Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anlage GM 1 zum Brief an das Amtsgericht


Moser-Adresse...... 

24.07.2018


Mehrfache arglistige Täuschung in meinem Rechtsfall seit 2009?

Begründung im Überblick:

Mit dem im Jahre 2009 gegen mich eingeleiteten amtsgerichtlichen Entmündigungsverfahren wurde ich praktisch überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich hatte nicht das Recht, mich angemessen wehren zu können. Übliche Vorschriften für Gerichtsklagen wurden ignoriert. Das wusste ich aber damals nicht. Das habe ich im Jahr 2017 erkannt, nachdem ich im Dezember 2016 drei verschiedene Anwälte verklagen wollte und meine Klagen zurückgewiesen wurden.
Beiliegend das damalige schockierende Gerichtsschreiben an mich.

Anlage GM 3

Stellungnahme und Beurteilung dieses menschenverachtenden Amtsgerichtsschreibens, das mein Leben zerstört hat.

Dass dieses Verfahren menschenverachtend ist, habe ich schon früh in Beschwerdeschreiben festgestellt. Natürlich (!!!?) waren diese Beschwerdeschreiben für Richter Trefzer, Amtsdirektor Lorenz und die Richter des Landgerichts kein Grund, darauf angemessen zu reagieren. Nach Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention hätte ich das Recht auf eine wirksame Beschwerde, nach Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf ein faires Verfahren.

Anlage GM 4

Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Polizeibericht, zu dem mir bis heute das Recht auf Beweise zu den enthaltenen Falschaussgen verweigert wurden.

Er wurde an das Landratsamt Lörrach geschickt, das ihn mit einem Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht Lörrach geschickt hat. Ich erfuhr davon nichts, d.h. mir wurde kein rechtliches Gehör gewährt.

Bis heute wurden mir übliche, wichtige Rechte zu meinen Gunsten arglistig verweigert und bei den Versuchen, Gerechtigkeit für mich zu erreichen,
wurde ich auch noch gedemütigt, auch von Richter/innen und musste dafür hohe Kosten ertragen.

Dabei hätten die Falschaussagen über mich schnell und kostengünstig aufgeklärt werden können!!! Das ist bis heute noch möglich!!
Ich beanspruche daher die Folgenbeseitigung an dem mir begangenen Unrecht.

Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Bürgers gegen die öffentliche Hand bzw. gegen Behörden.

Begründung:

Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen, die aus rechtswidrigem hoheitlichem Handeln resultieren.
 

 


- 2 -

Mögliche Gesetze dafür:

Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Polizeigesetze der Länder, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), usw.
 

Voraussetzungen:
 
1. Eine noch andauernde Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes.
 
2. Die Beeinträchtigung ist durch hoheitliches Handeln entstanden.
 
3. Die Beeinträchtigung muss rechtswidrig sein,
d.h. es darf keine Pflicht zur Duldung bestehen
 
4. Die Folgenbeseitigung muss dem Hoheitsträger möglich und zumutbar sein.
 
Rechtsfolgen:

Wiederherstellung (Restitution) des früheren Zustands
 


  Daher möchte ich endlich Gerechtigkeit!

Ich möchte wieder angstfrei leben können,
was bei den vielen nachteiligen Ereignissen für mich
seit 2009 nicht möglich ist.

Die AE Nachbarin-X hat im November 2018 (
Fehler: richtig 2017) einen zweiten Polizeibericht gegen mich veranlasst.

 

 

  Überblick über die wichtigsten nachteiligen Ereignisse für mich
 
1. Arglistige Täuschung durch die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X
  Nur nach ihren Schilderungen und ohne Überprüfung durch die Polizei, ist ein schrecklicher Polizeibericht verfasst und weitergeleitet worden.
 
  Davon erfuhr ich erst durch die Akteneinsicht an einem Montag, nachdem ich am Donnerstag zuvor ein menschenrechtswidriges Schreiben von Richter Tobias Trefzer bekam, der das Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet hat.

