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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Amtsgericht Lörrach

Veröffentlicht am 26.10.2017


Moser-Adresse......

Amtsgericht Lörrach
Vollstreckungsgericht
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

22.09.2016

Aktenzeichen 1 M 1200/16

Ihr Schreiben vom 09.09.2016 mit Verfügung vom 05.05.2016,

Eingang bei mir 10.09.2016
Moser, G.. ./. Nachbarin-X wg. Schadenersatz
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 298/16

I.

Laut Ihrer Verfügung wird mein Widerspruch als Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO ausgelegt.

Selbstverständlich bin ich Laie auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung, weil sich ein derartiges Ereignis bisher noch nicht in meinem Leben ereignet hat.

Mein Rechtsfall begann mit einem Polizeibericht im Auftrag der Denunziantin  Nachbarin-X. Von diesem Bericht erfuhr ich erst durch eine Akteneinsicht am 3.8.2009 (Montag). Grund für diese Akteneinsicht war ein Schreiben vom Amtsgericht Lörrach, durch das ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin. (Donnerstagnachmittag 30.07.2009).

Aufgrund dieser beiden Schockerlebnisse schrieb ich u.a. den Brief an das Amtsgericht in der

Anlage

Bis heute sind mir alle Beweise zu meinen Gunsten verwehrt worden.

Mein Fall ist immer schlimmer geworden und dominiert mein Leben.
Die Denunziantin Nachbarin-X konnte sogar noch ihre Falschaussagen, Beleidigungen und Demütigungen ergänzen, ohne dass sie von der Justiz oder meinen Anwälten zur Rechenschaft gezogen wurde.

Durch diesen Rechtsfall, ausgelöst durch die Gläubigerin Nachbarin-X und der für sie hervorragenden Kanzlei x........, hatte ich es mit vielen Anwälten zu tun, von denen mich keiner sicher ordnungsgemäß vertreten hat.
 


 - 2 -

Aufgrund meiner Anwaltserfahrungen seit 2009 versuche ich jetzt meine Rechtsangelegenheiten alleine zu erledigen. Dadurch könnte ich dem Amtsgericht, Abteilung Vollstreckungsgericht, etwas mehr Arbeit bescheren.

Andererseits hätte mein Rechtsfall schon längst beendet sein können, wenn das Amtsgericht 2009 sofort auf meine Einwendungen nach der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren aufgrund eines Polizeiberichts im Auftrag von Nachbarin-X eingegangen wäre. Auch der von mir sofort (nach ca. 2 Stunden nach Eingang des Amtsgerichtsschreibens) beauftragte unbekannte Anwalt war ein völliger Fehlgriff. Weitere Fehlgriffe bei Anwälten gibt es bis heute 2016.

Der dadurch entstehende Zeit und Geldaufwand und die psychische Belastung einschließlich einer umfassenden Rufschädigung stehen sicherlich in keinem Verhältnis wie ich Sie als Laie ohne Anwalt belaste.

Für mich gebe ich daher den folgenden Artikel an:

§ 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
 

(1) Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht.
Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.
 
(2) Dem Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden.

§ 732 Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel
 
(1) Über Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt ist. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss.
(2) Das Gericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann insbesondere anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzusetzen sei.

 
Mir ist klar, dass die Zwangsvollstreckung gegen mich "offiziell" rechtlich zulässig ist.

Der Weg dahin seit 2009 ist aber mit Fehlern beim Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Landratsamt Lörrach, eigenen Anwälten usw. behaftet, d.h. Beweise zu meinen Gunsten gegen die vielen falschen und herabsetzenden Äußerungen von Nachbarin-X wurde mir vielfach verweigert.

Wenn man aber die Entwicklung meines umfangreichen Rechtsfalls verfolgt,
dann ist sie äußerst ungerecht, was ich nicht zu vertreten habe.

Gertrud Moser 22.09.2016 Az 1 M 1200/16 Seite 3


- 3 -

Sehr viel von meinem Rechtsfall dokumentiere ich online auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und

Argumente gegen die Ungerechtigkeiten im deutschen Entmündigungsrecht, verharmlosend als "Betreuungsrecht" bezeichnet sind auf meiner Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.

Ich weiß natürlich, dass für ein Gericht nur meine Aktenberge mit vielen Aktenzeichen eine Rolle spielen. In die kann und muss auch nicht sich ein Vollstreckungsgericht auf die Schnelle einarbeiten.
Ebenfalls müssen Sie nicht meine Online-Veröffentlichungen beachten bzw. ansehen.

