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Brief an das Amtsgericht
Lörrach
Veröffentlicht am
26.10.2017 |
Moser-Adresse...... Amtsgericht
Lörrach
Vollstreckungsgericht
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
22.09.2016
Aktenzeichen 1 M 1200/16
Ihr Schreiben vom 09.09.2016 mit Verfügung vom 05.05.2016,
Eingang bei mir 10.09.2016
Moser, G.. ./. Nachbarin-X wg. Schadenersatz
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 298/16
I.
Laut Ihrer Verfügung wird mein Widerspruch als
Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß
§ 766 ZPO ausgelegt.
Selbstverständlich bin ich Laie auf dem Gebiet der
Zwangsvollstreckung, weil sich ein derartiges Ereignis bisher
noch nicht in meinem Leben ereignet hat.
Mein Rechtsfall begann mit einem Polizeibericht im Auftrag
der Denunziantin Nachbarin-X.
Von diesem Bericht erfuhr ich erst durch eine Akteneinsicht am
3.8.2009 (Montag). Grund für diese Akteneinsicht war ein
Schreiben vom Amtsgericht Lörrach, durch das ich in ein
gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin.
(Donnerstagnachmittag 30.07.2009).
Aufgrund dieser beiden Schockerlebnisse schrieb ich u.a. den
Brief an das Amtsgericht in der
Anlage
Bis heute sind mir alle Beweise zu meinen Gunsten
verwehrt worden.
Mein Fall ist immer schlimmer geworden und dominiert mein
Leben.
Die Denunziantin
Nachbarin-X konnte sogar noch ihre Falschaussagen,
Beleidigungen und Demütigungen ergänzen, ohne dass sie von der
Justiz oder meinen Anwälten zur Rechenschaft gezogen wurde.
Durch diesen Rechtsfall, ausgelöst durch die Gläubigerin
Nachbarin-X und der für sie hervorragenden Kanzlei
x........, hatte ich es mit vielen Anwälten zu tun, von denen
mich keiner sicher ordnungsgemäß vertreten hat.
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Aufgrund meiner Anwaltserfahrungen seit 2009 versuche ich
jetzt meine Rechtsangelegenheiten alleine zu erledigen. Dadurch
könnte ich dem Amtsgericht, Abteilung Vollstreckungsgericht,
etwas mehr Arbeit bescheren.
Andererseits hätte mein Rechtsfall schon längst beendet sein
können, wenn das Amtsgericht 2009 sofort auf meine Einwendungen
nach der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren
aufgrund eines Polizeiberichts im Auftrag von
Nachbarin-X eingegangen wäre. Auch der von mir sofort
(nach ca. 2 Stunden nach Eingang des Amtsgerichtsschreibens)
beauftragte unbekannte Anwalt war ein völliger Fehlgriff.
Weitere Fehlgriffe bei Anwälten
gibt es bis heute 2016.
Der dadurch entstehende Zeit und Geldaufwand und die
psychische Belastung einschließlich einer umfassenden
Rufschädigung stehen sicherlich in keinem Verhältnis wie ich Sie
als Laie ohne Anwalt belaste.
Für mich gebe ich daher den folgenden Artikel an:
§ 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
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(1) |
Über Anträge,
Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der
Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu
beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das
Vollstreckungsgericht.
Es ist befugt, die im § 732 Abs. 2 bezeichneten
Anordnungen zu erlassen.
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(2) |
Dem
Vollstreckungsgericht steht auch die Entscheidung zu, wenn ein
Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu
übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß
auszuführen, oder wenn wegen der von dem Gerichtsvollzieher in
Ansatz gebrachten Kosten Erinnerungen erhoben werden. |
§ 732 Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel
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(1) |
Über
Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der
Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von
dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt ist.
Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. |
(2) |
Das Gericht kann vor
der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann
insbesondere anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder
ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen
Sicherheitsleistung fortzusetzen sei.
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Mir ist klar, dass die
Zwangsvollstreckung gegen mich "offiziell" rechtlich zulässig
ist. Der Weg dahin seit 2009 ist aber mit Fehlern beim
Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei,
Landratsamt Lörrach, eigenen Anwälten usw. behaftet, d.h.
Beweise zu meinen Gunsten gegen die vielen falschen und
herabsetzenden Äußerungen von
Nachbarin-X wurde mir vielfach verweigert.
Wenn man aber die Entwicklung meines umfangreichen
Rechtsfalls verfolgt,
dann ist sie äußerst ungerecht, was ich nicht zu vertreten habe.
Gertrud Moser 22.09.2016 Az 1 M 1200/16 Seite 3 |
- 3 -
Sehr viel von meinem Rechtsfall dokumentiere ich online auf
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und
Argumente gegen die Ungerechtigkeiten im deutschen
Entmündigungsrecht, verharmlosend als "Betreuungsrecht"
bezeichnet sind auf meiner Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.
