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    | Brief an das Amtsgericht 
		LörrachVeröffentlicht am 
		26.10.2017 |  
 
			
				| Moser-Adresse...... Amtsgericht 
				LörrachVollstreckungsgericht
 Bahnhofstr. 4 und 4a
 79539 Lörrach 22.09.2016 Aktenzeichen 1 M 1200/16 Ihr Schreiben vom 09.09.2016 mit Verfügung vom 05.05.2016, Eingang bei mir 10.09.2016Moser, G.. ./. Nachbarin-X wg. Schadenersatz
 Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 298/16
 I. Laut Ihrer Verfügung wird mein Widerspruch als 
				Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß 
				§ 766 ZPO ausgelegt. Selbstverständlich bin ich Laie auf dem Gebiet der 
				Zwangsvollstreckung, weil sich ein derartiges Ereignis bisher 
				noch nicht in meinem Leben ereignet hat. Mein Rechtsfall begann mit einem Polizeibericht im Auftrag 
				der Denunziantin  Nachbarin-X. 
				Von diesem Bericht erfuhr ich erst durch eine Akteneinsicht am 
				3.8.2009 (Montag). Grund für diese Akteneinsicht war ein 
				Schreiben vom Amtsgericht Lörrach, durch das ich in ein 
				gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin. 
				(Donnerstagnachmittag 30.07.2009).  Aufgrund dieser beiden Schockerlebnisse schrieb ich u.a. den 
				Brief an das Amtsgericht in der  Anlage Bis heute sind mir alle Beweise zu meinen Gunsten 
				verwehrt worden.  Mein Fall ist immer schlimmer geworden und dominiert mein 
				Leben. Die Denunziantin 
				Nachbarin-X konnte sogar noch ihre Falschaussagen, 
				Beleidigungen und Demütigungen ergänzen, ohne dass sie von der 
				Justiz oder meinen Anwälten zur Rechenschaft gezogen wurde.
 Durch diesen Rechtsfall, ausgelöst durch die Gläubigerin 
				Nachbarin-X und der für sie hervorragenden Kanzlei 
				x........, hatte ich es mit vielen Anwälten zu tun, von denen 
				mich keiner sicher ordnungsgemäß vertreten hat.
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				|  - 2 - Aufgrund meiner Anwaltserfahrungen seit 2009 versuche ich 
				jetzt meine Rechtsangelegenheiten alleine zu erledigen. Dadurch 
				könnte ich dem Amtsgericht, Abteilung Vollstreckungsgericht, 
				etwas mehr Arbeit bescheren. Andererseits hätte mein Rechtsfall schon längst beendet sein 
				können, wenn das Amtsgericht 2009 sofort auf meine Einwendungen 
				nach der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren 
				aufgrund eines Polizeiberichts im Auftrag von 
				Nachbarin-X eingegangen wäre. Auch der von mir sofort 
				(nach ca. 2 Stunden nach Eingang des Amtsgerichtsschreibens) 
				beauftragte unbekannte Anwalt war ein völliger Fehlgriff. 
				Weitere Fehlgriffe bei Anwälten 
				gibt es bis heute 2016. Der dadurch entstehende Zeit und Geldaufwand und die 
				psychische Belastung einschließlich einer umfassenden 
				Rufschädigung stehen sicherlich in keinem Verhältnis wie ich Sie 
				als Laie ohne Anwalt belaste. Für mich gebe ich daher den folgenden Artikel an:
 § 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
 
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				| (1) | Über Anträge, 
				Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der 
				Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu 
				beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das 
				Vollstreckungsgericht. Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten 
				Anordnungen zu erlassen.
 
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				| (2) | Dem 
				Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein 
				Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu 
				übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß 
				auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in 
				Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden. |  
				| § 732 Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel
 
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				| (1) | Über 
				Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der 
				Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von 
				dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt ist. 
				Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. |  
				| (2) | Das Gericht kann vor 
				der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann 
				insbesondere anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder 
				ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen 
				Sicherheitsleistung fortzusetzen sei. 
 
