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Moser-Adresse......
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Landgericht Freiburg
z.Hd. des Landgerichtspräsidenten
Andreas Neff
Salzstraße 17
79098 Freiburg i.Br.
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Abgegeben beim
Amtsgericht Lörrach |
11.07.2017
4 T 256/10
XVII 9635 AG Lörrach
In der Betreuungssache Gertrud Moser, Binzen
beim Amtsgericht Lörrach 2009
(faktisch: Entmündigungsverfahren wegen arglistiger Täuschung
)
- Betroffene / Beschwerdeführerin
Weitere Beteiligte:
Landratsamt Lörrach Betreuungsbehörde
(Mehrfache Rechtsverstöße gegen mich im Laufe der Jahre, auch
beim Landratsamt Bau und Gewerbe).
Polizeirevier Weil am Rhein bis zum Innenministerium
Klage auf 30.000 € Schadenersatz und mind. 10.000 €
Schmerzengeld
ohne die Verpflichtung zur Gerichtskostenzahlung,
ohne die Hilfe durch einen Rechtsanwalt,
ohne Einhaltung von Formvorschriften
Begründung im Überblick:
Mit dem im Jahre 2009 gegen mich
eingeleiteten amtsgerichtlichen Entmündigungsverfahren wurde ich
praktisch überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich
hatte nicht das Recht, mich angemessen wehren zu können. Übliche
Vorschriften für Gerichtsklagen wurden ignoriert. Das wusste ich
aber damals nicht. Das habe ich erst in diesem Jahr erkannt,
nachdem ich im Dezember 2016 drei verschiedene Anwälte verklagen
wollte und meine Klagen zurückgewiesen wurden.
Beiliegend das damalige schockierende Gerichtsschreiben an mich.
Anlage 1
Stellungnahme und Beurteilung dieses menschenverachtenden
Amtsgerichtsschreibens, das mein Leben zerstört hat.
Dass dieses Verfahren menschenverachtend ist, habe ich schon
früh in Beschwerdeschreiben festgestellt. Natürlich (!!!?) waren
diese Beschwerdeschreiben für Richter Trefzer, Amtsdirektor
Lorenz und die Richter des Landgerichts kein Grund, darauf
angemessen zu reagieren. Nach Artikel 13 der Europäischen
Menschenrechtskonvention hätte ich das Recht auf eine wirksame
Beschwerde, nach Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf ein faires
Verfahren.
Anlage
2
Bis heute wurden mir übliche, wichtige
Rechte zu meinen Gunsten arglistig verweigert und bei den
Versuchen, Gerechtigkeit für mich zu erreichen,
wurde ich auch noch gedemütigt und musste dafür hohe Kosten
ertragen.
Dabei hätten die Falschaussagen über
mich schnell und kostengünstig aufgeklärt werden können!!! Das
ist bis heute noch möglich!!
Ich beanspruche daher die
Folgenbeseitigung an dem mir begangenen Unrecht.
Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein
öffentlich-rechtlicher Anspruch des Bürgers gegen die
öffentliche Hand bzw. gegen Behörden.
Begründung:
Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen, die aus rechtswidrigem
hoheitlichem Handeln resultieren.
Mögliche Gesetze dafür:
Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Polizeigesetze der
Länder, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), usw.
Voraussetzungen: |
1. |
Eine noch andauernde Beeinträchtigung eines geschützten
Rechtsgutes. |
2.
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Die Beeinträchtigung ist durch hoheitliches Handeln entstanden.
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3. |
Die Beeinträchtigung muss rechtswidrig sein,
d.h. es darf keine Pflicht zur Duldung bestehen
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4.
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Die Folgenbeseitigung muss dem Hoheitsträger möglich und
zumutbar sein.
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Rechtsfolgen:
Wiederherstellung (Restitution) des früheren Zustands
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Daher möchte ich endlich Gerechtigkeit!
Ich möchte wieder angstfrei leben können,
was bei den vielen nachteiligen Ereignissen für mich
seit 2009 nicht möglich ist.
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Überblick über die wichtigsten nachteiligen
Ereignisse für mich
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1. |
Arglistige Täuschung durch die Anzeigenerstatterin
Nachbarin-X |
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Nur nach ihren Schilderungen und ohne Überprüfung durch die
Polizei, ist ein schrecklicher Polizeibericht verfasst und
weitergeleitet worden. Anlage 3 |
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Davon erfuhr ich erst durch die Akteneinsicht an einem Montag,
nachdem ich am Donnerstag zuvor ein menschenrechtswidriges
Schreiben von Richter Tobias Trefzer bekam, der das
Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet hat.
Falschaussagen und Beleidigungen bei einem Strafverfahren gegen
mich und bei ihren Aussagen beim Amtsgericht und Landgericht.
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1.1
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Falschaussagen bei der Polizei (Anlage 2) |
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Die beiden objektiven Rechtsmittel: Verhör bzw. Befragen
von Nachbarin-X und
Zeugenbefragung wurden mir bis heute verweigert.