Falschaussagen und Beleidigungen bei einem Strafverfahren gegen mich und bei ihren Aussagen beim Amtsgericht und Landgericht.
 

1.1 Falschaussagen bei der Polizei (Anlage 2)
  Die beiden objektiven Rechtsmittel: Verhör bzw. Befragen von Nachbarin-X und Zeugenbefragung wurden mir bis heute verweigert.

Ich möchte, dass sämtliche nummerierte Textteile in Anlage 3 nach dem Wahrheitsgehalt oder ihrer Bedeutung für mich untersucht werden!
 
1.2 Falschaussagen/Beleidigungen im Abmahnverfahren vom 13.8.2013 gegen mich

Anlage G 6 bei Klage 2 C 1446/14,
Berichtigung in meinem Antwortschreiben Anlage G 7
 

1.3 Falschaussagen/Beleidigungen im eingeleiteten Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich

Staatsanwaltschaft Lörrach 86 Js 7931/13 ,
Berichtigungen in den erfolglosen Strafanzeigen 80 Js 1317/14 und 80 Js 1317/14
 

1.4 Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14.

Meine gewünschten Berichtigungen hat Rechtsanwältin 10 nicht an das Amtsgericht weitergegeben.
 

1.5 Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg 2 C 1446/14.

Meine gewünschten Berichtigungen hat Rechtsanwalt 12 nicht an das Landgericht weitergegeben.

 

1.6 Falschaussagen von Nachbarin-X am 22.11.2017 bei der Polizei. Davon erfuhr ich am 04.10.2018 (falsch, richtig: 04.01.2018) im Rahmen einer Akteneinsicht zu den Rechtsfolgen. Auf meinen Einspruch vom 10.10.2018 habe ich keine Antwort erhalten, vermutlich weil ich mich nicht mehr von einem Anwalt vertreten lassen.

 
Bis heute sind mir keine Rechte zum Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts gewährt worden.

Dazu gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Ein Verhör bzw. die Befragung von Nachbarin-X zu ihren Aussagen und
das Recht auf von mir benannte Zeugen 2 C 1446/14 Anlage G 11.

Dazu existieren sogar Fragebögen für Nachbarin-X von mir in diversen Akten,
z.B. 2 C 1446/14 Anlage G 8 und G 9
und ein Fragebogen für die Nachbarschaft Az 85 Js 9229/09.
 

    Daher beantrage ich die sofortige Umsetzung
der mir seit 2009 verweigerten Rechtsmittel,
damit endlich die Falschaussagen
von Nachbarin-X bewiesen werden.
 
2. Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch die Polizei,

weil sie meine sämtlichen Versuche zur Feststellung des Wahrheitsgehalts im Polizeibericht abgelehnt hat. Außerdem hat sie nach meiner ersten sofortigen Beschwerde keinen analogen Bericht erstellt wie sie es für die Denunziantin Nachbarin-X getan hat.
 

  (Überblick online Schaltfllächen Polizei und Verwaltungsgericht)

3.

Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch das Landratsamt Lörrach

durch die Weiterleitung des Polizeiberichts ohne rechtliches Gehör für mich und dem Verhalten bei späteren Beschwerden. Vermutlich gibt es einen Zusammenhang mit dem Bau- und Gewerberecht, natürlich zu meinen Ungunsten.
 

  (Überblick online Schaltfllächen Schaltflläche Landratsamt Bau, Sozial und Verwaltungsgericht)

4.

Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Richter Tobias Trefzer.

