| Moser-Adresse............... 
 Persönliche Abgabe am 23.06.2017 Amtsgericht LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
   79539 Lörrach Binzen, 
				23.05.2017(falsches Datum: richtig 23.06.2017)
 2 C 1446/14 Kopie wegen rechtlichem 
				Zusammenhang zu Moser, G. ./. Anwältin 10 wegen Forderung 
				 Stellungnahme und Beschwerde zum Urteil vom 16.05.2016, 
				eingegangen am 24.05.2017 Seit 2009 werden mir von der Polizei, vom Landratsamt, von 
				den Gerichten und von der Staatsanwaltschaft wichtige Rechte 
				verweigert.Die Verweigerungen beziehen sich auf die falschen, unkonkreten, 
				herabsetzenden und beleidigenden Angaben der 
				Nachbarin-X.
 Statt mir übliche Rechte zu gewähren, werde ich von den 
				genannten Institutionen noch beleidigt, indem die Falschaussagen 
				akzeptiert und durch herabsetzende Kommentare ergänzt werden.  Außerdem muss ich mir Unterlassen und Fehlverhalten von 
				Anwälten gefallen lassen 
 und werde dazu noch im 
				Urteil von der 
				Richterin Dr. Puchinger beleidigt. (Az 2 C 1446/14 vom 
				30.12.2014)
 "Es bestehen auch Zweifel daran, ob für die Klägerin 
				überhaupt eine Notwendigkeit bestand, zahlreiche wechselnde 
				Rechtsanwälte zu beauftragen und eine Vielzahl von Beschwerden 
				zu verfolgen. Insbesondere, dass es der Anrufung der 
				Generalstaatsanwaltschaft, des Landespetitionsausschusses und 
				des Oberlandesgerichts Karlsruhe bedurfte, ist nicht ohne 
				weiteres ersichtlich"
   Daher stelle ich fest:Bei der baden-württembergischen Polizei, den Gerichten und 
				der Staatsanwaltschaft und dem Landratsamt Lörrach hat eine als 
				"psychisch krank" denunzierte Person keine Recht auf Beweise von 
				Falschaussagen.
 Diese Verhaltensweisen sind nicht mit einem demokratischen 
				Rechtsstaat vereinbar, sondern entsprechen den 
				Gepflogenheiten während des Nationalsozialismus. Im Zeichen des digitalen Zeitalters beziehe ich in diese 
				Beschwerde meine Fall-Homepage 
				
				www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und meine
 Informations-Homepage 
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de mit ein.
 Dort sind die unzähligen Beschwerden an die staatlichen 
				Institutionen aufgeführt, die ich mit sachlichen Argumenten 
				versehen habe. Auf die wird in der Regel nicht 
				eingegangen und es gibt pauschale, unkonkrete, nicht wirklich 
				begründete Antworten. Und dann muss ich mich noch von Richterin Dr. Puchinger 
				beleidigen lassen, indem sie mir meine wichtigsten Beweise 
				verweigert und den Sicherheitsdienst bestellt hat. (Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt 
				Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger 
				oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft 
				Lörrach. Stand März 2017) Ein Grund für das Verhalten der Richterin sehe ich im 
				Verhalten der beklagten Anwältin 10
				.    |