Dazu hat sich Ihr Mitarbeiter .......... als Zeuge mit
einem Brief beteiligt, der ebenfalls eine Falschaussage enthält.
Außerdem enthält er einen Hinweis "Ich hoffe ich konnten
Ihnen helfen und bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur
Verfügung".
Für mich bietet sich daher Herr .......... als Denunziant bei
der Polizei an.Ende Dezember 2017 habe ich einen
Strafbefehl erhalten, d.h. ich bin in das Strafregister
eingetragen worden und somit vorbestraft.
Am 4. Januar bekam ich Akteneinsicht und konnte damit erst
den neuen Polizeibericht von
Nachbarin-X und die
Aussage des
Zeugen
.......
lesen.
Am 10. Januar 2018 habe ich Einspruch erhoben und die
Ereignisse richtig beschrieben.
Ich habe erwartet, dass Herr ....... ("Zeuge")
und die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin von Ihnen,
die zu mir gesagt hat, ich solle mal zum Arzt gehen, nochmals
befragt bzw. verhört werden.
Daher möchte ich den Namen der Mitarbeiterin wissen.
Außerdem soll sie mir begründen, wieso ich zum Arzt gehen soll.
Bis heute habe ich keine Bearbeitungshinweise zu meinem
Fall, was ich als Unverschämtheit empfinde.
Aus den Aussagen des
Zeugen ......
geht hervor, dass das Ehepaar Nachbarn-X bei Ihnen in Ihren
Büroräumen war und eine "Vorbesprechung" stattfand, bevor beide
oder nur Nachbarin-X
zur Polizei fuhren.
Daraus schließe ich, dass Sie und ein Teil Ihrer
Mitarbeiter/innen die Falschaussagen von
Nachbarin-X
unterstützen.
Ab und zu, z.B. heute Morgen, parkt Ihr Mitarbeiter ....... ("Zeuge")
direkt vor meinem PKW.Das empfinde ich als Provokation von ihm.
Als Anlage zu diesem Schreiben, meine Abschrift von den
Falschaussagen bei der Polizei.
Ich habe sie bei der Akteneinsicht fotografiert. Ich habe diese
Aussagen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft
noch vom Amtsgericht als Kopie erhalten, was ich auch für
nicht-rechtstaatliches Vorgehen halte.
Laut Aussagen von
Nachbarin-X bei der Polizei, war sie schon mehrfach
tätig.
Da mir dies nicht bekannt war, gibt es Schriftwechsel mit dem
Polizeirevier Weil am Rhein. Daraus geht hervor, dass diese
Aussage ohne Prüfung durch die Polizei festgehalten wurde.
G. Moser
Anlage: Aussagen von
Nachbarin-X bei der Polizei am 22.11.2018
Datumfehler: Richtig
22.11.2017
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