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Anwalt 12 an Amtsgericht Nr. 1
Eingang bei Moser 22.06.2018 , Eingang beim Amtsgericht 22. Juni  2018
teilweise mit eigenen Hervorhebungen.
Veröffentlicht am 21.07.2018


Anwalt 12-Adresse
 

Amtsgericht

Lörrach

 

Lörrach, 20.6.2018

 

3 C 458/18

3 C 449/18

Termin: 22.6. 2018

In Sachen Moser gegen Anwalt 12

Hier: Aufrechnung

Neben meinen umfassenden Klagerwiderungsvorträgen stelle ich gegen die Klageforderungen hiermit noch hilfsweise die

Aufrechnung
 

  mit nicht ausgeglichenen Schadensersatzforderungen +)
wegen Rufschädigung durch falsche Verdächtigungen
bis zur Höhe von EUR 4.977,-- gemäß den Anlagen der Klägerin: R 30 und R 31
mit nicht bezahlten Anwaltskostenrechnungen vom 10.6.2016
(Justizverwaltungsverfahren Anlage R 24)
  in Höhe von EUR 275,--  
  in Höhe EUR 262,40  (Nichtigkeitsklage Anlage R 25)
    EUR 279,--
_________
(Beschwerde-Aufwandsentschädigung
Anlage R 26) vom 14.6.2016
    EUR 816,40  
 Weiterer Vortrag vorbehalten.

Anwalt 12
Rechtsanwalt

+) vgl. AG Lörrach 2 C 59/17
 (GM-Kommentar: Erfolgloses, für Anwalt 12 kostenloses Gerichtsverfahren)

i.Sa. Anwalt 12 ./. Moser

 


Zugehörige Paragraphen aus dem Text von Anwalt 12

Anwalt 12 bezieht sich mit seinem Aufrechnungsschreiben vermutlich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
 
BGB § 387 Voraussetzungen
Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

BGB § 388 Erklärung der Aufrechnung
Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.

BGB § 389 Wirkung der Aufrechnung
Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.

BGB § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.


GM-Kommentar:
Anwalt 12 möchte mit nicht berechtigten Forderung aufrechnen.
Vor Gericht darf er viele Rechtsvorschriften zu meinen Ungunsten nicht beachten.

Meine Stellungnahme am 27.06.2018 dazu


Geändert am:   11.09.2019

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