| Eingang 25.10.2016 VerwaltungsrechtssacheGertrud Moser
 gegen Landkreis Lörrach
 wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung)
 Ihrem Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher 
				Antrag entnehmen. Sollte damit eine Verringerung des im 
				
				Gerichtsbeschluss vom 13.10.2015
				festgesetzten (und durch 
				Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 
				
				15.12.2015 - 1 S 2197/15 - bestätigten)  Streitwerts 
				begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass allein schon 
				aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der 
				Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig 
				ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG). Der Berichterstatter: K.
 Beglaubigt:
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 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 
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