GM-Kommentar:
Nach diesem Urteil muss eine Anwältin ihre Mandantin weder
mündlich noch schriftlich gegen Falschaussagen verteidigen, wenn
die Klage "erfolglos" sein wird. Zur Belohnung bekommt diese
Anwältin später noch ihre beantragten 680 Euro + Verzinsung. Für
mich eine weitere Bestrafung seit 2009 für etwas, was ich nicht
getan habe und was ich nicht bin.