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    | Anlage GM 1 zum Brief an das 
		Amtsgericht |  
 
			
				| Moser-Adresse......   | 24.07.2018 |  
 
			
				| Mehrfache arglistige Täuschung in meinem 
				Rechtsfall seit 2009? Begründung im Überblick: Mit dem im Jahre 2009 gegen mich 
				eingeleiteten amtsgerichtlichen Entmündigungsverfahren wurde ich 
				praktisch überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich 
				hatte nicht das Recht, mich angemessen wehren zu können. Übliche 
				Vorschriften für Gerichtsklagen wurden ignoriert. Das wusste ich 
				aber damals nicht. Das habe ich im Jahr 2017 erkannt, nachdem 
				ich im Dezember 2016 drei verschiedene Anwälte verklagen wollte 
				und meine Klagen zurückgewiesen wurden.Beiliegend das damalige schockierende Gerichtsschreiben an mich.
 Anlage GM 3 Stellungnahme und Beurteilung dieses menschenverachtenden 
				Amtsgerichtsschreibens, das mein Leben zerstört hat. Dass dieses Verfahren 
				menschenverachtend ist, habe ich schon früh in 
				Beschwerdeschreiben festgestellt. Natürlich (!!!?) waren diese 
				Beschwerdeschreiben für Richter Trefzer, Amtsdirektor Lorenz und 
				die Richter des Landgerichts kein Grund, darauf angemessen zu 
				reagieren. Nach Artikel 13 der Europäischen 
				Menschenrechtskonvention hätte ich das Recht auf eine wirksame 
				Beschwerde, nach Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf ein faires 
				Verfahren.  Anlage GM 4 Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Polizeibericht, 
				zu dem mir bis heute das Recht auf Beweise zu den enthaltenen 
				Falschaussgen verweigert wurden. Er wurde an das Landratsamt Lörrach geschickt, das ihn mit 
				einem Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht Lörrach 
				geschickt hat. Ich erfuhr davon nichts, d.h. mir wurde kein 
				rechtliches Gehör gewährt.  Bis heute wurden mir übliche, wichtige Rechte zu meinen 
				Gunsten arglistig verweigert und bei den Versuchen, 
				Gerechtigkeit für mich zu erreichen, wurde ich auch noch gedemütigt, auch von Richter/innen und 
				musste dafür hohe Kosten ertragen.
 Dabei hätten die Falschaussagen über mich schnell und 
				kostengünstig aufgeklärt werden können!!! Das ist bis heute noch 
				möglich!!Ich beanspruche daher die Folgenbeseitigung an dem mir 
				begangenen Unrecht.
 Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein öffentlich-rechtlicher 
				Anspruch des Bürgers gegen die öffentliche Hand bzw. gegen 
				Behörden. Begründung:  Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen, die aus 
				rechtswidrigem hoheitlichem Handeln resultieren.
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				| - 2 - Mögliche Gesetze dafür:  Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Polizeigesetze 
				der Länder, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), usw.
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				| Voraussetzungen: 
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				| 1. | Eine noch andauernde Beeinträchtigung eines geschützten 
				Rechtsgutes. 
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				| 2. | Die Beeinträchtigung ist durch hoheitliches Handeln entstanden. 
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				| 3. | Die Beeinträchtigung muss rechtswidrig sein, d.h. es darf keine Pflicht zur Duldung bestehen
 
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				| 4. | Die Folgenbeseitigung muss dem Hoheitsträger möglich und 
				zumutbar sein. 
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				| Rechtsfolgen: Wiederherstellung (Restitution) des 
				früheren Zustands 
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				|  | Daher möchte ich endlich Gerechtigkeit! 
				Ich möchte wieder angstfrei leben können, was bei den vielen nachteiligen Ereignissen für mich
 seit 2009 nicht möglich ist.
 
