| Ihr Schreiben vom 26.05.2015 - 4 AR 48/14 – 
				Anlagen: Diverse 
				Schriftsätze und Unterlagen Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
 haben Sie freundlichen Dank für Ihr im Betreff genanntes 
				Schreiben, mit welchem Sie die 
				Klage der Frau Gertrud 
				Moser zurücknehmen. Ich habe das Begehren Ihrer 
				Mandantin bislang nicht als Klage geführt, da das 
				Verwaltungsgericht Freiburg hierfür nicht zuständig wäre.  Diesen Umstand hatte ich Frau Moser mit einem Hinweis auf die 
				erheblichen Kostenfolgen unter dem 30.10.2014 mitgeteilt.  Wir waren dann telefonisch so verblieben, dass das Verfahren 
				unter dem Az. 4 AR 48/14 zunächst im Allgemeinen Register 
				verbleiben und nicht als förmliches Klageverfahren behandelt 
				werden soll.  Deshalb geht die Rücknahme der Klage gleichsam ins Leere und 
				es fallen keine Kosten zulasten Ihrer Mandantin an. Die von Frau Moser vorgelegten Unterlagen reiche ich 
				anliegend zu meiner Entlastung an Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen Der Vorsitzende
 S.
 
 beglaubigt:
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 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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