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Amtsgericht
Lörrach

Lörrach, 22.2.2016

2 C 1840/15
In Sachen
- Moser gegen Nachbarin-X wegen Wiederaufnahme

lege ich zur Legitimierung der Prozessführung für die Nichtigkeitsklägerin mit Schriftsatz vom 28.12.2015 in Verbindung mit § 86 ZPO in Kopie
 

  Vollmacht der Berufungsklägerin Gertrud Moser vom 3.2.2015

vor.

Diese Vollmacht wurde erteilt im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren im Sachen Moser gegen Nachbarin-X wegen Schadensersatzes gegen das inzwischen rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Lörrach - 2 C 1446/14 - vom 30.12.2014, das mit der Nichtigkeitsklage  beseitigt werden soll.
 Berufungsverfahren: Landgericht Freiburg - 3 S ....../15 -.

Rechtsanwalt 12

Anlagen
 

1) Vollmacht der Berufungsklägerin Gertrud Moser vom 3.2.2015  (Abgelaufen)
2) Schreiben des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1.6.2016 an Anwalt 12
3) Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21.12.2015 an Anwalt 12
4) Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 29.01.2016
   
Kommentar am 5.5.2016:
"Trotz Vollmachtsentzug und Widerspruch gegen diese Nichtigkeitsklage  legt Anwalt 12 eine alte, abgelaufene Vollmacht vor.

Geändert am:   04.09.2019

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