingewiesen habe.

Jetzt nach 9 Jahren erkenne ich auch, wie unfähig meine bisherigen Anwälte waren.
Dabei hat der Beklagte wichtige Rechte für mich nicht beansprucht und einseitig Fallteile behandelt.

Im Rahmen einer Folgenbeseitigung müsste das Amtsgericht Lörrach daher selbst für die Kosten zum Kostenfestsetzungsantrag aufkommen.

Eine Auflistung von Rechtsbrüchen ab Beginn meines Rechtsfalls, ist in folgendem Schreiben enthalten:

Anlage GM 1
 

2. Seit 2015 ist mit dem Beklagten ein umfangreicher Schriftwechsel und viele Aktenzeichen entstanden, die der Beklagte zu vertreten hat.
Das bedeutete für mich ein hoher Zeit- und Kostenaufwand, für den ich keine Entschädigung bekommen habe. Dazu kommen noch die Belastungen durch einen Anwalt, der gegen meinen Willen arbeitet und mich dabei noch beleidigt.

Aus diesem Grund und aus den Gründen, die in meiner Klage beschrieben sind,
ist es sittenwidrig,
dass ich erneut an den Beklagten eine Zahlung leisten muss.

Das Amtsgericht Lörrach, beginnend mit Richter Trefzer, hat diesen Schaden verursacht und mir jegliche Rechte verweigert.

Daher ist das Amtsgericht zahlungspflichtig.

 

3. In diesem Verfahren werden ich und der Beklagte als gleichwertige Personen vor dem Gericht behandelt.
Daher muss ich mir meine unwissentlich gemachten Formfehler gefallen lassen.
Für Fehler, die der Beklagte bei den diversen Gerichtsverfahren gemacht hat, muss ich büßen und nicht er.
Da Anwälte vor Gericht besondere Rechte haben, haben sie auch besondere Pflichten, was hier nicht berücksichtigt wurde.
 
4. Mein langjähriger Rechtsfall zeigt auch, dass ich die Richter/innen nicht an übergeordneten Gesetzen, wie dem Grundgesetz und den Menschenrechten orientieren.
Stattdessen muss ich mir abwertende Bemerkungen in den Urteilen gefallen lassen, vor allem im Urteil von der ehemaligen Richterin Dr. Yvonne Puchinger, jetzt Staatsanwältin. Darauf ist der Beklagte (natürlich) nicht eingegangen.
 
5. Da ich bei diesem Aktenzeichen nicht in Berufung gehen kann,
füge ich ein Stellungnahme zum Urteil bei.

Anlage GM 2


G. Moser



Anlagen
GM 1, GM 2, GM 3 und GM 4

GM-Kommentar:

Natürlich habe ich gewusst, dass diese Stellungnahmen eine Rechtsfolgen zu meinen Gunsten hat.


Geändert am:   17.02.2020

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