| Niederschrift über die mündliche Verhandlung der 4. Kammer am 27.01.2016 in 
				Freiburg, im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Freiburg, 
				Habsburgerstraße 103, Sitzungssaal IV in den Verwaltungsrechtssachen Gertrud Moser gegen Land Baden-Württembergwegen Feststellung - 4 K 2170/15 –
 undGertrud Moser gegen Landkreis Lörrach
 wegen Feststellung - 4 K 2449/15 –
 Beginn: 14.00 Uhr Anwesend:als Einzelrichter: Richter am VG K.
 Von der Zuziehung eines Urkundsbeamten wurde abgesehen. Bei Aufruf der beiden Sachen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 sind 
				erschienen:
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				| die Klägerin | persönlich; | 
			
				| für den Beklagten im Verfahren 4 K 2170/15:
 | Herr M. 
				(mit dem Versprechen, eine Terminsvollmacht seines 
				Dienstvorgesetzten nachzureichen); | 
			
				| für den Beklagten im Verfahren 4 K 2449/15:
 | Herr K. (mit 
				Terminsvollmacht). | 
			
				| GM-Kommentar: Herr M. wurde von einer Referandarin begleitetHerr K. wurde von einer Mitarbeiterin vom Landratsamt 
				Lörrach, Bereich "Soziales" begleitet. Die Mitarbeiterin 
				fiel mehrmals durch ihr plötzlich klingendes Handy auf und wurde 
				vom Richter für kurze Zeit aus dem Verhandlungsraum verwiesen. 
				Natürlich fiel beim ersten Handy-Klingeln der Verdacht auf mich, 
				wenn man an die Inhalte vom Polizeibericht denkt.
 Meine "Einladung" zum Gerichtstermin an die Badische Zeitung 
				wurde ignoriert und von Report Mainz wurde mein Fall nicht als 
				medienwürdig eingestuft. | 
			
				| Das Gericht gab bekannt, dass beide 
				Verfahren 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 gemeinsam mündlich 
				verhandelt werden sollen, ohne dass sie förmlich miteinander 
				verbunden sind. Das Gericht erörterte nach vorheriger 
				Darstellung des wesentlichen Inhalts der Akten mit den 
				Beteiligten die den beiden Rechtsstreitigkeiten zugrundeliegende 
				Konfliktlage. | 
			
				| GM-Kommentar: Der Richter begann damit, dass ich Bauarbeiter belästigt 
				haben soll und weiteren Inhalten aus dem 
				Polizeibericht im Auftrag 
				meiner Nachbarin.Ich meldete mich und betonte erneut, dass ich die Bauarbeiter 
				nicht belästigt hatte.
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				| Folgende Unterlagen wurden zum 
				Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht: - die Akten 
				des Beklagten im Verfahren 4 K 2170/15 über die Klägerin (1 
				Heft).   Sodann erörterte das Gericht mit der Klägerin die 
				sachdienliche Antragstellung.  Den ihr vom Gericht im Verfahren 4 K 2170/15 empfohlenen und 
				von ihrem früheren Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag 
				„festzustellen, dass der Bericht der Polizeidirektion Lörrach, 
				Polizeirevier Weil am Rhein, vom 09.07.2009 über die Person der 
				Klägerin und die Weiterleitung dieses Berichts an die Gemeinde 
				Binzen und an das Landratsamt Lörrach rechtswidrig waren," 
				lehnte die Klägerin zunächst ebenso ab wie den ihr im Verfahren 
				4 K 2449/15 vom Gericht empfohlenen und von ihrem früheren 
				Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag „festzustellen, dass 
				die Weiterleitung des Berichts der Polizeidirektion Lörrach, 
				Polizeirevier Weil am Rhein, vom 09.07.2009 über die Person der 
				Klägerin an das Amtsgericht Lörrach rechtswidrig war."  | 
			
				| GM-Kommentar: Natürlich konnte aus meiner Sicht die Polizei den Bericht 
				meiner Nachbarin-X aufnehmen, aber später habe ich keine Hilfe von 
				der Polizei bekommen. Ein fataler Fehler der Polizei war m.E. nach konkreten 
				Beispielen zu fragen, inwiefern ich andauernd aufgefallen bin.  
				Ein derartiges Handeln kann man anhand des Urteils nicht 
				erwarten. | 
			
