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Brief an Anwalt 12 vom 20.9.2015


20.09.2015

Ihr Schreiben vom 17.9.2015 und Ihre eingereichte Klage vom 18.9.2015
Sie halten sich nicht daran, mir vorher die Schreiben vorzulegen,
bevor Sie sie wegschicken.
Ihre Nachricht auf der Sprachbox vom 19.9.2015

Sehr geehrter Anwalt,

Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015.

Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten zugeschickt.

Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass Ihre neue Klageschrift ergänzt wird.
Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe folgenden Vermerk geschrieben:
Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen zurück.

Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen.

Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht geschildert und haben meine Änderungsvorschläge überhaupt nicht angenommen.

Das ist das allerschlimmste, vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie mir zugeordnet.
Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an die Aussagen der Gegenseite an.

Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage gegen die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen weggeschickt haben. Dazu haben Sie von mir möglicherweise noch nachträglich wichtige Informationen bekommen.

Wenn Ihr Briefkasten direkt am Außengebäude zugänglich wäre, hätte ich dringende Schreiben von mir direkt bei Ihnen einwerfen können ohne den Postweg zu benutzen. Das habe ich übrigens bei Rechtsanwältin 10 getan. Nach dem ersten persönlichen Gespräch habe ich wichtige Schreiben bei ihr direkt in den Briefkasten geworfen, um keine Zeit zu verlieren.

Daher gibt es jetzt folgenden Möglichkeiten: 
 

1. Sie ziehen die Klage zurück und es wird eine Klage erstellt, mit der wir beide zufrieden sind.
Da Schreiben am Computer leicht geändert und ergänzt werden können, ist zu überlegen, ob ich Sie abhole und die Schreiben gemeinsam bei mir zuhause am Computer erstellt werden. Sie können mir die Änderungen aber auch telefonisch durchgeben.
 
2. Wenn Sie Punkt 1. nicht erfüllen, entziehe ich ihnen die Vollmacht für die Klage gegen die Polizei und ziehe selbst die Klage vom Verwaltungsgericht zurück.
Sie stellen mir dann eine Rechnung für diese Klage aus, die so hoch ist, dass ich eine von mir abgeänderte Klageversion einreichen kann. Dabei bin ich mir im Klaren, dass ich Laie bin und dabei Fehler mache.
 
Am 19.9.2015 haben Sie mir auf der Sprachbox mitgeteilt, dass Sie von einer Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsbeschluss abraten, weil dies dann auch die Gegenpartei erfährt. Natürlich möchte ich eine Stellungnahme abgeben, die gerade für die Gegenpartei bestimmt ist.

Sie haben aber auch eine umfangreiche Liste von falschen Beschuldigungen meiner Nachbarn von mir bekommen. Von diesen Beschuldigungen wissen Sie.

Daher mache ich mir Gedanken, ob gegen die Klageerwiderung der Gegenpartei beim Landgericht zuwenig gegen die falschen Beschuldigungen getan wurde und eine Zeugenvernehmung des Bauleiters hätte beantragt werden können.

Ich habe den Eindruck, dass die Gegenpartei sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht Prozessbetrug und mögliche Zeugenbeeinflussung begangen hat.
Wieso soll ich dann für die gegnerischen Anwaltskosten aufkommen?
 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 


Geändert am:   10.01.2019

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