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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Landgericht


Moser-Adresse...... 

Landgericht Freiburg
z.Hd. des Landgerichtspräsidenten
Andreas Neff
Salzstraße 17

79098 Freiburg i.Br.
 

Abgegeben beim
Amtsgericht Lörrach


11.07.2017

4 T 256/10
XVII 9635 AG Lörrach

In der Betreuungssache Gertrud Moser, Binzen
beim Amtsgericht Lörrach 2009
(faktisch: Entmündigungsverfahren wegen arglistiger Täuschung )
- Betroffene / Beschwerdeführerin

Weitere Beteiligte:
Landratsamt Lörrach Betreuungsbehörde
(Mehrfache Rechtsverstöße gegen mich im Laufe der Jahre, auch beim Landratsamt Bau und Gewerbe).
Polizeirevier Weil am Rhein bis zum Innenministerium

Klage auf 30.000 € Schadenersatz und mind. 10.000 € Schmerzengeld
ohne die Verpflichtung zur Gerichtskostenzahlung,
ohne die Hilfe durch einen Rechtsanwalt,
ohne Einhaltung von Formvorschriften

Begründung im Überblick:

Mit dem im Jahre 2009 gegen mich eingeleiteten amtsgerichtlichen Entmündigungsverfahren wurde ich praktisch überfallen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich hatte nicht das Recht, mich angemessen wehren zu können. Übliche Vorschriften für Gerichtsklagen wurden ignoriert. Das wusste ich aber damals nicht. Das habe ich erst in diesem Jahr erkannt, nachdem ich im Dezember 2016 drei verschiedene Anwälte verklagen wollte und meine Klagen zurückgewiesen wurden.
Beiliegend das damalige schockierende Gerichtsschreiben an mich.

Anlage 1

Stellungnahme und Beurteilung dieses menschenverachtenden Amtsgerichtsschreibens, das mein Leben zerstört hat.
Dass dieses Verfahren menschenverachtend ist, habe ich schon früh in Beschwerdeschreiben festgestellt. Natürlich (!!!?) waren diese Beschwerdeschreiben für Richter Trefzer, Amtsdirektor Lorenz und die Richter des Landgerichts kein Grund, darauf angemessen zu reagieren. Nach Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention hätte ich das Recht auf eine wirksame Beschwerde, nach Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf ein faires Verfahren.

Anlage 2

Bis heute wurden mir übliche, wichtige Rechte zu meinen Gunsten arglistig verweigert und bei den Versuchen, Gerechtigkeit für mich zu erreichen,
wurde ich auch noch gedemütigt und musste dafür hohe Kosten ertragen.

Dabei hätten die Falschaussagen über mich schnell und kostengünstig aufgeklärt werden können!!! Das ist bis heute noch möglich!!

Ich beanspruche daher die Folgenbeseitigung an dem mir begangenen Unrecht.

Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Bürgers gegen die öffentliche Hand bzw. gegen Behörden.

Begründung:
Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen, die aus rechtswidrigem hoheitlichem Handeln resultieren.

Mögliche Gesetze dafür:
Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Polizeigesetze der Länder, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), usw.

Voraussetzungen:

1. Eine noch andauernde Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes.
2. Die Beeinträchtigung ist durch hoheitliches Handeln entstanden.
3. Die Beeinträchtigung muss rechtswidrig sein,
d.h. es darf keine Pflicht zur Duldung bestehen
4. Die Folgenbeseitigung muss dem Hoheitsträger möglich und zumutbar sein.

Rechtsfolgen:
Wiederherstellung (Restitution) des früheren Zustands

  Daher möchte ich endlich Gerechtigkeit!

Ich möchte wieder angstfrei leben können,
was bei den vielen nachteiligen Ereignissen für mich
seit 2009 nicht möglich ist.

 

 

  Überblick über die wichtigsten nachteiligen Ereignisse für mich
 
1. Arglistige Täuschung durch die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X
  Nur nach ihren Schilderungen und ohne Überprüfung durch die Polizei, ist ein schrecklicher Polizeibericht verfasst und weitergeleitet worden.

Anlage 3

  Davon erfuhr ich erst durch die Akteneinsicht an einem Montag, nachdem ich am Donnerstag zuvor ein menschenrechtswidriges Schreiben von Richter Tobias Trefzer bekam, der das Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet hat.

Falschaussagen und Beleidigungen bei einem Strafverfahren gegen mich und bei ihren Aussagen beim Amtsgericht und Landgericht.
 

1.1 Falschaussagen bei der Polizei (Anlage 2)
  Die beiden objektiven Rechtsmittel: Verhör bzw. Befragen von Nachbarin-X und Zeugenbefragung wurden mir bis heute verweigert.

