Die
Stellungnahme zu den letzten Schreiben von Anwalt 12 hat die Richterin erst einen Tag später nach
der persönlichen Abgabe an der Infothek kurz vor der mündlichen
Verhandlung erhalten. Sie konnte es daher nur kurz überfliegen,
hat aber sofort die Bedeutung von
Anlage 8 erkannt und in der
Verhandlung verwendet. Die Richterin hat auch darauf
hingewiesen, dass es nur um mein Anliegen in der einstweiligen
Verfügung geht und nicht um den weiteren Rechtsfall.
Weil Anwalt 12 ihn aber durch Unterlagen "gefüllt" hat, habe ich
mich gezwungen gesehen, Stellungnahmen dazu abzugeben.
Aber Sie hat auch darauf hingewiesen,
dass sie es nicht für angemessen hält, dass ich in diesem
Schreiben den
Amtsgerichtsdirektor Lorenz und die
Richterin (auf
Probe)
Dr. Puchinger
kritisiert habe. (Aktuell: Staatsanwältin
Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder
Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Stand März 2017) Vor dem mündlichen
Termin war zufällig die Kanzlei von
Anwalt 9 in einer
Verhandlung bei der gleichen Richterin. Habe ich durch den
Aushang vor dem Sitzungszimmer erfahren. |