				| Unter anderem führte sie, stark zusammengefasst, sinngemäß aus:
 Sie beklage vor allem, dass ihr Versuch, eine 
				Gegenvorstellung über den von ihrer 
				Nachbarin-X angezeigten 
				Vorfall bei der Polizei anzubringen, um die Angaben ihrer 
				Nachbarin-X auf diesem Weg zu erschüttern, erfolglos geblieben 
				sei, weil die Polizei sich geweigert habe, ihren Bericht ebenso 
				aufzunehmen wie die Anzeige ihrer 
				Nachbarin-X vom 09.07.2009. | 
			
				| GM-Kommentar: Ich finde mein Anliegen bis heute plausibel und berechtigt. | 
			
				| Dadurch fühle sie sich ungerecht behandelt. Sie fühle sich aber 
				auch dadurch ungerecht behandelt, dass das Landratsamt von ihr 
				wegen ihres Nachhilfeunterrichts in der Vergangenheit einen 
				Stellplatznachweis gefordert und insoweit eine so gen. 
				Stellplatzakte angelegt habe, bei ihren Nachbarn, die ein 
				Gewerbe über den Verkauf von Bodenfliesen betrieben hätten, aber 
				nicht so verfahren sei.
 Ungerecht sei auch, dass die Gewerbetreibenden in ihrer 
				Straße und deren Kundschaft die öffentlichen Stellplätze in 
				Anspruch nähmen, ohne dass von ihnen, wie in ihrem Fall, ein 
				Stellplatznachweis gefordert werde. Auch sonst beklage sie 
				zahlreiche Falschbehandlungen von baurechtlichen Verfahren beim 
				Landratsamt.  | 
			
				| GM-Kommentar: Die genaue Beschreibung hatte Anwalt 12 unterlassen, obwohl 
				er meinen 
				Verwaltungsklageversuch vom Oktober 2014 hatte. | 
			
				| Gegen die Rechtmäßigkeit des Polizeiberichts vom 09.07.2009 und 
				dessen Weiterleitung wende sie sich im Grunde gar nicht bzw. das 
				wolle sie gar nicht beurteilen.
 Aus Anlass der Besprechung einer möglichen vergleichsweisen 
				Lösung, nach der die Polizei und das Landratsamt sich 
				verpflichten könnten, alle bei ihnen vorhandenen Unterlagen über 
				die Vorfälle, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens in der 
				Person der Klägerin geführt hätten, zu vernichten, führte die 
				Klägerin u. a. weiter aus: 
 Es gehe ihr im Grunde gar nicht um die Akten der Polizei und des 
				Landratsamts, sondern um die beim Amtsgericht Lörrach geführten 
				Betreuungsakten und die insgesamt ungerechten Behandlungen durch 
				die Polizei, das Landratsamt und andere öffentliche Stellen in 
				ihrem Fall.
 
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				| GM-Kommentar: Der Polizeibericht hätte schon längst bei der Polizei 
				gelöscht werden müssen.Meine Beschwerden darf die Polizei aufbewahren. Vielleicht 
				gelingt es mir, dass der Europäische Gerichtshof mit meinem Fall 
				befasst.
 Das Landratsamt hat angeblich die Akten schon gelöscht, aber 
				einen Tag nach der mündlichen Verhandlung habe ich drei 
				unbekannte Unterlagen aus dem Jahr 2009 bekommen. | 
			
				| Angesprochen auf den an das Landgericht verwiesenen Prozess 
				wegen Amtshaftung gab die Klägerin an: Sie habe diese Klage 
				fallen gelassen. Es gehe ihr gar nicht um Amtshaftung, sondern 
				um eine gerechte Würdigung der sie in ihrer Ehre verletzenden 
				Vorfälle im Zusammenhang mit dem gegen sie durchgeführten 
				Betreuungsverfahren. Sie wolle eine Vernehmung aller von ihr 
				benannten Zeugen und die weiteren von ihr beantragten 
				Beweisaufnahmen, um auf diesem Weg beweisen zu können, dass sie 
				infolge der Vorfälle im September 2009 zu Unrecht in Misskredit 
				geraten sei.
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				| GM-Kommentar: Eine Amtshaftung kann es nur geben, wenn 
				Amtspflichtverletzungen nachgewiesen werden. Dazu hat Anwalt 12 
				zuwenig angegeben, obwohl er mehr Unterlagen aus meinem 
				
