Eingang 25.10.2016
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung)
Ihrem Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher
Antrag entnehmen. Sollte damit eine Verringerung des im
Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015
festgesetzten (und durch
Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom
15.12.2015 - 1 S 2197/15 - bestätigten) Streitwerts
begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass allein schon
aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der
Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig
ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG). Der Berichterstatter:
K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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