2 C 1840/15
In Sachen
- Moser gegen Nachbarin-X wegen Wiederaufnahme
lege ich zur Legitimierung der Prozessführung für die
Nichtigkeitsklägerin mit Schriftsatz vom 28.12.2015 in
Verbindung mit § 86 ZPO in Kopie
Vollmacht der Berufungsklägerin Gertrud Moser
vom 3.2.2015
vor.
Diese Vollmacht wurde erteilt im Zusammenhang mit dem
Berufungsverfahren im Sachen Moser gegen Nachbarin-X wegen
Schadensersatzes gegen das inzwischen rechtskräftige Urteil des
Amtsgerichts Lörrach - 2 C 1446/14 - vom 30.12.2014, das
mit der Nichtigkeitsklage
beseitigt werden soll.
Berufungsverfahren: Landgericht Freiburg - 3 S ....../15 -.
Rechtsanwalt 12
Anlagen
1)
Vollmacht der Berufungsklägerin Gertrud Moser
vom 3.2.2015 (Abgelaufen)