Gertrud Moser, ..................Binzen,
Tel. ........................... Frau Rechtsanwältin
....................
.....................straße ....
7................ B..................
08.01.2015
Informationen Nr. 2 zum ersten Gesprächstermin:
Vermutlich muss in spätestens 1 Monat eine Klage beim
Landgericht Freiburg eingereicht werden. Amtsgerichtsurteil
erhalten am 7. Januar 2015.
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1. |
Von November 2013 bis
etwa Oktober 2014 habe ich auf Hilfe durch einen Rechtsanwalt
gehofft, der in Nordbaden lebt.
Ich wollte einen Anwalt, der eventuell den Mut hat, die
Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht zu kritisieren.
Die erwartete Hilfe von ihm habe ich nicht bekommen.
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a) |
Zu meiner Enttäuschung hatte er im
Frühjahr keinen Schriftsatz bei der Generalstaatsanwaltschaft
abgegeben.
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b) |
Im Mai 2014 bekam ich eine Art
Klageversprechen und einen Klageentwurf.
Laut Schriftwechsel hat er eine Klage beim Amtsgericht
eingereicht. Ich habe dann etwa zwei Monate gewartet und habe
keinen Beleg für die Klageeinreichung bekommen.In einem
Internetforum habe kurz meinen Fall geschildert. Der Anwalt hat
vermutet, dass mein Anwalt gar keine Klage eingereicht hat und
mir empfohlen, mich direkt beim Amtsgericht zu erkundigen. Das
hat mich sehr belastet, weil ich mir auch sicher war, dass keine
Klage existiert.
Am nächsten Tag hatte ich einen Sturzunfall beim Überqueren
einer reparierten Straße.
Bei der Krankenversicherung gab ich wahrheitsgemäß an, dass
vermutlich auch meine Belastung durch den Rechtsfall mit einer
der Ursachen für den Unfall sein könnte. Beim Sturzunfall bin
ich voll mit dem Kiefer und der Nase auf der Straße
aufgeschlagen und brach mir mein rechtes Handgelenk. Nach zwei
Tagen rief ich vom Krankenhaus aus beim Amtsgericht Lörrach an,
und erfuhr, dass keine Klage existiert. Etwas später bekam ich
auch vom Landgericht Freiburg die Information, dass dort auch
keine Klage existiert.
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2. |
Ende September 2014
reichte ich eine selbstgeschriebene Klage mit vielen Anlagen
beim Amtsgericht Lörrach ein.
Am 7. Oktober 2014 zog ich diese Klage zurück und gab eine neue
Klage ab.Außerdem versuchte ich eine neue anwaltliche
Vertretung zu finden. Nach einigen erfolglosen Versuchen,
drängte ich eine Rechtsanwältin dazu, mich zu vertreten.
Nach dem ersten Telefongespräch mit ihr war ich völlig
begeistert von ihr. Beim ersten persönlichen Gespräch war ich
auch zufrieden. Dann hat sich das Verhältnis auf beiden Seiten
verschlechtert.
Eine Woche nach der Klageerwiderung der Gegenpartei, habe ich
bei der Anwältin den eingescannten Text und meine Berichtigung
bzw. Kommentare dazu abgegeben.
Etwas später noch eine ausführlichere Version.
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3. |
Beim Gütetermin war sie
anwesend, obwohl klar war, dass sie meinen Fall in der kurzen
Zeit gar nicht kennen konnte. Zum Gütetermin habe ich beide
Versionen der Klageerwiderung mit Argumenten vergessen. Als die
Anwältin relativ kurz vor dem Termin erschien, gab sie mir keine
Antwort auf die Frage, ob sie diese Unterlagen dabei hätte.
Vermutlich hatte sie sie nicht dabei, weil sie nur einen kleinen
Rucksack mit sich führte.Der Gütetermin und die anschließende
Verhandlung verliefen für mich sehr enttäuschend.
Zwei Tage später beendete ich per direkt eingeworfenem Brief das
Mandat und bat um die Rechnung und der Rückgabe meiner
Unterlagen.
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4. |
Etwas später nach dem
Gütetermin erfuhr ich über eine Internetrecherche, dass man auf
eine Klageerwiderung wieder innerhalb 14 Tagen schriftlich
antworten kann. Das wusste ich nicht.
