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Verwaltungsgericht Freiburg an Anwalt 12


Verwaltungsgericht Freiburg

Herrn
Rechtsanwalt 12
...........

79........ Lörrach
Freiburg, 01.06.2015
Durchwahl: 0761/7...............

Aktenzeichen: 4 AR 48/14
(Bitte bei Antwort angeben)

Ihr Schreiben vom 26.05.2015 - 4 AR 48/14 –

Anlagen: Diverse Schriftsätze und Unterlagen


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

haben Sie freundlichen Dank für Ihr im Betreff genanntes Schreiben, mit welchem Sie die Klage der Frau Gertrud Moser zurücknehmen. Ich habe das Begehren Ihrer Mandantin bislang nicht als Klage geführt, da das Verwaltungsgericht Freiburg hierfür nicht zuständig wäre.

Diesen Umstand hatte ich Frau Moser mit einem Hinweis auf die erheblichen Kostenfolgen unter dem 30.10.2014 mitgeteilt.

Wir waren dann telefonisch so verblieben, dass das Verfahren unter dem Az. 4 AR 48/14 zunächst im Allgemeinen Register verbleiben und nicht als förmliches Klageverfahren behandelt werden soll.

Deshalb geht die Rücknahme der Klage gleichsam ins Leere und es fallen keine Kosten zulasten Ihrer Mandantin an.

Die von Frau Moser vorgelegten Unterlagen reiche ich anliegend zu meiner Entlastung an Sie zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
S.

beglaubigt:
x...............
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


Geändert am:   10.01.2019

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