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Von Verwaltungsgericht bzgl. Landratsamt 4 K 1908/15


VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG

Verwaltungsgericht Freiburg - Postfach 19 01 51 - 79061 Freiburg

Frau
Gertrud Moser
......................
79589 Binzen
Freiburg. 24.10.2016
Durchwahl: 0761/.............
 Aktenzeichen:
4 K 1908/15
(Bitte bei Antwort angeben)

Eingang 25.10.2016

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung)

Ihrem Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher Antrag entnehmen. Sollte damit eine Verringerung des im Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015 festgesetzten (und durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.12.2015 - 1 S 2197/15 - bestätigten)  Streitwerts begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass allein schon aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG).

Der Berichterstatter:
K.


Beglaubigt:
x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 


Geändert am:   10.01.2019

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