In Sachen Moser, G. ./. Anwalt 12 wg. einstweiliger Verfügung
Schreiben des Amtsgerichts vom 26.09.2016, Eingang am 28.09.2016
2. Nachtrag
bezüglich des
Schreibens vom 22.09.2016 an das Landgericht Freiburg
und
bezüglich des
Schreibens vom 19.09.2016 an das Amtsgericht Lörrach
I.
Vorwurf:
Ich soll Informationen dem Amtsgericht und Anwalt
12 verschwiegen haben.
Anwalt 12 bezichtigt mich an verschiedenen Stellen seiner
Schreiben, dass ich Informationen verschwiegen haben soll.
Mein Kommentar:
Im Berufungsverfahren hat Anwalt 12 vor dem Landgericht meine
Berichtigungen zu den Beleidigungen und Falschaussagen der
Gegenpartei verschwiegen, obwohl er sie schriftlich hatte.
Er wusste außerdem, dass ich Anwältin 10 beim Verfahren 2 C
1446/14 die Vollmacht entzogen habe, weil sie ebenfalls weder
schriftlich noch mündlich in der Verhandlung zu den
Beleidigungen und Falschaussagen der Gegenpartei eingegangen
ist, obwohl sie sie schriftlich hatte. Sie hat sie also
verschwiegen
Ich hätte gerne auf die Klageerwiderung 2 C 1446/14
schriftlich rechtzeitig geantwortet, wenn ich von Anwältin 10
diese wichtige Information bekommen hätte.
Da Anwalt 12 davon wusste und wieder so
handelte,
ist es besonders verwerflich oder betrügerisches Verhalten mir
gegenüber.
Aus Protest gegen die Untätigkeit beider Anwälte nehme
ich die Zwangsvollstreckung DR II 2.../16 in Kauf.
Dagegen versuche ich mich auch zu wehren (Az 1 M 12..../16)
und muss mich weiterhin mit Anwalt 12 unötigerweise befassen.
Bei den Klagen beim Verwaltungsgericht hat Anwalt 12 auch
geschwiegen,
weil er einen umfangreichen Klageversuch mit Behauptungen und
Belegen hatte.
Meine Hinweise hat er ignoriert und mich mit hohen
Anwalts- und Gerichtskosten belastet ohne den geringsten Erfolg.
Mein Angebot zur Zusammenarbeit, bei der ich die Schreiben
mit dem Computer erstelle, hat er ablehnt.
Daher fühle ich mich auch von ihm betrogen und
laut den letzten Schreiben werde ich von ihm auch noch
beleidigt.
Hier noch eine humoristische Aussage von ihm im
Schreiben vom 29. September 2015 an mich:
" Eine Kritik an den anderen Gerichten -
oder auch am Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie
statt für Sie. Glauben Sie mir."
Damit begründet er seine vielen unterlassenen Aktivitäten
bzw. verschwiegenen Informationen zu meinen Gunsten vor
Gericht, Landratsamt und Polizei.
Die Richterinnen H. (6 C 472/16) und Dr. R. mussten wegen ihm
Stellungnahmen aufgrund seiner Befangenheitsanträge schreiben
und hatten damit unnütze Arbeit.
Und auch sonst werden sie und ich mit reichlichen Schriften
von ihm versorgt.
G. Moser(Nicht-Juristin) |