Ich weiß natürlich, dass für ein Gericht nur meine Aktenberge
mit vielen Aktenzeichen eine Rolle spielen. In die kann und muss
auch nicht sich ein Vollstreckungsgericht auf die Schnelle
einarbeiten.
Ebenfalls müssen Sie nicht meine
Online-Veröffentlichungen beachten bzw. ansehen.
Immerhin hatte ich jetzt durch den Widerspruch einen
zeitlichen Aufschub.
Diesen Aufschub konnte ich für einen
Eilantrag beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nutzen. Der
Eilantrag wurde abgelehnt. Immerhin kann ich ihn in eine
"normale" Beschwerde umwandeln.
Ich bin mir sicher, dass in meinen Aktenbergen mehrere
Verletzungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu
finden sind. Darauf habe ich auch relativ schnell das
Amtsgericht Lörrach hingewiesen, natürlich ohne Erfolg.
Aus meinen Akten ergibt sich auch eine eindeutige
Skrupellosigkeit der Gläubigerin Nachbarin-X , die aus meinen jahrelangen rechtlichen
Ungerechtigkeiten und Anwaltsfehlern, nicht nur eine jahrelange
Genugtuung mir gegenüber hat, sondern auch mein Leben ins
Negative verändert hat.
Ich muss mir ihre unglaubwürdigen, falschen, unkonkreten
und herabsetzenden Äußerungen seit Jahren gefallen lassen.
Und so etwas geht an die Substanz, weil ich in einem
angeblichen Rechtsstaat lebe.
Und so soll ich meine bisher nachgewiesenen tatsächlichen
Rechtskosten in Höhe von 22.000 Euro nochmals um 1740 Euro zu
erhöhen.
Das ist eine unbeschreibliche Demütigung, die mich
gesundheitlich enorm belastet.
Dazu gibt es auch ein Spruch "Nur über meine Leiche".
Das wäre natürlich dumm von mir, obwohl ich auch schon über
diese Alternative nachgedacht habe.
Ein wichtiges Lebensziel war bis 2010 mein
umfangreiches, neuartiges Mathematiklexikon. Durch die
Belastungen seit dem Rechtsfall 2009 habe ich es eingestellt.
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Das jetzige Lebensziel ist es, eine
Gesetzesänderung zu erreichen,
damit nie wieder eine Bürgerin in der
Bundesrepublik so lange unter Ungerechtigkeiten durch die Justiz
leiden muss wie ich.
Dazu gehört auch, dass solche skrupellosen Personen, wie
Nachbarin-X,
schneller mit rechtlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen
werden.
II.
Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung
gegen mich:
Da ich schon für meinen Rechtsfall zwei Kredite aufgenommen
habe,
wäre mir die Pfändung von Sachen lieber.
Um finanzielle Mittel für meinen Rechtsfall zu erhalten, habe
ich eine Zeitlang eine Flohmarkt-Homepage veröffentlicht. Die
wurde aber kaum gefunden.
Nur einmal habe ich Markenporzellan von Villeroy & Boch für 300
Euro verkauft.
Zuvor habe ich auch einen alten chinesischen Tuschestein bei
einem Aktionshaus verkauft. Der hat aber auch nicht so viel
eingebracht und war im Verhältnis zu meinen bisherigen
Rechtskosten nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auch bei Ebay versuchte ich erfolglos, vor allem mein
Markenporzellan zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Es
misslang und daher sind nur Kosten entstanden.
Aufgrund der Information durch den Gerichtsvollzieher habe
ich den Eindruck, dass ich eine solche Wahl nicht habe.
Falls doch eine Sachpfändung möglich ist, würde ich
die Sachen vorher gerne nochmals fotografieren und auf meiner
Fall-Homepage veröffentlichen.
Die seit 2009 entstandenen hohen Rechtskosten haben mich
davon abgehalten, wichtige Gebäudereparaturen oder –sanierungen
durchzuführen.
Gerne zeige ich dem Gerichtsvollzieher, die alten porösen
Ziegel meines Schopfes, durch die es regnet und daher Schäden
verursacht. Mein Hühnerstall ist nicht mehr wasserdicht, so dass
das Stroh feucht wird und schimmelt, wenn ich es nicht schnell
wechsle. Das ist mir auch vor und kurz nach meiner Knieoperation
passiert, was für mich gesundheitlich sehr ungünstig war.
Dringend bräuchte ich neue Fenster im Haus. Gerne zeige ich
ein morsches Fenster. Wenn ein Unwetter kommt, muss ich an
diesem Fenster unbedingt die Läden schließen.
Mein Bad ist auch dringend sanierungsbedürftig.
Meine Gästetoilette ist eine Baustelle und unbenutzbar, weil
die Handwerkerfirma eine Zwischenrechnung erstellt hat. Diese
habe ich bezahlt. Anschließend kam sie nicht mehr.