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				| Mir ist klar, dass die 
				Zwangsvollstreckung gegen mich "offiziell" rechtlich zulässig
				ist. Der Weg dahin seit 2009 ist aber mit Fehlern beim 
				Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, 
				Landratsamt Lörrach, eigenen Anwälten usw. behaftet, d.h. 
				Beweise zu meinen Gunsten gegen die vielen falschen und 
				herabsetzenden Äußerungen von 
				Nachbarin-X wurde mir vielfach verweigert. Wenn man aber die Entwicklung meines umfangreichen 
				Rechtsfalls verfolgt,dann ist sie äußerst ungerecht, was ich nicht zu vertreten habe.
 Gertrud Moser 22.09.2016 Az 1 M 1200/16 Seite 3 |  
 
			
				| - 3 - Sehr viel von meinem Rechtsfall dokumentiere ich online auf
				
				www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und  Argumente gegen die Ungerechtigkeiten im deutschen 
				Entmündigungsrecht, verharmlosend als "Betreuungsrecht" 
				bezeichnet sind auf meiner Informations-Homepage 
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht. Ich weiß natürlich, dass für ein Gericht nur meine Aktenberge 
				mit vielen Aktenzeichen eine Rolle spielen. In die kann und muss 
				auch nicht sich ein Vollstreckungsgericht auf die Schnelle 
				einarbeiten. Ebenfalls müssen Sie nicht meine 
				Online-Veröffentlichungen beachten bzw. ansehen.
 Immerhin hatte ich jetzt durch den Widerspruch einen 
				zeitlichen Aufschub.Diesen Aufschub konnte ich für einen 
				Eilantrag beim 
				Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nutzen. Der 
				Eilantrag wurde abgelehnt. Immerhin kann ich ihn in eine 
				"normale" Beschwerde umwandeln.
 Ich bin mir sicher, dass in meinen Aktenbergen mehrere 
				Verletzungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu 
				finden sind. Darauf habe ich auch relativ schnell das 
				Amtsgericht Lörrach hingewiesen, natürlich ohne Erfolg. Aus meinen Akten ergibt sich auch eine eindeutige 
				Skrupellosigkeit der Gläubigerin Nachbarin-X , die aus meinen jahrelangen rechtlichen 
				Ungerechtigkeiten und Anwaltsfehlern, nicht nur eine jahrelange 
				Genugtuung mir gegenüber hat, sondern auch mein Leben ins 
				Negative verändert hat.  Ich muss mir ihre unglaubwürdigen, falschen, unkonkreten 
				und herabsetzenden Äußerungen seit Jahren gefallen lassen. 
				 Und so etwas geht an die Substanz, weil ich in einem 
				angeblichen Rechtsstaat lebe. Und so soll ich meine bisher nachgewiesenen tatsächlichen 
				Rechtskosten in Höhe von 22.000 Euro nochmals um 1740 Euro zu 
				erhöhen. Das ist eine unbeschreibliche Demütigung, die mich 
				gesundheitlich enorm belastet.
 Dazu gibt es auch ein Spruch "Nur über meine Leiche".
				Das wäre natürlich dumm von mir, obwohl ich auch schon über 
				diese Alternative nachgedacht habe.
 Ein wichtiges Lebensziel war bis 2010 mein 
				umfangreiches, neuartiges Mathematiklexikon. Durch die 
				Belastungen seit dem Rechtsfall 2009 habe ich es eingestellt.
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				| - 4 - Das jetzige Lebensziel ist es, eine 
				Gesetzesänderung zu erreichen, damit nie wieder eine Bürgerin in der 
				Bundesrepublik so lange unter Ungerechtigkeiten durch die Justiz 
				leiden muss wie ich. Dazu gehört auch, dass solche skrupellosen Personen, wie 
				Nachbarin-X, schneller mit rechtlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen 
				werden.
 