Ich möchte, dass sämtliche nummerierte Textteile in Anlage 3
nach dem Wahrheitsgehalt oder ihrer Bedeutung für mich
untersucht werden!
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1.2
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Falschaussagen/Beleidigungen im Abmahnverfahren vom 13.8.2013
gegen mich Anlage G 6 bei Klage 2 C 1446/14,
Berichtigung in meinem Antwortschreiben Anlage G 7
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1.3 |
Falschaussagen/Beleidigungen im eingeleiteten Strafverfahren
wegen Bedrohung gegen mich
Staatsanwaltschaft Lörrach 86 Js 7931/13 ,
Berichtigungen in den erfolglosen Strafanzeigen 80 Js 1317/14
und 80 Js 1317/14
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1.4 |
Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim
Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14.
Meine gewünschten Berichtigungen hat
Rechtsanwältin 10 nicht
an das Amtsgericht weitergegeben.
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1.5
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Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim
Landgericht Freiburg 2 C 1446/14. Meine gewünschten
Berichtigungen hat Rechtsanwalt
12 nicht an das Landgericht weitergegeben.
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Bis heute sind mir keine Rechte zum Wahrheitsgehalt des
Polizeiberichts gewährt worden.
Dazu gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Ein Verhör bzw. die Befragung von
Nachbarin-X zu
ihren Aussagen und
das Recht auf von mir benannte Zeugen 2 C 1446/14 Anlage
G 11.
Dazu existieren sogar Fragebögen für
Nachbarin-X von mir in
diversen Akten,
z.B. 2 C 1446/14 Anlage G 8 und G 9
und ein Fragebogen für die Nachbarschaft Az 85 Js 9229/09.
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Daher beantrage ich die sofortige Umsetzung
der mir seit 2009 verweigerten Rechtsmittel,
damit endlich die Falschaussagen
von Nachbarin-X bewiesen
werden.
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2. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch die Polizei,
weil sie meine sämtlichen Versuche zur Feststellung des
Wahrheitsgehalts im Polizeibericht abgelehnt hat. Außerdem hat
sie nach meiner ersten sofortigen Beschwerde keinen analogen
Bericht erstellt wie sie es für die Denunziantin
Nachbarin-X getan hat.
(Überblick online Schaltfllächen Polizei und Verwaltungsgericht)
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3. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch das Landratsamt
Lörrach
durch die Weiterleitung des Polizeiberichts ohne rechtliches
Gehör für mich und dem Verhalten bei späteren Beschwerden.
Vermutlich gibt es einen Zusammenhang mit dem Bau- und
Gewerberecht, natürlich zu meinen Ungunsten.
(Überblick online Schaltflläche Landratsamt Bau, Sozial und
Verwaltungsgericht)
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4. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Richter Tobias
Trefzer. Er hat ein inhaltlich menschenrechtswidriges
Gerichtsschreiben verfasst, in dem keine Rechtsmittel und eine
Frist zur Verteidigung angegeben waren. (Anlage 1) Da ich damals
noch nie mit Gerichtsschreiben und Klagen zu tun hatte, konnte
ich dies nicht wissen. Aktenzeichen XVII 9635
Das hätte aber dann meinen Anwälten, der Staatsanwältin Dr. Reil,
dem damals leitenden Staatsanwalt Inhofer, dem
Amtsgerichtsdirektor Lorenz und den bei diesem Aktenzeichen
zuständigen Richtern beim Landgericht Freiburg auffallen sollen.
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5. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln und unterlassene
Tätigkeiten durch meine bisherigen Anwälte, vor allem dem ersten
Rechtsanwalt 1. Er hätte
die Rechtswidrigkeit des Gerichtsschreibens erkennen können.
Trotz meiner Hinweise hat er nichts gegen den Polizeibericht
unternommen und auch den Hinweis auf den Zusammenhang mit dem
Bau- und Gewerberecht ignoriert.
Daher vermute ich, dass er zum Beziehungssystem der Nachbarn-X
in Kooperation mit dem Steuerberater-X gehört.
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6. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Staatsanwältin Dr.
Reil,
Az 85 Js 9229/09, später unterstützt durch den
Leitenden Staatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe und dem baden-württembergischen
Justizministerium.Die Interpretationen von Dr. Reil sind
rechtswidrig. Sie hat die Entmündigungsakte XVII 9635
angefordert, Teile daraus kopiert und somit eine Beiakte
angelegt.
Auch sie hätte das rechtswidrige Gerichtsschreiben, mit dem das
Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, erkennen können.
Laut späteren Aussagen der Staatsanwaltschaft Lörrach
(Leitender StA Inhofer) wurde mein Fall überprüft. Aufgrund
einer Akteneinsicht durch mich und später nochmals zusammen mit
der Rechtsanwältin Grether ist keine Prüfung
erfolgt. Daher lügt m.E. die Staatsanwaltschaft.
