I.
Der Beklagte - das Landratsamt Lörrach - hat es zu vertreten,
dass über die Klägerin im Juli 2009 die Gerichtsakte des
Betreuungsgerichts angelegt wurde mit dem Polizeibericht vom
9.7.2009 Anlage K 1).
Die Klägerin hat Anfang August 2009 durch eine
Akteneinsichtnahme bei dem Amtsgericht Lörrach - XVII 9...... -
davon Kenntnis genommen.
Die Offenbarung war ein Schock für die Klägerin und ist es
bis heute geblieben. Mit dem "Ruf" des Polizeiberichts, mit der
Rufschädigung hatte die Klägerin keine Chance mehr, in ihrem
Lehrberufe nochmals mit Jugendlichen aufzutreten.
Ziel ist es nun, mit dem positiven Grundurteil zur
Folgenbeseitigung von der Justizverwaltung die vorzeitige
Aussonderung und Vernichtung der Gerichtsakten des
Betreuungsgerichts im Verfahrensgang der §§ 23 ff. EG GVG zu
verlangen und durchzusetzen.
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