				Verwaltungsklageversuch vom Oktober 2014 hatte. Außerdem 
				müsste zuvor der Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts bzw. seine 
				enthaltenen Falschaussagen bewiesen werden.Dies ist bis heute nicht gelungen.
 Außerdem habe ich kein Vertrauen mehr in das Amts- und 
				Landgericht, wenn man die Entscheidungen aufgrund der Eingaben 
				hier auf der Homepage liest. Fatal ist auch, dass mir kein 
				einziger Anwalt effektiv geholfen hat. Fatal ist auch, dass weder die Polizei noch das 
				Landratsamt Lörrach noch die Zivilgerichte noch die 
				Staatsanwaltschaft die Skrupellosigkeit und Hinterhältigkeit 
				meiner Nachbarin-X angeblich nicht erkannt haben.  Normale Bürger und Bürgerinnen mit gesundem 
				Menschenverstand können das schon, wenn sie sich näher mit 
				dieser Homepage befassen. | 
			
				| Das Gericht wies die Klägerin darauf hin, dass sie in diesem 
				Verfahren konkrete Anträge stellen müsse und dass eine 
				allgemeine Schilderung über ungerechte Behandlungen durch 
				verschiedene Behörden und Privatleute keine sachdienliche 
				Antragstellung ersetze.
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				| GM-Kommentar: Das hat Anwalt 12 versäumt, der aufgrund meiner 
				Beschreibungen an anderer Stelle seine Eingaben nur mit kurzer 
				Bedenkzeit, Ignorieren meiner Hinweise oder Eingaben ohne 
				Rücksprache weggeschickt hat. | 
			
				| Daraufhin bestand die Klägerin im Verfahren 4 K 2170/15 auf dem 
				Antrag
 festzustellen, dass der Bericht der Polizeidirektion Lörrach, 
				Polizeirevier Weil am Rhein, vom 09.07.2009 über die Person der 
				Klägerin und die Weiterleitung dieses Berichts an die Gemeinde 
				Binzen und an das Landratsamt Lörrach rechtswidrig waren und 
				dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat, als sie sich 
				geweigert hatte, einen Bericht der Klägerin aufzunehmen, als 
				diese sich ratsuchend an die Polizei gewandt habe, um die 
				Angaben ihrer Nachbarin-X zu widerlegen.
 Im Verfahren 4 K 
				2449/15 bestand die Klägerin auf dem Antrag festzustellen, dass 
				die Weiterleitung des Berichts der Polizeidirektion Lörrach, 
				Polizeirevier Weil am Rhein, vom 09.07.2009 über die Person der 
				Klägerin an das Amtsgericht Lörrach rechtswidrig war und dass 
				das Verhalten des Landratsamts Lörrach rechtswidrig war, als es 
				unterlassen hat, der ratsuchenden Klägerin zu erklären, wie es 
				zur Einleitung des Betreuungsverfahrens gekommen ist. Die Vertreter der Beklagten in den Verfahren 4 K 2170/15 und 
				4 K 2449/15 beantragten jeweils,die Klage abzuweisen. Anschließend erörterte das Gericht mit den Beteiligten außer 
				der Sachlage auch die Rechtslage in den Verfahren 4 K 2170/15 
				und 4 K 2449/15. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, dazu Stellung zu 
				nehmen. Hierauf verkündete das Gericht den Beschluss : Die Entscheidung wird den Beteiligten schriftlich zugestellt 
				werden. Sodann schloss der Einzelrichter die mündliche Verhandlung.Ende: 15.36 Uhr
 
 Der Einzelrichter: K.
 
 beglaubigt:
 x....
 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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