Ich möchte, dass sämtliche nummerierte Textteile in Anlage 3 nach dem Wahrheitsgehalt oder ihrer Bedeutung für mich untersucht werden!
 
1.2 Falschaussagen/Beleidigungen im Abmahnverfahren vom 13.8.2013 gegen mich

Anlage G 6 bei Klage 2 C 1446/14,
Berichtigung in meinem Antwortschreiben Anlage G 7
 

1.3 Falschaussagen/Beleidigungen im eingeleiteten Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich

Staatsanwaltschaft Lörrach 86 Js 7931/13 ,
Berichtigungen in den erfolglosen Strafanzeigen 80 Js 1317/14 und 80 Js 1317/14
 

1.4 Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14.

Meine gewünschten Berichtigungen hat Rechtsanwältin 10 nicht an das Amtsgericht weitergegeben.
 

1.5 Falschaussagen/Beleidigungen in der Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg 2 C 1446/14.

Meine gewünschten Berichtigungen hat Rechtsanwalt 12 nicht an das Landgericht weitergegeben.

 

Bis heute sind mir keine Rechte zum Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts gewährt worden.

Dazu gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Ein Verhör bzw. die Befragung von Nachbarin-X zu ihren Aussagen und
das Recht auf von mir benannte Zeugen 2 C 1446/14 Anlage G 11.

Dazu existieren sogar Fragebögen für Nachbarin-X von mir in diversen Akten,
z.B. 2 C 1446/14 Anlage G 8 und G 9
und ein Fragebogen für die Nachbarschaft Az 85 Js 9229/09.
 

    Daher beantrage ich die sofortige Umsetzung
der mir seit 2009 verweigerten Rechtsmittel,
damit endlich die Falschaussagen
von Nachbarin-X bewiesen werden.
 
2. Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch die Polizei,

weil sie meine sämtlichen Versuche zur Feststellung des Wahrheitsgehalts im Polizeibericht abgelehnt hat. Außerdem hat sie nach meiner ersten sofortigen Beschwerde keinen analogen Bericht erstellt wie sie es für die Denunziantin Nachbarin-X getan hat. (Überblick online Schaltfllächen Polizei und Verwaltungsgericht)
 

3. Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch das Landratsamt Lörrach

durch die Weiterleitung des Polizeiberichts ohne rechtliches Gehör für mich und dem Verhalten bei späteren Beschwerden. Vermutlich gibt es einen Zusammenhang mit dem Bau- und Gewerberecht, natürlich zu meinen Ungunsten.
(Überblick online Schaltflläche Landratsamt Bau, Sozial und Verwaltungsgericht)
 

4. Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Richter Tobias Trefzer.

Er hat ein inhaltlich menschenrechtswidriges Gerichtsschreiben verfasst, in dem keine Rechtsmittel und eine Frist zur Verteidigung angegeben waren. (Anlage 1) Da ich damals noch nie mit Gerichtsschreiben und Klagen zu tun hatte, konnte ich dies nicht wissen. Aktenzeichen XVII 9635
Das hätte aber dann meinen Anwälten, der Staatsanwältin Dr. Reil, dem damals leitenden Staatsanwalt Inhofer, dem Amtsgerichtsdirektor Lorenz und den bei diesem Aktenzeichen zuständigen Richtern beim Landgericht Freiburg auffallen sollen.
 

5. Arglistige Täuschung bzw. Handeln und unterlassene Tätigkeiten durch meine bisherigen Anwälte, vor allem dem ersten Rechtsanwalt 1.

Er hätte die Rechtswidrigkeit des Gerichtsschreibens erkennen können. Trotz meiner Hinweise hat er nichts gegen den Polizeibericht unternommen und auch den Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Bau- und Gewerberecht ignoriert.
Daher vermute ich, dass er zum Beziehungssystem der Nachbarn-X  in Kooperation mit dem Steuerberater-X gehört.
 

6. Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Staatsanwältin Dr. Reil,
Az 85 Js 9229/09, später unterstützt durch den Leitenden Staatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem baden-württembergischen Justizministerium.

Die Interpretationen von Dr. Reil sind rechtswidrig. Sie hat die Entmündigungsakte XVII 9635 angefordert, Teile daraus kopiert und somit eine Beiakte angelegt.
Auch sie hätte das rechtswidrige Gerichtsschreiben, mit dem das Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, erkennen können.

Laut späteren Aussagen der Staatsanwaltschaft Lörrach (Leitender StA Inhofer) wurde mein Fall überprüft. Aufgrund einer Akteneinsicht durch mich und später nochmals zusammen mit der Rechtsanwältin Grether ist keine Prüfung erfolgt. Daher lügt m.E. die Staatsanwaltschaft.

