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Fax an das Amtsgericht Lörrach


Gertrud Moser, ...................... 79589 Binzen, Tel. ..................

Per Fax 07621.......................

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

28.01.2017

Aktenzeichen 2 C 1446/14

1. und 2. Beschwerden
3. Antrag auf schnellstmögliche Akteneinsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1. Akteneinsicht durch Anwalt 12 ohne Information an mich

Mit Datum vom 27. Juni 2016 beantragte mein ehemaliger Anwalt 12, Akteneinsicht (AS 341).

Als Grund gab er u.a. meine einstweilige Verfügung gegen ihn an, d.h. ein gegen mich gerichtetes Interesse.

Er war für die Berufung beim Landgericht 3 S 24/15 zuständig.
Seit 12.11.2015 habe ich ihm aber alle Vollmachten entzogen.

Eingegangen ist das Schreiben am
26. Juni 2016 laut Eingangsstempel auf AS 341.

Unten befindet sich ein handschriftlich ausgefüllter Stempel,
wonach er vermutlich die Akten für 3 Tage bekam, soweit ich das als Nicht-Juristin verstanden habe.

Mit Datum vom 06.07.2016 wurde eine Verfügung erstellt (AS 343), nach der Anwalt 12 die Akten bis zum 11.07.2016 zurückgeben muss.
Als Nicht-Juristin ohne genaue Kenntnisse über das Recht von Akteneinsichten halte ich es für ungerecht und gesetzeswidrig,

dass ich von der Akteneinsicht nicht informiert wurde,
zumal ein gegen mich gerichtetes Interesse zu erkennen war.

 

2. Akteneinsicht durch mich im Herbst 2016

Mit Datum vom 11. Oktober 2016 beantragte ich die schnellstmögliche Akteneinsicht zum Aktenzeichen 3 S 24/15.

Später, das Datum, weiß ich nicht mehr, wurde ich angerufen und darüber informiert, dass das Amtsgerichts-Aktenzeichen benötigt wird, um die richtige Akte zu finden. Das habe ich dann angegeben.
Am 11. November 2016, also einen Monat später, gab es eine Verfügung (AS 367)
 

  a) Die Gegenseite erhält meinen Widerspruch vom 29.08.2016 zur Zwangsvollstreckung
 
  b) Ich erhalte Akteneinsicht am Freitag, den 25.11.2016, 11 Uhr.
 
  c) Die Akteneinsicht ist zu beaufsichtigen.
 
  Damit bekam ich sehr spät Akteneinsicht und einen ungünstigen Termin kurz vor dem Wochenende. Selbstverständlich unter Aufsicht.
Während sich das Amtsgericht und das Landgericht teilweise über die Verhaltensweisen von Anwalt 12 amüsieren, darf er die Akten zuhause ohne Aufsicht in Ruhe durcharbeiten.

Ich kam mit meinem Notebook und wollte eigentlich eine ausführliche Tabelle über die Aktenseiten-Nummern und den Schriftstücken erstellen.

Ich hatte aber kaum Platz und Zeit. Daher habe ich nur die Akten durchgeblättert und etwa 50 Fotos gemacht, wobei aber nicht die ganze Seite durch die Heftung erkennbar war oder manchen verschwommen waren oder schlecht lesbar. Fotos sind für die weitere rechtliche Verwendung unbrauchbar.
 

3. Weder Rechtsanwältin 10 noch Rechtsanwalt 12 haben mich gegen konkrete unwahre Aussagen der Gegenpartei verteidigt.
Beide hatten ausführliche schriftliche Unterlagen von mir dazu.

Daher prüft ein Anwalt, ob ich zunächst gegen Rechtsanwältin 10 klagen kann. Er hat aber nicht die Zeit für eine genaue Aktendokumentation.
Die würde mich auch viel mehr kosten.

Da ich am Montag, den 6. Februar 2017 einen Termin bei ihm habe, möchte ich eine ausführliche Dokumentation mit den Seitennummern erstellen.

Ich benötige daher in der

Zeit vom 30.01.2017 – 3.02.2017 einen Akteneinsichtstermin,

bei dem ich morgens um 9 oder 10 Uhr erscheinen kann. Dabei benötige ich eine Arbeitsfläche für mein Notebook und für handschriftliche Notizen.

Bei der letzten Akteneinsicht am 25.11.2016 musste ich erst irgendwelche fremden Aktenstapel beiseite schieben, um etwas Platz zu haben.


Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

Geändert am:   10.01.2019

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