| Moser-Adresse............... 
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				| Abgabe an der Infothek Amtsgericht LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
   79539 Lörrach Binzen, 24. Juli 20183 C 449/18 In Sachen Moser, G.  ./. 
				Rechtsanwalt 12
 wg. Feststellung und Forderung
 Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten 
				vom 05.07.2018.Eingang bei mir am 10.07.2018
 
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				| 1. | Fortsetzung meines ungerechten, langjährigen, kostspieligen 
				Rechtsfalls | 
			
				| Hiermit wehre ich mich gegen eine erneute Zahlung in meinem 
				langjährigen ungerechten Rechtsfall. Die Akten belegen, dass 
				mir von der Polizei bis zum Innenministerium, vom Landratsamt 
				Lörrach, vom Amtsgericht Lörrach, vom Landgericht, vom 
				Oberlandesgericht, von der Staatsanwaltschaft Lörrach und 
				höheren Ebenen wichtige Rechte verweigert wurden, obwohl ich 
				mehrfach auf sie hingewiesen habe. Jetzt nach 9 Jahren erkenne ich auch, wie unfähig meine 
				bisherigen Anwälte waren.Dabei hat der Beklagte wichtige Rechte für mich nicht 
				beansprucht und einseitig Fallteile behandelt.
 Im Rahmen einer Folgenbeseitigung müsste das Amtsgericht 
				Lörrach daher selbst für die Kosten zum Kostenfestsetzungsantrag 
				aufkommen.  Eine Auflistung von Rechtsbrüchen ab Beginn meines 
				Rechtsfalls, ist in folgendem Schreiben enthalten:  
				Anlage 
				GM 1
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				| 2. | Seit 2015 ist mit dem Beklagten ein umfangreicher 
				Schriftwechsel und viele Aktenzeichen entstanden, die der 
				Beklagte zu vertreten hat. | 
			
				| Das bedeutete für mich ein hoher Zeit- und Kostenaufwand, für 
				den ich keine Entschädigung bekommen habe. Dazu kommen noch die 
				Belastungen durch einen Anwalt, der gegen meinen Willen arbeitet 
				und mich dabei noch beleidigt. Aus diesem Grund und aus den 
				Gründen, die in meiner Klage beschrieben sind,ist es sittenwidrig,
 dass ich erneut an den Beklagten eine Zahlung leisten muss.
 Das Amtsgericht Lörrach, beginnend mit Richter Trefzer, hat 
				diesen Schaden verursacht und mir jegliche Rechte verweigert. Daher ist das Amtsgericht 
				zahlungspflichtig.
 
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				| 3. | In diesem Verfahren werden ich und der Beklagte als 
				gleichwertige Personen vor dem Gericht behandelt. | 
			
				| Daher muss ich mir meine unwissentlich gemachten Formfehler 
				gefallen lassen. Für Fehler, die der Beklagte bei den diversen Gerichtsverfahren 
				gemacht hat, muss ich büßen und nicht er.
 Da Anwälte vor Gericht besondere Rechte haben, haben sie auch 
				besondere Pflichten, was hier nicht berücksichtigt wurde.
 
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				| 4. | Mein langjähriger Rechtsfall zeigt auch, dass ich die 
				Richter/innen nicht an übergeordneten Gesetzen, wie dem 
				Grundgesetz und den Menschenrechten orientieren. | 
			
				| Stattdessen muss ich mir abwertende Bemerkungen in den Urteilen 
				gefallen lassen, vor allem im 
				
				Urteil von der ehemaligen Richterin Dr. Yvonne Puchinger, 
				jetzt Staatsanwältin. Darauf ist der Beklagte (natürlich) nicht 
				eingegangen. 
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				| 5. | Da ich bei diesem Aktenzeichen nicht in Berufung gehen kann, füge ich ein Stellungnahme zum Urteil bei.
 
				Anlage GM 2 | 
			
				| G. Moser
 
 
 
 Anlagen
 GM 1, GM 2, GM 3 und GM 4
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