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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief zur Klage beim Amtsgericht Lörrach gegen Anwältin 10
veröffentlicht am 28.06.2017


 Moser-Adresse...............
 

Persönliche Abgabe am 23.06.2017

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 23.05.2017
(falsches Datum: richtig 23.06.2017)

5 C 1601/16
Moser, G. ./. Anwältin 10
wegen Forderung

Stellungnahme und Beschwerde zum Urteil vom 16.05.2016, eingegangen am 24.05.2017

Seit 2009 werden mir von der Polizei, vom Landratsamt, von den Gerichten und von der Staatsanwaltschaft wichtige Rechte verweigert.
Die Verweigerungen beziehen sich auf die falschen, unkonkreten, herabsetzenden und beleidigenden Angaben der Nachbarin-X.

Statt mir übliche Rechte zu gewähren, werde ich von den genannten Institutionen noch beleidigt, indem die Falschaussagen akzeptiert und durch herabsetzende Kommentare ergänzt werden.

Außerdem muss ich mir Unterlassen und Fehlverhalten von Anwälten gefallen lassen

und werde dazu noch im Urteil von der Richterin Dr. Puchinger beleidigt. (Az 2 C 1446/14 vom 30.12.2014)
"Es bestehen auch Zweifel daran, ob für die Klägerin überhaupt eine Notwendigkeit bestand, zahlreiche wechselnde Rechtsanwälte zu beauftragen und eine Vielzahl von Beschwerden zu verfolgen. Insbesondere, dass es der Anrufung der Generalstaatsanwaltschaft, des Landespetitionsausschusses und des Oberlandesgerichts Karlsruhe bedurfte, ist nicht ohne weiteres ersichtlich"

 

Daher stelle ich fest:
Bei der baden-württembergischen Polizei, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft und dem Landratsamt Lörrach hat eine als "psychisch krank" denunzierte Person keine Recht auf Beweise von Falschaussagen.

Diese Verhaltensweisen sind nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar, sondern entsprechen den Gepflogenheiten während des Nationalsozialismus.

Im Zeichen des digitalen Zeitalters beziehe ich in diese Beschwerde meine
Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und meine
Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de mit ein.

Dort sind die unzähligen Beschwerden an die staatlichen Institutionen aufgeführt, die ich mit sachlichen Argumenten versehen habe. Auf die wird in der Regel nicht eingegangen und es gibt pauschale, unkonkrete, nicht wirklich begründete Antworten.

Und dann muss ich mich noch von Richterin Dr. Puchinger beleidigen lassen, indem sie mir meine wichtigsten Beweise verweigert und den Sicherheitsdienst bestellt hat.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Ein Grund für das Verhalten der Richterin sehe ich im Verhalten der beklagten Anwältin 10 .

 

  Weil sie weder eine schriftliche noch mündliche Berichtigung der Falschaussagen der Gegenseite abgegeben hat, ist auch das verheerende Urteil für mich entstanden.
 
 
Für die Berufung habe ich mich an den Rechtanwalt 12 gewandt.
Das war für mich im Nachhinein auch eine Katastrophe. Mit dem habe ich ungewollt bis heute zu tun. Auch er hat mich nicht gegen die Falschaussagen verteidigt und ist bis heute für mich ein unberechenbares, unkontrollierbares Risiko geworden.

Bis 2009 hatte ich keinerlei Erfahrungen mit gerichtlichen, staatsanwaltlichen und gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.

Dem Schreiben zur Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens fehlen jegliche übliche Rechtsmittel und auch inhaltlich ist es eine Katastrophe. Das wusste ich damals nicht.
 

  Jetzt habe ich viel mehr Erfahrungen und
bezichtige daher alle in meinem Fall genannten Institutionen und Anwälte der arglistigen Täuschung, weil sie einer als psychisch krank denunzierten Person jegliche  rechtsstaatliche Rechte verweigert haben.

Verjährungsfrist: 10 Jahre
 

 
Damit habe ich Anspruch auf mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld und wenigstens 30.000 Euro Schadenersatz.

Umfangreiche Argumente und viele Beweise sind auf meiner Fall-Homepage zu finden.

G. Moser

(Nicht-Juristin)

 


Kommentar am 28.06.2017:
Meine vielen, sachlichen Gründe sind und werden uninteressant sein.
Pauschale Ablehnungen bleiben bzw. es gibt schon gar keine entsprechenden Antworten dazu.

Da mir seit 2009 übliche Grund-, Menschen- und andere Rechte verweigert werden, bin ich von einem Menschen zum wertlosen Objekt degradiert worden, das in den Tod getrieben werden darf.
Und ich bin dazu gezwungen worden, für die Falschaussagen und Beleidigungen von Nachbarin-X noch zu bezahlen.
Das Dritte Reich lässt grüßen.

Geändert am:   04.09.2019

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