 Die AE Nachbarin-X hat im November 2018 
				(Fehler: richtig 2017) einen zweiten Polizeibericht gegen 
				mich veranlasst.
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				|  | Überblick über die wichtigsten nachteiligen 
				Ereignisse für mich 
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				| 1. | Arglistige Täuschung durch die Anzeigenerstatterin
				Nachbarin-X |  
				|  | Nur nach ihren Schilderungen und ohne Überprüfung durch die 
				Polizei, ist ein schrecklicher Polizeibericht verfasst und 
				weitergeleitet worden. 
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				|  | Davon erfuhr ich erst durch die Akteneinsicht an einem Montag, 
				nachdem ich am Donnerstag zuvor ein menschenrechtswidriges 
				Schreiben von Richter Tobias Trefzer bekam, der das 
				Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet hat. 
				Falschaussagen und Beleidigungen bei einem Strafverfahren gegen 
				mich und bei ihren Aussagen beim Amtsgericht und Landgericht.
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				| 1.1 | Falschaussagen bei der Polizei (Anlage 2) |  
				|  | Die beiden objektiven Rechtsmittel: Verhör bzw. Befragen 
				von Nachbarin-X und
				Zeugenbefragung wurden mir bis heute verweigert. 
 Ich möchte, dass sämtliche nummerierte Textteile in Anlage 3 
				nach dem Wahrheitsgehalt oder ihrer Bedeutung für mich 
				untersucht werden!
 
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				| 1.2 | Falschaussagen/Beleidigungen im Abmahnverfahren vom 13.8.2013 
				gegen mich Anlage G 6 bei Klage 2 C 1446/14, 
				Berichtigung in meinem Antwortschreiben Anlage G 7
 
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				| 1.3 | Falschaussagen/Beleidigungen im eingeleiteten Strafverfahren 
				wegen Bedrohung gegen mich Staatsanwaltschaft Lörrach 86 Js 7931/13 ,Berichtigungen in den erfolglosen Strafanzeigen 80 Js 1317/14 
				und 80 Js 1317/14
 
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				| 1.4 | Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim 
				Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14. Meine gewünschten Berichtigungen hat 
				Rechtsanwältin 10 nicht 
				an das Amtsgericht weitergegeben.
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				| 1.5 | Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim 
				Landgericht Freiburg 2 C 1446/14. Meine gewünschten 
				Berichtigungen hat Rechtsanwalt 
				12 nicht an das Landgericht weitergegeben.
 
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				| 1.6 | Falschaussagen von Nachbarin-X am 22.11.2017 bei der Polizei. 
				Davon erfuhr ich am 04.10.2018
				(falsch, richtig: 04.01.2018) im Rahmen einer 
				Akteneinsicht zu den Rechtsfolgen. Auf meinen Einspruch vom 
				10.10.2018 habe ich keine Antwort erhalten, vermutlich weil ich 
				mich nicht mehr von einem Anwalt vertreten lassen. 
 
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				| Bis heute sind mir keine Rechte zum Wahrheitsgehalt des 
				Polizeiberichts gewährt worden. 
 Dazu gibt es nur zwei Möglichkeiten:
 Ein Verhör bzw. die Befragung von 
				Nachbarin-X zu 
				ihren Aussagen unddas Recht auf von mir benannte Zeugen 2 C 1446/14 Anlage 
				G 11.
 Dazu existieren sogar Fragebögen für 
				Nachbarin-X von mir in 
				diversen Akten,z.B. 2 C 1446/14 Anlage G 8 und G 9
 und ein Fragebogen für die Nachbarschaft Az 85 Js 9229/09.
 
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				|  |  | Daher beantrage ich die sofortige Umsetzung der mir seit 2009 verweigerten Rechtsmittel,
 damit endlich die Falschaussagen
 von Nachbarin-X bewiesen 
				werden.
 
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				| 2. | Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch die Polizei, weil sie meine sämtlichen Versuche zur Feststellung des 
				Wahrheitsgehalts im Polizeibericht abgelehnt hat. Außerdem hat 
				sie nach meiner ersten sofortigen Beschwerde keinen analogen 
				Bericht erstellt wie sie es für die Denunziantin 
				Nachbarin-X getan hat. 
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				|  | (Überblick online Schaltfllächen Polizei und Verwaltungsgericht) |  
				| 3.
 | Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch das Landratsamt 
				Lörrach
 durch die Weiterleitung des Polizeiberichts ohne rechtliches 
				Gehör für mich und dem Verhalten bei späteren Beschwerden. 
				Vermutlich gibt es einen Zusammenhang mit dem Bau- und 
				Gewerberecht, natürlich zu meinen Ungunsten.
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				|  | (Überblick online Schaltfllächen Schaltflläche Landratsamt Bau, 
				Sozial und Verwaltungsgericht) |  
				| 4.
 | Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Richter Tobias 
				Trefzer.
 Er hat ein inhaltlich menschenrechtswidriges 
				Gerichtsschreiben verfasst, in dem keine Rechtsmittel und eine 
				Frist zur Verteidigung angegeben waren. (Anlage GM 3) Da ich damals 
				noch nie mit Gerichtsschreiben und Klagen zu tun hatte, konnte 
				ich dies nicht wissen. Aktenzeichen XVII 9635Das hätte aber dann meinen Anwälten, der Staatsanwältin Dr. Reil, 
				dem damals leitenden Staatsanwalt Inhofer, dem 
				Amtsgerichtsdirektor Lorenz und den bei diesem Aktenzeichen 
				zuständigen Richtern beim Landgericht Freiburg auffallen sollen.
 
