| Gertrud Moser, ..................Binzen, 
				Tel. ........................... Frau Rechtsanwältin....................
 .....................straße ....
 
 7................ B..................
 08.01.2015 Informationen Nr. 2 zum ersten Gesprächstermin: Vermutlich muss in spätestens 1 Monat eine Klage beim 
				Landgericht Freiburg eingereicht werden. Amtsgerichtsurteil 
				erhalten am 7. Januar 2015.
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				| 1. | Von November 2013 bis 
				etwa Oktober 2014 habe ich auf Hilfe durch einen Rechtsanwalt 
				gehofft, der in Nordbaden lebt. Ich wollte einen Anwalt, der eventuell den Mut hat, die 
				Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht zu kritisieren. 
				Die erwartete Hilfe von ihm habe ich nicht bekommen.
 
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				|  | a) | Zu meiner Enttäuschung hatte er im 
				Frühjahr keinen Schriftsatz bei der Generalstaatsanwaltschaft 
				abgegeben. 
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				|  | b) | Im Mai 2014 bekam ich eine Art 
				Klageversprechen und einen Klageentwurf. Laut Schriftwechsel hat er eine Klage beim Amtsgericht 
				eingereicht. Ich habe dann etwa zwei Monate gewartet und habe 
				keinen Beleg für die Klageeinreichung bekommen.
 In einem 
				Internetforum habe kurz meinen Fall geschildert. Der Anwalt hat 
				vermutet, dass mein Anwalt gar keine Klage eingereicht hat und 
				mir empfohlen, mich direkt beim Amtsgericht zu erkundigen. Das 
				hat mich sehr belastet, weil ich mir auch sicher war, dass keine 
				Klage existiert. Am nächsten Tag hatte ich einen Sturzunfall beim Überqueren 
				einer reparierten Straße. Bei der Krankenversicherung gab ich wahrheitsgemäß an, dass 
				vermutlich auch meine Belastung durch den Rechtsfall mit einer 
				der Ursachen für den Unfall sein könnte. Beim Sturzunfall bin 
				ich voll mit dem Kiefer und der Nase auf der Straße 
				aufgeschlagen und brach mir mein rechtes Handgelenk. Nach zwei 
				Tagen rief ich vom Krankenhaus aus beim Amtsgericht Lörrach an, 
				und erfuhr, dass keine Klage existiert. Etwas später bekam ich 
				auch vom Landgericht Freiburg die Information, dass dort auch 
				keine Klage existiert.
 
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				| 2. | Ende September 2014 
				reichte ich eine selbstgeschriebene Klage mit vielen Anlagen 
				beim Amtsgericht Lörrach ein. Am 7. Oktober 2014 zog ich diese Klage zurück und gab eine neue 
				Klage ab.
 Außerdem versuchte ich eine neue anwaltliche 
				Vertretung zu finden. Nach einigen erfolglosen Versuchen, 
				drängte ich eine Rechtsanwältin dazu, mich zu vertreten.Nach dem ersten Telefongespräch mit ihr war ich völlig 
				begeistert von ihr. Beim ersten persönlichen Gespräch war ich 
				auch zufrieden. Dann hat sich das Verhältnis auf beiden Seiten 
				verschlechtert.
 Eine Woche nach der Klageerwiderung der Gegenpartei, habe ich 
				bei der Anwältin den eingescannten Text und meine Berichtigung 
				bzw. Kommentare dazu abgegeben.
 Etwas später noch eine ausführlichere Version.
 
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				| 3. | Beim Gütetermin war sie 
				anwesend, obwohl klar war, dass sie meinen Fall in der kurzen 
				Zeit gar nicht kennen konnte. Zum Gütetermin habe ich beide 
				Versionen der Klageerwiderung mit Argumenten vergessen. Als die 
				Anwältin relativ kurz vor dem Termin erschien, gab sie mir keine 
				Antwort auf die Frage, ob sie diese Unterlagen dabei hätte. Vermutlich hatte sie sie nicht dabei, weil sie nur einen kleinen 
				Rucksack mit sich führte.
 Der Gütetermin und die anschließende 
				Verhandlung verliefen für mich sehr enttäuschend.Zwei Tage später beendete ich per direkt eingeworfenem Brief das 
				Mandat und bat um die Rechnung und der Rückgabe meiner 
				Unterlagen.
 
