Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung
Die Klageschrift vom 12.08.2015 ist hier am 13.08.2015
eingegangen.
Sie werden gebeten darzulegen, welches Begehren die Klägerin
konkret verfolgt.
Der Begriff „Folgenbeseitigung"
ist ein (weiter) Rechtsbegriff, dem nicht entnommen werden kann,
was der Betreffende konkret begehrt.
Ein Schreiben vom 15.05.2015, das der Klageschrift beigefügt
ist, deutet darauf hin, dass die Klägerin Schadensersatz aus
Art. 34 GG und § 839 BGB begehrt. Trifft das zu?
Sie werden um Beantwortung der vorstehenden Frage bis zum
15.09.2015 gebeten.
Von der beantragten Beiladung der Gemeinde Binzen und des
Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Polizeipräsidium
Freiburg, wird einstweilen abgesehen.
Der Vorsitzende:
i.V. K.
Beglaubigt: x
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
|