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Nach meiner kürzlichen Knieoperation habe ich gemerkt, dass
mein Auto wichtig für Einkäufe ist, weil ich das Knie in den
nächsten Monaten nicht zu sehr belasten soll.
Mit meinen 64 Jahren ist es erst das vierte Auto in meinem
Leben. Ich habe es seit Oktober 2001. Daher kann es nicht mehr
lange dauern, bis ich ein anderes Auto brauchen könnte.
Ansonsten leiste ich passiven Widerstand.
Eine Lösung wäre, dass mir die Richterin Dr. Puchinger zu
ihrem Urteil noch zwei tödliche Dosen Zyanid nachreicht. Da ich
seit 2009 wie wertloses Menschenmaterial analog dem Dritten
Reich behandelt werde, wäre dieser Vorschlag sehr passend.
Menschen, die im Dritten Reich als psychisch krank galten
oder als psychisch krank denunziert wurden, hat man
damals auch vergast oder vergiftet.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger
od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
Denkbar wäre auch ein Polizeieinsatz mit dem
Gerichtsvollzieher. Die Polizei könnte den gewünschten Betrag
aus mir herausprügeln. Durch ihre völlige Ergebenheit gegenüber
meiner skrupellosen
Nachbarin-X ist das ein nützlicher Vorschlag.
Natürlich könnte sich die Polizei auch der Vergiftungsmethode
anschließen und mir zwei tödliche Dosen Zyanid überreichen. Sie
hat ja bis heute festgestellt, dass ich eine Gefahr für die
öffentliche Ordnung bin.
Vermutlich nehme ich sie aber nicht sofort ein. Ich habe noch
einiges zu erledigen.
Ein wenig wird meine
Nachbarin noch warten können bis sie mich endlich
ausgeschaltet hat.
Aufgrund der über 7-jährige Rechtsfallbelastung bin ich enorm
psychisch und gesundheitlich belastet, so dass auch mein
baldiges Ableben mit einer natürlichen Todesursache möglich ist.
Die einseitige Unterstützung, die die
Denunziantin Nachbarin-X von der Polizei bis zum Innenministerium,
vom Landratsamt, vom Amtsgericht bis zum
Oberlandesgericht, vom Verwaltungsgericht Freiburg,
vom Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, von
der Staatsanwaltschaft bis zum Justizministerium
und sogar von meinen ehemaligen Anwälten erhält,
ist eine nicht zu unterschätzende Bürde für mich.
G. Moser
Anlage
Meine
Email und mein Brief vom 04.08.2009
|
Von: |
Mail-Adresse von Moser |
An:
|
<poststelle@agloerrach.j...........de> |
Datum: |
04. Aug 2009 09:24 |
Betreff: |
Anordnung der gesetzlichen Betreuung für mich aufgrund von Falschaussagen einer einzigen Person
|
Moser, xStraße,
Gemeinde B
AMTSGERICHT Lörrach
- Vormundschaftsgericht -
7-x Lörrach
4.08.2009
Aktenzeichen: XVII 9635
Ihr Schreiben vom 28.7.2009, Eingang bei mir 30.07.2009,
Meine gestrige
Akteneinsicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines einzigen Dokuments, das vom Polizeirevier Weil am Rhein
am 9.7.2009 erstellt wurde, soll eventuell ein Betreuer für mich
bestellt werden ??????!!!!!!!!!!!!!!
Das Schreiben enthält falsche Aussagen.
Beispiel: Ich soll in polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt
sein.
Ich war gestern persönlich auf dem Weiler Polizeirevier und habe mich
informiert. Ich habe dem Beamten den
Polizeibericht vorgelegt. Außer
diesem konnte er nichts finden.
Heute habe ich nochmals angerufen und moniert, warum ich bei solchen
schwerwiegenden Aussagen nicht benachrichtigt werde, wohl aber die
Gemeinde B
.
Bitte holen Sie selbst bei der Polizei Auskunft über mich ein. Falls Sie
doch etwas bekommen sollten, würde ich es gerne erfahren.
Weitere Falschaussagen von
Nachbarin-X sind m.E. grundsätzlich
beweisbar, mit mehr oder weniger großem Aufwand.
Gestern habe ich in dieser Angelegenheit Anwalt 1 eine
Vollmacht erteilt. Meine Rechtsschutzversicherung deckt diesen Fall
nicht ab.
Seit Donnerstag bin ich entsetzt über die Informationen, die ich nach
und nach bekomme.
Mit freundlichem Gruß
Moser
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Originalbrief folgt per Post
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Kommentar 11.1.2012: (Am 26.10.2017 immer noch
aktuell)
Erfolglose Beschwerde bis
heute....
Kommentar am 18.3.2013 Bis heute keine Recht auf Zeugen, kein Recht auf den
Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts, usw. |
GM-Kommentar:
Lauter angebliche unabhängige Richter ohne Bewusstsein für
Grund- und Menschenrechte. |
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