G. Moser, Adresse....
Per Fax
0761..............
Rechtsanwaltskammer
Freiburg
Bertoldstr. 44
79098 Freiburg
12.01.2017
Aktenzeichen BA/......./2015
Rechtsanwalt 12
Ihr Schreiben vom
11.12.2016/K
(Tipp-Fehler: Schreiben vom 11.01.2017)
Sehr geehrter Herr
Dr. K., sehr geehrte Damen und Herren,
Heute habe ich
wieder Post vom Landgericht unter dem Aktenzeichen 3 T 325/16
bekommen. Laut Begleitschreiben ist es ein Doppel zur Kenntnis.
Wie die Anlage belegt, könnte es m.E. die Aktenseiten-Nummer 665
sein.
Damit bekommen Sie eine
Vorstellung vom inzwischen angewachsenen Aktenberg.
Nach diesem Schreiben und auch anderen Schreiben gibt es
Unterlagen von
Anwalt 12
in den Akten, von denen ich nichts weiß bzw. wissen darf.
Beim Aktenzeichen 3 C 909/16 habe ich angefangen eine
Übersichtsliste zu erstellen, vor allem auch zu den vielen
Anlagen von
Anwalt 12.
Es sind aktuell über 50 diverse Schriftstücke als Anlage, die
teilweise mehrere Seiten umfassen.
Anwalt 12
darf sämtliche Akten für eine bestimmte Anzahl von Tagen zur
Einsicht bekommen, ich nicht.
Bei einer nicht so schnell genehmigten Akteneinsicht durch mich
an einem Freitag im November 2016 um 11 Uhr hat die Richterin
vorher die Gegenpartei informiert.
Dabei habe ich entdeckt, dass
Anwalt 12
auch diese Akten im Juni/Juli
zur Einsicht hatte ohne dass ich davon informiert wurde.
Als Begründung gab er meine einstweilige Verfügung gegen ihn
an (Anlage 2
Abschrift) (Anlage 3 Foto)
Bei diesem Akteneinsichtstermin habe ich einige Fotos gemacht.
Ich kann also die Akten nicht so dokumentieren wie ein Anwalt.
Als Nicht-Juristin finde ich es eine Unverschämtheit, dass die
zuständige Richterin Dr. Puchinger mich nicht informiert hat. Zumal ich
ihm sämtliche Vollmachten schon längst entzogen hatte. Er möchte
Akten von mir, um besser gegen mich vorzugehen.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist
jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin
Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der
Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
Daher gibt es Vorgänge zu meinen Akten, von denen ich
nichts weiß.
Anwalt 12
ist ja von sich voll überzeugt, so dass er vermutlich nächste
Woche eine neue Klageschrift gegen mich einreicht.
Dann wird er doch sicher der Rechtsanwaltskammer auch die
Genehmigung zur Akteneinsicht geben.
Zur Sicherheit schicke ich Ihnen nochmals Vollmachten per
Postbrief zu, die eigenhändig unterschrieben sind.
Anwalt 12
möchte mich ja auch wegen meiner Strafanzeige wegen Nötigung
gegen ihn verklagen. In der entsprechenden Akte gibt es schon
diverse Schreiben von ihm.
Daher hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht
beantragt, die mir verweigert wurde. (Anlage 4)
Ich sehe aber nicht ein, dass ich zu früh einen Anwalt
nehme, wenn ich mich selbst verteidigen kann.
Mit freundlichem
Gruß
G. Moser
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