Die Verfügungsklägerin spiegelt eine Forderungs-Klageführung
vor, die bisher aber nicht anhängig wurde. Die außergerichtliche
Korrespondenz dazu liegt über sieben Monate zurück.
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Schreiben Moser vorn 1.9.2017 "Begleitschreiben..bezüglich
Schadenersatz und Forderungen" |
Anlage
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Schreiben Anwalt 12 vorn
4.9.2017 |
Anlage |
Die Verfügungsklägerin versteht überhaupt nicht, um was es in
meiner Prozessführung für sie gegangen ist, - oder sie will es
nicht wahrhaben. |
GM-Kommentar:
Anwalt 12 versteht überhaupt nicht, um was es in seiner
Prozessführung gehen sollte. Dazu gibt es die beiden nicht
erfüllten Hauptziele in der 1. Instanz, die die Richterin Dr.
Puchinger m.E. faktisch ignoriert und damit unterschlagen hat.
Auch Anwalt 12 ist nicht darauf eingegangen. Der blanke Horror,
weil ich mir so drastische Falschaussagen von
Nachbarin-X gefallen
lassen muss. |
Übrigens hat die Verfügungsklägerin nach meiner Entlassung vom
November 2015 keine ihrer anhängig gewesenen Klagen und Anträge
auf Beweissicherung zurückgenommen.Sie leugnet die Existenz von Prozessrisiko, obwohl es ihr in 1.
Instanz gegen Nachbarin-X klar geworden sein konnte und mußte.
Da Frau Moser nach eigenem Bekunden (in ihrem 10-Seiten-großen
Forderungsschreiben vom 1.9.2017 :),
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"dass ich praktisch keinen Anwalt mehr finde, der mir hilft",
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möglicherweise einen Betreuer/eine
Betreuerin in ihren Rechtsangelegenheiten benötigt, sei hier die
Anregung zur Prüfung einer Betreuerbestellung nur nochmals
wiederholt. Ich bitte sodann um
Sachstandsnachricht.
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Verfügungsbeklagter
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GM-Kommentar:
Dieser bösartige, uneinsichtige Anwalt12, der mich seit 2015 vor
dem Amts- und Landgericht demütigen und beleidigen darf und
u.a. ständig auf seine von vornherein erfolglosen und ohne Vollmacht
betriebenen Aktivitäten hinweist, müsste dringend eine/n
rechtlichen Betreuer/in haben, damit ich endlich von dieser
Plage befreit werde. |