Moser-Adresse...............
Persönliche Abgabe am 23.06.2017
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen,
23.05.2017
(falsches Datum: richtig 23.06.2017)
2 C 1446/14 Kopie wegen rechtlichem
Zusammenhang zu
Moser, G. ./. Anwältin 10 wegen Forderung
Stellungnahme und Beschwerde zum Urteil vom 16.05.2016,
eingegangen am 24.05.2017
Seit 2009 werden mir von der Polizei, vom Landratsamt, von
den Gerichten und von der Staatsanwaltschaft wichtige Rechte
verweigert.
Die Verweigerungen beziehen sich auf die falschen, unkonkreten,
herabsetzenden und beleidigenden Angaben der
Nachbarin-X.
Statt mir übliche Rechte zu gewähren, werde ich von den
genannten Institutionen noch beleidigt, indem die Falschaussagen
akzeptiert und durch herabsetzende Kommentare ergänzt werden.
Außerdem muss ich mir Unterlassen und Fehlverhalten von
Anwälten gefallen lassen
und werde dazu noch im
Urteil von der
Richterin Dr. Puchinger beleidigt. (Az 2 C 1446/14 vom
30.12.2014)
"Es bestehen auch Zweifel daran, ob für die Klägerin
überhaupt eine Notwendigkeit bestand, zahlreiche wechselnde
Rechtsanwälte zu beauftragen und eine Vielzahl von Beschwerden
zu verfolgen. Insbesondere, dass es der Anrufung der
Generalstaatsanwaltschaft, des Landespetitionsausschusses und
des Oberlandesgerichts Karlsruhe bedurfte, ist nicht ohne
weiteres ersichtlich"
Daher stelle ich fest:
Bei der baden-württembergischen Polizei, den Gerichten und
der Staatsanwaltschaft und dem Landratsamt Lörrach hat eine als
"psychisch krank" denunzierte Person keine Recht auf Beweise von
Falschaussagen.
Diese Verhaltensweisen sind nicht mit einem demokratischen
Rechtsstaat vereinbar, sondern entsprechen den
Gepflogenheiten während des Nationalsozialismus.
Im Zeichen des digitalen Zeitalters beziehe ich in diese
Beschwerde meine
Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und meine
Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de mit ein.
Dort sind die unzähligen Beschwerden an die staatlichen
Institutionen aufgeführt, die ich mit sachlichen Argumenten
versehen habe. Auf die wird in der Regel nicht
eingegangen und es gibt pauschale, unkonkrete, nicht wirklich
begründete Antworten.
Und dann muss ich mich noch von Richterin Dr. Puchinger
beleidigen lassen, indem sie mir meine wichtigsten Beweise
verweigert und den Sicherheitsdienst bestellt hat.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Ein Grund für das Verhalten der Richterin sehe ich im
Verhalten der beklagten Anwältin 10
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