Diese angebliche Prüfung hat auch Richter Dahmen in seinem Urteil Az 5 C 1601/16 verwendet, indirekt auch die Richterin Dr. Puchinger in ihrem Urteil Az 2 C 1446/14.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Diese Feststellung ist im Schreiben an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 14 Wx 45/12 erfolgt.

7.  Arglistige Täuschung bzw. Handeln des Amtsgerichtsdirektor Lorenz.
Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
 
8. Arglistiges Handeln der 3 Richter am Landgericht Freiburg bei der Ablehnung meiner Beschwerde im Jahre 2010: Platten ( Vors. Richter), Dr. Frank und Matten

Begründung wie bei 4. Richter Trefzer
 

9. Arglistiges Handeln und/oder Rechtsbeugung durch die Richterin Dr. Yvonne Puchinger beim Amtsgericht Lörrach 2 C 1446/14,

wobei mich Rechtsanwältin 10 nicht gegen die Falschaussagen der Gegenpartei verteidigt hat. Die Klage gegen sie unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach, die ich (natürlich) verloren.

Unter dem Aktenzeichen 5 C 1601/16 AG Lörrach habe ich Ihr Verhalten kritisiert, natürlich mit Begründungen, und sie als Mobbing-Gefährtin meiner Nachbarin bezeichnet.
 

   


Zur Zahlung sind alle Personen und Institutionen verpflichtet,
die mich seit 2009
mit falschen, irreführenden, beleidigenden Aussagen belastet haben und/oder mir wichtige, übliche Rechte verweigert haben
und/oder wichtige Tätigkeiten zu meinen Gunsten unterlassen haben.
 

Bis 2009 hatte ich keinerlei Erfahrungen mit

  gerichtlichen,
staatsanwaltlichen und
gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.
 
Obwohl ich mich sofort nach nach Bekanntwerden (1. Akteneinsicht) der belastenden Schriftstücke: Polizeibericht und Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt gewehrt habe, sind mir jegliche beanspruchten Rechte von Richter Trefzer, der Polizei und dem Landratsamt verweigert worden.

Inzwischen habe ich leider mehr Erfahrungen über die Aktivitäten und Gepflogenheiten bei Gerichten.

Mein ungerechter Fall ist so umfangreich geworden,
dass ich nach 2 Jahren angefangen habe, ihn online unter
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage) zu veröffentlichen.
Dabei sind auch mehrere Korruptionsmerkmale beim Landratsamt zu erkennen.

  Aufgrund des Umfangs und des riesigen Aktenbergs beantrage ich,
diese Fall-Homepage als Beweis hinzuzuziehen.

Nur noch mir ihr kann ich Schreiben zu meinem Fall verfassen.

Dort sind alle Aktenzeichen bei den verschiedenen Gerichten angegeben,
die zu dieser Klage beigezogen werden müssen.

Es wäre nett, wenn das Gericht diese unnötig aufgeblähten Aktenberge per Fotos dokumentiert und mir sie zukommen lässt.
 
Als Beweise für diese Klage bitte ich das Landgericht Freiburg beim
Europäischen Gerichtshof meine erfolgslose Beschwerde 52000/16
zurückzufordern. Bilder und Inhalte sind ebenfalls auf meiner Fall-Homepage enthalten.
Adresse:  The Registrar
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 STRASBOURG CEDEX
FRANCE

Beschwerde 52000/16
 


Es ist auch nicht mehr möglich, dass sich ein Anwalt zu angemessenen Kosten und in angemessener Zeit mich ordnungsgemäß vertreten kann.
Außerdem musste ich mich schon wegen des Rechtsfalls verschulden.
Und noch einmal: Ich war nur weinend und eher verzweifelt als wütend auf der Straße; sicher keine mir unterstellte Psychose und weiteren Verhaltensweisen.

Genau dies aber haben die Polizei, das Landratsamt, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft getan.
Ständig werden die Aussagen der AE Nachbarin-X als wahr akzeptiert. Eine Schande für den angeblichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.


Ich habe nicht gewusst, dass man im Rechtsstaat Deutschland zur Strafe in einen langsamen Tod verbunden mit Verschuldung und Rufmord gemobbt wird.

Um bestimmte Korruptionsmerkmale auszuschließen,
beantrage ich die Überprüfung in

Anlage 4

Um die Ungerechtigkeiten auf dem Gebiet des deutschen Entmündigungs rechts, irreführend und beschönigend als Betreuungsrecht bezeichnet gibt es auch
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Informations-Homepage).

Beiliegend eine Liste fast aller Aktenzeichen,
die durch diesen unnötigen Rechtsfall entstanden sind.

Anlage 5

G. Moser

(Nicht-Juristin)


Kommentar am

Geändert am:   11.01.2019

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