Diese angebliche Prüfung hat auch Richter Dahmen in seinem
Urteil Az 5 C 1601/16 verwendet, indirekt auch die Richterin Dr.
Puchinger in ihrem Urteil Az 2 C 1446/14.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Diese Feststellung ist im Schreiben an das Oberlandesgericht
Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 14 Wx 45/12 erfolgt. |
7. |
Arglistige Täuschung bzw. Handeln des
Amtsgerichtsdirektor Lorenz.
Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
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8.
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Arglistiges Handeln der 3 Richter am Landgericht Freiburg
bei der Ablehnung meiner Beschwerde im Jahre 2010: Platten
( Vors. Richter), Dr. Frank und Matten Begründung
wie bei 4. Richter Trefzer
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9. |
Arglistiges Handeln und/oder Rechtsbeugung durch die
Richterin Dr. Yvonne Puchinger beim Amtsgericht Lörrach 2 C
1446/14, wobei mich
Rechtsanwältin 10 nicht gegen die Falschaussagen der
Gegenpartei verteidigt hat. Die Klage gegen sie unter dem
Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach, die ich (natürlich)
verloren.
Unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach habe ich Ihr
Verhalten kritisiert, natürlich mit Begründungen, und sie als
Mobbing-Gefährtin meiner Nachbarin bezeichnet.
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Zur Zahlung sind alle Personen und Institutionen verpflichtet,
die mich seit 2009
mit falschen, irreführenden, beleidigenden Aussagen belastet
haben und/oder mir wichtige, übliche Rechte verweigert haben
und/oder wichtige Tätigkeiten zu meinen Gunsten unterlassen
haben.
Bis 2009 hatte ich keinerlei Erfahrungen mit
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gerichtlichen,
staatsanwaltlichen und
gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.
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Obwohl ich mich sofort nach nach Bekanntwerden (1.
Akteneinsicht) der belastenden Schriftstücke: Polizeibericht und
Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt gewehrt habe, sind mir
jegliche beanspruchten Rechte von Richter Trefzer, der
Polizei und dem Landratsamt verweigert worden. Inzwischen
habe ich leider mehr Erfahrungen über die Aktivitäten und
Gepflogenheiten bei Gerichten.
Mein ungerechter Fall ist so umfangreich geworden,
dass ich nach 2 Jahren angefangen habe, ihn online unter
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage)
zu veröffentlichen.
Dabei sind auch mehrere Korruptionsmerkmale beim Landratsamt zu
erkennen. |
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Aufgrund des Umfangs und des riesigen Aktenbergs beantrage
ich,
diese Fall-Homepage als Beweis hinzuzuziehen.
Nur noch mir ihr kann ich Schreiben zu meinem Fall verfassen.
Dort sind alle Aktenzeichen bei den verschiedenen Gerichten
angegeben,
die zu dieser Klage beigezogen werden müssen.
Es wäre nett, wenn das Gericht diese unnötig aufgeblähten
Aktenberge per Fotos dokumentiert und mir sie zukommen lässt.
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Als Beweise für diese Klage bitte ich das Landgericht
Freiburg beim
Europäischen Gerichtshof meine erfolgslose Beschwerde
52000/16
zurückzufordern. Bilder und Inhalte sind ebenfalls auf meiner
Fall-Homepage enthalten. |
Adresse: |
The Registrar
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 STRASBOURG CEDEX
FRANCEBeschwerde 52000/16
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Es ist auch nicht mehr möglich, dass sich ein Anwalt zu
angemessenen Kosten und in angemessener Zeit mich ordnungsgemäß
vertreten kann.
Außerdem musste ich mich schon wegen des Rechtsfalls
verschulden.
Und noch einmal: Ich war nur weinend und eher verzweifelt als
wütend auf der Straße; sicher keine mir unterstellte Psychose
und weiteren Verhaltensweisen.
Genau dies aber haben die Polizei, das Landratsamt, die
Gerichte und die Staatsanwaltschaft getan.
Ständig werden die Aussagen der AE
Nachbarin-X als wahr
akzeptiert. Eine Schande für den angeblichen Rechtsstaat
Bundesrepublik Deutschland.
Ich habe nicht gewusst, dass man im Rechtsstaat Deutschland
zur Strafe in einen langsamen Tod verbunden mit Verschuldung und
Rufmord gemobbt wird.
Um bestimmte Korruptionsmerkmale auszuschließen,
beantrage ich die Überprüfung in
Anlage 4
Um die Ungerechtigkeiten auf dem Gebiet des deutschen
Entmündigungs rechts, irreführend und beschönigend als
Betreuungsrecht bezeichnet gibt es auch
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Informations-Homepage).
Beiliegend eine Liste fast aller Aktenzeichen,
die durch diesen unnötigen Rechtsfall entstanden sind.
Anlage 5
G. Moser
(Nicht-Juristin) |
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