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Anwalt 12 an Landgericht

veröffentlicht am 27.02.2018


Anwalt 12  - Adresse    

Landgericht

Freiburg
 



Lörrach, 23.2.2018

3 T 17/18
6
C 472/16, AG Lörrach

 

 

In Sachen

 

Moser  ./.  Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung hier: Richterablehnung
 

nehme ich zur Stellungnahme der Verfügungsklägerin
vom 9.2.2018
nur insoweit Stellung, als die Verfügungsklägerin
 

  "die in verschiedenen Akten vielfach vorkommende Unterstellung bzw. 'Vermutung' der Prozessunfähigkeit der Verfügungsklägerin ... als erhebliche Persönlichkeitsverletzung und Beleidigung" ("empfindet..").
 
Da das Prozesskostenhilfe-Gesuch des Verfügungsbeklagten vom 28.7.2017 gerichtlich bisher nicht bearbeitet worden ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Verfügungsklägerin vom Amtsgericht bisher nicht einbezogen, informiert und gehört wurde.

Der Verfügungsklägerin war seit Beginn der Berufungsführung im Rechtsstreit Moser ./. Nachbarin-X durch den Verfügungsbeklagten, ihrem Prozessbevollmächtigten, bekannt, dass die Infragestellung der Prozessfähigkeit in der 1. Instanz einzig und allein der Rechtsverteidigung der Mandantin gedient hat.

Auch das hat die abgelehnte Richterin nicht erkannt und gewürdigt.
Die Mandantin (Verfügungsklägerin) liess mich die Klagen bei dem Verwaltungsgericht Freiburg führen,

ohne ab 11.8.2015 mit mir zu sprechen,

d.h. nur noch, aber doch - schriftlich das Mandat aufrecht zu halten.
(Anlage: Schr.Moser vom 11.8.2015)

Erlittene und behauptete Persönlichkeitsverletzung und Beleidigung durch mein Handeln beruhte auf

mitwirkendem Verschulden der Verfügungsklägerin

durch ihr Verschweigen der Verfahrensstände bei dem Verwaltungsgericht Freiburg, die die Prozessfähigkeit der Mandantin bestätigten, - nachdem ich als Prozessbevollmächtigter vom Verwaltungsgericht nicht mehr geführt worden war.

Die Mitverursachung der Verfügungsklägerin berührt die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes und des Anordnungsanspruches. Die abgelehnte Richterin hat sich für eine Recherche der von der Verfügungsklägerin aufgelisteten Verfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg bisher in keiner Phase interessiert.

Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlage:  Moser an Anwalt 12 vom 11.08.2015 


GM-Kommentar:

Aktenberg wachse, wachse, .... und dominiere mein Leben in negativer Weise.
Anwalt 12 wiederholt immer wieder die gleichen Argumente,
daher reagiere ich nicht schriftlich auf dieses Schreiben beim Landgericht.


Geändert am:   11.01.2019

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