Er hat ein inhaltlich menschenrechtswidriges Gerichtsschreiben verfasst, in dem keine Rechtsmittel und eine Frist zur Verteidigung angegeben waren. (Anlage GM 3) Da ich damals noch nie mit Gerichtsschreiben und Klagen zu tun hatte, konnte ich dies nicht wissen. Aktenzeichen XVII 9635
Das hätte aber dann meinen Anwälten, der Staatsanwältin Dr. Reil, dem damals leitenden Staatsanwalt Inhofer, dem Amtsgerichtsdirektor Lorenz und den bei diesem Aktenzeichen zuständigen Richtern beim Landgericht Freiburg auffallen sollen.
 

5. Arglistige Täuschung bzw. Handeln und unterlassene Tätigkeiten durch meine bisherigen Anwälte, vor allem dem ersten Rechtsanwalt 1.

Er hätte die Rechtswidrigkeit des Gerichtsschreibens erkennen können. Trotz meiner Hinweise hat er nichts gegen den Polizeibericht unternommen und auch den Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Bau- und Gewerberecht ignoriert.
 

6. Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Staatsanwältin Dr. Reil,
Az 85 Js 9229/09, später unterstützt durch den Leitenden Staatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem baden-württembergischen Justizministerium.

Die Interpretationen von Dr. Reil sind rechtswidrig. Sie hat die Entmündigungsakte XVII 9635 angefordert, Teile daraus kopiert und somit eine Beiakte angelegt.
Auch sie hätte das rechtswidrige Gerichtsschreiben, mit dem das Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, erkennen können.

Laut späteren Aussagen der Staatsanwaltschaft Lörrach (Leitender StA Inhofer) wurde mein Fall überprüft. Aufgrund einer Akteneinsicht durch mich und später nochmals zusammen mit der Rechtsanwältin Grether ist keine Prüfung erfolgt. Daher lügt m.E. die Staatsanwaltschaft.

Diese angebliche Prüfung hat auch Richter Dahmen in seinem Urteil Az 5 C 1601/16 verwendet, indirekt auch die Richterin Dr. Puchinger in ihrem Urteil Az 2 C 1446/14.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Diese Feststellung ist im Schreiben an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 14 Wx 45/12 erfolgt.


7.
 
Arglistige Täuschung
bzw. Handeln des Amtsgerichtsdirektor Lorenz.
Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
 
8. Arglistiges Handeln der 3 Richter am Landgericht Freiburg bei der Ablehnung meiner Beschwerde im Jahre 2010: Platten ( Vors. Richter), Dr. Frank und Matten

Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
 

9. Arglistiges Handeln und/oder Rechtsbeugung durch die Richterin Dr. Yvonne Puchinger beim Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14,

wobei mich Rechtsanwältin 10 nicht gegen die Falschaussagen der Gegenpartei verteidigt hat. Die Klage gegen sie unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach, die ich (natürlich) verloren.

Unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach habe ich Ihr Verhalten kritisiert, natürlich mit Begründungen, und sie als Mobbing-Gefährtin meiner Nachbarin bezeichnet.
 

   


Bis 2009 hatte ich keinerlei Erfahrungen mit
  gerichtlichen,
staatsanwaltlichen und
gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.
 
Obwohl ich mich sofort nach nach Bekanntwerden (1. Akteneinsicht) der belastenden Schriftstücke: Polizeibericht und Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt gewehrt habe, sind mir jegliche beanspruchten Rechte von Richter Trefzer, der Polizei und dem Landratsamt verweigert worden.

Nach so vielen Jahren ist es auch nicht mehr möglich, dass mich ein Anwalt zu angemessenen Kosten und in angemessener Zeit mich ordnungsgemäß vertreten kann.

Außerdem musste ich mich schon wegen des Rechtsfalls verschulden.
Und noch einmal: Ich war nur weinend und eher verzweifelt als wütend auf der Straße; sicher keine mir unterstellte Psychose und weiteren Verhaltensweisen.

G. Moser
(Nicht-Juristin)

 


GM-Kommentar am 19.09.2018
Wie seit 2009 üblich, sind meine vielen Argumente erfolglos.

Geändert am:   17.02.2020

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de