Ob diese Information stimmt, weiß ich nicht. Da die Anwältin
eine Woche später meine Gegenargumente bekommen hatte, wäre für
mich oder sie noch Zeit gewesen auf die Klageerwiderung zu
antworten.
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5. |
Gestern habe ich per
Telefon erfahren, dass die Entscheidung vom 30.12.2014 an die
Rechtsanwältin geschickt worden ist, obwohl ich dem Gericht
mitgeteilt hatte, dass sie mich nicht mehr vertritt. Gegen
Mittag habe ich das Urteil persönlich bei der Infothek abgeholt.
Meine Klage wurde abgewiesen mit meiner Meinung nach
fehlerhaften Begründungen.
Da noch etwa 4 Wochen Zeit ist für eine Beschwerde beim
Landgericht., habe ich das gesamte Urteil eingescannt und möchte
es mit meinen Kommentaren vorlegen.
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6. |
Bei meiner Klage könnte
eine Panne passiert sein. Möglicherweise ist eine Anlage
unvollständig gewesen, weil ich dazu zwei Dateien hatte. Es kann
sein, dass das Amtsgericht die ausführliche Version bekommen hat
und die Gegenpartei nicht oder keine der eben Genannten hat sie
bekommen.
(Späterer Kommentar: Diese Panne ist nicht
passiert)
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7. |
Ich habe schon öfters
Deckungszusagen für die Erstberatung von meiner
Rechtsschutzversicherung bekommen. Im Endeffekt musste oder hat
sie nicht gezahlt, weil weder ich noch der Anwalt Unterlagen zu
Zahlung eingereicht hat.
Sie hat aber Unterlagen zu meinem Rechtsfall.
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8. |
Ich meinen Fall
digitalisiert. Alle Schriftstücke sind geordnet abgespeichert.
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9. |
Während ich fast die
gesamte Nachbarschaft und weitere Personen als Zeugen benannt
habe, gab es in der Klageerwiderung nur zwei Zeugenangaben.
Darunter war auch mein Bruder. Ihm wurde ein Sachverhalt
zugeordnet. Dieser war weder mir noch meinem Bruder bekannt.
Mein Bruder wusste auch nicht, dass er als Zeuge benannt wurde.
Während des Gütetermins und der anschließenden Verhandlung
schilderte die gegnerische Anwältin einen Sachverhalt, den der
zweite Zeuge angeblich belegen kann.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Mann überhaupt weiß, dass er
als Zeuge benannt wurde und ob er den ihm zugeordneten Aussagen
zustimmen würde.
Kann ich diesen Zeugen anschreiben und ihn danach
fragen?
Da ich auch als Zeugen die Mitarbeiter einer Baufirma genannt
habe, ist er auch auf meiner Zeugenliste, allerdings ohne Namen,
weil ich ihn nicht gekannt habe.
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10. |
Da ich noch nie mit
einem Gerichtsprozess einschließlich Zeugen zu tun hatte, war
ich der Meinung, dass ich vor dem Prozess möglichst wenig Zeugen
informieren sollte, um sie bei ihren Aussagen nicht zu
beeinflussen.
Das war wohl ein völliger Irrtum von mir.
Für die mögliche Klage beim Landgericht Freiburg könnte es
wichtig sein, dass die namentlich genannten Zeugen vorher
befragt und Ihnen daher Aussagen bzw. Sachverhalte zugeordnet
werden können.
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11. |
In meinem langjährigen
Rechtsfall bin ich meiner Meinung nach am Anfang sehr gemäßigt
vorgegangen. Vermutlich hatte ich auch den falschen Anwalt
gewählt.
Mit zunehmenden Jahren bin ich aber auch zeitweise wütend
geworden, weil ich bis heute kein Recht auf Zeugen hatte und die
Nachbarin ihre Aussagen weder belegen noch begründen musste.
Meine Wut drücke ich aber fast ausschließlich schriftlich aus.
Körperlich habe ich beim Anblick meiner Nachbarin schon mehrfach
mein Stahlgartentor laut zugeschlagen.
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G. Moser |