Immerhin hatte ich jetzt durch den Widerspruch einen zeitlichen Aufschub.
Diesen Aufschub konnte ich für einen Eilantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nutzen. Der Eilantrag wurde abgelehnt. Immerhin kann ich ihn in eine "normale" Beschwerde umwandeln.

Ich bin mir sicher, dass in meinen Aktenbergen mehrere Verletzungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu finden sind. Darauf habe ich auch relativ schnell das Amtsgericht Lörrach hingewiesen, natürlich ohne Erfolg.

Aus meinen Akten ergibt sich auch eine eindeutige Skrupellosigkeit der Gläubigerin Nachbarin-X , die aus meinen jahrelangen rechtlichen Ungerechtigkeiten und Anwaltsfehlern, nicht nur eine jahrelange Genugtuung mir gegenüber hat, sondern auch mein Leben ins Negative verändert hat.

Ich muss mir ihre unglaubwürdigen, falschen, unkonkreten und herabsetzenden Äußerungen seit Jahren gefallen lassen.

Und so etwas geht an die Substanz, weil ich in einem angeblichen Rechtsstaat lebe.

Und so soll ich meine bisher nachgewiesenen tatsächlichen Rechtskosten in Höhe von 22.000 Euro nochmals um 1740 Euro zu erhöhen.
Das ist eine unbeschreibliche Demütigung, die mich gesundheitlich enorm belastet.

Dazu gibt es auch ein Spruch "Nur über meine Leiche".
Das wäre natürlich dumm von mir, obwohl ich auch schon über diese Alternative nachgedacht habe.

Ein wichtiges Lebensziel war bis 2010 mein umfangreiches, neuartiges Mathematiklexikon. Durch die Belastungen seit dem Rechtsfall 2009 habe ich es eingestellt.
 


- 4 -

Das jetzige Lebensziel ist es, eine Gesetzesänderung zu erreichen,

damit nie wieder eine Bürgerin in der Bundesrepublik so lange unter Ungerechtigkeiten durch die Justiz leiden muss wie ich.

Dazu gehört auch, dass solche skrupellosen Personen, wie Nachbarin-X,
schneller mit rechtlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden.
 

II.

Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen mich:

Da ich schon für meinen Rechtsfall zwei Kredite aufgenommen habe,
wäre mir die Pfändung von Sachen lieber.

Um finanzielle Mittel für meinen Rechtsfall zu erhalten, habe ich eine Zeitlang eine Flohmarkt-Homepage veröffentlicht. Die wurde aber kaum gefunden.
Nur einmal habe ich Markenporzellan von Villeroy & Boch für 300 Euro verkauft.
Zuvor habe ich auch einen alten chinesischen Tuschestein bei einem Aktionshaus verkauft. Der hat aber auch nicht so viel eingebracht und war im Verhältnis zu meinen bisherigen Rechtskosten nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Auch bei Ebay versuchte ich erfolglos, vor allem mein Markenporzellan zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Es misslang und daher sind nur Kosten entstanden.

Aufgrund der Information durch den Gerichtsvollzieher habe ich den Eindruck, dass ich eine solche Wahl nicht habe.

Falls doch eine Sachpfändung möglich ist, würde ich die Sachen vorher gerne nochmals fotografieren und auf meiner Fall-Homepage veröffentlichen.

Die seit 2009 entstandenen hohen Rechtskosten haben mich davon abgehalten, wichtige Gebäudereparaturen oder –sanierungen durchzuführen.

Gerne zeige ich dem Gerichtsvollzieher, die alten porösen Ziegel meines Schopfes, durch die es regnet und daher Schäden verursacht. Mein Hühnerstall ist nicht mehr wasserdicht, so dass das Stroh feucht wird und schimmelt, wenn ich es nicht schnell wechsle. Das ist mir auch vor und kurz nach meiner Knieoperation passiert, was für mich gesundheitlich sehr ungünstig war.

Dringend bräuchte ich neue Fenster im Haus. Gerne zeige ich ein morsches Fenster. Wenn ein Unwetter kommt, muss ich an diesem Fenster unbedingt die Läden schließen.
Mein Bad ist auch dringend sanierungsbedürftig.

Meine Gästetoilette ist eine Baustelle und unbenutzbar, weil die Handwerkerfirma eine Zwischenrechnung erstellt hat. Diese habe ich bezahlt. Anschließend kam sie nicht mehr.
 


- 5 -

Nach meiner kürzlichen Knieoperation habe ich gemerkt, dass mein Auto wichtig für Einkäufe ist, weil ich das Knie in den nächsten Monaten nicht zu sehr belasten soll.
Mit meinen 64 Jahren ist es erst das vierte Auto in meinem Leben. Ich habe es seit Oktober 2001. Daher kann es nicht mehr lange dauern, bis ich ein anderes Auto brauchen könnte.

