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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Informationen für Anwältin 11


Gertrud Moser, ..................Binzen, Tel. ...........................

Persönliche Abgabe in der Kanzlei

Frau Rechtsanwältin
....................
.....................straße ....

7................ B..................

29.01.2015

Neue Informationen  zu meinem Fall:

Sehr geehrte Frau ................,

ich weiß im Moment nicht sicher, ob Sie Berufung für mich einlegen.
Da ich mich faktisch über die letzte Anwältin in einem Schreiben an Sie beschwerte, habe ich Ihr gestern den beiliegenden Brief geschickt.

Heute morgen erhielt ich vom Amtsgericht Lörrach beiliegenden Brief als Reaktion auf mein Schreiben vom 21.01.2015.
Danach muss ich binnen einer Woche antworten. Ich brauche daher unbedingt die Zusage für eine anwaltliche Vertretung.

Soweit ich mich über Berufung informiert habe, halte ich sie bei mir für möglich und dringend notwendig.
Als Laie habe ich sogar mehrere bzw. viele mögliche Gründe für die Berufung gefunden.
Tatsächlich habe ich keine Ahnung, ob dem so ist.

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit mir in Verbindung.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

 


GM-Kommentar:

Keine Antwort bzw. Reaktion


Anlage

Amtsgericht Lörrach

Amtsgericht Lörrach, PF 1140, 79501 Lörrach

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
Datum:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 
27.01.2015
 07621 408-.......
 2 C 1446/14
(Bitte bei Antwort angeben)
 

In Sachen
Moser, Gertrud ./. Nachbarin-X  wg. Schadenersatz

Sehr geehrte Frau Moser,

die Klägerin möge klarstellen, ob ihr Schriftsatz vom 21.01.2015 als Berufungseinlegung zu verstehen sein soll.

Derzeit geht das Gericht davon aus, dass keine Berufung vorliegt.

Die Klägerin wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Berufung beim Landgericht Freiburg einzulegen ist und am Landgericht Anwaltszwang herrscht. Auch auf die Berufungsfrist wird nochmals hingewiesen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche.

Dr. Puchinger
Richterin
 

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Mit freundlichen Grüßen
x ....
Justizangestellte


Geändert am:   11.01.2019

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