Anwalt 12-Adresse ....
An
Moser-Adresse
Lörrach, 14.6.2016
Aufwandsentschädigung
für das
Beschwerdeverfahren wegen Zurückweisung als Ihr Bevollmächtigter
- VGH Baden-Württemberg: 1 S 493/16 - in: der
Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser gegen Landkreis Lörrach
wegen
Feststellung - VG
Freiburg: 4 K 2449/15 -.
Zeit des Beschwerdeverfahrens: 7.3.2016 bis 18.5.2016
Sehr geehrte Frau
Moser,
ich erlaube mir, für meine anwaltlichen Bemühungen
wegen
Zurückweisung als Ihr Bevollmächtigter vor dem
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 493/16 - eine
Aufwandsentschädigung in Höhe einer Verfahrensgebühr von 0,5 (RVG
VV 3500) nach dem mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg
vom 27.1.2016 festgesetzten Streitwert von 10.000,-- von
EUR
279,--
zu berechnen.
Die Beschwerdeführung
wäre als von Anfang an unsinnig unterblieben, hätten Sie mich
über die Beendigung des Verfahrens 4 K 2449/15 durch mündliche
Verhandlung und durch das Urteil vom 27.1.2016 des
Verwaltungsgerichts Freiburg informiert.
Mit freundlichem Gruß
Anwalt 12
Kontodaten
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