Moser-Adresse ..... Verwaltungsgericht
Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
19.11.2015
Aktenzeichen 4 K 2170/15
Ihr Schreiben vom 12.11.2015. Meine Antwort zum 2. Abschnitt
Meinungsverschiedenheiten mit Rechtsanwalt 12, Sehr
geehrter Herr K.,
sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrem Schreiben vom
12.11.2015 haben Sie im zweiten Abschnitt folgendes geschrieben:
Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015
geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen
zu wollen, müssen Sie klar und deutlich schreiben,
welche Klage / Eingabe mit welchem Aktenzeichen sie
zurücknehmen wollen. |
Meine Antwort:
Dafür ist es sicherlich zu spät. Mein Schreiben an
Rechtsanwalt 12 stammt vom 20.09.2015 (siehe Anlage 1) und seine
Antwort (Anlage 2).
Daran ist erkennbar, dass er weiß, dass ich aufgrund meines
langjährigen Falls keinen Anwalt mehr finde. Und wahrscheinlich
versuche ich es nicht mehr, weil die Chancen bei einem
langjährigem Fall, in dem es auch Fehler, Unterlassen wichtiger
Handlungen und so etwas ähnliches wie Betrug von Anwälten mir
gegenüber gegeben hat, sehr gering sind.
Dafür müsste ich hohe Stundensätze zahlen.
Außerdem kamen viele Schreiben von Rechtsanwalt 12 mit seinem
„Eilt"-Stempel, so dass ich kaum Zeit zum Überdenken hatte.
Ich habe ihm auch schon geschrieben, dass ich keine Hoffnung
auf irgendeinen Schadenersatz habe. Dazu gibt es zu viele
belastende falsche, nicht konkrete und nicht bewiesene Aussagen
über mich.
Ich habe auch keine große Hoffnung auf einen Erfolg. Ich kann
nur über meine Internetseite www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
(Fall-Homepage) dokumentieren, in welcher menschenverachtender
Weise die Polizei, das Landratsamt, die Staatsanwaltschaft und
die Justiz mit mir umgeht. Und damit bin ich sicher nicht
alleine.
Am dämlichsten ist die mögliche
sogenannte Hilfebedürftigkeit von mir, um mich in ein
gesetzliches Betreuungsverfahren zu schicken.
Dieses Verfahren kann verheerende Entrechtungsfolgen haben.
Straftäter, wie Mörder, Betrüger, Gewalttäter kommen i.d.R.
nicht in ein solches Verfahren. Sie behalten die Rechte, die
in einem Entmündigungsverfahren entzogen werden.
Daher ist dieser langjährige Rechtsfall eine besondere
Demütigung für mich.
Dazu gibt es umfangreichen Mißbrauch, den ich auf meinen
Seiten
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
(Informations-Homepage) dokumentiere.
In Österreich heißt es richtig „Sachwalterschaft".
Das erinnert daran, dass der betroffene Mensch zur Sache wird,
weil ihm die wichtigsten Rechte entzogen werden.
Ich habe Ihnen im Oktober eine
selbstgeschriebene
Verwaltungsgerichtsklage geschickt, die das
Verwaltungsgericht nicht akzeptiert hat.
Dort habe ich aber umfassend die Folgen durch den
Polizeibericht und die Amtspflichtverletzungen des Landratsamts
Lörrach im Baurecht, Gewerberecht und Sozialem Bereich mit
Belegen aufgeführt. Diese Unterlagen sind an Rechtsanwalt 12
geschickt worden, so dass er die Möglichkeit gehabt hätte, die
Amtspflichtsverletzungen in bestimmten Schreiben zu verwenden.
Das hat er nicht getan.
Eine Zusammenarbeit, in dem ich vor allem die Schreibarbeit,
Anlagenverwaltung und ähnliches übernehme, hat er abgelehnt.
Im Übrigen sind durch den Polizeibericht sehr viele Akten
entstand. Durch eigene Akteneinsichten weiß ich, dass die nicht
sonderlich strukturiert, und damit unübersichtlich sind.
Übersichten und Zusammenhänge fehlen.
Damit ist auch keine Gerechtigkeit bei der Justiz möglich, weil
der Arbeitsaufwand zum Erfassen der wichtigsten Inhalte zu hoch
ist.
Die laufenden hohen finanziellen Belastungen durch diesen
Fall sind eine faktische Strafe für mich und der ganze Fall eine
jahrelange Demütigung. Hier ein Ausschnitt aus der Startseite
meiner Fall-Homepage:
Aktuell am 4.06.2015:
In einer Geschichtssendung zur neueren deutschen
Geschichte in ZDF-Info
wurde sinngemäß folgender Kommentar gesagt:
Wenn eine staatliche Institution Fehler macht,
dann reagieren in manchen Fällen alle weiteren
als Schutzmacht
und verhindern so ein gerechtes Handeln der Justiz.
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Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen:
1. Mein Brief vom
20.9.2015 an
Anwalt 12
2. Seine
Antwort vom 21.9.2015
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