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Anlage GM 1 zum Brief an das
Amtsgericht
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Moser-Adresse......
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24.07.2018 |
Mehrfache arglistige Täuschung in meinem
Rechtsfall seit 2009? Begründung im Überblick:
Mit dem im Jahre 2009 gegen mich
eingeleiteten amtsgerichtlichen Entmündigungsverfahren wurde ich
praktisch überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich
hatte nicht das Recht, mich angemessen wehren zu können. Übliche
Vorschriften für Gerichtsklagen wurden ignoriert. Das wusste ich
aber damals nicht. Das habe ich im Jahr 2017 erkannt, nachdem
ich im Dezember 2016 drei verschiedene Anwälte verklagen wollte
und meine Klagen zurückgewiesen wurden.
Beiliegend das damalige schockierende Gerichtsschreiben an mich.
Anlage GM 3
Stellungnahme und Beurteilung dieses menschenverachtenden
Amtsgerichtsschreibens, das mein Leben zerstört hat.
Dass dieses Verfahren
menschenverachtend ist, habe ich schon früh in
Beschwerdeschreiben festgestellt. Natürlich (!!!?) waren diese
Beschwerdeschreiben für Richter Trefzer, Amtsdirektor Lorenz und
die Richter des Landgerichts kein Grund, darauf angemessen zu
reagieren. Nach Artikel 13 der Europäischen
Menschenrechtskonvention hätte ich das Recht auf eine wirksame
Beschwerde, nach Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf ein faires
Verfahren.
Anlage GM 4
Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Polizeibericht,
zu dem mir bis heute das Recht auf Beweise zu den enthaltenen
Falschaussgen verweigert wurden.
Er wurde an das Landratsamt Lörrach geschickt, das ihn mit
einem Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht Lörrach
geschickt hat. Ich erfuhr davon nichts, d.h. mir wurde kein
rechtliches Gehör gewährt.
Bis heute wurden mir übliche, wichtige Rechte zu meinen
Gunsten arglistig verweigert und bei den Versuchen,
Gerechtigkeit für mich zu erreichen,
wurde ich auch noch gedemütigt, auch von Richter/innen und
musste dafür hohe Kosten ertragen.
Dabei hätten die Falschaussagen über mich schnell und
kostengünstig aufgeklärt werden können!!! Das ist bis heute noch
möglich!!
Ich beanspruche daher die Folgenbeseitigung an dem mir
begangenen Unrecht.
Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein öffentlich-rechtlicher
Anspruch des Bürgers gegen die öffentliche Hand bzw. gegen
Behörden.
Begründung:
Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen, die aus
rechtswidrigem hoheitlichem Handeln resultieren.
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- 2 -
Mögliche Gesetze dafür:
Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Polizeigesetze
der Länder, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), usw.
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Voraussetzungen:
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1. |
Eine noch andauernde Beeinträchtigung eines geschützten
Rechtsgutes.
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2. |
Die Beeinträchtigung ist durch hoheitliches Handeln entstanden.
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3. |
Die Beeinträchtigung muss rechtswidrig sein,
d.h. es darf keine Pflicht zur Duldung bestehen
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4. |
Die Folgenbeseitigung muss dem Hoheitsträger möglich und
zumutbar sein.
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Rechtsfolgen: Wiederherstellung (Restitution) des
früheren Zustands
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Daher möchte ich endlich Gerechtigkeit!
Ich möchte wieder angstfrei leben können,
was bei den vielen nachteiligen Ereignissen für mich
seit 2009 nicht möglich ist.
Die AE Nachbarin-X hat im November 2018
(Fehler: richtig 2017) einen zweiten Polizeibericht gegen
mich veranlasst.
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Überblick über die wichtigsten nachteiligen
Ereignisse für mich
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1. |
Arglistige Täuschung durch die Anzeigenerstatterin
Nachbarin-X |
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Nur nach ihren Schilderungen und ohne Überprüfung durch die
Polizei, ist ein schrecklicher Polizeibericht verfasst und
weitergeleitet worden.