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				| 5. | Arglistige Täuschung bzw. Handeln und unterlassene 
				Tätigkeiten durch meine bisherigen Anwälte, vor allem dem ersten
				Rechtsanwalt 1. Er hätte 
				die Rechtswidrigkeit des Gerichtsschreibens erkennen können. 
				Trotz meiner Hinweise hat er nichts gegen den Polizeibericht 
				unternommen und auch den Hinweis auf den Zusammenhang mit dem 
				Bau- und Gewerberecht ignoriert. 
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				| 6. | Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Staatsanwältin Dr. 
				Reil, Az 85 Js 9229/09, später unterstützt durch den 
				Leitenden Staatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltschaft 
				Karlsruhe und dem baden-württembergischen 
				Justizministerium.
 Die Interpretationen von Dr. Reil sind 
				rechtswidrig. Sie hat die Entmündigungsakte XVII 9635 
				angefordert, Teile daraus kopiert und somit eine Beiakte 
				angelegt.Auch sie hätte das rechtswidrige Gerichtsschreiben, mit dem das 
				Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, erkennen können.
 Laut späteren Aussagen der Staatsanwaltschaft Lörrach 
				(Leitender StA Inhofer) wurde mein Fall überprüft. Aufgrund 
				einer Akteneinsicht durch mich und später nochmals zusammen mit 
				der Rechtsanwältin Grether ist keine Prüfung 
				erfolgt. Daher lügt m.E. die Staatsanwaltschaft. Diese angebliche Prüfung hat auch Richter Dahmen in seinem 
				Urteil Az 5 C 1601/16 verwendet, indirekt auch die Richterin Dr. 
				Puchinger in ihrem Urteil Az 2 C 1446/14. (Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt 
				Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger 
				oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft 
				Lörrach. Stand März 2017) Diese Feststellung ist im Schreiben an das Oberlandesgericht 
				Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 14 Wx 45/12 erfolgt. |  
				| 7.
 | Arglistige Täuschung bzw. Handeln des 
				Amtsgerichtsdirektor Lorenz.
 Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
 
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				| 8. | Arglistiges Handeln der 3 Richter am Landgericht Freiburg 
				bei der Ablehnung meiner Beschwerde im Jahre 2010: Platten
				( Vors. Richter), Dr. Frank und Matten Begründung 
				wie bei 4. Richter Trefzer
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				| 9. | Arglistiges Handeln und/oder Rechtsbeugung durch die 
				Richterin Dr. Yvonne Puchinger beim Amtsgericht Lörrach 2 C 
				1446/14, wobei mich 
				Rechtsanwältin 10 nicht gegen die Falschaussagen der 
				Gegenpartei verteidigt hat. Die Klage gegen sie unter dem 
				Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach, die ich (natürlich) 
				verloren.  Unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach habe ich Ihr 
				Verhalten kritisiert, natürlich mit Begründungen, und sie als 
				Mobbing-Gefährtin meiner Nachbarin bezeichnet. 
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				| Bis 2009  
				hatte ich keinerlei Erfahrungen mit
 |  
				|  | gerichtlichen, staatsanwaltlichen und
 gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.
 
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				| Obwohl ich mich sofort nach nach Bekanntwerden (1. 
				Akteneinsicht) der belastenden Schriftstücke: Polizeibericht und 
				Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt gewehrt habe, sind mir
				jegliche beanspruchten Rechte von Richter Trefzer, der 
				Polizei und dem Landratsamt verweigert worden. Nach so 
				vielen Jahren ist es auch nicht mehr möglich, dass mich ein 
				Anwalt zu angemessenen Kosten und in angemessener Zeit mich 
				ordnungsgemäß vertreten kann. Außerdem musste ich mich schon wegen des Rechtsfalls 
				verschulden.Und noch einmal: Ich war nur weinend und eher verzweifelt als 
				wütend auf der Straße; sicher keine mir unterstellte Psychose 
				und weiteren Verhaltensweisen.
 G. Moser(Nicht-Juristin)
 
 
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				| GM-Kommentar am 19.09.2018 Wie seit 2009 üblich, sind meine vielen Argumente erfolglos.
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