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				| 4. | Etwas später nach dem 
				Gütetermin erfuhr ich über eine Internetrecherche, dass man auf 
				eine Klageerwiderung wieder innerhalb 14 Tagen schriftlich 
				antworten kann. Das wusste ich nicht. Ob diese Information stimmt, weiß ich nicht. Da die Anwältin 
				eine Woche später meine Gegenargumente bekommen hatte, wäre für 
				mich oder sie noch Zeit gewesen auf die Klageerwiderung zu 
				antworten.
 
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				| 5. | Gestern habe ich per 
				Telefon erfahren, dass die Entscheidung vom 30.12.2014 an die 
				Rechtsanwältin geschickt worden ist, obwohl ich dem Gericht 
				mitgeteilt hatte, dass sie mich nicht mehr vertritt. Gegen 
				Mittag habe ich das Urteil persönlich bei der Infothek abgeholt. 
				Meine Klage wurde abgewiesen mit meiner Meinung nach 
				fehlerhaften Begründungen.Da noch etwa 4 Wochen Zeit ist für eine Beschwerde beim 
				Landgericht., habe ich das gesamte Urteil eingescannt und möchte 
				es mit meinen Kommentaren vorlegen.
 
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				| 6. | Bei meiner Klage könnte 
				eine Panne passiert sein. Möglicherweise ist eine Anlage 
				unvollständig gewesen, weil ich dazu zwei Dateien hatte. Es kann 
				sein, dass das Amtsgericht die ausführliche Version bekommen hat 
				und die Gegenpartei nicht oder keine der eben Genannten hat sie 
				bekommen. (Späterer Kommentar: Diese Panne ist nicht 
				passiert)
 
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				| 7. | Ich habe schon öfters 
				Deckungszusagen für die Erstberatung von meiner 
				Rechtsschutzversicherung bekommen. Im Endeffekt musste oder hat 
				sie nicht gezahlt, weil weder ich noch der Anwalt Unterlagen zu 
				Zahlung eingereicht hat. Sie hat aber Unterlagen zu meinem Rechtsfall.
 
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				| 8. | Ich meinen Fall 
				digitalisiert. Alle Schriftstücke sind geordnet abgespeichert. 
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				| 9. | Während ich fast die 
				gesamte Nachbarschaft und weitere Personen als Zeugen benannt 
				habe, gab es in der Klageerwiderung nur zwei Zeugenangaben. 
				Darunter war auch mein Bruder. Ihm wurde ein Sachverhalt 
				zugeordnet. Dieser war weder mir noch meinem Bruder bekannt. 
				Mein Bruder wusste auch nicht, dass er als Zeuge benannt wurde. Während des Gütetermins und der anschließenden Verhandlung 
				schilderte die gegnerische Anwältin einen Sachverhalt, den der 
				zweite Zeuge angeblich belegen kann.Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Mann überhaupt weiß, dass er 
				als Zeuge benannt wurde und ob er den ihm zugeordneten Aussagen 
				zustimmen würde.
 Kann ich diesen Zeugen anschreiben und ihn danach 
				fragen?Da ich auch als Zeugen die Mitarbeiter einer Baufirma genannt 
				habe, ist er auch auf meiner Zeugenliste, allerdings ohne Namen, 
				weil ich ihn nicht gekannt habe.
 
 
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				| 10. | Da ich noch nie mit 
				einem Gerichtsprozess einschließlich Zeugen zu tun hatte, war 
				ich der Meinung, dass ich vor dem Prozess möglichst wenig Zeugen 
				informieren sollte, um sie bei ihren Aussagen nicht zu 
				beeinflussen. 
 Das war wohl ein völliger Irrtum von mir.
 Für die mögliche Klage beim Landgericht Freiburg könnte es 
				wichtig sein, dass die namentlich genannten Zeugen vorher 
				befragt und Ihnen daher Aussagen bzw. Sachverhalte zugeordnet 
				werden können.
 
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				| 11. | In meinem langjährigen 
				Rechtsfall bin ich meiner Meinung nach am Anfang sehr gemäßigt 
				vorgegangen. Vermutlich hatte ich auch den falschen Anwalt 
				gewählt. Mit zunehmenden Jahren bin ich aber auch zeitweise wütend 
				geworden, weil ich bis heute kein Recht auf Zeugen hatte und die 
				Nachbarin ihre Aussagen weder belegen noch begründen musste.
 Meine Wut drücke ich aber fast ausschließlich schriftlich aus.
 Körperlich habe ich beim Anblick meiner Nachbarin schon mehrfach 
				mein Stahlgartentor laut zugeschlagen.
 
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				| G. Moser |