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Davon erfuhr ich erst durch die Akteneinsicht an einem Montag,
nachdem ich am Donnerstag zuvor ein menschenrechtswidriges
Schreiben von Richter Tobias Trefzer bekam, der das
Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet hat.
Falschaussagen und Beleidigungen bei einem Strafverfahren gegen
mich und bei ihren Aussagen beim Amtsgericht und Landgericht.
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1.1
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Falschaussagen bei der Polizei (Anlage 2) |
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Die beiden objektiven Rechtsmittel: Verhör bzw. Befragen
von Nachbarin-X und
Zeugenbefragung wurden mir bis heute verweigert.
Ich möchte, dass sämtliche nummerierte Textteile in Anlage 3
nach dem Wahrheitsgehalt oder ihrer Bedeutung für mich
untersucht werden!
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1.2
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Falschaussagen/Beleidigungen im Abmahnverfahren vom 13.8.2013
gegen mich Anlage G 6 bei Klage 2 C 1446/14,
Berichtigung in meinem Antwortschreiben Anlage G 7
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1.3 |
Falschaussagen/Beleidigungen im eingeleiteten Strafverfahren
wegen Bedrohung gegen mich
Staatsanwaltschaft Lörrach 86 Js 7931/13 ,
Berichtigungen in den erfolglosen Strafanzeigen 80 Js 1317/14
und 80 Js 1317/14
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1.4 |
Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim
Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14.
Meine gewünschten Berichtigungen hat
Rechtsanwältin 10 nicht
an das Amtsgericht weitergegeben.
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1.5
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Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim
Landgericht Freiburg 2 C 1446/14. Meine gewünschten
Berichtigungen hat Rechtsanwalt
12 nicht an das Landgericht weitergegeben.
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1.6
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Falschaussagen von Nachbarin-X am 22.11.2017 bei der Polizei.
Davon erfuhr ich am 04.10.2018
(falsch, richtig: 04.01.2018) im Rahmen einer
Akteneinsicht zu den Rechtsfolgen. Auf meinen Einspruch vom
10.10.2018 habe ich keine Antwort erhalten, vermutlich weil ich
mich nicht mehr von einem Anwalt vertreten lassen.
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Bis heute sind mir keine Rechte zum Wahrheitsgehalt des
Polizeiberichts gewährt worden.
Dazu gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Ein Verhör bzw. die Befragung von
Nachbarin-X zu
ihren Aussagen und
das Recht auf von mir benannte Zeugen 2 C 1446/14 Anlage
G 11.
Dazu existieren sogar Fragebögen für
Nachbarin-X von mir in
diversen Akten,
z.B. 2 C 1446/14 Anlage G 8 und G 9
und ein Fragebogen für die Nachbarschaft Az 85 Js 9229/09.
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Daher beantrage ich die sofortige Umsetzung
der mir seit 2009 verweigerten Rechtsmittel,
damit endlich die Falschaussagen
von Nachbarin-X bewiesen
werden.
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2. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch die Polizei,
weil sie meine sämtlichen Versuche zur Feststellung des
Wahrheitsgehalts im Polizeibericht abgelehnt hat. Außerdem hat
sie nach meiner ersten sofortigen Beschwerde keinen analogen
Bericht erstellt wie sie es für die Denunziantin
Nachbarin-X getan hat.
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(Überblick online Schaltfllächen Polizei und Verwaltungsgericht) |
3. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch das Landratsamt
Lörrach
durch die Weiterleitung des Polizeiberichts ohne rechtliches
Gehör für mich und dem Verhalten bei späteren Beschwerden.
Vermutlich gibt es einen Zusammenhang mit dem Bau- und
Gewerberecht, natürlich zu meinen Ungunsten.