Ansonsten leiste ich passiven Widerstand.

Eine Lösung wäre, dass mir die Richterin Dr. Puchinger zu ihrem Urteil noch zwei tödliche Dosen Zyanid nachreicht. Da ich seit 2009 wie wertloses Menschenmaterial analog dem Dritten Reich behandelt werde, wäre dieser Vorschlag sehr passend. Menschen, die im Dritten Reich als psychisch krank galten oder als psychisch krank denunziert wurden, hat man damals auch vergast oder vergiftet.

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Denkbar wäre auch ein Polizeieinsatz mit dem Gerichtsvollzieher. Die Polizei könnte den gewünschten Betrag aus mir herausprügeln. Durch ihre völlige Ergebenheit gegenüber meiner skrupellosen Nachbarin-X ist das ein nützlicher Vorschlag.

Natürlich könnte sich die Polizei auch der Vergiftungsmethode anschließen und mir zwei tödliche Dosen Zyanid überreichen. Sie hat ja bis heute festgestellt, dass ich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bin.

Vermutlich nehme ich sie aber nicht sofort ein. Ich habe noch einiges zu erledigen.
Ein wenig wird meine Nachbarin noch warten können bis sie mich endlich ausgeschaltet hat.

Aufgrund der über 7-jährige Rechtsfallbelastung bin ich enorm psychisch und gesundheitlich belastet, so dass auch mein baldiges Ableben mit einer natürlichen Todesursache möglich ist.

Die einseitige Unterstützung, die die Denunziantin Nachbarin-X von der Polizei bis zum Innenministerium, vom Landratsamt, vom Amtsgericht bis zum Oberlandesgericht, vom Verwaltungsgericht Freiburg, vom Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, von der Staatsanwaltschaft bis zum Justizministerium und sogar von meinen ehemaligen Anwälten erhält,

ist eine nicht zu unterschätzende Bürde für mich.

G. Moser

 

Anlage

Meine Email und mein Brief vom 04.08.2009
 


Anlage
 

Von: Mail-Adresse von Moser
An: <poststelle@agloerrach.j...........de>
Datum: 04. Aug 2009 09:24
Betreff: Anordnung der gesetzlichen Betreuung für mich aufgrund von Falschaussagen einer einzigen Person
 
Moser, xStraße, Gemeinde B   

AMTSGERICHT Lörrach
- Vormundschaftsgericht -
7-x Lörrach

4.08.2009

Aktenzeichen: XVII 9635

Ihr Schreiben vom 28.7.2009, Eingang bei mir 30.07.2009,
Meine gestrige Akteneinsicht
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines einzigen Dokuments, das vom Polizeirevier Weil am Rhein am 9.7.2009 erstellt wurde, soll eventuell ein Betreuer für mich bestellt werden ??????!!!!!!!!!!!!!!

Das Schreiben enthält falsche Aussagen.

Beispiel: Ich soll in polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt sein.
Ich war gestern persönlich auf dem Weiler Polizeirevier und habe mich informiert. Ich habe dem Beamten den Polizeibericht vorgelegt. Außer diesem konnte er nichts finden. 
Heute habe ich nochmals angerufen und moniert, warum ich bei solchen schwerwiegenden Aussagen nicht benachrichtigt werde, wohl aber die Gemeinde B .

Bitte holen Sie selbst bei der Polizei Auskunft über mich ein. Falls Sie doch etwas bekommen sollten, würde ich es gerne erfahren.

Weitere Falschaussagen von Nachbarin-X sind m.E. grundsätzlich beweisbar, mit mehr oder weniger großem Aufwand.

Gestern habe ich in dieser Angelegenheit Anwalt 1 eine Vollmacht erteilt. Meine Rechtsschutzversicherung deckt diesen Fall nicht ab.
Seit Donnerstag bin ich entsetzt über die Informationen, die ich nach und nach bekomme.

Mit freundlichem Gruß
Moser

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Originalbrief folgt per Post

Kommentar 11.1.2012:  (Am 26.10.2017 immer noch aktuell)
Erfolglose Beschwerde bis heute....
Kommentar am 18.3.2013 Bis heute keine Recht auf Zeugen, kein Recht auf den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts, usw.


GM-Kommentar:
Lauter angebliche unabhängige Richter ohne Bewusstsein für Grund- und Menschenrechte.

Geändert am:   11.01.2019

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