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Fax an die Rechtsanwaltskammer Freiburg


G. Moser, Adresse....

Per Fax 0761..............

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

12.01.2017

 

Aktenzeichen BA/......./2015 Rechtsanwalt 12

Ihr Schreiben vom 11.12.2016/K
(Tipp-Fehler: Schreiben vom 11.01.2017)

 

Sehr geehrter Herr Dr. K., sehr geehrte Damen und Herren,

 

Heute habe ich wieder Post vom Landgericht unter dem Aktenzeichen 3 T 325/16 bekommen. Laut Begleitschreiben ist es ein Doppel zur Kenntnis.
Wie die Anlage belegt, könnte es m.E. die Aktenseiten-Nummer 665 sein.
Damit bekommen Sie eine

Vorstellung vom inzwischen angewachsenen Aktenberg.
  

Nach diesem Schreiben und auch anderen Schreiben gibt es Unterlagen von Anwalt 12 in den Akten, von denen ich nichts weiß bzw. wissen darf.

Beim Aktenzeichen 3 C 909/16 habe ich angefangen eine Übersichtsliste zu erstellen, vor allem auch zu den vielen Anlagen von Anwalt 12. Es sind aktuell über 50 diverse Schriftstücke als Anlage, die teilweise mehrere Seiten umfassen.

Anwalt 12 darf sämtliche Akten für eine bestimmte Anzahl von Tagen zur Einsicht bekommen, ich nicht.
Bei einer nicht so schnell genehmigten Akteneinsicht durch mich an einem Freitag im November 2016 um 11 Uhr hat die Richterin vorher die Gegenpartei informiert.

Dabei habe ich entdeckt, dass Anwalt 12 auch diese Akten im Juni/Juli
zur Einsicht hatte ohne dass ich davon informiert wurde.

Als Begründung gab er meine einstweilige Verfügung gegen ihn an (Anlage 2
Abschrift) (Anlage 3 Foto)
Bei diesem Akteneinsichtstermin habe ich einige Fotos gemacht.
Ich kann also die Akten nicht so dokumentieren wie ein Anwalt.
Als Nicht-Juristin finde ich es eine Unverschämtheit, dass die zuständige Richterin Dr. Puchinger mich nicht informiert hat. Zumal ich ihm sämtliche Vollmachten schon längst entzogen hatte. Er möchte Akten von mir, um besser gegen mich vorzugehen.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Daher gibt es Vorgänge zu meinen Akten, von denen ich nichts weiß.

Anwalt 12 ist ja von sich voll überzeugt, so dass er vermutlich nächste
Woche eine neue Klageschrift gegen mich einreicht.

Dann wird er doch sicher der Rechtsanwaltskammer auch die Genehmigung zur Akteneinsicht geben.

Zur Sicherheit schicke ich Ihnen nochmals Vollmachten per Postbrief zu, die eigenhändig unterschrieben sind.

Anwalt 12 möchte mich ja auch wegen meiner Strafanzeige wegen Nötigung gegen ihn verklagen. In der entsprechenden Akte gibt es schon diverse Schreiben von ihm.
Daher hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt, die mir verweigert wurde. (Anlage 4)

Ich sehe aber nicht ein, dass ich zu früh einen Anwalt nehme, wenn ich mich selbst verteidigen kann.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 

 


Anlage 1

Anwalt 12 an Landgericht am 4.1.2017
Eingang beim Landgericht: 09. Jan 2017
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen, Eingang bei mir 12.01.2017
)


665

Anwalt 12 - Adresse 
  

Landgericht Freiburg

Freiburg



Lörrach, 4.1.2016

 

3 T 325/16
3
C 909/16, AG Lörrach

 

In Sachen

Anwalt 12 ./.  Moser
wegen Forderung hier: Prozesskostenhilfe

ergänze ich die mit dem P........................... vorgelegten Belege mit dem beigefügten aktuellen G............................ für die Zeit vom .....2017 bis ..... 2018.

Mit ihrem Schriftsatz vom 25.12.2016 korrespondiert die Antragsgegnerin auf meinen Vortrag vom 16.12.2016.

Anwalt 12
 Rechtsanwalt

Anlage


Anlage 2

Anwalt 12 - Adresse ........

Amtsgericht

Lörrach

Lörrach, 27.6.2016

2 C 14.../14
3 S 24/15
Moser ./. Nachbarin-X hier: Gesuch um Akteneinsichtnahme gem § 299 Abs. 2 ZPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die o.g. Klägerin als Berufungsklägerin gegen das Urteil vom 30.12.2014 anwaltlich vertreten - Landgericht Freiburg: 3 S 2.../15.

Gemäß § 299 Abs. 2 ZPO bitte ich höflich um eine kurzfristige Überlassung der Gerichtsakten 2. Instanz - 3 S 24/15 - zur Einsichtnahme in meiner Kanzlei zum Zweck einer Vervollständigung der Information für die Verfolgung von Ansprüchen in eigener Sache; auf den beendeten Rechtsstreit in Sachen Moser gegen Anwalt 12 wg. einstweiliger Verfügung mit Protokoll und Vergleich vor dem Amtsgericht Lörrach - 6 C 472/16 - vom 9.6.2016 nehme ich höflich Bezug.

Ich sichere die unverzügliche Rückgabe nach Einsichtnahme zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anwalt 12

 

Anlage 3

Originalfoto wird hier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht

Anlage 4

Staatsanwaltschaft Freiburg
Zweigstelle Lörrach
................................

Eingang 31.12.2016

29.12.2016

Ermittlungsverfahren gegen Anwalt 12
wegen Nötigung

Sehr geehrte Frau Moser,

Ihr Akteneinsichtsgesuch vom 24.12.2016 habe ich erhalten.

Ich kann Ihrem Gesuch nicht nachkommen. Im Rahmen des hier anwendbaren § 406e StPO kann lediglich einem zugelassenen Rechtsanwalt Akteneinsicht gewährt werden. Sollten Sie Ihr Akteneinsichtsgesuch daher weiterverfolgen wollen, muss ich Sie bitten, einen Rechtsanwalt zu mandatieren, der - nach Darlegung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht - Einsicht für Sie nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. R. Staatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.
 


Geändert am:   04.09.2019

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