Ihr Schreiben vom 26.05.2015 - 4 AR 48/14 –
Anlagen: Diverse
Schriftsätze und Unterlagen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
haben Sie freundlichen Dank für Ihr im Betreff genanntes
Schreiben, mit welchem Sie die
Klage der Frau Gertrud
Moser zurücknehmen. Ich habe das Begehren Ihrer
Mandantin bislang nicht als Klage geführt, da das
Verwaltungsgericht Freiburg hierfür nicht zuständig wäre.
Diesen Umstand hatte ich Frau Moser mit einem Hinweis auf die
erheblichen Kostenfolgen unter dem 30.10.2014 mitgeteilt.
Wir waren dann telefonisch so verblieben, dass das Verfahren
unter dem Az. 4 AR 48/14 zunächst im Allgemeinen Register
verbleiben und nicht als förmliches Klageverfahren behandelt
werden soll.
Deshalb geht die Rücknahme der Klage gleichsam ins Leere und
es fallen keine Kosten zulasten Ihrer Mandantin an.
Die von Frau Moser vorgelegten Unterlagen reiche ich
anliegend zu meiner Entlastung an Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende
S.
beglaubigt:
x...............
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |