Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Vom Amtsgericht Lörrach
(Eingang bei Moser am 04.102017,   veröffentlicht am 05.10.2017

Antwort auf meine Schreiben vom 11.09.2017 und 19.9.2017,


Baden-Württemberg
AMTSGERICHT LÖRRACH
DER DIREKTOR

 

Amtsgericht Lörrach, PF 1140, 79501 Lörrach

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

Datum:
Name:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 
29.09.2017
Müller

 07621 408-.......
E 140

(Bitte bei Antwort angeben)

 

Ihre Schreiben vom 11.09.2017/19.09.2017 zu 2 C 1446/14
und vom 19.09.2017 zu XVII 9635

Sehr geehrte Frau Moser,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 11.09.2017 teile ich zunächst mit, dass aus der Gerichtsakte 2 C 1146/14 - wie von Ihnen ja auch in Ihrem Schreiben vom 19.09.2017 angemerkt - keine Anweisung zu besonderen Sicherungsmaßnahmen ersichtlich sind.

Auch sonst sind mir diesbezüglich keine schriftlichen Anweisungen bekannt. Grundsätzlich kann aber eine Richterin/ein Richter die Gerichtswachtmeister formlos darum ersuchen, im Sitzungszimmer anwesend zu sein.

Dies stellt für sich genommen keine Sicherheitsmaßnahme dar, sondern soll nur die prompte Umsetzung sitzungspolizeilicher Entscheidungen sichern, sollten diese im Sitzungsverlauf notwendig werden.

Soweit es Ihr Schreiben vom 19.09.2017 zu XVII 9635 angeht, teile ich mit, dass der Verfahrensgang durch die zuständige Richterin/den zuständigen Richter im Rahmen der gesetzlichen Verfahrensvorschriften und - grundsätze in richterlicher Unabhängigkeit bestimmt wird.

Dazu kann - nicht muss - sie/er sich Formulare bedienen, die von dem eingesetzten EDV-Fachverfahren zur Verfügung gestellt werden, von ihr/ihm selbst entwickelt wurden oder von Kolleginnen oder Kollegen übernommen wurden. Einfluss auf die Verwendung oder Inhalte habe ich als Amtsgerichtsdirektor nicht.

Soweit Sie bemängeln, dass in dem Formular und ihm folgend in den Anschreiben an Sie als Verfahrensgegenstand „Betreuung für-..." angegeben wird, kennzeichnet dies nur die Verfahrensart. Eine präjudizielle Wirkung hat dies nicht, wie sich schon aus dem letzten Satz des an sich gerichteten Schreibens vom 28.07.2009 ergibt, wo es heißt: „Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an und wird die Situation mit Ihnen besprechen."

Mit freundlichen Grüßen

Müller
Direktor des Amtsgerichts
 


Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de