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(Überblick online Schaltfllächen Schaltflläche Landratsamt Bau,
Sozial und Verwaltungsgericht) |
4. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Richter Tobias
Trefzer.Er hat ein inhaltlich menschenrechtswidriges
Gerichtsschreiben verfasst, in dem keine Rechtsmittel und eine
Frist zur Verteidigung angegeben waren. (Anlage GM 3) Da ich damals
noch nie mit Gerichtsschreiben und Klagen zu tun hatte, konnte
ich dies nicht wissen. Aktenzeichen XVII 9635
Das hätte aber dann meinen Anwälten, der Staatsanwältin Dr. Reil,
dem damals leitenden Staatsanwalt Inhofer, dem
Amtsgerichtsdirektor Lorenz und den bei diesem Aktenzeichen
zuständigen Richtern beim Landgericht Freiburg auffallen sollen.
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5. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln und unterlassene
Tätigkeiten durch meine bisherigen Anwälte, vor allem dem ersten
Rechtsanwalt 1. Er hätte
die Rechtswidrigkeit des Gerichtsschreibens erkennen können.
Trotz meiner Hinweise hat er nichts gegen den Polizeibericht
unternommen und auch den Hinweis auf den Zusammenhang mit dem
Bau- und Gewerberecht ignoriert.
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6. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Staatsanwältin Dr.
Reil,
Az 85 Js 9229/09, später unterstützt durch den
Leitenden Staatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe und dem baden-württembergischen
Justizministerium.Die Interpretationen von Dr. Reil sind
rechtswidrig. Sie hat die Entmündigungsakte XVII 9635
angefordert, Teile daraus kopiert und somit eine Beiakte
angelegt.
Auch sie hätte das rechtswidrige Gerichtsschreiben, mit dem das
Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, erkennen können.
Laut späteren Aussagen der Staatsanwaltschaft Lörrach
(Leitender StA Inhofer) wurde mein Fall überprüft. Aufgrund
einer Akteneinsicht durch mich und später nochmals zusammen mit
der Rechtsanwältin Grether ist keine Prüfung
erfolgt. Daher lügt m.E. die Staatsanwaltschaft.
Diese angebliche Prüfung hat auch Richter Dahmen in seinem
Urteil Az 5 C 1601/16 verwendet, indirekt auch die Richterin Dr.
Puchinger in ihrem Urteil Az 2 C 1446/14.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Diese Feststellung ist im Schreiben an das Oberlandesgericht
Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 14 Wx 45/12 erfolgt. |
7. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln des
Amtsgerichtsdirektor Lorenz.
Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
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8.
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Arglistiges Handeln der 3 Richter am Landgericht Freiburg
bei der Ablehnung meiner Beschwerde im Jahre 2010: Platten
( Vors. Richter), Dr. Frank und Matten Begründung
wie bei 4. Richter Trefzer
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9. |
Arglistiges Handeln und/oder Rechtsbeugung durch die
Richterin Dr. Yvonne Puchinger beim Amtsgericht Lörrach 2 C
1446/14, wobei mich
Rechtsanwältin 10 nicht gegen die Falschaussagen der
Gegenpartei verteidigt hat. Die Klage gegen sie unter dem
Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach, die ich (natürlich)
verloren.
Unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach habe ich Ihr
Verhalten kritisiert, natürlich mit Begründungen, und sie als
Mobbing-Gefährtin meiner Nachbarin bezeichnet.
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Bis 2009
hatte ich keinerlei Erfahrungen mit
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gerichtlichen,
staatsanwaltlichen und
gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.
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Obwohl ich mich sofort nach nach Bekanntwerden (1.
Akteneinsicht) der belastenden Schriftstücke: Polizeibericht und
Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt gewehrt habe, sind mir
jegliche beanspruchten Rechte von Richter Trefzer, der
Polizei und dem Landratsamt verweigert worden. Nach so
vielen Jahren ist es auch nicht mehr möglich, dass mich ein
Anwalt zu angemessenen Kosten und in angemessener Zeit mich
ordnungsgemäß vertreten kann.
Außerdem musste ich mich schon wegen des Rechtsfalls
verschulden.
Und noch einmal: Ich war nur weinend und eher verzweifelt als
wütend auf der Straße; sicher keine mir unterstellte Psychose
und weiteren Verhaltensweisen.
G. Moser
(Nicht-Juristin)
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GM-Kommentar am 19.09.2018
Wie seit 2009 üblich, sind meine vielen Argumente erfolglos. |
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