20.09.2015
Ihr Schreiben vom 17.9.2015 und Ihre eingereichte Klage
vom 18.9.2015
Sie halten sich nicht daran, mir vorher die Schreiben
vorzulegen,
bevor Sie sie wegschicken.
Ihre Nachricht auf der Sprachbox vom 19.9.2015
Sehr geehrter Anwalt,
Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf für das
Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium geschickt und Sie
wollten ihn bis spätestens Samstag wegschicken. Angekommen sind
die Schreiben am 15.9.2015.
Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten
zugeschickt.
Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass Ihre neue
Klageschrift ergänzt wird.
Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe folgenden
Vermerk geschrieben:
Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich meinen
Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen zurück.
Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage
eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen.
Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht
geschildert und haben meine Änderungsvorschläge überhaupt nicht
angenommen.
Das ist das allerschlimmste, vor allem der Begriff „nervenstrapazierend"
haben Sie mir zugeordnet.
Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen älteren
Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an die Aussagen der
Gegenseite an.
Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage gegen die
Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen weggeschickt haben.
Dazu haben Sie von mir möglicherweise noch nachträglich wichtige
Informationen bekommen.
Wenn Ihr Briefkasten direkt am Außengebäude zugänglich wäre,
hätte ich dringende Schreiben von mir direkt bei Ihnen einwerfen
können ohne den Postweg zu benutzen. Das habe ich übrigens bei
Rechtsanwältin 10 getan. Nach dem ersten persönlichen Gespräch
habe ich wichtige Schreiben bei ihr direkt in den Briefkasten
geworfen, um keine Zeit zu verlieren.
Daher gibt es jetzt folgenden Möglichkeiten:
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