| AS 273 | 
			
				| Anwalt 12 - Adresse   | 
			
				| Amtsgericht    Lörrach |  |  | 
			
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				Lörrach, 5.8.2017 2 C 59/17 In SachenAnwalt 12 gegen Moser
 wegen Forderung
 hier:
				Prozesskostenhilfe-Gesuch
 Erweiterung für Zwischenfeststellungsklage (§ 303 ZPO)
 Ich 
				beabsichtige, für die Anspruchsbegründung auf Schadenersatz auf
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				|  |  | Feststellung 
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				| zu klagen - mit bewilligter Prozesskostenhilfe: 
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				|  | 1. | Es wird festgestellt, dass der Kläger mit seinem 
				
				Anwaltsschreiben an die Beklagte vom 4.2.2016 seine 
				Informationspflicht aus dem Mandat in der Verwaltungsrechtssache 
				Moser gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung - 
				Verwaltungsgericht Freiburg: 4 K 1908/15 (4 K 2377/15, 4 K 2449/15) - ausgeübt hat.
 
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				|  | 2. | Es wird festgestellt, dass die Beklagte in ihren Strafanzeigen, 
				Beschwerden und Anträgen auf einstweilige Verfügung gegen den 
				Kläger 
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				|  |  | - | vom 13.2.2016 ff. bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, 
				Zweigstelle Lörrach - 82 Js 1826/16 - 
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				| AS 275 - 2 -   | 
			
				|  |  | - | vom 14.4.2016 ff. bei dem Amtsgericht Lörrach in Sachen Moser 
				gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung - 6 C 472/16 - | 
			
				| die Tatsache und Ergebnisse der mündlichen Verhandlung in den 
				Verwaltungsrechtssachen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 des 
				Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.1.2016 verschwiegen hat. 
				Begründung: Ich nehme Bezug und verweise auf den Vortrag zur 
				Anspruchsbegründung bis 3.8.2017 sowie auf die vorgelegten 
				Dokumente:
 
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				| Anlagen |  | K 16, K 17, K 17.1 K 21, K 22, K 22.1, K 22.2
 K 23
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				| Die Erfüllung meiner anwaltlichen Informationspflicht gegenüber 
				der Frau Moser mit
				meinem 
				Schreiben vom 4.2.2016 habe ich mit 
				SS 
				vom 27.7.2017 vorgetragen und belegt. Frau Moser hat 
				das 
				Schreiben vom 4.2.2016 gegen mich verwendet in der 
				Strafanzeige vom 13.2.2016
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				|  |  | Beiziehung der Ermittlungsakten aaO | 
			
				| - sowie in ihrer Beschwerde an die RAK Freiburg vom 15.2.2016 
				(Anlage K 17.1).
 Den Termin vom 27.1.2016 in den VRS, in denen 
				ich sie bis zur Zurückweisung vom 12.11.2015 anwaltlich 
				vertreten hatte, hat Frau Moser in allen gegen mich gerichteten 
				Eingaben vorsätzlich verschwiegen. Anwalt 12 Rechtsanwalt   |