Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Amtsgericht Lörrach vom 28.07.2017
Eingang: 02.08.2017


Aktenzeichen 5 C 1601/16

Amtsgericht Lörrach 

Kostenfestsetzungsbeschluss

In dem Rechtsstreit

Gertrud Moser, ............................... Binzen - Klägerin -

gegen

Rechtsanwältin 10, .....straße 9, 79.... .......... - Beklagte -

wegen Schadensersatzes

hat das Amtsgericht Lörrach am 28.07.2017 beschlossen:

Die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei gern. § 104 ZPO nach dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 24.05.2017 zu erstattenden Kosten werden auf

650,00 €
(in Worten: sechshundertfünfzig Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB hieraus seit 31.05.2017 festgesetzt.

Der Klagepartei hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110,00 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagtenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110,00 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe:

Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:

Anwaltskosten 650,00 €
 


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
 

  Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
oder bei dem  
  Landgericht Freiburg im Breisgau
Salzstraße 17
79098 Freiburg im Breisgau
einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
 

  Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
 
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

x...............
Rechtspflegerin

Beglaubigt
Lörrach, 31.07.2017

x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig
 


GM-Kommentar:
Nach dem zugrundeliegenden Urteil muss eine Anwältin ihre Mandantin weder mündlich noch schriftlich gegen Falschaussagen verteidigen, wenn die Klage "erfolglos" sein wird. Zur Belohnung bekommt diese Anwältin später noch ihre beantragten 680 Euro + Verzinsung.

Für mich eine weitere Bestrafung seit 2009 für etwas,
was ich nicht getan habe und was ich nicht bin.


Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de