 II. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung 
				gegen mich: Da ich schon für meinen Rechtsfall zwei Kredite aufgenommen 
				habe, wäre mir die Pfändung von Sachen lieber.
 Um finanzielle Mittel für meinen Rechtsfall zu erhalten, habe 
				ich eine Zeitlang eine Flohmarkt-Homepage veröffentlicht. Die 
				wurde aber kaum gefunden.Nur einmal habe ich Markenporzellan von Villeroy & Boch für 300 
				Euro verkauft.
 Zuvor habe ich auch einen alten chinesischen Tuschestein bei 
				einem Aktionshaus verkauft. Der hat aber auch nicht so viel 
				eingebracht und war im Verhältnis zu meinen bisherigen 
				Rechtskosten nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
 Auch bei Ebay versuchte ich erfolglos, vor allem mein 
				Markenporzellan zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Es 
				misslang und daher sind nur Kosten entstanden. Aufgrund der Information durch den Gerichtsvollzieher habe 
				ich den Eindruck, dass ich eine solche Wahl nicht habe. Falls doch eine Sachpfändung möglich ist, würde ich 
				die Sachen vorher gerne nochmals fotografieren und auf meiner 
				Fall-Homepage veröffentlichen.  Die seit 2009 entstandenen hohen Rechtskosten haben mich 
				davon abgehalten, wichtige Gebäudereparaturen oder –sanierungen 
				durchzuführen. Gerne zeige ich dem Gerichtsvollzieher, die alten porösen 
				Ziegel meines Schopfes, durch die es regnet und daher Schäden 
				verursacht. Mein Hühnerstall ist nicht mehr wasserdicht, so dass 
				das Stroh feucht wird und schimmelt, wenn ich es nicht schnell 
				wechsle. Das ist mir auch vor und kurz nach meiner Knieoperation 
				passiert, was für mich gesundheitlich sehr ungünstig war. Dringend bräuchte ich neue Fenster im Haus. Gerne zeige ich 
				ein morsches Fenster. Wenn ein Unwetter kommt, muss ich an 
				diesem Fenster unbedingt die Läden schließen. Mein Bad ist auch dringend sanierungsbedürftig.
 Meine Gästetoilette ist eine Baustelle und unbenutzbar, weil 
				die Handwerkerfirma eine Zwischenrechnung erstellt hat. Diese 
				habe ich bezahlt. Anschließend kam sie nicht mehr. 
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				| - 5 - Nach meiner kürzlichen Knieoperation habe ich gemerkt, dass 
				mein Auto wichtig für Einkäufe ist, weil ich das Knie in den 
				nächsten Monaten nicht zu sehr belasten soll.Mit meinen 64 Jahren ist es erst das vierte Auto in meinem 
				Leben. Ich habe es seit Oktober 2001. Daher kann es nicht mehr 
				lange dauern, bis ich ein anderes Auto brauchen könnte.
 Ansonsten leiste ich passiven Widerstand. Eine Lösung wäre, dass mir die Richterin Dr. Puchinger zu 
				ihrem Urteil noch zwei tödliche Dosen Zyanid nachreicht. Da ich 
				seit 2009 wie wertloses Menschenmaterial analog dem Dritten 
				Reich behandelt werde, wäre dieser Vorschlag sehr passend. 
				Menschen, die im Dritten Reich als psychisch krank galten 
				oder als psychisch krank denunziert wurden, hat man 
				damals auch vergast oder vergiftet. (Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger 
				od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger 
				bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017) Denkbar wäre auch ein Polizeieinsatz mit dem 
				Gerichtsvollzieher. Die Polizei könnte den gewünschten Betrag 
				aus mir herausprügeln. Durch ihre völlige Ergebenheit gegenüber 
				meiner skrupellosen 
				Nachbarin-X ist das ein nützlicher Vorschlag. Natürlich könnte sich die Polizei auch der Vergiftungsmethode 
				anschließen und mir zwei tödliche Dosen Zyanid überreichen. Sie 
				hat ja bis heute festgestellt, dass ich eine Gefahr für die 
				öffentliche Ordnung bin. Vermutlich nehme ich sie aber nicht sofort ein. Ich habe noch 
				einiges zu erledigen.Ein wenig wird meine  
				Nachbarin noch warten können bis sie mich endlich 
				ausgeschaltet hat.
 Aufgrund der über 7-jährige Rechtsfallbelastung bin ich enorm 
				psychisch und gesundheitlich belastet, so dass auch mein 
				baldiges Ableben mit einer natürlichen Todesursache möglich ist.
				 Die einseitige Unterstützung, die die 
				Denunziantin Nachbarin-X von der Polizei bis zum Innenministerium, 
				vom Landratsamt, vom Amtsgericht bis zum 
				Oberlandesgericht, vom Verwaltungsgericht Freiburg, 
				vom Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, von 
				der Staatsanwaltschaft bis zum Justizministerium 
				und sogar von meinen ehemaligen Anwälten erhält, 
 ist eine nicht zu unterschätzende Bürde für mich.
 G. Moser   Anlage Meine 
				Email und mein Brief vom 04.08.2009
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      | Von: | Mail-Adresse von Moser |  
      | An: | <poststelle@agloerrach.j...........de> |  
      | Datum: | 04. Aug 2009 09:24 |  
      | Betreff: | Anordnung der gesetzlichen Betreuung für mich aufgrund von Falschaussagen einer einzigen Person 
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      | Moser, xStraße,
        Gemeinde B AMTSGERICHT Lörrach - Vormundschaftsgericht -
 7-x Lörrach
 4.08.2009 Aktenzeichen: XVII 9635  
        Ihr Schreiben vom 28.7.2009, Eingang bei mir 30.07.2009, Meine gestrige
        Akteneinsicht
 
 Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund eines einzigen Dokuments, das vom Polizeirevier Weil am Rhein
        am 9.7.2009 erstellt wurde,   soll eventuell ein Betreuer für mich
        bestellt werden ??????!!!!!!!!!!!!!! Das Schreiben enthält falsche Aussagen. Beispiel: Ich soll in polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt
        sein.Ich war gestern persönlich auf dem Weiler Polizeirevier und habe mich
        informiert. Ich habe dem Beamten den 
		Polizeibericht vorgelegt. Außer
        diesem konnte er nichts finden.
 Heute habe ich nochmals angerufen und moniert, warum ich bei solchen
        schwerwiegenden Aussagen nicht benachrichtigt werde, wohl aber die
        Gemeinde B
		.
 Bitte holen Sie selbst bei der Polizei Auskunft über mich ein. Falls Sie
        doch etwas bekommen sollten, würde ich es gerne erfahren. Weitere Falschaussagen von 
				Nachbarin-X sind m.E. grundsätzlich
        beweisbar, mit mehr oder weniger großem Aufwand. Gestern habe ich in dieser Angelegenheit Anwalt 1 eine
        Vollmacht erteilt. Meine Rechtsschutzversicherung deckt diesen Fall
        nicht ab.Seit Donnerstag bin ich entsetzt über die Informationen, die ich nach
        und nach bekomme.
 Mit freundlichem GrußMoser
 
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 Originalbrief folgt per Post
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    | Kommentar 11.1.2012:  (Am 26.10.2017 immer noch 
	aktuell) Erfolglose Beschwerde bis
      heute....
 Kommentar am 18.3.2013 Bis heute keine Recht auf Zeugen, kein Recht auf den 
	Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts, usw.
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				| GM-Kommentar: Lauter angebliche unabhängige Richter ohne Bewusstsein für 
				Grund- und Menschenrechte.
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